IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 21/2003, Seite 27 ff.


SANITÄRTECHNIK


Legionellen - humanpathogene wassergängige Bakterien

Teil 3: Legionellen in wasserführenden Installationen

Prof. Dieter Kreysig*

Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bereiten aus Ressourcen entnommenes Rohwasser nach den Regeln der Technik zu "Trinkwasser" auf und beliefern damit über ein festes Leitungsnetz die Anschlussnehmer. Ein wesentliches Aufbereitungsziel besteht in Herstellung und Gewährleistung einer trinkwassergerechten mikrobiellen Qualität bis zur jeweiligen Übergabestelle an den Anschlussnehmer, den Wasserzähler einer hausinternen Trinkwasser-Versorgungsanlage oder (satzungs- bzw. vertragsabhängig) der Grundstücksgrenze. An dieser Übergabestelle erlischt die Verantwortlichkeit des WVU für die Qualität und Beschaffenheit des gelieferten Wassers. Diese obliegt nach dem Übertritt des Trinkwassers in das Installationssystem eines Gebäudes oder einer sonstigen Anlage der Wasserversorgung dessen Inhaber, Betreiber, Besitzer usw. Gewährleistung, Verbraucherschutz, Verkehrssicherungspflicht und nicht zuletzt das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung fordern von ihm, dafür Sorge zu tragen, dass aus sämtlichen Zapfstellen seines Installationssystems jederzeit Wasser in eben dieser Trinkwasserqualität als "Wasser für den menschlichen Gebrauch" entnommen werden kann.

Die Trinkwasserverordnung [8], TrinkwV § 3, 1.a) definiert "Wasser für den menschlichen Gebrauch", "Trinkwasser", als "alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden häuslichen Zwecken bestimmt ist:

Körperpflege und -reinigung,

Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,

Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen."

Die mikrobielle Beschaffenheit von "Wasser für den menschlichen Gebrauch" ist nach TrinkwV § 5 (1) charakterisiert: "Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen."

"Krankheitserreger" ist nach § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [9] "ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das beim Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann."

Bezogen auf Trinkwasserversorgungsanlagen nach der Übergabestelle, üblicherweise also gebäudeinterne Installationssysteme, ist die Verantwortlichkeit für das Freisein von Krankheitserregern des an Verbraucher / Nutzer abzugebenden Wassers als Trinkwasser nach TrinkwV 2001 § 4 (1) bzw. (2) geregelt: "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern ... sein... Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den (mikrobiologischen) Anforderungen ... nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben oder anderen zur Verfügung stellen."

Wenn - und das ist als erfüllt vorauszusetzen - die WVU bis zur Übergabestelle einer Hausinstallation Trinkwasser bereitstellen, das den an Wasser für den menschlichen Gebrauch zu stellenden mikrobiell-hygienischen Kriterien vollauf genügt, wie ist es dann möglich, dass nicht selbstverständlich aus allen Zapfstellen des Installationssystems dieses Wasser unverändert in dieser Qualität ausfließt?

Allgemeiner qualitativer Zusammenhang zwischen Vermehrung / Wachstum wassergängiger Mikroorganismen und Umgebungstemperatur.

Der Lebensraum
Trinkwasserinstallation für Mikroorganismen

Die herkömmlichen routinemäßigen mikrobiologischen Untersuchungen zielen auf die Erkennung und Abwendung einer durch kontaminiertes Trinkwasser verursachten Seuchengefahr ab. Eine solche Gefahr ist besonders dann gegeben, wenn Trinkwasser in irgendeiner Weise Kontakt hat zu Abwasser oder sonstigen Fäkal-Verunreinigungen. Zur Detektion derartiger Kontaminationen und Kontaminationsquellen hat sich seit vielen Jahrzehnten die Bestimmung der allgemeinen Keimbelastung, speziell die Suche nach so genannten "Leit-" oder "Signalkeimen" bewährt, deren Anwesenheit eine entsprechende gesundheitliche Gefährdung des Trinkwasser-Nutzers anzeigen würde [10]. Mittels Eigen- und Fremdüberwachung sichern die WVU die Qualität des von ihnen gelieferten Trinkwassers bis zu den Übergabestellen an ihre Anschlussnehmer. Wassergängige weitere pathogene Keime sind in einem aufbereiteten Trinkwasser, welches über ein technisch einwandfrei ausgeführtes und verlegtes öffentliches Versorgungsnetz verteilt wird, also außerhalb von Gebäudeinstallationen, nur vereinzelt, im allgemeinen in nicht nachweisbaren und keinesfalls krank machenden Konzentrationen enthalten. Zu solchen Konzentrationen können sie erst innerhalb einer gebäudeinternen Trinkwasser-Installation aufwachsen. Da bekanntermaßen in einem solchen Fall mikrobieller Kontamination selbst intensiver Wasseraustausch im System die Kontamination nicht beseitigt, muss es einen anderen Mechanismus der Keimvermehrung geben als den sich im Wasser, im "planktonischen" Verteilungszustand der Mikroorganismen vollziehenden.

Modellhafte Darstellung des Biofilmwachstums.

Quellen und Ursachen mikrobieller Kontamination

Was ändert sich für die mit dem Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in ein Gebäude übertretenden Mikroorganismen und wie wirken sich die Veränderungen ihres "neuen" Lebensraums auf deren Vegetationsmuster und Vermehrungsverhalten aus?

Generell ist davon auszugehen, dass sich Mikroorganismen im planktonischen Zustand, als Einzelindividuen im Wasser schwimmend, praktisch nicht vermehren. Vereinfacht ausgedrückt, benötigen Sie für eine effiziente Vermehrung eine besiedelbare feuchte (möglichst wasserbenetzte) Oberfläche, eine für die Vermehrung zuträgliche Umgebungstemperatur sowie ausreichend Nährstoffe und im Falle aerober Arten Sauerstoff.

Während im vorschriftsmäßig verlegten öffentlichen Versorgungsnetz im Prinzip zwar ausreichend Siedlungsfläche verfügbar ist, ist die darin herrschende Temperatur < 15°C einem Keimwachstum nicht zuträglich. Daher ist in diesem Bereich der Trinkwasserverteilung nicht mit einer signifikanten Keimvermehrung zu rechnen. Dies ändert sich mit dem Übertritt des Wassers in ein Gebäude-Installationssystem, besonders in ein ausgedehnteres öffentlich-gewerblicher Nutzung, in welchem sowohl im Warmwasser wie auch im Kaltwasser führenden Bereich neben der gesamten wasserbenetzten Innenoberfläche als potenziellem Siedlungsraum auch ausreichend Zonen permanenter oder zeitweiliger für die Keimvermehrung günstiger Temperaturen anliegen. Somit sind zwei für Keimwachstum wesentliche Vorbedingungen erfüllt und es bedarf "lediglich" noch der erforderlichen Nährstoffe.

Geringe, aber für bestimmte besonders anspruchslose Mikroorganismen ausreichende Mengen Nährstoffe finden sich in praktisch jedem aufbereiteten Wasser, repräsentativ zu sehen hinter solchen Wasserparametern wie "Chemischer Sauerstoffbedarf, CSB", "Biologischer Sauerstoffbedarf, BSB" bzw. "Totalgehalt organisch gebundenen Kohlenstoffs, TOC" usw. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt dafür, dass sich Spezies aus dem natürlichen Gehalt apathogener allgemeiner Keime in einer Art "Basisbesiedlung" - zumindest auf Teilen - des Installationssystems festsetzen. Mit ihrem Stoffwechsel geben sie Stoffe an ihre Umgebung ab, die für weitere Siedler-Keime als Nährstoffe geeignet sind und deren Ansiedlung befördern. Neben diesem als Commensalismus bekannten symbiotischen Wechselspiel zwischen den verschiedenen Kolonien eingesiedelter Mikroorganismen ("alle essen vom gemeinsamen Tisch") tragen eine Vielzahl Synergie- und Schutzeffekte zur Stabilisierung dieser "Biofilm" genannten Lebensgemeinschaft bei, die u.a. bewirken, dass darin lebende Spezies gegenüber Änderungen der Umgebungsbedingungen, selbst gegenüber Desinfektionsmaßnahmen und -mitteln, häufig ein völlig anderes, vielfach geradezu paradoxes Verhalten zeigen als es von angezüchteten, vor allem planktonisch existierenden, aus Modelluntersuchungen bekannt ist. Ein solcher aus bis zu 120 verschiedenen Arten unterschiedlicher Mikroorganismen (überwiegend Bakterien) einschließlich Amöben bestehender Biofilm ist Stätte der Vermehrung und Quelle der Emission von Keimen. Streng genommen ist ein solcher, in der Regel bereits sehr kurze Zeit nach Inbetriebnahme eines Systems aufgewachsener Biofilm "lediglich" ein mehr oder weniger ästhetisches Phänomen. Zum hygienischen Problem wird ein Biofilm dann, wenn außerhalb eines gebäudeinternen Versorgungssystems (öffentliches Netz) nur vereinzelt, jedoch nie in krankmachenden Konzentrationen enthaltene pathogene Keime in das Installationssystem eintreten und unter den darin herrschenden ökologischen Bedingungen im dort existierenden Biofilm ein Milieu für Einsiedelung und Vermehrung finden und aus ihren nachfolgend gebildeten Kolonien planktonische Spezies oder auch Kolonie-Fragmente an das fließende Wasser abgeben. Wenn diese dann an den Zapfstellen in gesundheitsgefährdenden Mengen und krankmachenden Konzentrationen mit dem Wasser ausfließen, besteht entsprechend dringlicher Handlungsbedarf.

Der Biofilm und das "Haustier" Legionella

Bezogen auf Legionellen bedeutet dies: die für Ihre Einsiedelung und Vermehrung unabdingbar erforderlichen Voraussetzungen wie Aminosäurespender (speziell Cystein) und - wie von einer ganzen Reihe Autoren genannt - die Anwesenheit von Amöben muss ein Biofilm bieten, wenn sich dort eine Legionellen-Kontamination in einem Installationssystem ausbilden soll. Das scheint zu erklären, weshalb es einen hohen Prozentsatz Gebäude-Installationen unter den Bestandsgebäuden gibt, die trotz vergleichbarer Konfiguration und Betriebsweise im Unterschied zu anderen keinerlei Legionellen-Kontamination aufweisen, während andererseits Systeme, die einmal durch Legionellen kontaminiert waren, in sehr hohem Maße zu Rekontaminationen neigen. Und dies trifft nicht nur auf Trinkwasserversorgungssysteme zu. Gleichermaßen sind auch andere wasserführende technische Systeme kontaminationsgefährdet. Allerdings sollten Legionellen-Kontaminationen eines Installationssystems als die "Spitze eines Eisbergs" mikrobieller Keimbesiedlung gesehen und bewertet werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Legionella (als eine Art "Leitkeim" für wassergängige pathogene Spezies) ist ein völlig "normaler" ubiquitärer Umweltkeim, der in seinen natürlichen Habitaten keinerlei Gefahr für die Gesundheit und das Leben von uns Menschen darstellt. Erst in den technischen Systemen der Wasserführung und -verteilung entstanden für Legionellen die ökologischen Nischen, in denen sie sich als Mitbesiedler von Biofilmen und mittels des Vermehrungs-Vektors Amöben zu einem installationstypischen Hygieneproblem entfalten können [11]. In Kenntnis dieses Zusammenhanges ist eine gebotene und gesetzlich auch geforderte Gefährdungsabwendung, zumindest eine Gefahrenverminderung, im Prinzip nur realisierbar, wenn die eine Legionellen-Kontamination in einem wasserführenden Installationssystem begünstigenden Faktoren vermieden (Neuinstallation, Totalrekonstruktion) oder eliminiert (Bestandsgebäude) werden.

Planung einer Trinkwasser-Installation

Die Planung einer Trinkwasser-Installation umfasst institutionell nicht nur den eigentlichen Sanitärplaner, sondern schließt neben dem künftigen Betreiber ebenso den Architekten wie den Errichter des Installationssystems ein. In dieser Phase sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im zu errichtenden Installationssystem ein verordnungs- und normgerechter bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.

Eine exakte Nutzungsbeschreibung und ein darauf beruhendes abgestimmtes und detailliertes Raumbuch sowie eine weitgehend realistische, auf die konkrete spätere Nutzung des Installationssystems bezogene Bedarfsabschätzung (TWkalt und TWwarm) sind unabdingbar für die Entwicklung eines vollständigen Konzeptes der Trinkwasseranlage und dessen Abgleich mit den dafür erforderlichen baulichen Voraussetzungen. Von Weitsicht der Planer zeugt, wenn bereits in diesem Stadium auf den zu erwartenden Personalbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb sowie die erforderliche Qualifikation von Service- und Wartungskräften hingewiesen wird. Das trifft ebenso zu auf die Berücksichtigung des für den ordnungsgemäßen späteren Betrieb erforderlichen Inspektions- und Hygieneplans.

Zur Verminderung der Gefahr einer Legionellen-Kontamination in einem zu errichtenden Installationssystem sind bereits im Planungsstadium im wesentlichen folgende Kriterien zu beachten:

Kupferrohr (DN 50), 18 Jahre in Betrieb bei 15 - 18°dH und 60°C Betriebstemperatur.

PB-Rohr (DN 40), zwei Jahre in Betrieb bei 20 - 23°dH und 65°C Betriebstemperatur.

Verzinkter Fitting, 20 Jahre in Betrieb bei 12 -15°dH, Kaltwasser.

Temperaturregime

Abgeleitet aus dem temperaturabhängigen Vermehrungsverhalten der Legionellen sind die Temperaturbereiche

• < 25°C (besser < 20°C) für das Kaltwasser (TWk) bzw.

• 60°C (besser > 70°C) für das Warmwasser (TWw)

als Betriebstemperaturen für ein Installationssystem anzustreben. Für den TWw-führenden Teil der Anlage bedeutet dies, eine entsprechende Heizkapazität für Bereitung und Verteilung des Warmwassers zu planen, mittels derer es betriebstechnisch möglich ist, das Warmwasser bis zu jeder Zapfstelle mit dieser Temperatur und mit einem Gradienten von höchstens 5 K bis zu Wiedereintritt in den TW-Erwärmer zu führen. Damit verbundener thermischer Dauerstress für die Installationsmaterialien sowie deren "Verkalkung" im Falle höherer Wasserhärte müssen in Kauf genommen und gegebenenfalls durch geeignete Wartungsmaßnahmen bestmöglich kompensiert werden.

Soll eine TWw-Installation mit einer niedrigeren Betriebstemperatur betrieben werden (wie z. B. unter Nutzung eines Zentralthermostaten), ist Voraussetzung zu schaffen, dass im Bedarfsfalle eine Dekontamination erfolgen kann. Dies ist durch entsprechende thermische Maßnahmen (etwa Thermische Desinfektion), durch kontrollierte und geregelte Dosierung zugelassener Desinfizienzien oder mittels aus Wasser und Wasserinhaltsstoffen kontinuierlich zu generierender Desinfizienzien (so genannte Elektrolytische Desinfektion) erreichbar. Analog muss auch für das TWk-führende Teilsystem planerisch die installationstechnische Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Eintrittstemperatur des Trinkwassers aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in ein Gebäude weitestgehend erhalten bleibt und in keinem Bereich der Installation und an keiner Zapfstelle Kaltwasser oberhalb dieser o.g. Temperatur (für längere Zeit) anliegt (Rohrleitungen ausreichend dämmen).

Auslegung der Installation

Neben solchen allgemeingültigen Grundsätzen wie bedarfsgerechte Dimensionierung von Rohrleitungen, Behältern usw., der Gestaltung kürzestmöglicher Versorgungswege (Leitungslängen) zu den Verbrauchern, dem strikten Verzicht auf "hydraulische Reserven" für künftige Systemerweiterungen und sonstige Bedarfssteigerungen usw. sind für die Gestaltung und Auslegung von TW-Versorgungsanlagen, insbesondere wenn daraus Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird (TrinkwV § [8], öffentlich-gewerblicher Bereich) u. a. folgende Aspekte von Bedeutung: Die TWw-Speicherung sollte über mindestens zwei nach dem Speicher-Ladesystem betriebene und hydraulisch seriell geschaltete Speicher erfolgen, in denen das Wasser über eine Verweildauer von mindestens 20 Minuten einer Temperatur von 60°C ausgesetzt ist. Der Inhalt von Vorwärmstufen ist mindestens einmal in 24 Stunden für eine Zeit > 20 Minuten auf eine solche Temperatur zu erhitzen.

Die Installation für die TWw-Versorgung ist als uneingeschränkt funktionierendes Zirkulationssystem (DVGW W 553) ohne jegliche Stagnationsbereiche und nach Möglichkeit durchgeschleift bis an die Armaturen zu gestalten. Wenn aus bestimmten Gründen auf den Einsatz von Begleitheizungen anstelle Zirkulation zurückgegriffen werden muss, ist zu beachten, dass dann im späteren Betrieb kaum eine Möglichkeit für den Einsatz verfahrenstechnischer Maßnahmen für Infektionsprophylaxe oder Sanierung im Falle eingetretener Kontamination des Systems möglich sein wird.

Die Gewährleistung von TWw-Temperaturen von (60 ... 55)°C an den Ausläufen erfordert zur Wahrung des Verbrühungsschutzes den Einsatz entsprechender Armaturen, vor allem im Bereich der Duschen.

Anstelle längerer vom Versorgungsstrang abgehender Stichleitungen, insbesondere zu absehbar selten genutzten Ausläufen, sind dezentrale Warmwasserbereiter vor den Zapfstellen zu bevorzugen.

Die Installation nicht durchströmter Membranausdehnungsgefäße in Verbindung mit einer ebenfalls nicht durchströmten Anbindeleitung birgt die Gefahr von Verkeimungen im Trinkwassernetz.

Wahl der Materialien

Grundsätzlich gilt für die Wahl von Installationsmaterialien, Geräten und Funktionsteilen (Pumpen, Filter, Behälter usw.) sowie weiteren im direkten Kontakt mit dem Trinkwasser stehenden Einbauten zwingend, dass sie auf ihre Trinkwassertauglichkeit geprüft und entsprechend zertifiziert sind. Das Kriterium der Trinkwassertauglichkeit findet sich im entsprechenden DVGW-Zertifikat [13] bzw. speziell für Polymere Materialien in der KTW-Empfehlung wieder. Einbauten von Membranausdehnungsgefäßen sind weitestgehend zu vermeiden (stattdessen auf frequenzgesteuerte Pumpen zurückgreifen) bzw., wenn unvermeidlich, dann strikt nur auf DVGW- sowie KTW-geprüfte und -zugelassene Typen zu beschränken.

Betriebsweise

Bereits die Inbetriebnahme einer Neuinstallation oder eines sanierten Systems ist in engem Zusammenhang mit Kontaminationsschutz und Vermeidungsstrategie zu sehen. Mit einer Trinkwasserversorgungsanlage wird ein Lebensmittelbehältnis geplant, errichtet und später betrieben, und zwar für das Lebensmittel, welches durch kein anderes ersetzbar ist! Folglich stellt sich die Frage, in welchem Umfang bei Herstellung, Transport, Lagerung und Einbau der Installationsmaterialien und Bauteile hygienische Erfordernisse beachtet werden (vgl. mit sonstigen Behältern, Emballagen usw. in der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung), welche Hygiene-Kriterien bei der Errichtung gelten und beachtet werden, kurzum: in welchem hygienischen Zustand geht ein solches Installationssystem in Betrieb und wie hygienisch sicher sind seine künftigen Nutzer?

Es bedarf keiner ausschweifenden Fantasie, zu konstatieren, dass aufgrund der "Vorgeschichte" bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ein vorhandenes Kontaminationspotenzial nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird auch durch die Praxis insofern bestätigt, als es eine ganze Reihe von Installationssystemen gibt, die bereits kurz (Wochen oder Monate) nach Inbetriebnahme kontaminiert sind. Da solche Ereignisse durch nichts vorhersehbar sind, sollte jede Neuinstallation bzw. jedes totalrekonstruierte System unmittelbar vor der Inbetriebnahme als Trinkwasser-Versorgungsanlage nach den Regeln der Technik einer Grunddesinfektion unterzogen werden.

Die - in einem Betriebshandbuch niedergelegte - Betriebsweise der jeweiligen Versorgungsanlage umfasst neben der Gewährleistung einer stabilen bedarfsgerechten Versorgung der Nutzer mit Trinkwasser die betriebstechnischen Bedingungen für den Erhalt eines mikrobiell-hygienisch einwandfreien Zustandes der Anlage. Das betrifft eine durchgehend bestimmungsgemäße Nutzung des gesamten Systems unter allen Betriebszuständen und unter Berücksichtigung von zeitweiligen Abweichungen vom "Normalbetrieb" wie Perioden der Minderauslastung (z.B. Hotels, Beherbergungsgewerbe), von Schließ- und Ruhezeiten (Schwimmbäder, Schulen) usw. ebenso wie die regelmäßige Kontrolle der thermischen Parameter, der hydraulischen Verhältnisse sowie der Funktionstüchtigkeit von Bauteilen.

Eine sorgfältige Wartung entsprechend allgemeiner oder spezieller Vorgaben, konsequente Instandhaltung und nicht zuletzt die Einhaltung des gebäude- und nutzungstypischen Hygieneplans runden die für einen hygienisch sicheren Betrieb einer Trinkwasser-Versorgungsanlage erforderlichen Voraussetzungen ab.

Trinkwasserqualität und Strafrecht

Die mikrobiologisch-hygienischen Kriterien für Abwendung und Ausschluss von Infektionsgefahr (u. a. speziell durch Legionellen) durch Trinkwasser gelten immer und überall. Das heißt, es gilt die hoheitliche Verpflichtung [14]: Deutschland hat seine Verpflichtung der EG-Richtlinie [15] erfüllt, wenn eine eventuelle Nichteinhaltung der Parameter nachweislich auf die Hausinstallation oder deren Instandhaltung zurückzuführen ist. Das gilt ausdrücklich nicht im Fall von Grundstücken und Gebäuden sowie Einrichtungen, in denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Deutschland muss in diesen Bereichen auch dann die Einhaltung der Trinkwasserqualität am Zapfhahn gewährleisten, wenn die Nichteinhaltung der Parameter auf Mängel der Hausinstallation zurückzuführen ist. Die Erfüllung dieser Pflicht erfordert, gegen den Betreiber oder sonstigen Inhaber der Hausinstallation bei Verstößen die Mittel des Ordnungs- und des Strafrechts einzusetzen.

Das heißt, Objekt strafrechtlicher Verfolgung sind Personen, die Betreiber, Inhaber, Besitzer beispielsweise von Hotels, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Mehrfamilienhäusern (z.B. Vorstände von Wohnbaugesellschaften) oder Sport- und Freizeitanlagen (z.B. Vorstände von Sportvereinen, Bädergesellschaften usw.) auch dann, wenn dem Unternehmer, Betreiber usw. eigentlich obliegende Pflichten auf Mitarbeiter übertragen wurden.

Präzisiert wird dieser juristische Sachverhalt durch TrinkwV § 24 [8] - Straftaten: "(1) Nach § 75, Abs. 2, 4 des IfSG wird bestraft, wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage ... soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit ... bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig Wasser als Trinkwasser" abgibt oder anderen zur Verfügung stellt", welches nicht den mikrobiologischen Qualitätsparametern genügt.

Wer durch eine ... vorsätzliche Handlung eine in § 6 Abs. 1, Nr.1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger (u.a. Legionellen sp.) verbreitet, ist nach § 74 IfSG strafbar."

Trinkwasserqualität und Haftung

Der zivilrechtliche Sachverhalt "Haftung" liegt vor wenn ein Geschädigter durch einen Schädiger einen Schaden erlitten hat, der die Grundlage für die Leistung von Schadenersatz ist. Die zentrale Bestimmung hierbei ist BGB § 823 Abs.1: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit ... oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Lässt man den Vorsatz, der eine bewusste Schadenszufügung voraussetzt, außer Betracht, so bleibt als praktisch relevante Verschuldensform Fahrlässigkeit, die nach BGB § 276 Abs. 1 definiert ist: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt."

Bezogen auf die Trinkwasser-Problematik kann man das in der Weise interpretieren: Fahrlässig handelt der Betreiber oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Versorgungsanlage, aus der Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, wenn er annimmt, dass vom WVU an der Übergabestelle abgelieferte einwandfreie Trinkwasser komme selbstverständlich auch in dieser (mikrobiologisch-hygienischen) Qualität stets aus allen Zapfstellen des Systems, ohne sich zu vergewissern, ob dies so ist. Wenn also infolge Kontamination eines Installationssystems, speziell mit Legionellen, einer Person im vorgenannten Sinne ein Schaden, z.B. durch eine Legionellen-Infektion, zugefügt wird, tritt das Haftungsrecht in Kraft. Zivilrechtlich einklagbare Schadenersatzforderung können neben ihrer imageschädigenden Wirkung auch wirtschaftlich empfindliche Folgen haben, wie dies aus anderen Ländern, besonders den USA, bekannt ist.

Zusammenfassung und Ausblick

Während es technisch möglich und rechtlich geboten ist, die Gefahr einer Legionellen-Infektion der Nutzer in einem neuerrichteten oder totalrekonstruierten gebäudeinternen Installationssystem zu vermindern, lässt sich dies auf Bestandsgebäude nicht einfach übertragen. Im Falle einer eingetretenen mikrobiellen Kontamination eines Installationssystems in einem Bestandsgebäude und der resultierenden Notwendigkeit einer hygienischen Sanierung ist dafür ein sorgfältig erarbeitetes gebäudetypisches Sanierungskonzept Erfolgsvoraussetzung. Mit Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung derartiger Sanierungskonzepte wird sich Teil 4 des vorliegenden Aufsatzes befassen. (Fortsetzung folgt)


Glossar

aerob
hier: für ihre Lebenstätigkeit (obligat oder fakultativ) Sauerstoff benötigende Mikroorganismen

apathogen
nicht krank machend (vgl. pathogen)

Commensalismus
in einer Lebensgemeinschaft von Mikroorganismen bestehende Nahrungskette, in der sich praktisch alle mehr oder weniger "gegenseitig" ernähren

Emballagen
Transport-/Aufbewahrungsbehälter

pathogen
krank machend (vgl. apathogen)

 


*) Prof. Dieter Kreysig, Wissenschaftlicher Berater der AQUA Butzke GmbH


L i t e r a t u r :

[9] Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000; BGBl. I S. 1045 ff.

[10] F. Feuerpfeil, R. Szewzyk: E. coli, coliforme Bakterien und Enterokokken - Bedeutung und Bestimmung in: Grohmann, Hässelbarth, Schwerdtfeger (Hrsg.) Die Trinkwasserverordnung - Einführung und Erläuterungen für Wasserversorgungsunternehmen und Überwachungsbehörden 4. Aufl., 201 - 225, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2003.

[11] F. Tiefenbrunner: Das Legionellenproblem in Großgebäuden; gwa 1/2003, 6 - 14.

[12] DVGW-Arbeitsblatt W 551 - Trinkwassererwärmungs- und -leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums (zur Zeit in Überarbeitung); Arbeitsblatt W 553 - Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen; Beuth Verlag Berlin.

F.-J. Heinrichs, D. Waider: Kommentar zum DVGW Arbeitsblatt W 551; Heizungs-Journal Verlags-GmbH Winnenden 1997.

VDI-Richtlinien - VDI 6023: Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen; Beuth Verlag Berlin 1999.

[13] äquivalente Entsprechungen: ÖVGW (Österreich); SVGW (Schweiz); CSTB (Frankreich); WSTB (Belgien).

[14] Oehmichen, U., Schmitz, M., Seeliger, P.: Die neue Trinkwasserverordnung. Der Kommentar aus rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Sicht; wvgw - Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn 2001.

[15] Richtlinie EG 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch; Abl. EG vom 05.12.1998 Nr. L 330 S. 32.

[16] Reiner, R. K.: Haftungsfragen; Wasser Abwasser 142 (2001) 13, 116 - 118.


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