IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2003, Seite 10 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Zentralverband
Kurz und bündig
Fachinformation
Wissenswertes zu schwefelarmem Heizöl
Für Fachhandwerker und Mineralölhändler beinhaltet die Broschüre wichtige Punkte zur Markteinführung. |
Mit Beginn der bundesweiten Vermarktung von Heizöl EL schwefelarm bringt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) in Zusammenarbeit mit dem ZVSHK und anderen eine Broschüre für Fachbetriebe heraus, um Antworten auf eine Reihe naheliegender Fragen zu geben. So wird beispielsweise auf die Web-Seite www.schwefelarmesheizoel.de hingewiesen, über die man erfahren kann, welche Brenner-Fabrikate bzw. Heiz-Systeme mit schwefelarmem Öl betrieben werden können, welche Maßnahmen in der Kennzeichnung der Anlage zu treffen sind und welche Aufkleber bzw. Kundeninformationen bestellt werden können. Falls einem SHK-Fachbetrieb bis Mitte Oktober die 8-seitige Broschüre "Heizöl EL schwefelarm" nicht zugeschickt wurde, kann sie über die genannte Internet-Adresse oder alternativ per Telefax beim IWO-Versandservice (040) 83960999 kostenlos bestellt werden.
Neue Füllrohrverschlüsse für schwefelarmes Heizöl sowie einen Anhänger für die gemischte Nutzung bietet der Großhandel. |
Schulungsmappe
Wissenswertes zur EnEV
Unter Federführung des ZVSHK wurde eine Schulungs- und Trainee-Mappe zum Thema EnEV erstellt. Mit diesen Schulungsmaterialien will der herausgebende CO2-Verbände-Arbeitskreis die mit der EnEV befassten Fachkreise unterstützen. Die Unterlagen in Form von Präsentationsfolien sind so angelegt, dass sie sich sowohl für die Schulung von Fachhandwerkern eignen als auch an Berufs- und Fachhochschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt werden können.
Die Inhalte der EnEV mit den dazugehörigen DIN-Normen werden plakativ einfach und anschaulich dargestellt. Durch die einzelnen Module wird das Zusammenwirken zwischen Bauphysik und Anlagentechnik näher vermittelt und die Bedeutung der integralen Planung veranschaulicht.
Referententagung
Fachthemen erörtert
Zu ihrem jährlichen Treffen kamen die Technischen Referenten aus den Landesverbänden am 3. und 4. September 2003 nach St. Augustin. Gemeinsam mit den Fachkollegen im ZVSHK setzte man sich mit aktuellen Branchen-Themen auseinander und hatte dazu eine Reihe von Fachleuten eingeladen. Folgende Punkte standen im Mittelpunkt:
- Hygiene und Gesundheit bei raumlufttechnischen Anlagen
- Werkstoffe aus Metall oder Kunststoff und ihre Dichtungen aus mikrobiologischer Sicht
- Integration von Dach und Fassade in die Gebäude- und Energietechnik
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Fernüberwachung via Internet
- Gaswärmepumpen
- ZVSHK-Merkblatt Schallschutz.
Es ist beabsichtigt, die Referate demnächst in einer Zusammenfassung in der IKZ-HAUSTECHNIK und unter www.wasserwaermeluft.de zu bringen.
Ausschreibungen
Handwerk.de kostengünstig nutzen
Über 90.000 private und öffentliche Ausschreibungen bietet die Online-Datenbank www.handwerk.de/bauauftraege. Mit enthalten sind auch öffentliche Bauvorhaben, die durch eine Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) seit Mai 2003 in den Pool einfließen. Die Nutzung ist kostenpflichtig, doch für Innungsmitglieder gibt es ein spezielles Angebotspaket: Wer im Zeitraum vom 1. bis 30. November 2003 ein Abonnement für die Datenbank abschließt, für den entfällt die einmalige Anmeldegebühr von 75 Euro sowie die Nutzungsgebühren von monatlich 25 Euro fürs erste Halbjahr. Die Vorteile dieser Online-Datenbank auf einen Blick:
- Senkung der Akquise- und Verfahrenskosten
- bundesweites, über alle Gewerke verteiltes Angebot
- einfache Recherche und Angebotsvergabe
- sofortige Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen durch Download
- Angebotsnachbesserung bis zur letzten Minute
Der Zugang zur Ausschreibungsdatenbank ist unkompliziert: Nach einmaliger Registrierung kann man anhand umfangreicher Suchkriterien recherchieren und sich die kompletten Auftragsdaten entweder herunterladen, selbst ausdrucken oder per Post anfordern. Weitere Informationen unter www.wasserwaermeluft.de
Nutzfahrzeuge
Rabatt auch für neuen Vito
Innungsbetriebe profitieren seit etwa einem Jahr von einem Rahmenabkommen zwischen ZVSHK und DaimlerChrysler, das die Neuzulassung eines Mercedes-Transporters zu günstigen Konditionen ermöglicht. Die mittlerweile unbefristete Rahmenvereinbarung bezieht sich auf die Fahrzeuge Vario (30% Rabatt), Sprinter (22% Rabatt) sowie auch auf den neuen Vito (18% Rabatt), der in diesem Herbst in deutlich überarbeiteter Version zu den Mercedes-Händlern kommt. Innungsbetriebe erhalten Bezugsscheine für die Mercedes-Transporter beim jeweiligen Landesverband.
Auch den neuen Mercedes Vito können Innungsmitglieder zum Vorzugspreis ordern. |
Mängelhaftung
Kfz verkaufen - aber wie?
Für den Verkauf eines gebrauchten Betriebsfahrzeuges (oder anderer betrieblich genutzter Gegenstände) gelten seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes neue Regelungen. Mängelansprüche des Käufers lassen sich nur noch bedingt einschränken. Früher konnte der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs (Pkw/Lkw) die Gewährleistung mit Klauseln wie "gebrauchtes Kfz, gekauft wie besehen" oder "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" vollkommen ausschließen. Neuerdings muss ein Betriebsinhaber aber einige Punkte beachten, damit er beim Verkauf seines gebrauchten Betriebsfahrzeuges für Mängel möglichst nicht oder nur in geringem Umfang zu haften hat.
Fallbeispiel 1 - Verkauf von Unternehmer an Unternehmer: Wird das Fuhrpark-Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden veräußert, so haftet man für die Mängelrechte des Käufers (§ 437 BGB) grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) ab Übergabe. Diese Mängelansprüche des Käufers kann der Unternehmer (Verkäufer) ausschließen, indem er in den Kaufvertrag die Klausel aufnimmt: "Sämtliche Mängelansprüche des Käufers sind ausgeschlossen."
Fallbeispiel 2 - Verkauf von Unternehmer an Privatperson: Veräußert ein Betriebsinhaber ein gebrauchtes Servicefahrzeug "an privat", so kann dieser Käufer grundsätzlich seine kaufvertraglichen Mängelansprüche zwei Jahre geltend machen (§ 437 BGB). Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ist es möglich, die Zweijahresfrist zu halbieren (gemäß § 475 Abs. 2 BGB), soweit folgende Klausel in den Vertrag aufgenommen wurde: "Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr."
Darüber hinaus lässt sich die Mängelhaftung noch weiter reduzieren: In der jetzt geltenden Rechtsprechung kommt es beim Verkauf gebrauchter Gegenstände bei der Feststellung eines Mangels am gebrauchten Gegenstand ganz wesentlich darauf an, was im Kaufvertrag als vertraglich "vereinbarte Beschaffenheit" festgelegt worden ist. Ein gebrauchtes Kfz kann entweder ein zwei Monate altes Fahrzeug mit 5000 km oder ein acht Jahre altes Fahrzeug mit 400.000 km sein. Um zu verhindern, dass ein privater Käufer Mängelansprüche binnen eines Jahres durchsetzen kann, sollten möglichst alle bekannten Mängel im Kaufvertrag genannt sein - je mehr, desto besser für den Verkäufer. Für einen Richterspruch wäre nämlich die kaufvertraglich vereinbarte Beschaffenheit von Bedeutung. Selbst die Beschreibung "Das Kfz ist schrottreif und nur zum Ausschlachten bestimmt" wäre nur bei einem adäquat niedrigen Kaufpreis glaubwürdig.
Fallbeispiel 3 - Verkauf von privat an privat: Bei der Handelsbeziehung zwischen Privatpersonen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Mängelhaftung vom Verkäufer ausgeschlossen werden kann, z.B. durch die Klausel "Das Kfz wird unter Ausschluss sämtlicher Mängelansprüche verkauft". Allerdings: Würde festgestellt, dass der Verkäufer arglistig gehandelt hat, haftet er trotzdem.
ZVSHK-Termine-Daten-Informationen (Änderungen vorbehalten) | |
Datum | Veranstaltung |
29./30. Januar 2004 | Deutscher Klempnertag, Congress Centrum Würzburg |
21. - 28. Februar 2004 | SHK-Unternehmerseminar, Fuerteventura |
31. März / 1. April 2004 | Gemeinschaftstagung ATV-DVWK/ZVSHK "Gebäude- und Grundstücksentwässerung", Kassel |
18. - 22. April 2004 | Messe light & building, Frankfurt |
11. Juni 2004 | Erdgasforum Dresden |
ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de
Amt für Arbeitsschutz warnt Fachhandwerker vor Gefahrenquelle
Warmwasser-Speicherbehälter verpufft
Weil der kathodische Korrosionsschutz in einem stillgesetzten Warmwasserbehälter - entgegen der Betriebsanleitung - nicht spannungsfrei geschaltet wurde, kam es durch weitere unglückliche Umstände zu einer gefährlichen Explosion.
Mit einer Verpuffung hatten zwei Monteure einer Heizungs- und Sanitärfirma nicht gerechnet, als sie einen Warmwasser-Speicherbehälter warteten. Was war der Grund? Die Verpuffung konnte erfolgen, weil an dem seit längerem abgestellten Warmwasser-Speicherbehälter die kathodische Korrosionsschutzanlage weiterhin unter Spannung stand - entgegen der auf jedem Behälter deutlich sichtbar angebrachten Betriebsanleitung (gelbes Schild mit schwarzer Schrift). Beim Betrieb solcher Korrosionsschutzanlagen wird durch Elektrolyse explosionsfähiger Wasserstoff produziert. Dieser Wasserstoff wird im normalen Betrieb in kleinen Mengen mit dem Wasser ausgetragen oder über ein Entlüftungsventil gefahrlos ins Freie abgegeben. Da dies im vorliegenden Fall nicht beachtet wurde, konnte sich Wasserstoff im Behälter ansammeln und bei unsachgemäß ausgeführten Wartungsarbeiten entzünden. Einer der beiden Mitarbeiter wurde bei der Verpuffung schwer verletzt.
Durch die Explosion des Warmwasserbehälters wurde ein Monteur schwer verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. |
Schwere Verletzungen
Damit derartige Gefährdungen sicher vermieden werden, ist - wie auch in den aufgeklebten Betriebsanleitungen angegeben - folgendes Vorgehen einzuhalten:
1. Gefahrlose Abführung des Wasserstoffs ins Freie über ein Entlüftungsventil am höchsten Punkt des Behälters
2. Regelmäßige Wartung des Entlüfters
3. Abschalten des kathodischen Korrosionsschutzes, falls der Warmwasserbehälter stillgesetzt wird (d.h. aus ihm kein Wasser entnommen wird)
4. Sicheres Ausdrücken einer möglicherweise vorhandenen Wasserstoffblase über die Entlüftung, bevor der Behälter geöffnet wird (d.h. er muss zunächst vollständig mit Wasser gefüllt sein)
5. Aus sicherheitstechnischen Gründen sollten Behälter nicht mit offenem Feuer ausgeleuchtet werden.
Für den sicheren Betrieb sind unbedingt die Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten. Nähere Hinweise und Ausnahmeregelungen sind auch in der DIN 50927 "Planung und Anwendung des elektrochemischen Korrosionsschutzes für die Innenflächen von Apparaten, Behältern und Rohren (Innenschutz)" vom August 1985 enthalten.
Titan-Elektroden bergen Gefahren
Eine besondere Problematik ergibt sich durch die Verwendung von platinierten Titan-Elektroden, die als Anoden zum Einsatz kommen. Hierbei kann eine Zündung des Wasserstoff/Luftgemisches auch ohne äußere Zündquelle erfolgen. Bereits 1981 kam es zu einem Unglücksfall, bei dem mehrere mit kathodischem Korrosionsschutz ausgerüstete Filter beim Ablassen des Wassers verpufft sind. In solchen Fällen kommt der oben genannten Vorgehensweise besondere Bedeutung zu, da die Zündquelle schon latent vorhanden ist. Bei Druckbehältern mit schwankendem Wasserstand sind platinierte Anoden grundsätzlich nicht zulässig.
Falls die genannten Hinweise noch nicht in den jeweiligen Betriebsanweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen der Anlagen enthalten sind, sollten diese aufgrund des erneuten Ereignisses angepasst werden. Gefordert sind sowohl die Betreiber als auch die Wartungsfirmen im Sinne einer sachgerechten Betreuung. Gleichzeitig sollten die mit den Arbeiten an den Warmwasserspeichern betrauten Personen erneut über die Gefahren und die Maßnahmen unterwiesen werden. Dazu gehört auch, dass ein Taschenfeuerzeug grundsätzlich nicht für eine Beleuchtung zweckentfremdet wird.
Die Geschäftsstellen des ZVSHK | |
ZVSHK | ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam |
[Zurück] [Übersicht] [www.ikz.de]