IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/2003, Seite 72
Versicherung ist nicht gleich Versicherung
Wer sein Montage-Fahrzeug versichert, muss vergleichen und die Klauseln kennen
Ein Auto muss stets versichert werden. Aber gerade in der SHK-Branche reicht eine reine Autoversicherung nicht aus. Die Nutzfahrzeuge der SHK-Unternehmen sind meist mobile Werkstätten auf Rädern mit hochwertigem Werkzeug und teilweise auch Gefahrengut in Form von Gasflaschen. Auch werden nicht selten teure Waren zum Kunden gebracht. Hierfür sind erweiterte oder zusätzliche Versicherungen notwendig, damit der Fahrzeugfahrer bei einem Unfall oder Diebstahl abgesichert ist.
SHK-Handwerker müssen mobil sein. Sie können auf ihren Service- und Montagewagen, meist sogar auf eine ganze Flotte von Nutzfahrzeugen nicht verzichten. Verschiedene Versicherer bieten für die speziellen Bedingungen in Handwerksunternehmen gesonderte Tarife an, die den besonderen Bedingungen gerecht werden.
Die Signal Iduna bietet den SHK-Handwerkern einen klar strukturierten Kraftfahrzeugtarif an. Für den so genannten Handwerkertarif (Tarifgruppe H) muss der Installateur keine Angaben zu Fahrern machen. Auch Kilometereinschränkungen oder ähnliches gibt es nicht. Es werden lediglich die Fahrzeugdaten abgefragt. Der Handwerkertarif gilt jedoch nicht nur für Handwerksunternehmer, sondern auch für deren Mitarbeiter, für den Ehepartner, die Eltern und Kinder des Betriebsinhabers und für Handwerksunternehmer im Ruhestand. Der günstige Tarif H bezieht sich sowohl auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als auch auf die Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung.
Betriebe, die einen Fuhrpark mit mehr als zehn Fahrzeugen unterhalten, können diesen bei Signal Iduna über die so genannte Fuhrparkversicherung zu einem durchschnittlichen Beitragssatz absichern. Dieses Angebot gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Im Einzelfall sollte geprüft werden, welche Variante, "Handwerkertarif" oder "Fuhrparkversicherung", günstiger ist. Zusätzlich gibt es auch noch eine Autoinhaltsversicherung.
Für den Fall, dass bei einem Unfall der Schaden an der Ladung höher ist als der am Fahrzeug, bietet die Allianz eine Werkverkehrsversicherung an. Damit ist dann der Inhalt im eigenen, geleasten oder gemieteten Fahrzeug versichert. Das Versicherungsunternehmen zahlt auch bei einem Unfall des Kraftfahrzeuges beziehungsweise des Anhängers, bei Brand, Explosion und Blitzschlag, bei Diebstahl, Raub und Unterschlagung eines ganzen Fahrzeuges. Solange Fahrten zum Kunden oder die Beförderung von Waren mit den eigenen Mitarbeitern vorgenommen werden, sind alle Schäden gedeckt. Der Firmeninhaber muss bei dieser Allianz-Versicherung je Nutzfahrzeug eine Höchstversicherungssumme angeben, welche dem maximal möglichen Wert der Ladung entspricht.
Auch die Zürich-Versicherung hat für die SHK-Branche spezielle Angebote in Bezug auf die Autoinhaltsversicherung. So ist zum einen für den Werkverkehr die mut- und böswillige Beschädigung nach einem Einbruch sowie Raub und räuberische Erpressung mit versichert. Zum anderen besteht ein 24-stündiger Versicherungsschutz für alle Güter unter einem Wert von 2.000 Euro. Waren und Werkzeug, die teurer sind, haben nur von 20 Uhr bis sechs Uhr morgens keinen Versicherungsschutz. Dafür wird aber auch auf das Vorhandensein einer Alarmanlage verzichtet. Für neu hinzukommende Fahrzeuge bietet die Züricher eine "Vorsorgeversicherung" an. Das bedeutet, dass sowohl der neue Transporter oder Servicewagen als auch Werkzeug und Waren bis zu maximal 15.000 Euro unter Versicherungsschutz stehen, auch wenn die Versicherung erst innerhalb der ersten vier Wochen nach der Zulassung abgeschlossen wird. Interessant ist für den Installateur sicherlich auch das Rabatt-System. Wer im Nutzfahrzeug eine Alarmanlage hat, erhält 25 Prozent Ermäßigung. Außerdem gibt es Rabatte, wenn bei dem Unternehmen schon eine Kfz-Versicherung besteht oder bei der Züricher gleichzeitig eine mit der Autoinhaltsversicherung zusammen abgeschlossen wird.
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