IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/2003, Seite 57 f
LESER-SERVICE
Leser fragen - Experten antworten
Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis
In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.
Mischinstallation bei Erweiterung einer Heizungsanlage
Im Zuge eines Um- und Anbaus sollen alte Heizkörper gegen neue ausgetauscht werden. Auch muss das Rohrleitungsnetz erweitert werden. Der Altbau wurde im Jahr 1968 errichtet und hat deshalb noch schwarzes Stahlrohr. Ist es ohne weiteres möglich, das zu erweiternde Netz mit Kupferrohr weiter zu legen? Ich habe schon einmal davon gehört, dass sich Kupfer und Stahl nicht vertragen. Ist da etwas dran?
Hans Hoppe, Essen
Grundsätzlich gilt, dass so wenig Materialien wie möglich in einem Wasserkreis installiert werden sollen, damit sich so wenig unterschiedliche Spannungspotenziale wie möglich ausgleichen müssen. In Bezug auf Trinkwasser trifft Ihre Annahme insofern zu, dass man (wenn nötig) dem unedleren Material (z.B. verzinktes Stahlrohr) folgend, das edlere Material (z.B. Kupfer) in Fließrichtung des Wassers installiert. Hierbei ist jedoch eine Spannungsunterbrechung (z.B. aus Kunststoff) vorzusehen. Ist hingegen eine Zirkulationsleitung vorhanden, wird das Trinkwasser grundsätzlich immer im Kreislauf geführt. Daher sollte eine Mischinstallation vermieden werden. Eine Ausnahme bildet Kunststoffrohr, da von diesem Material keine Spannungspotenziale ausgehen.
Bei einer Heizungsanlage wird das Wasser im geschlossenen Kreislauf geführt. Reichert sich das Wasser also mit Kupferionen an, fließen diese wieder am schwarzen Stahlrohr vorbei und lösen einen zusätzlichen Spannungsstrom aus, der zulasten des unedleren Materials geht. Die Folge ist Korrosion! Leider ist dies zurzeit durch die weitreichende Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 in vielen Anlagen der Fall. Und selbst erfahrene Fachhandwerker wundern sich über teilweise massive Störungen oder gar Schäden.
Bei der vor Ihnen liegenden Rohrnetzerweiterung und Sanierung empfehlen wir Ihnen mit schwarzem Stahlrohr die Erweiterung fortzuführen. Sollte dies Probleme bereiten, können Sie auch Kunststoffrohr verwenden.
Außerdem empfehlen wir Ihnen, das Heizungswasser mit einem Zusatz gegen Korrosion, Verschlammung und für mehr Funktionssicherheit zu konditionieren (siehe auch www.wasseroptimator.de/heizungsschutz).
HANNEMANN WASSERTECHNIK DEUTSCHLAND
Wie wird man SHK-Sachverständiger?
Als SHK-Unternehmer interessiere ich mich sehr für das Sachverständigenwesen. Allerdings sind mir die Mechanismen zur Erlangung des Titels "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" unklar. Müssen besondere Grundvoraussetzungen erfüllt sein, welche zusätzlichen Schulungsmaßnahmen sind notwendig und wie teuer ist eine solche Qualifikation insgesamt?
B. Schneider via E-Mail
Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen keine eigenständige Ausbildung darstellt. Entsprechend erfolgt seitens der Handwerkskammern keine konkrete, gewerkebezogene Schulung, sondern der Bewerber muss über die besondere fachliche Qualifikation in seinem Handwerk bereits verfügen und diese in einem vorgeschriebenen Verfahren nachweisen.
Zur Einleitung dieses Verfahrens wird dem Bewerber ein Fragebogen zugesandt, den er ausgefüllt zurücksenden muss. Die darin enthaltenen Daten werden im Zuge des Bewerbungsverfahrens auch an Dritte, deren Stellungnahme erforderlich ist, weitergegeben. Ferner werden die persönlichen Bestellungsvoraussetzungen sowie die persönliche Eignung überprüft. So kann es vorkommen, dass die Kammer im Rahmen der Überprüfung Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers einholt. Auch muss die zeitliche Unabhängigkeit des Bewerbers sichergestellt sein (im Falle eines Angestelltenverhältnisses die Erklärung des Arbeitgebers, dass dieser den Bewerber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt). Außerdem muss der Bewerber über die für die Sachverständigentätigkeit erforderliche technische Ausstattung verfügen.
Innung und Fachverband werden zur fachlichen Eignung um Stellungnahme gebeten. Insbesondere führen die Fachverbände eine besondere fachkundliche Überprüfung vor einem Ausschuss durch, bei dem der Sachverständigen-Bewerber seine überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen muss. Bei diesem Verfahren entstehen natürlich Kosten. Die genaue Höhe ist vorab beim zuständigen Fachverband zu erfahren.
Weiterhin sei angemerkt, dass die erfolgreiche Teilnahme an den fachübergreifenden (juristischen) Sachverständigen-Seminaren I und II bei der Akademie des Handwerks (Schloss Raesfeld, Internet: www.akademie-des-handwerks.de) Voraussetzung für die Einleitung der Vereidigung ist, wobei diese Seminare vor der fachkundlichen Überprüfung beim Fachverband absolviert werden müssen. Das Aufbauseminar schließt ab mit einem etwa einstündigen Multiple-Choice-Test über den in beiden Seminaren vermittelten Inhalt. Die derzeitigen Kosten pro Seminar belaufen sich auf jeweils 315,00 Euro.
Die notwendigen persönlichen Voraussetzungen für eine Bewerbung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind dem untenstehenden Kasten zu entnehmen.
Iris Kaiser, Handwerkskammer Arnsberg
Anmerkung der Red.: Eine weitere wesentliche Bestellungsvoraussetzung ist, dass für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, ein Bedarf an Sachverständigenleistung besteht. Insofern empfiehlt es sich, die zuständige Handwerkskammer diesbezüglich vorab zu kontaktieren. Umfassende Informationen zum Bewerbungsverfahren sind ebenfalls bei den Kammern zu erfragen.
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