IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2004, Seite 34
REPORT
Geldstrom statt Stromgeld
Aktuelle Förderprogramme Fotovoltaik
Das Erneuerbare Energien Gesetz - kurz EEG - stellt sicher, dass Eigentümer von Solaranlagen ihren selbst produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen können und für jede Kilowattstunde eine so genannte "Einspeisevergütung" erhalten. Die Höhe der Einspeisevergütung bleibt für den gesamten gesetzlich garantierten Zeitrahmen gleich, beginnend mit dem Jahr der Inbetriebnahme und danach noch 20 Jahre lang.
Seit 2004 gelten höhere Vergütungen, wobei je nach Anlagentyp und -leistung unterschiedliche Vergütungssätze gelten. Die Neuregelung, die am 27. November 2003 im Bundestag verabschiedet wurde, gilt für Solarstromanlagen, die seit 1. Januar 2004 ans Netz gehen. Die Vergütungssätze auf einen Blick:
Alle Solarstromanlagen erhalten eine Grundvergütung von mindestens 45,7 Ct/kWh. Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil, der unter 30 kW liegt, eine Vergütung von mindestens 57,4 Ct/kWh. Für den Anlagenteil, der zwischen 30 kW und 100 kW liegt, erhalten sie eine Vergütung von mindestens 54,6 Ct/kWh, für den Anlagenteil der über 100 kW liegt, mindestens 54 Ct/kWh
Für Fassadenanlagen, die einen wesentlichen Teil des Gebäudes bilden, gibt es eine zusätzliche Vergütung von 5 Ct/kWh, die auf die vorgenannten Sätze aufgeschlagen werden.
Daneben existieren noch andere interessante Förderwege. So sieht das aktuelle Marktanreizprogramm der Bundesregierung (bisheriges Programm "Sonne in der Schule") pro Anlage eine Förderung von bis zu 3000 Euro vor. Bezuschusst werden netzgekoppelte Anlagen mit mindestens 1 kWp installierter Spitzenleistung. Zuwendungsempfänger sind hier allerdings nur Bildungseinrichtungen.
Umfassende Informationen zur Technik und zur Finanzierung von Solaranlagen sowie zu den aktuellen Förderprogrammen von Bund und Ländern gibt es im Internet unter www.solarfoerderung.de. |
Aber auch der normale Häuslebauer kann im Rahmen von KfW-Programmen (z.B. CO2-Minderungsprogramm oder Wohnraummodernisierungsprogramm) günstiger zu einem eigenen Solarkraftwerk kommen. Außerdem greifen viele regional strukturierte Förderprogramme. Auf Landesebene zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen das REN-Programm, in Hessen die "Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energien" und im Saarland das "Zukunftsenergieprogramm ZEP Plus". Auch auf kommunaler Ebene stehen in vielen Städten und Gemeinden Fördermittel auf Abruf zur Verfügung. Eine Anfrage vor dem Erwerb einer Solaranlage macht also Sinn und darauf sollte der Fachhandwerker seine Kunden hinweisen.
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