IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/2004, Seite 12 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

Dienstleistung

Einmal Wartung – immer Wartung

Ein Wartungsvertrag hat eine durchschnittliche Laufzeit von fast 15 Jahren. Für den Handwerksbetrieb bedeutet der Wartungsvertrag eine hohe Kundenbindung, bietet die Chance, regelmäßig die technischen Einrichtungen zu überprüfen, Mängel zu erkennen und Vorschläge zum wirtschaftlichen Betrieb von haustechnischen Anlagen zu machen. Aus Endkundenbefragungen ist bekannt, dass bei Modernisierungen nur zu ca. 60% direkt vom ausführenden SHK-Fachbetrieb ein Wartungsvertrag angeboten wird. Dies ist umso bedauerlicher, da die Chance relativ hoch ist, dass der Endkunde den Wartungsvertrag auch akzeptiert: Wird nämlich der Wartungsvertrag angeboten, so unterschreiben über 60% der Endkunden.

Um die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation noch mehr zur Aktivierung des Wartungsgeschäftes zu motivieren, belebt der ZVSHK seine Wartungsinitiative mit neuen Aspekten. Ab März 2004 gibt es gegen eine Schutzgebühr von rund 16 Euro ein Wartungspaket. Der Inhalt:

Wenn ein Wartungsvertrag angeboten wird, trifft er auf hohe Akzeptanz.

Ziel der ZVSHK-Wartungsinitiative ist es, das Thema ins Blickfeld der SHK-Innungsbetriebe zu rücken. Gleichzeitig werden die Vorteile einer Wartung durch Pressearbeit sowie eine entsprechende Darstellung im Internet unter www.wasserwaermeluft.de positioniert. Abgerundet wird die Öffentlichkeitsarbeit durch das Angebot der Gebäude- und Energietechnik-Hotline, bei der der Endkunde nach Wartungsbetrieben in seiner Nähe fragen kann. Weitere Informationen gibt es über den Landesverband oder unter www.wasserwaermeluft.de.

Gas-Installation

Umgang mit alten Armaturen

Häufig muss der Fachmann feststellen, dass noch Kugelhähne mit offenem Boden oder mit Sicherungsring und Langgewinde in Betrieb sind. Nach DVGW-Rundschreiben G 4/77 (Dezember 1977) dürfen Hähne mit offenem Boden seit dem Jahr 1977 nicht mehr eingebaut werden, sondern nur noch Hähne mit geschlossenen Böden. Wenn eingebaute Hähne mit offenem Boden noch ihre Funktion (Dichtheit, Gängigkeit) erfüllen, müssen sie nicht unbedingt erneuert werden. (DVGW im Oktober ’99). Sollten jedoch diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, ist ein Austausch notwendig. Reparaturen oder Abdichtungsmaßnahmen dürfen nicht mehr vorgenommen werden.

Nach DVGW-Rundschreiben G9/80 (Dezember 1980) sind Gasarmaturen mit Sicherungsring nicht mehr zu reparieren, sondern müssen ausgetauscht werden, weil Schäden bekannt sind, bei denen jeweils der Griffteil einschließlich Mitnehmer, Anschlagbuchse und Druckfeder infolge der Lösung des Sicherheitsringes aus der Nut herausgedrückt waren.

Auch bei Langgewinden ergeben sich Probleme: Man findet sie häufig in einem Zustand, dass weder die Rohrmuffe noch die Sechskantrohrmuffe beim Innengewinde angesenkt worden sind. Nur in dieser beschriebenen Paarung entsteht eine Dichtkammer, die mit Hanf und einem nicht aushärtenden Dichtmittel abdichtet. Werden unzulänglich bearbeitete Langgewinde oder generell Undichtheiten an Langgewinden festgestellt, sollten diese ausgebaut werden.

Solarthermie

Überwachung von Funktion und Ertrag

Was bei einer Photovoltaik-Anlage zur Standardausstattung gehört, war bisher bei einer solarthermischen Anlage nur durch hohen Aufwand realisierbar: eine Mess-Einrichtung, die Angaben zur Energie-Effizienz liefert. Sogar ein Totalausfall der Warmwasser-Kollektoren könnte mangels Detektion lange Zeit unbemerkt bleiben, da die fehlende Wärme aus regenerativer Quelle vom Heizkessel umgehend nachgeliefert wird. In seiner Projektinfo 07/03 "Funktions- und Ertragsüberwachung für thermische Solaranlagen" berichtet der BINE-Informationsdienst (www.bine.info) über eine neue Entwicklung und über erste Betriebserfahrungen. Die neue Technik liefert dabei genaue Messwerte von wichtigen Stellen der Solaranlage sowie täglich berechnete Ist-Werte für den Ertrag, die mit Sollwerten verglichen werden. Die Sollwerte werden täglich anhand der Einstrahlungsdaten berechnet. Neu gegenüber anderen Verfahren ist, dass als Basis der Berechnung des Erwartungswertes jetzt die Kollektorkennwerte herangezogen werden, die anhand international genormter Prüfverfahren ermittelt werden. Eine zuverlässige Funktionskontrolle dürfte im gemeinsamen Interesse von Betreiber, Fachhandwerker und Hersteller liegen, denn transparente Messwerte über den Ertrag der Anlage schaffen Vertrauen in die Qualität und den wirtschaftlichen Betrieb.

Heizungsmodernisierung

Wieviel KfW-Mittel für typischen Fall?

Förderprogramme gibt es viele. Dem Interessenten erschließen sie sich leider nur durch intensives Studium. Um so begrüßenswerter ist der konkrete Hinweis auf einen 20-prozentigen KfW-Zuschuss für eine energetische Gebäudesanierung samt Heizungsmodernisierung. Der BGW und die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) haben dazu eine typische Beispielrechnung aufgemacht: Über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW kann man mit 20% Teilschuldenerlass rechnen, wenn man sich unter anderem von seinem alten Heizkessel trennt, wie es die Maßnahmenpakete 1 bis 4 berücksichtigen. Die Details dazu erreicht man über folgenden Pfad: www.kfw.de/de/service. Danach den Förderberater anklicken und über die Schlagzeile "Bauen, Wohnen, Energie sparen" ein Profil vorgeben.

Die finanzielle Subvention für eine Sanierung konkret ausgerechnet.

Darüber hinaus bedarf es weiterer Voraussetzungen, um in den Genuss des umfangreichen KfW-Angebots zu kommen: Berücksichtigt werden kann ein Haus der 70er-Jahre mit einem mehr als 20 Jahre alten Wärmeerzeuger, wenn es in Zukunft den Niedrigenergiehaus-Vorgaben der EnEV entspricht. Dazu müssen mehr als 40 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr eingespart werden. Im Einzelnen heißt das: Ein neuer Kessel muss angeschafft werden (im Beispiel ein Erdgas-Brennwertgerät). Dazu kommen noch Wärmedämm-Maßnahmen an der Fassade, die Erneuerung der Fenster sowie die Isolierung der Geschossdecken. Zudem muss das Vorhaben von einem Sachverständigen dokumentiert werden.

Unter Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen würde die KfW ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro gewähren. Und zwar zum günstigen Zinssatz von beispielsweise 2,07% effektiv bei 20 Jahren Laufzeit. Weitere Pluspunkte für den Endverwender: drei tilgungsfreie Jahre und 20% Teilschuldenerlass. In diesem Falle wären das 5000 Euro (max. 20% von 250 Euro Förderung je m2 Wohnfläche). Dieses Geld wird dem Kreditnehmer 18 Monate nach der positiven Überprüfung der Experten-Dokumentation durch die Förderbank zum dann nächsten Tilgungstermin als Sondertilgung auf seinem Darlehenskonto gutgeschrieben und wirkt insofern wie ein direkter Zuschuss.

Klimatechnik

Neue Kurse in Stuttgart und NRW

Für die Vermarktung von Raumklimageräten haben sich in der Vergangenheit nur wenige SHK-Betriebe engagiert. Dabei kann sich hier ein lohnendes Geschäftsfeld ergeben. Auch in diesem Jahr werden Komfort-Klima-Kurse in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landesverband und Stiebel Eltron angeboten. Erste Termine für die 40-Stunden-Weiterbildung stehen fest. Wer den nächsten Schulungstermin im Raum Stuttgart oder in NRW wahrnehmen möchte, kann sich bei den jeweiligen Landesverbänden oder beim ZVSHK informieren. Bei bestandener Prüfung attestiert die Urkunde den "Fachbetrieb für Komfort-Klimatechnik".

Raumklimageräte

Energie-Label noch nicht verfügbar

Der Start der Kennzeichnung für netzbetriebene elektrische Raumklimageräte mit einer Leistung von bis zu 12 KW wird sich weiter verzögern. Dies liegt darin begründet, dass bislang noch keine harmonisierte Norm für Raumklimageräte existiert, mit der eine verlässliche Messgrundlage zur Bestimmung des Energieverbrauchs geschaffen werden kann. Aufgrund europäischer Vorgaben hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits am 18. Dezember 2002 eine entsprechende Änderungsverordnung herausgegeben.

Zukünftig sollen Klimageräte für den häuslichen Gebrauch auf gleiche Art wie Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware) mit einem Energie-Label versehen werden, um dem Verwender eine Vergleichsmöglichkeit zwischen den Effizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis G (weniger energieeffizient) zu ermöglichen.

Lehrlingsausbildung

Durch Kooperation zum Ziel

Handwerksbetriebe, die aufgrund ihres Spezialisierungsgrades nur einen Teil der Qualifikationen eines Ausbildungsberufes vermitteln können, fänden in einem Verbundsystem Möglichkeiten, um Lehrstellen einzurichten. Verschiedene Modelle einer Kooperation haben sich bereits in der Praxis bewährt. Partner im Rahmen einer Verbundausbildung können Fachbetriebe oder z.B. Bildungswerke sein. Für alle diese Ausbildungsformen gilt, dass nur ein Verbundpartner den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der Industrie- und Handelskammer zur Eintragung einreicht. Damit liegt die Gesamtverantwortung dem Auszubildenden gegenüber bei nur einem Partner. Mit den weiteren Partnern werden ergänzende Unter- bzw. Kooperationsverträge geschlossen.

Über verschiedene Kooperationen können Lehrplätze realisiert werden.

Somit könnten beispielsweise mehrere kleine und mittlere Unternehmen Lehrlinge einstellen und diverse Ausbildungsabschnitte im Rotationsprinzip vermitteln. Nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes (§ 20 BBiG) muss jede am Verbund beteiligte Ausbildungsstätte für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt einen persönlich und fachlich geeigneten Verantwortlichen nachweisen. Der Berufsschulunterricht ist von der Verbundausbildung in der Regel nicht betroffen. Nähere Informationen zu den einzelnen Modellen über das Referat Berufsbildung des ZVSHK.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

29./30. Januar 2004

Deutscher Klempnertag, Congress Centrum Würzburg

21. - 28. Februar 2004

SHK-Unternehmerseminar, Fuerteventura

31. März / 1. April 2004

Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Marburg

18. - 22. April 2004

Messe light & building, Frankfurt

11. Juni 2004

Erdgasforum Dresden

24. - 25. Sept. 2004

26. Deutscher Kupferschmiedetag, Potsdam

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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