IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/2003, Seite 60 f


REPORT


Altbausanierung – Chance für die SHK-Branche

Bereits seit Jahren wird in Deutschland mehr modernisiert als neu gebaut. Hier eröffnen sich auch für Installationsbetriebe zahlreiche Chancen, sich in diesem Geschäftsfeld zu positionieren: Etablierung der Solarthermie, die anstehende Modernisierung einer großen Anzahl veralteteter Wärmeerzeuger sowie das attraktive Marktsegment "Badrenovierung" sind nur einige Beispiele. Die Initiative Kupfer hat in einem Presseworkshop im Mai dieses Jahres das Thema Altbausanierung aufgegriffen.

Gerade im Hausinstallationsbereich findet der Werkstoff Kupfer auch im Bereich der Altbausanierung seine vielfältigen Einsatzfelder. Nicht allein, dass das Material aufgrund seiner modernen Verarbeitungsmöglichkeiten beispielsweise problemlos auch in brandgefährdeten Häusern wie Fachwerkbauten eingesetzt werden kann, sondern es bietet auch aufgrund seiner Systemkompatibilität Lösungen für alle Anwendungsbereiche.

Baudirektor Peter Rathert informierte über den Stand des Klimaschutzprogramms sowie die neue Energieeinsparverordnung und EU-Gebäuderichtlinie.

Renovierung bedeutet vielseitige Anforderungen wie z.B. Trockenbau und Vorwandinstallation, vorgegebener Platzbedarf oder die Erweiterungsfähigkeit der Rohrnetze – Probleme, die jeder Installateur aus seiner täglichen Arbeit kennt. Rolf Werner von der Initiative Kupfer gab dazu Tipps rund um den Einsatz des Werkstoffes Kupfer.

Energiepass auch für Altbauten

Der Handlungsrahmen wird jedoch nicht zuletzt durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien vorgegeben. Baudirektor Peter Rathert, Leiter des Referates "Technische Gebäudeausrüstung" im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, informierte deshalb über den Stand des Klimaschutzprogramms sowie die neue Energieeinsparverordnung und EU-Gebäuderichtlinie – Punkte, die auch bei der Altbausanierung vom Handwerker beachtet werden müssen. Heizungen und Warmwasserspeicher in den 36 Millionen bundesdeutschen Wohnungen schlucken heute rund ein Drittel des Energiebedarfs. Dabei könnten dort allein durch sachgemäße Sanierung rund 80 Prozent des Verbrauchs eingespart werden, so der Referent.

Wichtiger Nachweis für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist der Energiepass, der inzwischen bei Neubauten Pflicht ist. Doch gerade im Altbau ist er sinnvoll: der Pass stellt genau die Energiespar- und Modernisierungspotenziale dar. Umweltbewussten Hauseigentümern dürfte so die Modernisierung einer alter Heizungsanlage sicherlich leichter fallen. Zumal ja auch durch das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit rund 15 Milliarden Euro durch den Staat gefördert werden. Ein großer Markt, von dem auch die Heizungs- und Sanitärbranche profitieren wird.

Die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung im Bereich der Altbausanierung standen im Mittelpunkt der Ausführungen von Dr. jur. Christian Döring, Rechtsanwalt in Stuttgart und Professor für privates Baurecht an der Fachhochschule Biberach.

Neue VOB gilt auch bei Altbausanierung

Doch neue Aufträge bedeuten für den Installateur, sich mit der neuen VOB 2002 auseinander zu setzen, auf die der überwiegende Teil aller Bauverträge Bezug nimmt. Auch bei Verträgen zur Sanierung von Altbauten handelt es sich nämlich um Bauverträge im klassischen Sinn.

Über die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung im Bereich der Altbausanierung informierte deshalb Dr. jur. Christian Döring, Rechtsanwalt in Stuttgart und Professor für privates Baurecht an der Fachhochschule Biberach. Hier ergeben sich auch für die Heizungs- und Sanitärbranche wichtige Neuerungen. Denn, wenn auch nicht die Errichtung oder Herstellung eines neuen Bauvorhabens oder Teile davon geschuldet werden, so doch Werkleistungen, die zur Erhaltung des Bauwerks notwendig sind. Diese sind Bauleistungen im Sinn der VOB, weshalb selbstverständlich auch Verträge zur Instandsetzung und Instandhaltung von Gebäuden der VOB/B unterworfen werden können. Professor Döring: "Sowohl bei den Verträgen zur Errichtung von Gebäuden als auch bei den Verträgen zur Sanierung von Gebäuden handelt es sich um Werkverträge, bei denen ein Erfolg geschuldet wird, nämlich die mangelfreie Durchführung der übernommenen Arbeiten." Damit kommt insbesondere dem veränderten Paragraphen zu Mängelansprüchen eine wichtige Bedeutung zu – der Begriff "Gewährleistung" wird nicht mehr verwendet. Aber auch im Bereich der Verjährungszeiten und in Haftungsfragen sind wesentliche Änderungen eingetreten. Auch wichtig zu wissen: der veränderte Bereich der Zahlungsansprüche und Sicherheitsleistungen setzt neue Fristen – auch zugunsten des Handwerkers.

Gut vier Stunden diskutierten Vertreter der Fachmedien, Referenten und Mitglieder der Initiative Kupfer über das Thema "Altbausanierung". Fazit der Veranstaltung: auch unter Berücksichtigung neuer Verordnungen und Richtlinien bietet der Modernisierungsmarkt für den Installateur und Heizungsbauer gute Voraussetzungen, sich neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Mit Kupferwerkstoffen bietet sich zudem sowohl unter systemrelevanten als auch unter aktuellen wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Material an, das auch in Sanierungsfällen überzeugt und dem Profi ein gutes Gefühl gibt.


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