IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/2/2002, Seite 42
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Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis
Fließregel bei Mischinstallationen Edelstahl/Kupfer
Gilt die Fließregel bei der Mischinstallation in Trinkwasseranlagen auch für das Werkstoffpaar Kupfer/Edelstahl? B. Kärner via E-Mail |
Eine Mischinstallation Edelstahl / Buntmetalle (Messing, Kupfer, Rotguss) ist unabhängig von der Fließregel möglich. Die so genannte Fließregel in Sanitärinstallationen gilt nur für Kupfer und verzinkte Rohrleitungen. Edelstahl und neue verzinkte Rohrleitungen sollen allerdings nicht direkt verbunden werden. Hier muss die verzinkte Rohrleitung gemäß DIN 1988, Teil 7, durch den Einbau eines Buntmetall-Bauteils (beispielsweise einer Absperrarmatur) zwischen den beiden Werkstoffen vor eventueller Kontaktkorrosion geschützt werden. Beim Einbau von Edelstahl mit alten vorhandenen Rohrleitungsnetzen aus verzinktem Stahl ist die Gefahr einer Kontaktkorrosion am verzinkten Stahl vernachlässigbar gering. Stefan Wesner Technischer Berater Anwendungstechnik der Mapress GmbH & Co. KG |
Eine Mischinstallation Edelstahl / Kupfer ist unabhängig von der Fließregel möglich. |
Trinkwasser zum Heizen
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Reihenhaus-Wohnanlage (8 Parteien), die über eine zentrale Warmwasserbereitung (indirekt beheizter Speicher) versorgt wird, fiel mir auf, dass die im Bad jeder Wohnung installierten Handtuchtrockner aus Messing-Rohr (DN 20) zwischen Warmwasser und Zirkulationsleitung und somit nicht am Heizungsnetz angeschlossen sind. Abgesehen von der fehlenden Möglichkeit, die Verbrauchskosten differenziert abzurechnen, frage ich mich vor dem Hintergrund einer möglichen Legionellengefahr, ob der Betrieb der Anlage überhaupt noch zu verantworten ist, zumal die Bäder auch über ein "richtiges" Heizsystem (Radiatoren) verfügen? M. König, Hemer |
Grundsätzlich ist in DIN 1988-2 Abschnitt 3.4.2.13 die Festlegung getroffen, dass in Anlagen für erwärmtes Trinkwasser keine Bauteile, die bestimmungsgemäß Wärme abgeben, eingebaut werden dürfen. Weil seit einigen Jahren bekannt ist, dass bei Wassertemperaturen zwischen 30 und 45°C verstärkt Legionellenwachstum in Leitungsanlagen stattfinden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass im zirkulierenden Warmwassersystem keine Temperaturen unter 50°C entstehen können. Nach dieser Vorgabe sind Zirkulationspumpen und Leitungsdimensionierungen sowie ein hydraulischer Abgleich des Warmwassersystems vorzunehmen. Durch eine bestimmungsgemäße Abgabe von Wärme durch z.B. Handtuchtrockner lässt sich eine solche Temperaturanforderung mit 50°C nicht einhalten. Nach der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in diesem Fall die Hausgemeinschaft der acht Reihenhäuser, verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung einzuhalten, das heißt, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher durch eine eventuelle Legionellenkontamination des Warmwassersystems entstehen darf. Mit der Grundlage der Trinkwasserverordnung und der Technischen Regelwerke der DIN 1988 und der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und 552 müssten die "Handtuchtrockner" von dem Wassersystem entfernt werden. Wenn die "Handtuchwärmer" im System weiterhin in Betrieb bleiben sollen, müssten nach DVGW-Arbeitsblatt W 552 regelmäßige Untersuchungen durchgeführt werden, die eine überwachende Funktion haben. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Temperaturen innerhalb des Warmwassers und Zirkulationssystems bei in Betrieb gesetzten Handtuchwärmern zu kontrollieren. Werden dabei dann Temperaturen unter 50 °C festgestellt, ist ein kritischer Bereich für ein Legionellenwachstum gegeben. Franz-Josef Heinrichs, stellv. Geschäftsführer Technik im Zentralverband Sanitär Heizung Klima |
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