IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/2/2003, Seite 27 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


 Niedersachsen


Belmer SHK-Firma erhält Internetpreis

Kreative und erfolgreiche "Webwerker" wurden am 19. November 2002 in Berlin mit dem Internetpreis des Deutschen Handwerks ausgezeichnet. Der mit insgesamt 50.000 Euro dotierte Preis wurde in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom von Rezzo Schlauch, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und Achim Berg, Bereichsvorstand T-Com, Nationales Geschäft, Deutsche Telekom AG, an die drei Gewinner übergeben.

Erfreulicherweise konnte der Elektro-, Sanitär- und Heizungsbetrieb Altewichard, aus Belm den 2. Preis beim Wettbewerb "Internetpreis des Deutschen Handwerks" in Empfang nehmen". Der Gratulant und Parlamentarische Staatssekretär Rezzo Schlauch schilderte als Ziel des Preises "die Präsentation herausragender innovativer und zukunftsorientierter Beispiele betrieblicher Internetnutzung in der handwerklichen Alltagspraxis."

Vertrauen, partnerschaftliches Denken, reibungslose Kommunikation unter den Firmen Altewichard und Webentwickler MH Internet, Bereitschaft für Innovation, neue Ideen in der Infothek wie Finanzierungsrechner, 3-D-Badplaner, der von MH-Internet selbst entwickelte Heizkostenrechner, machte erst diese Platzierung möglich. Zusätzlich gibt es den passwortgeschützten Bereich, in dem Altewichard-Kunden die Mess­protokolle der letzten Jahre sowie fällige Wartungstermine ihrer Heizung online nachsehen können.

Preisverleihung: Dieter Philipp, Rezzo Schlauch und Achim Berg (v.l.) ­überreichten an Frank Imbusch (Fa. Altewichard) die Urkunde des Internetpreises.

Kurz vor der Preisverleihung in Berlin gingen weitere 17 Seiten unter www.altewichard.com online. Altewichard-Kunden können sich nun umfassend auf den neuen Seiten informieren über: Photovoltaik, Gebäudeleittechnik (EIB), Wasser sparen und Heizungs-ABC.

Eine zwölfköpfige Expertenkommission aus Politik und Wirtschaft wählte aus über 300 teilnehmenden Handwerksbetrieben die Gewinner aus und lobte die Webseiten der Firma Altewichard als einen hochinformativen Online-Service mit übersichtlicher Navigationsstruktur.

Über 4000 Zugriffe konnte die Homepage bisher durchschnittlich pro Monat verzeichnen. Diese Zahl steigt stetig. Allein am 19./20. November 2002 konnten ca. 26.000 Zugriffe gezählt werden.

Der mit 15.000 Euro dotierte Preis spornt die beiden Belmer ­Firmen an, die Webseiten auf hohem Niveau weiterzuentwickeln.


Abrechnung mit Krankenkassen

Eine Hürde ist überwunden

Nach nunmehr drei Jahren starker Bemühungen hat der Fachverband Sanitär, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen mit dem IKK-Landesverband Niedersachsen in Sachen Krankenkassenabrechnung eine Einigung erzielt und einen Rahmenvertrag abgeschlossen.

Mit diesem Rahmenvertrag erproben die IKK und der Fachverband neue Wege, um zugunsten der Versicherten eine wirtschaftliche und qualifizierte Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten. Hierzu wurde jetzt ein Vertrag abgeschlossen, der die Abgabe, Installation, Wartung und Reparatur von Bade- und Toilettenhilfen durch SHK-Betriebe vorsieht. Zur Abrechnung berechtigt sind niedersächsische Meister oder Betriebsinhaber mit vergleichbarer Qualifikation, die auch Mitglied einer dem Fachverband angeschlossener Innung sind. Bisher waren nur Sanitätshäuser dazu berechtigt, diese Leistungen zu erbringen.

Heinz-Günter ­Macherey und Friedrich Budde besie­gelten die Koope­ration zwischen der IKK-Niedersachsen und dem Fachverband SHK.

Endlich können wir den Versicherten qualitätsgesicherte Leistungen aus einer Hand bieten, Unsere Betriebe erhalten hierdurch die Chance, sich ein neues Marktsegment zu erschließen, so Horst-Dieter Bunk, der die langwierigen Verhandlungen leitete. "Dieser wechselseitige Nutzen stärkt die Partnerschaft zwischen Handwerk und IKK", erklärten der stellvertretende Landesinnungsmeister Friedrich Budde und Heinz-Günter Macherey, Vorstand des IKK-LV Niedersachsen bei der Unterzeichnung des Vertrages.

Der Vertrag enthält umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Beispielsweise sind nur Meisterbetriebe zur Teilnahme berechtigt, die einen Eintrag in die Handwerksrolle vorweisen können. Das Personal dieser Betriebe muss eine Schulung nach im Vertrag festgeschriebenen Inhalten mit abschließender Prüfung zur "SHK-Fachkraft für senioren- und behindertengerechte Installation" absolvieren. Darüber hinaus führen die Innungskrankenkassen während der Erprobung des Vertrages bei ihren Versicherten Zufriedenheitsbefragungen durch und analysieren bis zum Ende des Jahres 2003 die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Danach soll eine Entscheidung getroffen werden, ob die bisher auf ein Jahr befristete Zusammenarbeit fortgesetzt wird. Die Termine für die dreitägige Schulung werden in der Verbandsmitteilung veröffentlicht.


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