IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 15/2003, Seite 28 f
SANITÄRTECHNIK
Überprüfungspflicht von Abscheideranlagen
Im Rahmen der Überarbeitung der Technischen Regeln für Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider wurden notwendige Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung, Entsorgung und Überprüfungsintervalle neu festgelegt. Grundlage für die ergänzenden nationalen Regeln sind die europäischen Normen.
Funktionsschema eines Abscheiders für mineralische Leichtflüssigkeiten. |
Voraussichtlich werden die europäischen Normen und die nationalen Ergänzungsnormen im Laufe des Jahres 2003 veröffentlicht.
Folgende Normen, die für die Anwendung von Bedeutung sind, werden erscheinen:
- DIN EN 858-1 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin)
- Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung - DIN EN 858-2 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin)
- Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung - DIN 1999-100 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 - DIN EN 1825-1 Abscheideranlagen für Fette
- Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung - DIN EN 1825-2 Abscheideranlagen für Fette
- Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung - DIN 4040-100 Abscheideranlagen für Fette
- Teil 100: Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2
Fettabscheider LIPURAT®-RAE aus Edelstahl (1.4571) mit automatischer hydromechanischer Innenreinigung (175 bar) und Entsorgungspumpe. |
Abscheider für Leichtflüssigkeiten
Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten werden in der DIN 1999-100 folgende Intervalle für Kontrollen und Überprüfungen festgelegt.
Eigenkontrolle
Durch sachkundige Personen muss monatlich die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage kontrolliert werden.
Wartung
Durch sachkundige Personen ist halbjährlich eine Wartung der Abscheideranlage durchzuführen. Diese muss die Maßnahmen der Eigenkontrolle beinhalten.
Die Intervalle bei mit Leichtflüssigkeiten verunreinigten Regenwassers und bei Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten können auf höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Entsorgung
Eine Entsorgung der zurückgehaltenen Leichtflüssigkeit im Abscheider muss erfolgen, wenn 80% der Speichermenge erreicht ist.
Wenn die Hälfte des Schlammsammelraumes im Abscheider gefüllt ist, muss die Entsorgung des Schlammfanges erfolgen.
Der Betreiber hat sich davon zu überzeugen, dass die Entsorgung nur durch zugelassene Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird.
Überprüfung (Generalinspektion)
Von betreiberunabhängigen Betrieben ist durch eine fachkundige Person, in regelmäßigen Abständen von nicht länger als fünf Jahren die Abscheideranlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Stahlbeton Fettabscheideranlage mit einer Innenauskleidung aus PE-HD. |
Abscheider für Fette
Bei Abscheideranlagen für Fette werden in der DIN 4040-100 folgende Intervalle für Kontrollen und Überprüfungen festgelegt.
Entsorgung
Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden.
Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen zu entleeren und zu reinigen.
In Verbindung mit der Entsorgung sind durch sachkundige Personen Inspektionsmaßnahmen durchzuführen damit ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist.
Wartung
Die Abscheideranlage ist jährlich durch sachkundiges Personal zu warten
Überprüfung (Generalinspektion)
Von betreiberunabhängigen Betrieben ist durch eine fachkundige Person in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren die Abscheideranlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Alle Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette müssen ein Betriebstagebuch führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ereignisse der durchgeführten Kontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung des Abscheiderinhaltes sowie die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel dokumentiert sind.
Mit den neuen Festlegungen dürfen Betreiber, die sich sachkundig über die Funktionsweisen ihrer Abscheideranlagen gemacht haben, Inspektionen und Wartungen selbst durchführen.
Die Überprüfungen bzw. Generalinspektionen alle fünf Jahre dürfen nur durch Fachbetriebe bzw. Fachkundige durchgeführt werden.
Diese neuen Festlegungen werden voraussichtlich in den Abwassersatzungen der Kanalnetzbetreiber aufgenommen, sodass eine Verpflichtung der Betreiber besteht, sich auch daran zu halten.
B i l d e r u n d G r a f i k : ACO passavant, Philippsthal (Werra)
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