IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2001, Seite 25 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Mecklenburg-Vorpommern


3. Landesverbandstag

"Handwerk braucht Arbeit"

Erstmalig wurde der diesjährige Landesverbandstag des Fachverbands SHK Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Fachtagung "Erdgas und Handwerk" veranstaltet. Austragungsort am 7./8. September war die Hansestadt Rostock.

Rund 185 Teilnehmer besuchten bereits am Vortag des Verbandstages die nunmehr vierte Tagung Erdgas und Handwerk, eine in Kooperation von Verbundnetz Gas AG, Gasgemeinschaft M-V, Erdgas-Info und dem SHK-Fachverband initiierte Weiterbildungsmaßnahme, die mit einem großen Festabend abgeschlossen wird (Inhalte der Tagung siehe Heft 16/01 Seite 24 ff.).

Im Gegensatz zu der am 7. September durchgeführten Gasfachtagung mit 185 Teilnehmern, konnte Landesinnungsmeister Paul Freitag nur etwa 70 Anwesende zum Verbandstag begrüßen, obwohl 110 verbindliche Anmeldungen vorlagen. Eigentlich unverständlich, angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Schließlich verspricht gerade in Zeiten extremen Verdrängungswettbewerbs der Informationsvorsprung eines Unternehmens die Existenzsicherung. Dass es diesen Wettbewerb bereits gibt, ist unstrittig und folgenschwer, dies verdeutlichte Landesinnungsmeister Freitag in seiner Begrüßungsansprache. So seien beispielsweise bereits gut 90 Prozent aller privaten Heizungen Mecklenburg-Vorpommerns saniert. Damit stünden maximal 10 Prozent für die dortigen, rund 1300 SHK-Handwerksbetriebe als Auftragspotenzial zur Verfügung. Ein Austauschgeschäft, wie etwa in den alten Bundesländern, gäbe es nicht. In der Folge würden bereits jetzt rund 60 Prozent aller handwerklichen Leistungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern vor allem in Berlin und den alten Bundesländern erbracht. Ergebnis dieses Handwerkstourismus: Die betroffenen Regionen fordern von der Bundesregierung, die Tariftreue am Ausführungsort im Ausschreibungsverfahren zu verlangen. Mit anderen Worten, man will sich gegenüber der "Billigkonkurrenz aus den neuen Bundesländern abschotten", so Freitag. Würde dieses Auftragsvolumen jedoch wegfallen, gäbe es letztlich auch 60 Prozent mehr Arbeitslose, warnte der Landesinnungsmeister. Er fordert deshalb eine konsequente Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. "Das Land braucht Arbeit."

Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet, der als Gastredner zur Veranstaltung geladen war, verband die schlechte wirtschaftliche Lage nicht zuletzt mit den deutlich zurückgegangenen kommunalen Bauinvestitionen. Um da gegenzusteuern, will das Land seinen Aussagen zufolge rund 320 Mio. DM an Fördergelder für kommunale Bauvorhaben zur Verfügung stellen und so dem Handwerk zu Arbeit verhelfen. "Gegenwärtig werden bereits 90 Förderanträge beschleunigt bearbeitet und in den nächsten Wochen genehmigt", versprach der Minister. Als weiteres positives Signal nannte Ebnet die Erweiterung der Mittelstandsförderung mit einem Volumen von vier Mio. DM in diesem Jahr sowie die verstärkten Bemühungen der Landesregierung, Investoren ins Land zu holen. Ebnet dazu: "Die Ansiedlung von Unternehmen ist eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben."

Blick auf das Podium. Hans Müller (l.), Geschäftsführer; Paul Freitag, Landesinnungsmeister FV-SHK Mecklenburg-Vorpommern.

Gemeinschaftswerbung und Handwerkermarke

Wie auf jedem Landesverbandstag, gab es auch diesmal wieder Fachvorträge zu betriebswirtschaftlichen, juristischen und technischen Themen. So erläuterte Hans-Jürgen Hoerle, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank M-V, die Gründe und das Vorgehen von Banken beim so genannten Rating - eine Art Leistungsbewertung, die letztlich Aufschluss über die Bonität und somit Kreditwürdigkeit eines Unternehmens geben soll.

Aktuelle Informationen zur VDS-Gemeinschaftswerbung, einer Initiative von Fachgroßhandel, Industrie und Verbandsorganisation zur Verbesserung der Auftragslage, gab Dr. Sabine Dyas vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die mit Anzeigen in Fach- und Publikumszeitschriften sowie mit TV-Spots begleitete Kampagne will beim Verbraucher Aufmerksamkeit für die Badsanierung wecken. Durch den gezielten Einsatz von speziell abgestimmten Werbemitteln können Betriebe "den Rückenwind der Kampagne gezielt für die eigenen Belange nutzen", so Dyas. Die Teilnahmegebühr an der zunächst auf drei Jahre angelegten Aktion ist durchaus akzeptabel: Sie beträgt einmalig 180,00 DM. Dafür bekommt der Betrieb Werbemittel wie Aufkleber, Postkarten, Broschüren, Mailing-Pakete u.a., außerdem wird er bei Endkundenanfragen aus seiner Nähe genannt. Bereits knapp 4800 SHK-Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich nach Aussage von Dyas der Sanitärgemeinschaftswerbung bereits angeschlossen, davon nur etwa 90 aus Mecklenburg-Vorpommern.

Versprach Arbeit fürs Handwerk, Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet.

Die Handwerkermarke war ein weiteres Thema, zu der die stellvertretende Geschäftsführerin referierte. Dabei räumte sie zunächst einmal mit drei wesentlichen Missverständnissen auf:

  1. Handwerkermarken sind keine neuen Marken;
  2. sie ersetzen nicht die Industriemarken;
  3. es handelt sich nicht um eine Zertifizierung von Produkten.

"Vielmehr sind es eingeführte Industriemarken, die dem Handwerker die Chance einer verbesserten Profilierungsmöglichkeit gegenüber dem Kunden bieten", so Dyas. Da die Produkte nicht im Baumarkt erhältlich seien, gäbe es auch keinen Preiswettbewerb mit Obi und Co. Als weitere Vorteile der Marke nannte Dyas u.a. die Gewährleistungsvereinbarung der Handwerkermarkenhersteller mit dem ZVSHK, eine zehnjährige Nachkaufgarantie für Ersatzteile sowie den schnellen Kundendienstservice (Bundesweit innerhalb von 48 Stunden) der angeschlossenen Hersteller. "Diese vielen kleinen Mosaiksteinchen sollen Innungsbetriebe wettbewerbsfähiger machen", zog die Referentin abschließend Bilanz und warb für eine breitere Akzeptanz der Handwerkermarke.

Smart House Technologie

Einen Einblick in die intelligente und vernetzte Haus- und Gebäudetechnik des Smart House (www.shk-smarthouse.de), einer Initiative des ZVSHK mit ausgewählten Marktpartnern und dem SHK-Handwerk, gab Andreas Müller, ZVSHK-Geschäftsführer Technik. Seine Ausführungen konzentrierten sich vor allem auf die Kommunikationsfähigkeit der unterschiedlichen Systeme im Haus der Zukunft. So könne beispielsweise die Tankanlage frühzeitig vor Ölmangel warnen, der Heizkessel bei Störungen direkt den Fachhandwerker informieren oder sich die gesamte Haustechnik auf die Betriebsweise Urlaub einstellen - sprich - abgesenkte Raumlufttemperaturen fahren oder eine Anwesenheitssimulation durchführen. Wann diese Techniken allerdings bezahlbar und sinnvoll in realen Gebäuden eingesetzt werden können und welche Standards sich letztlich durchsetzen werden, vermochte Müller nicht vorauszusagen.

Thorsten Rabe, der neue technische Referent des Fachverbands M-V, berichtete in seinem Referat über Schadensfälle in der Praxis.

Trinkwasser und Normen

Welche Konsequenzen bringt die Europäische Trinkwasserrichtlinie für den Sanitärinstallateur? Diese Frage beantwortete Müller im anschließenden Referat. So wird es zukünftig eine europäische Norm, die DIN EN 806, als Ersatz für die DIN 1988 geben. Der erste Teil dieser Norm liegt bereits im Weißdruck vor. Ebenfalls aktuell im Weißdruck erschienen ist im Mai 2001 die DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen...) als teilweiser Ersatz für DIN 1988 Teil 4. Jüngstes Kind der Normenfamilie ist die DIN 50930-6* (Korrosion der Metalle; Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit, Ausgabe August 2001), die wasserseitige Anwendungsbereiche verschiedener metallener Werkstoffe in Trinkwässern vorgibt. Durch die Anwendung der DIN 50930-6 werde sichergestellt, dass die Werkstoffe unter Berücksichtigung der in der Trinkwasserverordnung** festgelegten Grenzwerte sicher eingesetzt werden können, so Müller.

Über Schadensfälle aus der Installationspraxis berichtete der neue Technische Referent des Fachverbands, Thorsten Rabe. So zeigte er beispielsweise ein Rohrstück verzinkten Stahlrohres einer Trinkwasserinstallation, an dem es nach einiger Zeit zu einem Korrosionsschaden gekommen war. Obwohl nach DIN 2440 gekennzeichnet, konnte nach aufwendigen Untersuchungen bewiesen werden, dass eine mangelnde Zinkschicht verantwortlich für den Korrosionsschaden des Rohres war - es also nicht den Güterichtlinien entsprach. Rabe riet, bei großen Bauprojekten grundsätzlich ein 50 cm langes Rohrstück als "Beweismittel" zu kennzeichnen und aufzubewahren.

Ein anderer Schadensfall betraf ein Kupferrohr, das einen lokalen Spannungsriss aufwies. Wie sich herausstellte, resultierte dieser aus einer Gefügeveränderung, weil der Maurer während der Bauphase mit der Schubkarre regelmäßig über das Rohr fuhr. Hier gab der Sachverständige den dringenden Rat, solche Praktiken "unverzüglich und schriftlich zu beanstanden".

Für Dr. Sabine Dyas verspricht die Handwerkermarke eine verbesserte Profilierungsmöglichkeit des Handwerkers gegenüber dem Kunden.

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - Chance oder Luftnummer

Erfüllt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen die Erwartungen, die daran gestellt wurden? Diese Frage beantwortete RA Dr. Michael Dimanski, Geschäftsführer im Fachverband SHK Sachsen-Anhalt, in seinem Referat. Das im Mai vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz sieht eine Reihe von Neuregelungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Zahlungsverzuges vor. So tritt der Schuldner beispielsweise nun zwar gewissermaßen automatisch in Verzug, jedoch erst nach 30 Tagen. Für einen Betrieb, der in der Vergangenheit seine Rechnungen mit einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin versehen hat, ein Nachteil - schließlich hat er nunmehr eine Frist von 30 Tagen einzuhalten. Auch bleibe die Frage, ob der erhöhte Verzugszinssatz von 5% p.a. über dem Basiszinssatz etwaige Schuldner anregen wird, schneller zu zahlen. Im Gegenzug habe der Auftraggeber nun das Recht, mindestens das Dreifache der Vergütung etwaiger Mängelbeseitigung von der Vergütung einzubehalten. Es sei zu befürchten, dass dieses Recht eine extensive Auslegung seitens der Auftraggeber erfahren wird. Insgesamt, so stellte Dimanski fest, "wird der erhoffte Durchbruch bei der Bekämpfung der zunehmenden Zahlungsunmoral mit dem Gesetz nicht zu schaffen sein". Baupraktiker haben indes konkrete Vorschläge zur Nachbesserung des Gesetzes eingebracht, wann und ob diese jedoch umgesetzt werden, bleibt fraglich.


*  siehe Beitrag "Die neue DIN 50930-6 und ihre Bedeutung für die Sanitärinstallation" in Heft 12/2001, Seite 27 ff.


**  siehe Beitrag "Die novellierte Trinkwasserverordnung" in Heft 9/01, Seite 28 ff.


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