IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2003, Seite 48 ff.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Ja zum Meisterbrief
Das SHK-Handwerk kämpft
Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Viele Betriebe zittern um den Meisterbrief, bleibt er oder bleibt er nicht? Die einen sprechen von blindem Aktionismus der Bundesregierung, viele wünschen sich, dass die im Referentenentwurf vorgelegten abstrusen Vorstellungen dahin kommen wo sie hingehören, nämlich in die Ablage P. und ein großer Teil hofft immer noch, dass auch diese Handwerksnovelle - wie die vorausgegangenen - im Konsens aller Parteien verabschiedet wird.
Der Chef der Dresdner Handwerkskammer Klaus Dittrich ist empört über die von Rot-Grün geplante Abschaffung des Meisterbriefes. Der Dachdeckermeister aus Sachsen ist nach Berlin gekommen, um seinem Ärger über Wolfgang Clement’s Entwurf zur HwO Luft zu machen.
Der Gesetzentwurf der Regierung
Die Regierung argumentiert damit, dass die Handwerksordnung - trotz einiger kleiner Novellen - praktisch seit 50 Jahren unverändert geblieben ist. Die derzeitige Handwerksordnung als einer Zugangsregulierung zu einem bedeutenden Bereich unserer Volkswirtschaft sei so nicht mehr zu halten:
Es gibt einen Novellierungsbedarf der Handwerksordnung.
Wie die Jahr für Jahr steigende Ausweitung der Schwarzarbeit verdeutlicht - gebe es eine große Nachfrage der handwerklichen Leistungen, gleichwohl nehme die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks ständig ab: Der nominale Gesamtumsatz ging von 409 Milliarden Euro 1994 auf 370 Milliarden Euro im Jahr 2002 zurück. Der Anteil des Handwerks der Bruttowertschätzung reduzierte sich um 10,7 % in 1994 auf 8 % in 2002. Es gebe - so die Bundesregierung - seit Einführung der amtlichen Handwerksberichterstattung im Jahre 1968 keine vergleichbare Schrumpfungsphase wie zur Zeit.
Die Zahl der Beschäftigung ist ständig rückläufig: Von 1994 bis 2002 hat sich die Zahl der Mitarbeiter in den selbstständigen Unternehmen der Anlage A HWO von 6,1 Mio. auf 4,4 Mio. reduziert. Auch die Gewerbezweiggruppen, die nicht zum Bereich "Bau" gehören, sind stark rückläufig: So gingen in den Nahrungsmittelhandwerken seit 1996 rund 10,7 % der Arbeitsplätze verloren, in den Gesundheits-, Körperpflege- und Reinigungshandwerken waren es rund 17,3 %. Während sich die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesamtwirtschaft von 1996 bis 2002 - so die Bundesregierung - leicht erhöht hat, ist sie im Handwerk um 3,4% jährlich zurückgegangen.
Zum Thema "Ausbildung im Handwerk" erklärt die Bundesregierung: Die Zahl der Auszubildenden ging von knapp unter 630.000 in 1996 auf unter 528.000 in 2002 zurück. Die Zahl der Gesellenprüfung ist nach einem Höchststand in 1998 mit rund 209.000 seither rückläufig und betrug in 2001 rund 194.000. Heute werden im Handwerk nur noch 30% der jungen Leute ausgebildet, im nicht handwerklichen Bereich dagegen 70%.
Hinzu kommen EU-rechtliche Fragestelllungen, die eine Novellierung erzwingen. Nur Luxemburg hat Berufszugangschancen, die dem deutschen Meisterbrief ähnlich sind. In einigen europäischen Staaten (z. B. Niederlande) bestehen Berufszugangsbeschränkungen für "gefahrengeneigte" Handwerke, unter anderem auch das SHK-Handwerk. Österreich hat bereits aufgrund eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs die Inländer der Frage der Zulassung zur Handwerksausübung den Angehörigen der übrigen EU-Staaten gleichgestellt.
Der Artikel 43 ff. EU-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) gebiete, dass Personen - ohne Altersgrenze - zur selbstständigen Handwerksausübung bereits dann zugelassen werden, wenn sie nach der Gesellenprüfung die betreffende Tätigkeit 5 Jahre lang (in leitender Stellung) ausgeübt haben oder insgesamt 6 Jahre ununterbrochen als Betriebsleiter tätig waren. Diese Privilegierung für EU-Ausländer führe zur Inländerdiskriminierung.
- Artikel 49 ff. EU-Vertrag (Dienstleistungsfreiheit) gebietet die Zulassung kurzfristiger grenzüberschreitender Tätigkeiten unter noch geringeren Voraussetzungen.
Handlungsbedarf sei somit unabweislich. Deshalb werde die Bundesregierung nun folgende Maßnahmen umsetzen müssen.
Erforderliche Meisterprüfung
Die Meisterprüfung wird als Berufszugangsvoraussetzung für das Führen eines Handwerksbetriebs auf Tätigkeiten, deren unsachgemäße Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen verursachen können "Gefahrengeneigte Gewerbe", beschränkt. Diese Gewerbe würden in der Anlage A der Handwerksordnung bleiben (für das SHK-Handwerk ergibt sich die Tatsache, dass die Installateure und Heizungsbauer sowie die Klempner in Zukunft in Anlage A bleiben). Die nicht gefahrengeneigten Gewerbe würden in die Anlage B überführt und wären dann zulassungsfreie Handwerksbetriebe. Gleichzeitig wird der Meisterbrief als Qualitätssiegel aufgewertet, z.B. durch die Einführung einer freiwilligen Meisterprüfung für geeignete Gewerbe in der Anlage B ("fakultativer Meisterbrief").
Rahmenbedingungen für eine neue Gründungsdynamik
Der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung sollen Gesellen mit 10-jähriger Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in leitender Funktion in die Lage versetzt werden, ein Handwerksbetrieb der Anlage A selbstständig zu führen. Die Bundesregierung hält dies aufgrund der EU-rechtlichen Fragestellungen für zwingend geboten.
Der Auffassung des Handwerks, dass mit der HwO-Novelle die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe dramatisch abnehmen werde, stimmt die Bundesregierung nicht zu. Der Vorbehaltsbereich und der Meistertitel sind nach Auffassung der Bundesregierung kein ausschlaggebendes Kriterium für die Ausbildungswilligkeit. Gerade in vorbehaltsfreien Bereichen (Handel, Industrie, Dienstleistung) werde in gleicher Qualität und mit gleichem Engagement ausgebildet.
Im Gegenteil: Die Bundesregierung geht davon aus, dass gerade durch die HwO-Novelle die Attraktivität einer Lehre im Handwerk deutlich gestärkt werde, da der Gesellenabschluss zukünftig mehr Möglichkeiten bietet: Breitere Tätigkeitsfelder wegen Wegfalls vieler Vorbehaltsbereiche, Möglichkeit der Selbstständigkeit in einer größeren Anzahl von Anlage B - Berufen ohne Erfordernis der Meisterprüfung, Möglichkeit der Selbstständigkeit in Anlage A - berufen nach 10 Jahren ohne Erfordernis einer teuren Meisterprüfung, Möglichkeit des schnelleren Erwerbs des Meistertitels.
Ausbildungsleistung im Handwerk
Fakt ist: Die Ausbildungsquote im Handwerk ist mehr als dreimal so hoch wie in anderen Wirtschaftsbereichen. Der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten im Handwerk beträgt 9,8 Prozent, in allen übrigen Wirtschaftsbereichen 3,3 Prozent.
Ausbildung über den eigenen Bedarf hinaus
Fakt ist: Das Handwerk bildet weit über den eigenen Bedarf aus - in 240.000 Betrieben, ergänzt durch Lehrgänge in über 500 Berufsbildungszentren. Rund 14 Prozent der Beschäftigten arbeiten im Handwerk, aber 32,5 Prozent der Auszubildenden haben eine Lehrstelle im Handwerk.
Zahl der Meisterprüfungen im Handwerk
Fakt ist: Allein seit der Wiedervereinigung 1990 wurden 2 Millionen qualifizierte Fachkräfte im Handwerk für die gesamte Wirtschaft ausgebildet. 500.000 bestandene Meisterprüfungen seit 1990 garantieren die Ausbildungsleistung des Handwerks für die Zukunft.
Beschäftigtenzahl im Handwerk
Fakt ist: Das Handwerk in Deutschland ist mittlerweile beschäftigungsintensiver als die Gesamtindustrie und stellt im Bereich der gewerblich-technischen Ausbildung fast 65 Prozent der Lehrlinge.
Bestandsfestigkeit handwerklicher Existenzgründungen
Fakt ist: Aufgrund des Meisterbriefs ist die Insolvenzquote im Handwerk nach wie vor evident geringer als in der Gesamtwirtschaft. Während im Jahre 2002, bezogen auf 1000 Unternehmen, 6,8 Handwerksunternehmen insolvent wurden, waren es in der Gesamtwirtschaft 1,45 Unternehmen je 1000. (Daten nach Untersuchungen des Vereins Creditreform). Damit liegt ein empirisch belegbarer Zusammenhang zwischen dem Meisterbrief und der Bestandsfestigkeit handwerklicher Existenzgründungen vor. Auch die Zahlen der Gründungsforschung in Nordrhein-Westfalen weisen aus, dass die von Meistern gegründeten gewerblich-technischen Betriebe die höchste Überlebensrate haben. Die Insolvenzquote junger Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen liegt bei unter 1% und damit weit unter den Zahlen in anderen Wirtschaftsbereichen. (Daten nach Untersuchungen der LGH-Gründungsforschung)
Eine Reform der Handwerksordnung schafft mehr Unternehmensgründungen
Fakt ist: Der erhofften "Gründungswelle" von 1-Personen-Unternehmen steht die Befürchtung von Fachleuten gegenüber, dass eine Pleitewelle typischer Handwerksbetriebe mit Verlusten an Arbeits- und Ausbildungsplätzen folgt.
Das Handwerk ist bereit, an einer Änderung der Handwerksordnung mitzuarbeiten und hat entsprechende Vorschläge vorgelegt. Wir lehnen es jedoch ab, dass mit unzutreffender ökonomischer Analyse und falschen Argumenten der Qualifikationsnachweis im Handwerk für die Mehrzahl der Berufe aufgegeben wird. Aufgabe einer verantwortlichen Wirtschafts- und Handwerkspolitik muss daher sein, sachgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für das Handwerk zu erhalten. Dies bedeutet:
- Die Ausbildungsleistung in Handwerksberufen soll neben dem Verbraucher- und Umweltschutz ein entscheidendes Kriterium sein, um für diese Berufe die Meisterpflicht zu begründen. Die Reduzierung der Anlage A auf Gefahrengewerke genügt diesem Anspruch in keinster Weise. Es müssen daher wesentlich mehr als 29 Handwerksberufe in der Anlage A verbleiben.
- Für Handwerksberufe, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können, sollen verstärkt Ausbildungsordnungen erlassen werden können, um auch in diesen Berufen ein hohes Lehrstellenangebot zu ermöglichen.
- Einfache handwerkliche Tätigkeiten sollen die Perspektive erhalten, sich durch Qualifizierung zu anspruchsvollen Berufen zu entwickeln.
Eine Reform der Handwerksordnung mit dem Ziel, Ausbildung zu schaffen, kann nur mit und nicht gegen die Handwerksbetriebe gelingen. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung verhindern jedoch ein ausreichendes Lehrstellenangebot. Nicht mehr, sondern weniger Bildung wird die Folge sein, wenn der Qualifizierungsgrundsatz für den Großteil der Handwerksbetriebe nicht mehr gilt und der obligatorische Meisterbrief abgeschafft wird.
Es lohnt sich daher, im Interesse der Handwerksunternehmer in diesem Land auf allen Ebenen unserer Organisation für eine Reform der Handwerksordnung mit Sinn und Verstand zu kämpfen.
Attraktive Gestaltung der Meisterprüfung
Hier kann das Handwerk zustimmen, die Meisterprüfung muss den ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit besser angepasst werden. Hier gibt es verschiedene Aspekte, beispielsweise, dass die betriebswirtschaftliche Komponente der Meisterprüfung gestärkt wird. Komplizierte steuerliche Rahmenbedingungen, wie sich ständig ändernde nationale Gesetze und nicht zuletzt das schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld machen betriebswirtschaftliche Kenntnisse bei der Unternehmensgründung dringend erforderlich. Das heißt: Die bislang vorgeschriebene obligatorische dreijährige Gesellentätigkeit als Zugangsvoraussetzung zur Meisterprüfung sollte künftig entfallen. Hier kann das SHK-Handwerk Zustimmung signalisieren.
Aufgabe des Inhaberprinzips
Die geltende Regel zum Inhaberprinzip hat sich überholt und führt zur Begünstigung der Rechtsform der GmbH im SHK-Handwerk.
Beschränkungen der ICH-AGs auf handwerkliche Tätigkeiten der Anlage B
Die angeblichen Erleichterungen im kleinsthandwerklichen Bereich, z. B. die Gründung von ICH-AGs schaffen in Wirklichkeit eine schizophrene Situation: Die ICH-AGs werden handwerkliche Leistungen zu einem Drittel des Preises anbieten, den ein Handwerksbetrieb nehmen muss, der Gesellen beschäftigt, Sozialabgaben und Steuern zahlt. Das verzerrt den Wettbewerb. Das wird nach unserer Überzeugung groteske Folgen haben. Die ICH-AGs sind in meinen Augen die Legalisierung der Schwarzarbeit. Die Kleinstunternehmen, deren Sozialabgaben noch vom Arbeitsamt getragen werden, werden auch dem SHK-Handwerk viele Aufträge wegnehmen.
Der Schlussspurt
Bei den HwO-Novellen hat das Handwerk immer großen Wert gelegt auf einen möglichst breiten politischen Konsens. Auch diesmal. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben diesen Konsens jedoch - entgegen allen Ankündigungen - aufgegeben, ja aufgekündigt.
Umso wichtiger ist es deshalb für das Handwerk das Signal der Union: Die Bereitschaft mit dem Handwerk an einer wirklich zukunftsfähigen Modernisierung der HwO zu arbeiten.
So absurd es klingen mag: Ganz offensichtlich meint die Bundesregierung, das Handwerk selber und speziell die Handwerksordnung seien schuld an der dramatischen Situation des deutschen Binnenmarktes. Da werden die Opfer auch noch zu Tätern gemacht.
Keine Entwicklung ist zwingend, schon gar nicht in der Politik. Alles ist möglich bei der Änderung der Handwerksordnung, aber nicht alles ist planbar. Und bisweilen entwickelt ein Orkan seine eigene Dynamik.
Handwerksordnung:
Wir brauchen eine Reform mit Sinn und Verstand!
Würde dieser Gesetzentwurf unverändert in Kraft treten, ist mit nachteiligen Folgen für die Ausbildungsleistung der Betriebe im Handwerk zu rechnen, die sich auf die Formel "Mehr 1-Mann-Handwerker - aber deutlich weniger Lehrlinge" zusammenfassen lassen.
Damit würden die im Gesetzentwurf niedergelegten Absichten genau das Gegenteil von dem bewirken, was man zu erreichen sucht.
Die zentralen Argumente zum Meisterbrief im Handwerk:
- Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Bildung.
- Wir brauchen eine Stabilisierung unserer Ausbildungsplatzsituation.
- Wir brauchen nicht nur möglichst viele, sondern auch möglichst bestandsstabile Existenzgründungen.
- Der Meisterbrief ist der "Markenartikel" für nicht standardisierte Produkte und Dienstleistungen des gewerblich-technischen Mittelstandes in Deutschland.
- Der Große Befähigungsnachweis bedeutet nichts außer der Verpflichtung zu eigener Qualifizierung im gewerblich-technischen Sektor.
- Die Meisterqualifizierung auf der Grundlage des Großen Befähigungsnachweises ist das wichtigste Instrument der Aufstiegsqualifizierung im gewerblich-technischen Sektor für die nicht-akademischen Bevölkerungsschichten.
Der Wegfall des Großen Befähigungsnachweises würde in der Breite der Wirtschaft die mittlere Führungsebene der Meister wegschlagen, die bisher wesentlich dafür gesorgt haben, dass die theorie-orientierte Kreativität von Hochschulabsolventen durch die effiziente Problemlösungskapazität der gewerblichen Praxis abgestützt wird.
Von den Befürwortern einer Reform der Handwerksordnung werden gegenseitig folgende Themen in die Diskussion eingebracht, die die Fakten in Handwerken nur unzureichend zur Kenntnis nehmen.
SHK-Organisationen
Was haben die Verbände, was haben die Organisationen des SHK-Handwerks für die Innungen und für die Betriebe bisher getan?
Die Organisationen des SHK-Handwerks haben sich von Anfang an in die politische Überlegung zum "Entwurf Clement" eingeschaltet. Mit viel Fleiß, Energie und substanziellen Briefen an die Bundestagsabgeordneten, insbesondere der CDU/CSU und der FDP hat man gezielt versucht, Einfluss im Sinne des SHK-Handwerks auf die weitere politische Willensbildung zu nehmen.
So wurde erreicht, dass neben dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (ca. 90% der Betriebe) auch die Klempner (ca. 6.000 Betriebe in Deutschland) weiterhin in der Anlage A verbleiben.
Die Verbände kämpfen nach wie vor für die Apparate- und Behälterbauer, die in der Anlage B nichts zu suchen haben.
Da davon auszugehen ist, dass der Hauptteil der Gesetzentwürfe durch den Bundesrat laufen muss, werden diese Anstrengungen über den Sommer hinaus weitergeführt.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat mit Drucksache vom 3.6.2003 ein
12-Punkte-Programm beschlossen, das im Wesentlichen mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks und den Fachverbänden des deutschen Handwerks abgestimmt wurde und nunmehr Gegenstand der Beratungen im offenen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sein wird.
Wie gesagt: Das SHK-Handwerk ist auf der richtigen politischen Spur, die Berufe des Installateur- und Heizungsbauers sowie des Klempners erfüllen bereits das Kriterium der Gefahrengeneigtheit. Ist das SHK-Handwerk insoweit "mit einem blauen Auge davon gekommen?" Nach wie vor ist die Qualifikation die Grundlage, auf der unsere SHK-Betriebe die laufende Anpassung bewältigen. Diese Qualifikation von Handwerkern ist Voraussetzung dafür
- dass unsere Betriebe den immer wieder neuen Anforderungen der Kunden gerecht werden können,
- dass sie technische Innovationen aufnehmen, sie weiter entwickeln und neue Dienstleistung anbieten können und
- dass sie sich so durch besondere Stabilität, Bestandsfestigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit auszeichnet.
Deshalb wurde das Konzept zur Modernisierung der Handwerksordnung immer mit einem bildungspolitischen Modernisierungskonzept verzahnt; das gilt insbesondere für das SHK-Handwerk in Deutschland.
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