IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2002, Seite 3
EDITORIAL
Tiefe Schatten
Mit dem Fachverband Sanitär Heizung Klima Thüringen hat in der letzten Juniwoche dieses Jahres wohl zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine SHK-Landesorganisation das Handtuch geworfen. Beim zuständigen Amtsgericht in Erfurt stellte der Verband Antrag auf Insolvenz. Begründung: Zahlungsunfähigkeit.
Ein erschreckender Vorgang, der in seiner Tragweite noch nicht abzusehen ist. Schon deshalb, weil zum Zeitpunkt als dieser Beitrag erstellt wurde, das Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden hat. Hierin liegt eine große Gefahr auch für den dreistufigen Absatzweg, für den die SHK-Organisation eine tragende Säule darstellt.
Der Fachverbandsvorstand begründet den außergewöhnlichen Schritt mit einem nicht gedeckten Haushalt für das laufende Kalenderjahr. Dabei haben sich die derzeit in Thüringen verantwortlichen Verbandsoberen offenbar alle Mühe gegeben, dem drohenden Unheil aus dem Wege zu gehen. Immerhin gewährte die Mitgliederversammlung des ZVSHK während ihrer letzten Sitzung die erneute Stundung der zu zahlenden Beiträge an die Bundesorganisation.
Letztendlich ursächlich für den Gang zum Amtsgericht ist nach Auskunft der Geschäftsstelle die Entscheidung der Mitgliederversammlung des Landesverbandes, einer geplanten, recht deftigen notwendigen Beitragserhöhung nicht zuzustimmen. Ursache dafür ist das in Thüringen angewandte Beitragsbemessungsverfahren, welches auf Wachstum ausgelegt ist und im Wesentlichen auf Lohnsummen basiert. Die Freistellung von Mitarbeitern aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation in den Betrieben wirkte sich hier besonders negativ aus.
Die Beitragserhöhung hätte man dringend benötigt, weil einerseits Altschulden aus einem Immobilienbesitz in Gera sowie fehlende Einnahmen aus vorgesehenen Messeveranstaltungen, den Etat heftig unter Druck gesetzt haben. So heftig, dass alle Versuche, dem Insolvenzantrag zu entgehen, fehlgeschlagen sind.
Dabei hat speziell die Immobilie in Gera schon eine Vorgeschichte. Immerhin kam es wegen eben jenem Grundbesitz bereits im vergangenen Jahr zu einer Zwangsvollstreckung gegen den SHK-Landesverband.
Verknüpft mit der Hoffnung, dass der Schritt der Thüringer eine Einmaligkeit bleibt, stellt sich die Frage, wie es in Thüringen mit den Geschicken der SHK-Berufsorganisation weitergeht. Laut Verbandsgeschäftsführer Dr. Siegfried Hörnlein prüft man derzeit die Möglichkeiten für einen Neubeginn im Freistaat. Eine Antwort kennen zur Zeit aber weder Spekulanten noch Wahrsager. Gefragt sind jetzt Juristen und ein möglicher Insolvenzverwalter.
Günther Klauke
Chefredakteur
IKZ-HAUSTECHNIK
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