IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/2002, Seite 20 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Nordrhein-Westfalen
4. Treffen der SHK-Energieberater
Rund 50 Absolventen des Fernlehrgangs "Energieberater im SHK-Handwerk*" trafen sich Ende Februar zum 4. Energieberatersymposium im Zentrum für Umwelt und Energie in Oberhausen. Den inhaltlichen Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung bildete die neue Energieeinsparverordnung.
"Selten ist über eine Verordnung so viel diskutiert worden wie im Vorfeld der EnEV", erklärte Dipl.-Ing. Norbert Schmitz vom Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen in seinen Begrüßungsworten. Das liegt wohl im Wesentlichen an ihrer Struktur. Bisher haben zwei Verordnungen den Wärmedämmstandard eines Gebäudes und die Effektivität einer Heizungsanlage bestimmt: die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Beide wurden nun in der Energieeinsparverordnung zusammengefasst, bei gleichzeitig erhöhten Anforderungen an Gebäudedämmung und Anlagentechnik. Nach dem Willen der Verordnungsgeber soll die Umwelt dadurch mit weniger CO2 belastet werden.
EnEV - Chancen und Risiken gleichermaßen
Für den SHK-Handwerker ergeben sich durch die neue Verordnung gleichermaßen Chancen und Risiken, wie Schmitz in seinen Ausführungen verdeutlichte. Chancen vor allem in Hinblick auf die Nachrüstpflicht von Anlagentechnik in bestehenden Gebäuden. So müssen beispielsweise alle Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb genommen worden sind, spätestens bis Ende 2006 gegen moderne Wärmeerzeuger ausgetauscht werden. Eine verlängerte Frist bis Ende 2008 wird u.a. gewährt, wenn der Altkessel nach dem 1. November 1996 mit einem neuen Brenner nachgerüstet worden ist. Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre samt Armaturen, die zugänglich in unbeheizten Räumen verlegt sind, müssen ebenfalls bis Ende 2006 nachträglich gedämmt werden. Ausgenommen vom Modernisierungszwang sind lediglich Altanlagen in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Chancen sieht Schmitz auch im Bereich der Wohnungslüftung. Neben der Sicherstellung des hygienisch geforderten Mindestluftwechsels verringern diese Systeme auch die Staub- und (Straßen)Lärmbelastung der Bewohner.
Hohen Zuspruch fand das diesjährige Energieberatersymposium in Oberhausen. Schwerpunkt diesmal war die neue Energieeinsparverordnung. |
Doch es gibt auch Risiken für den Handwerker, wie Dipl.-Ing. Maria Feldhaus vom Aachener Büro für ökologische Bau- und Umweltplanung erklärte. Beispiel Luftdichtheit von Gebäuden. Darüber brauchte sich der SHK-Handwerker in früheren Zeiten kaum Gedanken machen, schließlich war sein Gewerk davon nicht betroffen. Heute indes sieht es gänzlich anders aus: Die vor der unverputzten Außenwand montierte Vorwandinstallation beispielsweise macht alle Anstrengungen hinsichtlich der geforderten Dichtheit zunichte. Die Luft kann durch die Fugen des Außenmauerwerks über die Drückergarnitur der WC-Spülung in das Gebäude dringen. Rohrleitungen auf dem Fußboden, die zu nah an eine Außenwand verlegt sind, bergen ebenfalls erhebliche Risiken. Kann der Putz nicht bis auf den Rohboden heruntergezogen werden, sind Undichtigkeiten vorprogrammiert. Das Fatale: Dabei besteht grundsätzlich auch die Gefahr der Durchfeuchtung von Wand und Dämmung. Weitere Gefahrenpunkte sind Wand- oder Dachdurchdringungen, beispielsweise für Lüftungsrohre.
Eine Gewerke übergreifende Koordination aller Baumaßnahmen sei deshalb zwingender denn je, konstatierte Feldhaus. Denn sollte die geschuldete Gebäudedichtheit bei einer Überprüfung (Blower Door Verfahren) nicht erreicht werden, beginnt die Suche nach der Ursache und dem Schuldigen, der nachher die Kosten trägt. Da die Beseitigung von Baumängel in der Regel nicht unerheblich ist, empfiehlt es sich für den SHK-Unternehmer, seine Mitarbeiter frühzeitig zu schulen und auf Gefährdungspotenziale hinzuweisen. Entsprechende Seminare wird der Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder anbieten.
EnEV-Kommentierung für den Praktiker
Der Verordnungstext der EnEV einschließlich einer "Kommentierung für den Praktiker" (Herausgeber: Fachverband SHK NRW) kann über die Förderungs-Gesellschaft für Haustechnik mbH, Telefon: 0211/6906590, Fax: 0211/6906599, bezogen werden. Der Einzelabnahmepreis für Innungsmitglieder beträgt 7,00 Euro (Nichtmitglieder 14,00 Euro) zzgl. Versandkosten und 7% MwSt.
*) Informationen zum Fernlehrgang erteilt das Zentrum für Umwelt und Energie, Mülheimer Straße 6, 46049 Oberhausen, Tel.: 0208/8205576, Fax: 0208/8205599, E-Mail: info@uzh.hwk-duesseldorf.de
Fernlehrgang "Bau- und Vertragsrecht für das SHK-Handwerk"
Wie jeder weiß, ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Möglicherweise haben auch Sie bereits Ihre Erfahrungen mit dieser Weisheit gemacht und durch Sie erbrachte Leistungen nicht oder nur unzureichend bezahlt bekommen. Gerade in Zeiten schlechter konjunktureller Lage ist aber das Sichern eigener Ansprüche ein wichtiges Indiz erfolgreicher Unternehmensführung. Hierbei möchte Ihnen der Fachverband Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen mit dem Fernstudiengang "Bau- und Vertragsrecht für das SHK-Handwerk" behilflich sein.
Durch Änderungen im BGB, die zum 1. Januar 2002 in Kraft traten, gibt es neue Aspekte hinsichtlich der Rechtssicherheit, die auch die Absicherung von Leistungen, die durch das SHK-Handwerk erbracht werden, tangieren. Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahme ist es, Rechtssicherheit auf dem neuesten Stand zu geben, die durch die praxisnahen "Erlebnisse" des SHK-Unternehmers "Rainer Redlich" mit Auftraggebern, Generalunternehmern, Nachunternehmern, Architekten und Fachplanern verdeutlicht werden. Diese Art der Vermittlung macht den Stoff erheblich weniger "trocken" und lässt juristische Aspekte für den Teilnehmer transparenter erscheinen.
Das Angebot des Fachverbandes richtet sich an verantwortliche Personenkreise am Bau, wie z.B. Unternehmer, Bauleiter und Planer aus dem TGA-Bereich, die ihre Kernkompetenzen um juristisches Fachwissen erweitern möchten.
Die flexible Lernmethode des Fernunterrichts erleichtert es den Teilnehmern, die vielen Alltagspflichten und den Wunsch nach Weiterbildung unter einen Hut zu bringen. Ein maßgeblicher Vorteil der Fernlehrgangsform liegt darin, dass dem Teilnehmer die kompletten Unterlagen als Nachschlagewerk für die spätere Praxis zur Verfügung stehen. Ein Aspekt, der besonders hinsichtlich der Komplexität der Anwendung des Baurechts von großer Wichtigkeit ist.
Ziel der Maßnahme ist es, den kompletten Bauablauf von der Angebotserstellung bis zur Gewährleistung hinsichtlich der Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten, beurteilen zu können. Dass das Erreichen dieses Ziels durchaus machbar ist, ist bereits an den Titeln der einzelnen Lehrbriefe erkennbar:
Lehrbrief 1 | Grundlagen |
Lehrbrief 2 | VOB |
Lehrbrief 3 | Vergütung |
Lehrbrief 4 | Leistungsstörungen |
Lehrbrief 5 | Abnahme |
Lehrbrief 6 | Gewährleistung |
Lehrbrief 7 | Bauprozess |
Über die Wissensvermittlung durch Lehrbriefe hinaus werden die Lehrinhalte durch Präsenzphasen, die an vier Wochenenden (jeweils freitagnachmittags und Samstag) stattfinden, vermittelt.
Die bereits vermittelten Lehrinhalte werden über sieben Lernkontrollen abgefragt. Diese Vorgehensweise gibt dem Teilnehmer die Gewissheit "up to date" zu sein und dem Veranstalter die Sicherheit, dass der Lehrstoff vermittelt wurde. Die Beurteilung der Lernkontrollen hat durch ein Bonussystem direkten Einfluss auf den Abschluss der Qualifikationsmaßnahme.
Der erste Durchgang des Fernlehrgangs wird im April/Mai 2002 beginnen und ca. 1/2 Jahr dauern. Die zu investierende "Arbeitszeit" beträgt ca. 4 bis 7 Std. wöchentlich, sodass es ausreicht, sich täglich ca. 1 Stunde bzw. samstags und/oder sonnstags mit den Lehrinhalten zu beschäftigen. Da es sich bei dem genannten Durchgang um die Pilotphase unseres Qualifizierungsangebotes handelt, die erfahrungsgemäß auch für den Veranstalter einige neue Aspekte enthält, ergibt sich für diesen ersten Durchgang ein Sonderpreis von 614 Euro für SHK-Innungsmitglieder und 920 Euro für Nichtmitglieder.
Weitere Informationen:
Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW Düsseldorf
Tel.: 0211/69065-35 (Herr U. Thomas) und 0211/69065-41 (Frau Ch. Lau).
Innungen Aachen-Land und Heinsberg
Informationsbroschüre
Unter dem Motto "Eine starke Innung stellt sich vor" haben sich die beiden Innungen des Kreises Aachen-Land und Heinsberg verbunden und eine DIN A 4 Infobroschüre entworfen, in der alle Mitgliedsbetriebe verzeichnet sind.
Die Broschüre soll hauptsächlich bei Sparkassen, Banken, Bauämtern Verbraucherzentralen, Versorgungsunternehmen zur Information der jeweiligen Kunden ausliegen. Sie kann auch direkt bei der Kreishandwerkerschaft angefordert werden.
Ziel der gesamten Übersicht ist es, den Verbrauchern einen Überblick über die SHK-Unternehmen zu geben, die aufgrund der Innungsmitgliedschaft als ein kompetenter Ansprechpartner und handwerklicher Dienstleister auf dem Markt etabliert sind.
@ Internetinformationen:
www.kh-net.de/aachen
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