IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/2001, Seite 28 ff.


SANITÄRTECHNIK


Neue Technische Regeln nach der DIN EN 12056

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

Hans-Jörg Dannenmann*

Mit Veröffentlichung der Normenreihe DIN EN 12056 im Januar 2001 und der Zurückziehung der DIN 1986, Teil 1, 2 und 31, zum 30. 6. 2001 wurde in Deutschland eine neue Ära eingeleitet: Die Verlegung und Bemessung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb der Gebäudestruktur ist nun europäisch geregelt. Damit muss sich die gesamte Branche von den bisher bekannten, jedoch ausschließlich nationalen Regelungen verabschieden.

Die aktuelle Situation

Bei der Vielzahl der in Europa angewendeten Entwässerungssysteme war es nicht einfach, sich auf einheitliche Technische Regeln zu einigen. Ohne Kompromisse war dies nicht zu bewerkstelligen. Die Normenreihe DIN EN 12056 muss deshalb auch als "Grundnorm" verstanden werden, in der Rahmenfestlegungen enthalten sind. Innerhalb dieses Rahmens kann es zusätzliche, nationale Regelungen geben. Damit wird klar, dass es auch künftig keine einheitlichen Technischen Regeln in Europa zur Verlegung und Bemessung von Schmutz- und Regenwasserleitungen gibt.

Bild 1: Anwendungsbereich mit den jeweils geltenden Regelwerken
Anmerkung: Die Abbildung soll deutlich machen, dass bei einem Dachvorsprung von beispielsweise 1 m die vorgehängte Rinne und das Regenwasser-Fallrohr unter den Anwendungsbereich der DIN 12056 fallen. Ansonsten endet jedoch der Anwendungsbereich an der Gebäude-Außenwand.

In Deutschland werden die zusätzlichen Regelungen als so genannte "Restnorm" bezeichnet, die ergänzend zu der jeweiligen europäischen Norm Gültigkeit hat. Da im vorliegenden Fall in der europäischen Normenreihe DIN EN 12056 einiges im Detail nicht verbindlich geregelt ist - insbesondere im Teil 2 - hat man sich in Deutschland entschlossen, die noch offenen bzw. fehlenden Regelungen über die "Restnorm" DIN 1986-100 einzuführen. Damit gibt es bei uns für Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden sowohl die Normen DIN EN 12056, Teil 1 bis Teil 5 als auch die ergänzende DIN 1986-100. Mit der Veröffentlichung von DIN 1986-100 ist voraussichtlich Ende dieses Jahres zu rechnen. Für den Praktiker - also für Planer und Installateure - ist dies eine nicht ganz einfache Angelegenheit, denn er muss sich einmal über den Sachverhalt in diesen Normen informieren und darüber hinaus noch prüfen, welche Festlegungen es in der nationalen Regelung ergänzend zu der europäischen Norm noch gibt.

Die wesentlichen Neuerungen innerhalb der DIN EN 12056 und der künftigen DIN 1986-100 sollen nachfolgend genannt und erläutert werden.

Bild 2: Mindestgefälle in Abhängigkeit des jeweiligen Leitungsbereiches.
1. Unbelüftete Anschlussleitung mind. 1 %
2. Belüftete Anschlussleitung mind. 0,5 %
3. Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser > DN 110 mind. 0,5 %
3. Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser DN 90 mind. 1,5 %
4. Grund- und Sammelleitungen für Regenwasser mind. 0,5 %

Wesentlich veränderter Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich hat sich wesentlich geändert. Die europäische Normenreihe DIN EN 12056 gilt für alle Entwässerungsanlagen, die unter Schwerkraft betrieben werden, ausschließlich innerhalb von Wohngebäuden, Geschäfts-, Instituts- und industriellen Gebäuden. (DIN EN 12 056-1, Abschnitt 1). Demgegenüber lag der Anwendungsbereich der bisher maßgeblichen DIN 1986, Teil 1 und Teil 2, innerhalb und außerhalb von Gebäuden.

Für Entwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden, die unter Schwerkraft betrieben werden, gelten die Normenreihe DIN EN 752 und die DIN EN 1610. In Deutschland sind darüber hinaus gegebenenfalls noch die ATV-Richtlinien A 127, A 139 und A 142 zu beachten.

Bild 3: Belüftungsventil als Ersatz für Hauptlüftung in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Für Deutschland gilt System I

In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher technischer Gewohnheiten entstanden sind. Man konnte sich auf europäischer Ebene nicht auf ein einheitliches europäisches Entwässerungssystem einigen und hat sich daher auf vier Systemtypen festgelegt (DIN EN 12056-2, Abschnitt 4.2). Da es jedoch innerhalb dieser Systemtypen im Detail unterschiedliche Variationen gibt, sind darüber hinaus nationale und regionale Vorschriften und Technische Regeln zugelassen. Diese sind in Anhang A (informativ) der DIN 12056-2 aufgelistet. Gemäß Anhang A (informativ in DIN EN 12056-1) hat sich Deutschland entschieden, das System I anzuwenden. System I ist eine Einzelfallleitungsanlage mit teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Verwendung wassersparender Klosettbecken mit Spülwasservolumen von 4 bis 6 l ergänzende Festlegungen bei der Bemessung und Verlegung von Anschluss-, Fall-, Sammel- und Grundleitungen zu berücksichtigen sind (DIN 1986-100).

Neue Regelung für Nennweiten (DN)

Tabelle 1: Nennweiten (DN) mit entsprechendem Mindestinnendurchmesser (di min) (entspricht Tabelle 1 in DIN EN 12056-2)

Nennweite
DN

Mindestinnendurchmesser
di min (mm)

 30

26

 40

34

 50

44

 56

49

 60

56

 70

68

 80

75

 90

79

100

96

125

113

150

146

200

184

225

207

250

230

300

290

Die Nennweite (DN) ist gemäß Definition in DIN EN 12056 eine Kenngröße, die eine gerundete Zahl angibt, die ungefähr dem (äußeren) Durchmesser in mm entspricht. Dieser Nennweite ist ein Mindest-Innendurchmesser (di min) zugeordnet. Alle Leistungsangaben der Norm beziehen sich auf diesen Mindest-Innendurchmesser. Maßgeblich für die Berechnung ist nicht die Nennweite, sondern der Innendurchmesser, obwohl für die Bezeichnung der Nennweiten der Außendurchmesser maßgebend ist. Bietet ein Hersteller Rohre an, die einen größeren Innendurchmesser aufweisen als der Mindest-Innendurchmesser, kann für die Berechnung dieser größere Innendurchmesser angesetzt werden. Die erforderlichen Angaben und Berechnungsgrundlagen sind dann vom Hersteller zu liefern.

Mindestgefälle für alle Leitungsbereiche reduziert

Das vorgegebene Mindestgefälle wurde in DIN EN 12056 gegenüber DIN 1986 für fast alle Leitungsbereiche reduziert. Damit verbunden ist die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit in Grund- und Sammelleitungen von bisher 0,7 m/s auf 0,5 m/s (Mindestwerte). Auch Anschlussleitungen können mit deutlich geringerem Gefälle verlegt werden als bisher (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Mindestgefälle

Leitungsbereich

Mindestgefälle

Hinweis auf Norm und Abschnitt

Unbelüftete Anschlussleitungen

1 %

DIN EN 12056-2, Tabelle 5
DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.2.2

Belüftete Anschlussleitungen Grund- und Sammelleitungen
a) für Schmutzwasser
b) für Regenwasser (Füllungsgrad 0,7)

0,5 %

0,5 %
0,5 %

DIN EN 12056-2, Tabelle 8
DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.4, Abschnitt 8.3.5
DIN 1986-100, Abschnitt 9.3.5.2

Grund- und Sammelleitungen DN 90
(Klosettbecken mit Spülwasservolumen 4,5-6,0 l)

1,5 %

DIN 1986-100, Tabelle A.2

Ergänzender Hinweis:
Fließgeschwindigkeit in Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser und Regenwasser (DIN EN 12056-2, Tabellen B1 und B2) mindestens 0,5 m/s.

Materialeinsparung durch Belüftungsventile

Als Ersatz für Umlüftungen oder eine indirekte Nebenlüftung können zum Abbau von Unterdruck im Leitungssystem auch Belüftungsventile eingebaut werden. Dabei muss jedoch in jedem Falle ein Hauptlüftungssystem vorhanden sein. In Ein- und Zweifamilienhäusern können Belüftungsventile für Fallleitungen eingesetzt werden, wenn mindestens eine Fallleitung als Hauptlüftung über Dach geführt wird (DIN 1986-100, Abschnitt 8.2.3.4). Mit Verwendung von Belüftungsventilen ist eine deutliche Materialeinsparung verbunden. Zudem entfällt die problematische Dachdurchführung.

Bild 4: Belüftungsventil als Ersatz für eine Umlüftung oder eine indirekte Nebenlüftung.

Vorteile von Schmutzwasserleitungen DN 90 im System I bei Verwendung von wassersparenden Klosettbecken

Unter wassersparenden Klosettbecken versteht man in Deutschland Klosetts mit Spülwasservolumina von 4 bis 6 l. Hier sind bei Bemessung und Verlegung von Anschluss-, Fall-, Sammel- und Grundleitungen ergänzende Festlegungen entsprechend DIN 1986-100 zu berücksichtigen. Diese Festlegungen wurden vom System II übernommen, da in Ländern, die System II anwenden, generell wassersparende Klosettbecken verwendet werden (Skandinavien). Dabei ist u. a. zu beachten, dass der Anschlusswert DU für ein Klosett mit 4 bis 4,5 l Spülwasservolumen 1,8 l/s beträgt, für ein Klosett mit 6 l Spülwasservolumen 2,0 l/s. Für Anschluss-, Fall-, Sammel- und Grundleitungen können dabei entsprechend den normativen Regelungen in DIN 1986-100 Abflussleitungen der Nennweite DN 90 eingesetzt werden. Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Selbstreinigungsfähigkeit von Abflussleitungen bei Verwendung von wassersparenden Klosettbecken beim Einsatz der Nennweite (DN) 90 wesentlich besser ist, als bei Abflussleitungen DN 100. In DIN 1986-100 wird deshalb vorgegeben, dass bei Einsatz von wassersparenden Klosettbecken ergänzende Festlegungen zu berücksichtigen sind. In Verbindung mit diesen ergänzenden Festlegungen ist unter Beachtung dieser Kriterien deshalb die Dimension DN 90 zu verwenden.

Unter Beachtung der maßgebenden Anwendungsgrenzen kann für Anschluss-, Fall-, Sammel- und Grundleitungen beim Einsatz von wassersparenden Klosettbecken auch die Dimension DN 80 verwendet werden. Die Anwendungsgrenzen gegenüber DN 90 sind jedoch zusätzlich reduziert (DIN 1986-100) und es besteht die Gefahr eines hydraulischen Abschlusses in der Fallleitung, wenn z. B. das Spülwasservolumen eines auf 6 oder 4,5 l-Spülwasservolumen eingestellten Spülkastens oder Druckspülers nachträglich erhöht wird.

Das Mindestgefälle bei Verwendung von Schmutzwasserleitungen DN 90 richtet sich nach den in DIN EN 12056-2 festgelegten Regelungen und den Ergänzungen in DIN 1986-100. Eine Zusammenfassung der Anwendungsgrenzen bzgl. Mindestgefälle ist der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen.

Tabelle 3: Mindestgefälle bei Verwendung von Schmutzwasserleitungen DN 90

Leitungsart

Mindestgefälle %

Einzelanschlussleitungen unbelüftet

1,0

Einzelanschlussleitungen belüftet

0,5

Sammelanschlussleitungen unbelüftet

1,0

Sammelanschlussleitungen belüftet

0,5

Grund- und Sammelleitungen

1,5

 

Legende: Kurzzeichen

DU (design unit)

= Anschlusswert (bisher AWs)

Qww (Quantity of waste water)

= Schmutzwasserabfluss (bisher Vs)

Qtot

= Gesamtschmutzwasserabfluss

Qc

= Dauerabfluss

Qp

= Pumpenförderstrom (bisher Vp)

Qtot

= Qww + Qc + Qp

Neue Kurzzeichen

Im Zusammenhang mit den Bemessungsgrundlagen wurden neue Kurzzeichen eingeführt, die in der Regel aus der englischen Sprache abgeleitet sind.

Die Formel für die Bemessung des Schmutzwasserabflusses in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage ist - unter Berücksichtigung der neuen Kurzzeichen - gleich geblieben.

Bei Anwendung der Berechnungsformel ist jedoch - wie bisher - zu beachten:

Sofern der ermittelte Schmutzwasserabfluss Qww kleiner ist als der größte Anschlusswert eines einzelnen Entwässerungsgegenstandes, ist grundsätzlich der entsprechende Anschlusswert des Entwässerungsgegenstandes zu verwenden. Für Anschlussleitungen sind für die Bemessung die entsprechenden Tabellen in DIN 1986-100 zu verwenden.

Erweiterte Anschlusswerte

Besonders zu beachten ist, dass es für Klosettbecken drei verschiedene Anschlusswerte gibt. Es wird in DIN 1986-100 eine ergänzende Tabelle geben (Tab. 4), in der zusätzlich die maßgebenden Mindest-Nennweiten für Einzelanschlussleitungen aufgenommen wurden. In Deutschland ist somit die Tab. 4 der DIN 1986-100 zu verwenden und nicht die Tab. 2 der DIN EN 12056-2. Die Bemessung von Anschlussleitungen wird dadurch wesentlich einfacher.

Anwendungsgrenzen für unbelüftete und belüftete Anschlussleitungen

Bei Planung und Verlegung von Anschlussleitungen ist zu unterscheiden zwischen Einzel- und Sammelanschlussleitungen und zwischen belüfteten und unbelüfteten Einzel- oder Sammelanschlussleitungen.

Einzelanschlussleitungen

Tabelle 4: Anwendungsgrenzen für unbelüftete Einzelanschlussleitungen
(entspricht Tabelle 5 in DIN EN 12056-2).

Anwendungsgrenzen

System I

maximale Leitungslänge (l)

4,0 m

maximale Umlenkungen 90°

3*

maximale Höhendifferenz (H) (mit 45° oder mehr Neigung)

1,0 m

Mindestgefälle

1 %

Abschlussbogen nicht eingeschlossen

 

Tabelle 5: Anwendungsgrenzen für belüftete Einzelanschlussleitungen
(entspricht Tabelle 8 in DIN EN 12056-2).

Anwendungsgrenzen

System I

maximale Leitungslänge (l)

10,0 m

maximale Umlenkungen 90°

keine Begrenzung

maximale Höhendifferenz (H) (mit 45° oder mehr Neigung)

3,0 m

Mindestgefälle

0,5 %

Sammelanschlussleitungen

In DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.2.2 werden zusätzlich die Anwendungsgrenzen für unbelüftete Sammelanschlussleitungen aufgenommen (siehe Bild 5).

Bild 5: Anwendungsgrenzen für unbelüftete Sammelanschlussleitungen.
Erläuterung der maximal zulässigen Leitungslängen (DN 50-DN 70 < 4 m, DN 80-DN 100 < 10 m). Wenn die Anschlussleitung D die maximal zulässige Länge von 4 m aufweist, darf die Länge der Leitungen A bis C bei DN 80-DN 100 insgesamt 6 m betragen. Innerhalb dieses Bereiches können die einzelnen Leitungsabschnitte eine variable Länge aufweisen. Länge E: maximal 4 m.

Anschluss nebeneinanderliegender Wohnungen

Wenn der Brand- und Schallschutz durch geeignete und zugelassene Maßnahmen sichergestellt ist, dürfen nebeneinanderliegende Wohnungen an eine gemeinsame Schmutzwasserfallleitung angeschlossen werden (DIN 1986-100, Abschnitt 8.2.2.3). Bezüglich der Anforderungen an den Brandschutz sind in der Praxis von Fall zu Fall individuelle Lösungen anzuwenden.

Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen

Regenwasser und Schmutzwasser müssen innerhalb von Gebäuden getrennt geführt werden. Eine Zusammenführung ist nur außerhalb des Gebäudes zulässig (DIN EN 12056-1, Abschnitt 4.3 und DIN 1986-100, Abschnitt 5.2). Eine Ausnahme ist bei Grenzbebauung möglich, hier ist die Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des Gebäudes, jedoch unmittelbar an der Grenzbebauung zulässig.

Bild 6: Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen nach DIN EN 12056 (vereinfachte Darstellung). Zusammenführung nach DIN 1986-100 möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze.

Alte oder neue Norm?

Wie bereits erwähnt, sind künftig bei Verlegung und Bemessung von Entwässerungsanlagen innerhalb der Gebäudestruktur DIN 12056, Teil 1-5 und DIN 1986-100 anzuwenden. In Deutschland sind alle Teile der DIN EN 12056 im Januar dieses Jahres erschienen und haben damit Gültigkeit. Die DIN 1986, Teil 1 und 2, Ausgabe Juni 1988 bzw. März 1995 wurde zum 30. 6. dieses Jahres zurückgezogen. Von Januar bis Juni 2001 hatten beide Normen nebeneinander Gültigkeit, seit Juli gibt es nur noch die DIN EN 12056. Da die neue Norm quasi nur als Grundnorm gilt, wird ergänzend hierzu die DIN 1986-100 erforderlich. Das Problem dabei ist, dass diese Norm nicht vor Dezember dieses Jahres zur Verfügung steht. Diese Situation hat dazu beigetragen, dass vielfach starke Verwirrung und Verunsicherung darüber besteht, nach welchen Regeln nun eigentlich zu planen und zu arbeiten ist. Vielfach wird empfohlen, auch weiterhin einfach die "alte" DIN 1986 anzuwenden, da man hierbei nichts falsch machen könne. Diese Aussage trifft zwar im Prinzip zu, aus rechtlichen Gründen ist jedoch davor zu warnen, grundsätzlich nach einer zurückgezogenen Norm zu planen und zu arbeiten. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten.

Bild 7: Grenzbebauung. Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen.

- Ausschreibung und Vergabe erfolgten vor Erscheinen der DIN EN 12056, die Arbeiten werden nach Zurückziehung von DIN 1986 Teil 1 und 2 ausgeführt. In den Ausschreibungsunterlagen und im Vertrag sind als Grundlage eindeutig die DIN 1986 angegeben. In diesem Falle kann noch nach der "alten" DIN 1986 gearbeitet werden, obwohl diese bereits zurückgezogen ist.

- Es liegt eine Ausgangssituation vor, wie im 1. Fall, jedoch ist die DIN 1986 nicht genannt, sondern eine Formulierung wie etwa "nach den maßgebenden technischen Regeln" oder "nach den gültigen Normen". Hier ist zu empfehlen, nicht einfach nach der zurückgezogenen deutschen Norm zu arbeiten, sondern vorher eindeutig vertraglich zu vereinbaren, dass die zurückgezogene DIN 1986 angewendet wird.

- Ausschreibung und Ausführung der Arbeiten erfolgen im nächsten Jahr nach Vorlage der DIN 1986-100. Aus der Ausschreibung und dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, nach welcher Norm die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Solange die DIN EN 12056 nicht als Technische Baubestimmung eingeführt ist, könnte auch die zum 30.06. zurückgezogene DIN 1986 angewendet werden. Im Interesse von Auftraggebern, Fachplanern und Installateuren sollte jedoch grundsätzlich nach einheitlichen Technischen Regeln gearbeitet werden. Nach Vorlage der "Restnorm" DIN 1986-100 wären dies die DIN EN 12056 und die vorerwähnte nationale, ergänzende Norm.

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass vor allem für die ausführenden Firmen eine eindeutige Ausschreibung und / oder eine entsprechende vertragliche Regelung unabdingbar ist.


* Hans-Jörg Dannenmann, Mitarbeiter der Firma Geberit GmbH & Co. KG, Pfullendorf. Der Artikel ist eine exklusive auszugsweise Veröffentlichung aus der Geberit Fachbroschüre.


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