IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 17/2001, Seite 3
EDITORIAL
Solar- und Heizungsförderung muss fortgeschrieben werden
Die Bundesregierung hat das "Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien" am 23. Juli 2001, ein halbes Jahr vor dem vorgesehenen Ende der dreijährigen Laufzeit, stark beschnitten. Für die Errichtung von Solarkollektoren gibt es pro installiertem Quadratmeter Kollektorfläche pauschal nur noch 170 statt 250 (Flachkollektoren) oder 325 Mark (Röhrenkollektoren). Außerdem wurde der Zuschuss für die Heizungsanlagenmodernisierung komplett gestrichen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hält diesen Schritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für kontraproduktiv für den Arbeitsmarkt und den Klimaschutz.
Dabei stützt sich der ZVSHK auf ein Gutachten der Konjunkturforschungsstelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH), das er gemeinsam mit der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) in Auftrag gegeben hat. Es beleuchtet die ökologischen und beschäftigungsschaffenden Potenziale der intensivierten Heizungsmodernisierung. Von den 14,5 Millionen Heizkesseln in Deutschland sind 4,5 Millionen 15 Jahre oder älter. Diese Anlagen spielen für die Klimaschutzziele der Bundesregierung eine wichtige Rolle: Sie stellen etwa ein Fünftel bis ein Viertel der gesamten noch zu leistenden Kohlendioxidminderungen dar. Ohne zusätzliche Anreize werden die privaten Haushalte kaum in die Heizungsmodernisierung investieren. Heizungsanlage und Warmwasserbereitung sind für den Verbraucher Produkte von geringem Interesse. Die Investitionsbereitschaft ist daher entsprechend gering. Man nimmt eher hohe Energieverbrauchskosten in Kauf. Ganz besonders vor dem Hintergrund der Klimaschutzkonferenz in Bonn, bei der sich Deutschland als "Retter des Kyoto-Abkommens" profilierte, befremdet die dramatische Reduzierung der Förderung bei Solaranlagen sowie die Streichung des Anreizes zur Heizungsmodernisierung.
Für die etwa 56.000 Betriebe der SHK-Branche und ihre über 500.000 Beschäftigten in Deutschland bedeutet die Streichung der Heizungsförderung eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die konjunkturellen Aussichten bewerten die Fachbetriebe nach einer Umfrage des ZVSHK deutlich schlechter als in den Vorjahren. Besonders bei den Betrieben in den neuen Ländern verdüstert sich das Konjunkturklima zusehends. Dadurch wird die Zahl der Beschäftigten und Ausbildungsplätze nach Einschätzung des ZVSHK weiter abnehmen. Etwa 90.000 zusätzliche Stellen könnten dagegen, so das Gutachten der ETH, geschaffen werden, wenn man jährlich zusätzlich 500.000 veraltete Heizkessel austauschen würde. Außerdem führe das nicht nur zu Mehreinnahmen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch zu einer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung in Höhe von 10 Milliarden Mark pro Jahr. Der ZVSHK befürchtet durch diese Förderpolitik einen Einbruch im Solar- und Heizungsgeschäft. Bereits vor Jahren hatte die Bundesregierung entgegen der Warnungen von Branchenexperten die steuerliche Förderung der Heizungsmodernisierung nach § 82 a EStDV eingestellt und damit einen dramatischen Einbruch im Modernisierungsgeschäft verursacht.
Die Entscheidung der Bundesregierung ist nicht nachvollziehbar, denn die Reduzierung der Solar- und Heizungsförderung ist weder ein Impuls zur Stärkung der Wirtschaft, noch zur Senkung der Arbeitslosenzahlen und der Kohlendioxidemissionen. Der Verband wird daher alles in seinen Kräften stehende tun, um das 200 Mio. DM-Programm, das letztlich auch auf seine Initiative hin zustande gekommen ist, nicht nur zu erhalten, sondern auch in angemessener Höhe fortzuschreiben.
Michael von Bock und Polach
Hauptgeschäftsführer desZentralverbandes Sanitär Heizung Klima
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