IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/2/2003, Seite 36 f.


HEIZUNGSTECHNIK


EnEV verstehen und praxisgerecht anwenden

Thorsten Rabe*

Mit der Zusammenführung der Verordnung für den baulichen Wärmeschutz und der anlagentechnischen Effizienz in die Energieeinsparverordnung bestehen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Gebäude- und TGA-Planer sowie dem Anlagenerrichter.

Die Energieeinsparverordnung gilt für alle Neubauten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Februar dieses Jahres eingereicht wurde. Um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können, müssen der bauliche Wärmeschutz und die Anlagentechnik aufeinander abgestimmt werden. Das SHK-Handwerk muss in dieser Zusammenarbeit seine Kompetenz erkennen und diese als Leistung anbieten.

Bei der Errichtung von Gebäuden sind gleichberechtigte Partner mit umfassendem Fachwissen gefragt. Damit stellt sich für den Einzelnen die Frage, reicht mein Fachwissen als Fachhandwerker aus, oder sind mögliche Unsicherheiten begründet?

Primärenergie bis zum Gebäude, Heizenergie bis zum Wärmeerzeuger und Heizwärme an der Übergabestelle - mit einer Selbstverständlichkeit werden in der Praxis technische Begriffe gebraucht, die nicht zuletzt zur Unsicherheit beitragen. Sehr oft beinhaltet das Vertrautmachen mit der EnEV das Darstellen der umfangreichen Textfassung, ausführliche Berechnungsschritte und Definitionen - Unsicherheiten im Verständnis und bei der Umsetzung sind dann das Ergebnis.

Dabei ist die Umsetzung der Forderungen der EnEV relativ einfach. Denn die Umsetzung erfolgt nicht nur durch Kenntnis der Fachbegriffe, sondern vielmehr durch die Abstimmung zwischen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. In der Zusammenarbeit zwischen Gebäude-, TGA-Planer und Anlagenerrichter werden die Berechnungen und Abstimmungen für den Bauherrn transparent und nachvollziehbar dargestellt. Das Bild soll in einfacher Übersicht den Ablauf der Zusammenarbeit aufzeigen.

Als Ausgangspunkt der Betrachtungen zur EnEV steht der Wunsch, ein Gebäude zu errichten. Der Bauherr nimmt damit schon sehr früh Einfluss auf die Gestaltung der Gebäudehülle und Ausrüstungsteile. Den Anwendern der EnEV muss damit bewusst werden, dass an dieser Stelle ein Entschluss zu Art und Umfang der Anlagentechnik gefasst werden muss. Die Beeinflussung der Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt haben die größte Wirkung. Die fachkompetente Beratung ist damit der eigentliche Kerngedanke zur Umsetzung der EnEV. Nachstehende Punkte müssen hinsichtlich der Erstberatung zur Anlagentechnik berücksichtigt werden:

Wenn bei der Erstberatung nicht die Kompetenz aller am Bau beteiligten Personen genutzt wird, sind spätere Unzufriedenheit und mögliche Auseinandersetzungen zur Anlagentechnik vorprogrammiert. Gerade die Anlagentechnik, sprich das Heizungs-, Lüftungs- und Trinkwassersystem, ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Gebäudenutzer. In der Beratung muss allerdings auch die energetische Effizienz der erneuerbaren Energien einfließen. Nur die frühzeitige Abstimmung verhindert einen übertriebenen Wärmeschutz (Außenwand- und Dachdämmung) sowie den Einsatz von Wärmeerzeugern, die unter dem energetischen Standard von Niedertemperatur- und Brennwertkesseln liegen. Erste Rückmeldungen aus der Praxis zeigen bezüglich der Abstimmung zwei Richtungen auf:

  1. einen sinnvollen wirtschaftlichen Wärmeschutz am Gebäude gepaart mit Brennwertgeräten in der thermischen Gebäudehülle.
  2. Hochwärmeschutz mit 24 cm Gasbetonaußenwand und zusätzlich eine Wärmedämmung bis zu 20 cm. Zum Einsatz kommen dann Wärmeerzeuger mit einer niedrigen energetischen Effizienz.

Ablauf der Zusammenarbeit

Nach der Beratung und Vorauswahl der Gebäudehülle und der Anlagentechnik wird zwar getrennt, aber im Sinne der gewünschten Zusammenarbeit, der bauliche Wärmeschutz entsprechend der DIN 4108 Teil 6 und die anlagentechnische Effizienz anhand der DIN V 4701 Teil 10 bestimmt. Im Bild sind die getrennten Wege und die Abstimmungen erkennbar.

Grün hinterlegt ist die Berechnung des baulichen Wärmeschutzes und der da­raus abgeleitete Heizwärmebedarf. Die Berechnung erfolgt nach den bekannten bauphysikalischen Grundlagen. Eine gute Wärmedämmung führt demnach zu geringem Heizwärmebedarf.

Im blauen Feld ist die Bewertung der Anlageneffizienz zu finden. Anhand von Tabellen oder Diagrammen kann der ep-Wert, die Anlagenaufwandszahl, bestimmt werden. Der ep-Wert steht dabei für die energetische Effizienz in der Energieflusskette. Dazu wird auf die Auswahl des Bauherrn aus der Erstberatung (Brennstoff, Gerätetechnik usw.) zurückgegriffen. Die ep-Wert-Berechnung erfasst drei Hauptbereiche:

  1. Wärmeerzeuger mit Heizungsanlage
  2. Trinkwassererwärmer mit Trinkwarmwasseranlage
  3. Lüftungsanlage.

Die detaillierte Bewertung der einzelnen Ausrüstungsteile und Parameter ermöglicht dann eine umfassende Aussage zur energetischen Effizienz der Anlagentechnik.

Im gelben Bereich sind die Festwerte zum Primärenergiebedarf und zur Trinkwassererwärmung erkennbar. Der Gebäudeplaner hat den max. Primärenergiebedarf aus den Gebäudemaßen (Hüllfläche und Gebäudevolumen) ermittelt. Ähnliche Festwerte gelten anhand der pauschalen Bewertung auch für die Trinkwassererwärmung.

Fazit der Betrachtung ist: Die EnEV gehört in die verantwortungsvollen Hände der TGA-Planer und SHK-Fachbetriebe. Denn nur diese Berufsgruppen sind mit der aktuellen Anlagentechnik vertraut. Der Wärmeschutz und die Anlagentechnik sollte der Bauherr in gemeinsamer Beratung mit dem Gebäude- oder Technikplaner auswählen. Individuelle Strategien bei der Umsetzung der EnEV sind von jedem Einzelnen gefragt. Der Software-Spezialist sowie der Tabellen- bzw. Diagramm-Berater haben das gleiche Ziel: die Kundenzufriedenheit über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes.


*) Thorsten Rabe, Technischer Referent, Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern


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