IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2003, Seite 25
VERBÄNDE AKTUELL |
Sachsen
ÜWG* ist gelistet
Liste der anerkannten Sachverständigen-Organisation im Internet
Mit der Novelle der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Sächsische Anlagenverordnung - Sächs-VAwS) vom 18. April 2000 (SächsGVBl. S. 223) ist gemäß § 20 Abs. 4 SächsVAwS nunmehr das Landesamt für Umwelt und Geologie für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen zuständig.
Das Landesamt für Umwelt und Geologie des Freistaates Sachsen hat die Liste der anerkannten Sachverständigen-Organisation zur Prüfung von Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als PDF-Datei zum herunterladen ins Internet gesetzt. Diese Liste umfasst 16 Seiten (ÜWG, Seite 14).
www.umwelt.sachsen.de/lfug - Wasser (mehr)/Gewässerschutz/Anlagenbezogener/Gewässerschutz/Liste der anerkannten Sachverständigen ...
Momentan wird die sächsische Landesstelle in die Liste eingepflegt.
* ÜWG - Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke e.V.
Die ÜWG ist eine handwerkseigene Zertifizierungsstelle für Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl etc. arbeiten. Die ÜWG führt Schulungen von Fachbetrieben gemäß § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Heizölverbraucheranlagen durch. Da sie eine handwerksbezogene Organisation ist, bietet sie Handwerksunternehmen zusätzliche Vorteile.
Sachverständige für Altlasten
Industrie- und Handelskammern prüfen auf Qualität
Ab sofort ist es in Sachsen möglich, seine Befähigung als Altlasten-Sachverständiger feststellen und beurkunden zu lassen. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath hat eine Verordnung unterschrieben, wonach die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern Sachverständige für Altlasten aus ganz Deutschland auf ihre Qualifikation prüfen können. Überprüft werden Fachwissen, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Für Behörden und Kommunen sowie für Eigentümer einer Altlastenfläche ist der per Urkunde dokumentierte Befähigungsnachweis ein wichtiges Kriterium, um qualifizierte Sachverständige erkennen und einsetzen zu können. Sachsen ist das zweite Bundesland (nach Nordrhein-Westfalen), das einen solchen Eignungsnachweis der Sachverständigen nicht durch staatliche Behörden, sondern durch kompetente Dritte feststellen lässt.
In Sachsen wurden seit Anfang der neunziger Jahre rund 27.000 Altlasten erfasst. 2.428 dieser Flächen sind bereits saniert oder befinden sich in der Sanierungsphase. Mit Hilfe der geprüften Sachverständigen werden Behörden entlastet und die Altlastensanierung auf guter fachlicher Grundlage beschleunigt.
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