IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 16/17/2003, Seite 40


INTERVIEW


Agenda 2010 auf dem Prüfstand

Mit der Agenda 2010 beabsichtigt die Bundesregierung die Probleme der Wirtschaft zu lösen. Keine Frage: Subventionen auf den Prüfstand zu stellen und abzubauen ist richtig und zeitgemäß. Was diesbezüglich tatsächlich umgesetzt wird, bleibt allerdings abzuwarten. Es steht zu befürchten, dass nicht viel davon übrig bleibt. Bis auf die Handwerksordnung (HWO), die wieder einmal novelliert werden soll. Über den gegenwärtigen Stand der Dinge sprach Dr. Wolfgang Schwarz, Hauptgeschäftsführer Fachverband SHK Bayern, mit der Redaktion der IKZ-HAUSTECHNIK.

IKZ-HAUSTECHNIK: Im Rahmen der Agenda 2010 steht die HWO nach nur wenigen Jahren erneut auf dem Prüfstand. Was halten Sie generell von einer Novellierung?

Dr. Schwarz: Wenige Gesetze in Deutschland wurden in den letzten 50 Jahren so nachhaltig geändert, wie die Handwerksordnung. Insgesamt halte ich die Anpassung von Verordnungen und Gesetzen an die laufenden Gegebenheiten für sinnvoll. Darum ist generell gegen die Novellierung der Handwerksordnung nichts einzuwenden. Wichtig dabei ist nur, dass die Veränderungen im Dialog und nach Möglichkeit im Konsens mit der betroffenen Berufsgruppe durchgeführt werden. Hier zeigt es sich, dass das Handwerk von der Regierungskoalition in Berlin bewusst getäuscht wurde. Insoweit war man seitens der Regierenden nie auf einen Konsens aus, sondern man wollte ein Exempel der Macht an einer vermeintlich schwachen Gruppe statuieren.

IKZ-HAUSTECHNIK: Die Einschränkung der Meisterprüfung steht ganz oben auf dem Wunschzettel der Politiker. Warum eigentlich?

Dr. Schwarz: Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum gerade die Meisterprüfung, die ein Mittel des Verbraucherschutzes und der Ausbildungsförderung in unserem Lande darstellt, gekippt werden soll. Die genauen Gründe werden wir wohl nie erfahren. Die vorgeschobenen Gründe sehr wohl! Ein Punkt ist z. B. die angebliche Inländerdiskriminierung, welche bedeutet, dass Inländer, die eine Meisterprüfung zur Ausübung eines Handwerksberufes benötigen, gegenüber Ausländern angeblich diskriminiert seien.

IKZ-HAUSTECHNIK: Also geht es um den Abbau von Inländerdiskriminierung. Demnach bringt die EU die Novelle der HWO erst richtig in Fahrt?

Dr. Schwarz: Es ist nicht richtig, dass die Notwendigkeit einer Novelle der Handwerksordnung über die EU ausgelöst wird. Ganz im Gegenteil rechnen führende Rechtswissenschaftler nicht mit einem Fall der Handwerksordnung, der durch die EU ausgelöst wird. In der bestehenden Form ist die Handwerksordnung europafest. Es ist jedoch zu befürchten, dass, wenn die Handwerksordnung so geändert wird, wie es die Bundesregierung will, dann erst der EU Gründe geliefert werden, die deutsche Handwerksordnung zu kippen. Ich bedaure daher sehr die Verlogenheit der Regierung, da erst durch die Änderung die Europafestigkeit der Handwerksordnung aufgehoben wird. Dies ist damit zu begründen, dass die Einführung eines monokausalen Kriteriums "Gefahrengeneigtheit" von Europa aus leichter angreifbar ist, als die bisherige Handwerksordnung, die auf mehreren Gründen für die Meisterprüfung aufgebaut ist.

Doch lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Inländerdiskriminierung zurückkommen. Nach meinem Dafürhalten werden die Inländer dadurch diskriminiert, dass seit Jahren die Lohnzusatzkosten durch eine verfehlte Steuer- und Abgabenpolitik viel zu hoch sind und andere Kosten deutschen Betrieben auferlegt werden, die Betrieben mit Sitz im Ausland nicht auferlegt werden. Ich denke hier z. B. an Beiträge zur Berufsgenossenschaft etc. Hier werden eindeutig Inländer benachteiligt!

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie ist das zu verstehen, wo doch andere EU-Staaten und einige Beitrittsländer beinahe neidvoll auf das deutsche System schauen?

Dr. Schwarz: In diesem Zusammenhang kann ich die Bemühungen der Bundesregierung zur großflächigen Abschaffung der Handwerksordnung überhaupt nicht nachvollziehen. Staaten wie z. B. Ungarn und andere Beitrittskandidaten zur EU 25, die ab 1. Mai 2004 beitreten werden, beneiden Deutschland um sein duales Ausbildungssystem. Weiterhin lässt sich eindrucksvoll belegen, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland, verglichen mit anderen europäischen Staaten, die keine duale Ausbildung haben, viel niedriger ist.

Dr. Schwarz: "Erst durch die Änderung der Handwerksordnung wird die Europafestigkeit aufgehoben."

IKZ-HAUSTECHNIK: Gibt es weitere Argumente, die seitens der Politiker für die Novelle der HWO ins Spiel gebracht werden?

Dr. Schwarz: Ein weiteres Argument gegen die Handwerksordnung ist die angeblich geringe Zahl von Existenzgründungen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Der Markt kann doch dadurch nicht wirklich größer werden?

Dr. Schwarz: Der zu verteilende Kuchen wird nicht dadurch größer, dass mehr daran nagen. Durch verfehlte Förderinstrumente (z. B. Befreiung von Handwerkskammerbeiträgen) sowie Erleichterung des Marktzuganges (z.B. Dezimierung der Anlage A - Berufe von 94 auf 29, Gründung von Ich-AG’s) werden zwar die bloßen Betriebszahlen steigen. Mit einem Ansteigen der Beschäftigtenzahlen ist allerdings nicht zu rechnen. Vielmehr werden wir eine unüberschaubare Vielzahl von Einpersonen-Unternehmen bekommen, die weder große Chancen am Markt haben, noch Lehrlinge ausbilden werden. Und zum Schluss werden die neuen Betriebe, die bis zu 3 Jahren aus staatlichen Töpfen gefördert wurden, wieder vom Markt verschwinden und mit noch größeren Schulden auf der Straße stehen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie schätzen Sie die unternehmerischen Fähigkeiten der Kandidaten ohne Meisterausbildung ein?

Dr. Schwarz: Das ist natürlich generell schwer zu sagen, da auch unter den Kandidaten ohne Meisterausbildung fähige Leute sein können. Generell kann man festhalten, dass gerade die Meisterprüfung die Leute in technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht so weit voran bringt, dass sie eben lange auf dem Markt bleiben können. Die Insolvenzquote von neugegründeten Handwerksbetrieben, die von einem Meister geleitet werden, ist nur halb so hoch, wie in vergleichbaren anderen Bereichen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Und die Ausbilderfähigkeiten?

Dr. Schwarz: Die Ausbilderfähigkeiten mögen zwar beim einen oder anderen mit Sicherheit vorhanden sein, jedoch bin ich der festen Überzeugung, dass man nicht jeden auf Lehrlinge "loslassen kann". Die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), die den Teil 4 der Meisterprüfung bildet, auf 5 Jahre, halte ich für völlig verfehlt. Die Pisastudie hat uns eindrucksvoll gezeigt, dass wir nicht mehr Quantität sondern mehr Qualität in der Ausbildung brauchen. Ich empfinde es als skandalös, wenn jeder, der nicht vorbestraft ist, einen Lehrling ausbilden darf. Es wird zwar von der Regierung angeführt, dass die AEVO zwar ausgesetzt, aber weiter kontrolliert wird. Leider wurde hier nicht zu Ende gedacht und durch die Aussetzung der AEVO sind auch keine Kontrollmöglichkeiten seitens der Kammern oder anderer staatlicher Behörden mehr möglich. Und aus anderen Bereichen wissen wir, was eine Verordnung wert ist, die nicht kontrolliert wird.

IKZ-HAUSTECHNIK: Stellt der geplante leichtere Marktzugang für jedermann nicht auch ein Qualitäts- und Sicherheitsproblem dar?

Dr. Schwarz: Ich rechne mit einem starken Qualitätsverlust durch den Wegfall der Meisterprüfung zunächst in den 65 Gewerken, die von der Anlage A in die Anlage B verschoben werden und mit einer gewissen Zeitverzögerung auch in den von uns vertretenen Gewerken. Durch die aufweichenden Gesetze und Bestimmungen, dass auch Altgesellen nach 10 Jahren in verantwortungsvoller Tätigkeit (bis heute gibt es keine Festlegung, was darunter zu verstehen ist), sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen können, ist nicht mit dem Anstieg der Qualität im Markt zu rechnen. Gerade in unseren Gewerken kann eine nicht abgeschlossene Meisterprüfung, ein enormes Gefährdungspotenzial für den Endkunden darstellen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Unterstützen vor diesem Hintergrund die Hersteller anspruchsvoller technischer Produkte die Handwerksverbände bei ihrem Kampf gegen den vereinfachten Marktzugang für Handwerker?

Dr. Schwarz: Leider vermisse ich die Unterstützung von Herstellern und dem Fachgroßhandel in dieser existenziellen Frage für das Handwerk. Der einzige Protest, der bisher laut wurde, war von der Handwerksorganisation getragen. Ich denke, dass viele der Hersteller noch nicht verstanden haben, dass die geplante Novellierung der Handwerksordnung auch sie betreffen wird. Das Gleiche gilt für den Fachgroßhandel. Im Sinne einer gelebten Marktpartnerschaft, müsste man auch von unseren bisherigen Partnern mehr Unterstützung erwarten können.

IKZ-HAUSTECHNIK: Was sagen die Innungsbetriebe zu diesen Vorhaben der Bundesregierung? Sind sie noch willens auszubilden?

Dr. Schwarz: "Vor dem Hintergrund dieser willkürlichen Maßnahmen werden viele Betriebe nicht mehr bereit sein, junge Leute auszubilden."

Dr. Schwarz: Unsere Innungsbetriebe waren von dem Vorhaben der Bundesregierung, das Spenglerhandwerk von Anlage A nach B zu schieben, entsetzt. Gottlob ist uns mit vereinten Anstrengungen gelungen, diesen Irrsinn zu verhindern. Durch eine Vielzahl Briefe von Spenglern an ihre Bundestagsabgeordneten, Briefe der Fachverbände an Politiker aller Parteien und des ZVSHK sowie ZDH, konnte dieses Vorhaben noch einmal gekippt werden.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass viele Betriebe vor dem Hintergrund dieser willkürlichen Maßnahmen nicht mehr bereit sein werden, junge Leute auszubilden. Man muss klar erkennen, dass neben den sowieso schon absolut schwammigen Randbedingungen, die derzeit in Deutschland bestehen, ein Generalangriff auf die Handwerksordnung nicht zur Förderung der Zuversicht in die wirtschaftliche Entwicklung führt.

Unter dem Aspekt der Ausbildungsleistung unserer Handwerke bedaure ich es außerordentlich, dass das Behälter- und Apparatebauerhandwerk von der Anlage A in die Anlage B verschoben werden soll. Wir sind hier noch am kämpfen. Auch andere ausbildungsstarke Handwerke, wie z.B. die Friseure oder die Maler und Lackierer haben bereits signalisiert, nur noch einen Bruchteil von den bisher ausgebildeten Lehrlingen ausbilden zu wollen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Insgesamt also eher eine Horrorvision als eine sinnvolle Novellierung. Was können die Handwerksorganisationen noch dagegen unternehmen?

Dr. Schwarz: Wir bemühen uns natürlich, auf allen Ebenen gegen das Vorhaben der Bundesregierung vorzugehen. Im Moment sieht es so aus, als ob durch die Mehrheit der unionsgeführten Länder im Bundesrat sowie einiger anderer handwerksfreundlicher Bundesländer, die durch die SPD bzw. eine Koalition, an der die SPD beteiligt ist, uns in unserem Kampf gegen die Novellierung der Handwerksordnung unterstützt. Der Fachverband SHK Bayern wird, so lange das Gesetz im Bundestag nicht verabschiedet ist, alles unternehmen, den größten Schaden von seinen Gewerken abzuhalten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Mit welchen Erfolgsaussichten?

Dr. Schwarz: Wir müssen festhalten, dass die geplante Verschiebung des Spenglerhandwerks von Anlage A in Anlage B zur Handwerksordnung schon ein riesiger Erfolg war! Für die Behälter- und Apparatebauer bin ich leider nicht so positiv gestimmt. Für die Beratungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag bin ich vorsichtig optimistisch, dass der größte Schaden vom Handwerk abgewendet werden kann.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie sollte nach Ihren Vorstellungen eine Novellierung der HWO tatsächlich aussehen?

Dr. Schwarz: Hier gibt es ganz konkrete Vorstellungen, die auch in einem Gesetzentwurf der unionsgeführten Länder enthalten sind. Grundsätzlich sollte der Meisterbrief als Zugang zum Handwerk erhalten bleiben. Man sollte diskutieren, ob durch den Wegfall der Gesellenjahre, die Meisterprüfung früher abgelegt werden kann. Darüber hinaus sollte das Personenprinzip bei der Führung von Handwerksbetrieben aufgehoben werden, damit auch Kapitalgesellschaften im Handwerk tätig werden können. Für die Betriebe, die in der Anlage B zur Handwerksordnung gelistet sind, sollten gezielte Ausbildungsordnungen erlassen werden, damit auch hier die Ausbildungsleistung steigt. Die Ausbildungsquote bei Betrieben, die derzeit in der Anlage B zur Handwerksordnung geführt werden, liegt im Promillebereich. Darüber hinaus sollte eine Revisionsklausel eingeführt werden, anhand der alle 7 Jahre überprüft wird, welches Gewerk in Anlage A oder Anlage B geführt werden soll. Die Zuordnung der Betriebe in die jeweilige Anlage A oder B sollte nach festen Kriterien erfolgen; hier sind in Abweichung zum Vorhaben der Bundesregierung drei Kriterien nötig:

1. Die Ausbildungsleistung des jeweiligen Gewerkes

2. Umwelt- und Verbraucherschutz

3. Die Gefahrengeneigtheit des jeweiligen Gewerkes.

Wie ich meine, machen diese drei Kriterien Sinn und bilden die Komplexität der Handwerksberufe sehr gut ab. Ich möchte abschließend nochmals betonen, dass die Abstellung auf die Gefahrengeneigtheit eines Handwerks als alleiniges Kriterium für den Verbleib in der Anlage A nicht ausreichend ist und die Handwerksordnung, die sich in 50 Jahren bewährt hat, ins Wanken bringen könnte.

Aus meiner Sicht ist die Lage ernst, aber nicht aussichtslos, und wer aufhört für eine Sache zu kämpfen, hat bereits verloren. In diesem Sinne werde ich mich mit aller Kraft weiter für die Handwerksordnung und die vom Fachverband vertretenen Gewerke einsetzen.

 


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