IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 16/2001, Seite 46 f.
Sicher in großen Höhen
Augen auf beim Mieten von Arbeitsbühnen
Unter Praktikern, die in Höhen arbeiten, besteht kein Zweifel darüber: Am schnellsten und rationellsten geht es in den meisten Fällen mit Arbeitsbühnen und am sichersten. Etwa 53.000 meldepflichtige Absturzunfälle registrierte der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft alleine in 1997 in Deutschland. Mit den 500.000 Arbeitsbühnen weltweit passierten per anno 5600 Unfälle gemäß einer Erhebung eines namhaften Instituts aus England. Erheblich weniger also; jedoch noch viel zu viel.
Denn die Unfallquote könnte nahe NULL liegen, wären da nicht Nutzer, die Bedienvorschriften fahrlässig missachten und in manchen Fällen leider auch Wartungsmängel der Betreiber. Daher ist beim Mieten von Hebebühnen Vorsicht geboten.
Gute Beratung ist praktizierter Unfallschutz
Zu Beginn steht die richtige Geräteauswahl. Die Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitsbühnen bietet für fast jede Aufgabe die passende Lösung. Die großen Arbeitsbühnen-Vermieter bieten beispielsweise mehr als 200 unterschiedliche Varianten an. Fachkundige Beratung ist daher gefordert. Neben der passenden Höhe sind Reichweiten, Durchfahrtmaße, Bodenbelastungen, Untergrundverhältnisse, Tragkraft und Plattformgröße entscheidende Kriterien bei der Auswahl der richtigen Arbeitsbühne.
- So nutzt der Elektriker für das Auswechseln von Beleuchtungskörpern in einer Produktionshalle schmale, wendige und batteriebetriebene Scheren- oder Gelenk-Teleskoparbeitsbühnen,
- im groben Baustellengelände bieten kettengetriebene Arbeitsbühnen optimale Durchzugskraft und stabilen Stand,
- im weitläufigen Industriegelände ist große Mobilität gefordert. Daher werden hier LKW-Arbeitsbühnen oder selbstfahrende Teleskoparbeitsbühnen bevorzugt.
Die Liste ließe sich noch um viele Beispiele ergänzen. Erfolgt hier keine oder nur eine unzureichende Beratung, geht dies leider zu Lasten der Wirtschaftlichkeit und allzu oft auch zu Lasten der Sicherheit. Dann wird vor Ort improvisiert. Abstützungen nur teilweise ausgefahren, abenteuerlichste Aufbauten benutzt oder einfach auf die Reserven der Technik vertraut. Bediener kommen so dem Himmel näher als sie selbst glauben. Deshalb: Augen auf beim Mieten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Eine Viertelstunde, die sich auszahlt
Die heutige Arbeitsbühnen-Technik, wie seriöse Vermieter sie anbieten, ist geradezu narrensicher. Selbst irrtümliche Bedienfehler bleiben ungestraft. Dafür sorgen geräteintegrierte Überwachungssysteme. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung kann eigentlich so gut wie nichts passieren. Vielfältige technische Möglichkeiten machen aber eine sorgfältige Einweisung des Bedieners wichtiger als je zuvor. Vorschrift ist: Der Arbeitsbühnen-Bediener muss über 18 Jahre alt, von seinem Arbeitgeber beauftragt und vom Vermieter in die Gerätefunktionen eingewiesen sein. Vor allem sichere Abstützung, Notsteuerung, alle Sicherheitselemente und die Bedienfunktionen müssen erklärt und praktisch durchgefahren werden. Sonst lauern Gefahren, die sich bitter rächen können: Geräte werden falsch abgestützt, Bodenverhältnisse nicht richtig eingeschätzt oder Sicherheitseinrichtungen durch gewaltsames Anfahren oder Aufsetzen beschädigt
Überzeugen Sie sich, dass Einweisungen sorgfältig erfolgen. Bewährt hat sich dabei ein Übergabe- und Einweisungsprotokoll, wie es beispielsweise Arbeitsbühnenanbieter Gardemann seit vielen Jahren verwendet. Die sorgfältige Einweisung zahlt sich aus: In Sachen Sicherheit, aber auch durch Zeitgewinn dank gekonnter Gerätebedienung am Einsatzort.
Arbeitsbühnen-Bediener müssen grundsätzlich durch den Vermieter in die Gerätefunktionen eingewiesen werden. Sämtliche Bedien- und Sicherheitsfunktionen müssen vor Ort erklärt und praktisch durchgefahren werden. Sinnvoll und bewährt ist ein Übergabe- und Einweisungsprotokoll, wie es renommierte Vermieter verwenden. |
Verantwortungsbewusste Gerätewartung
Die Erfahrung zeigt leider, dass selbst die vom Hersteller und der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen jährlichen Kontrollen durch einen Sachkundigen längst nicht bei allen mietbaren Geräten eingehalten werden. Dabei sollten gerade Mietgeräte, die im Dauereinsatz härtesten Bedingungen ausgesetzt sind, mindestens zweimal im Jahr auf "Herz und Nieren" durchgecheckt werden, und das nicht nur in Form einer einfachen Sichtkontrolle, sondern auch auf versteckte Mängel und Verschleiß hin.
Verantwortungsbewusste Vermieter machen das freiwillig und noch mehr. Ein praxiserprobtes Checklisten-System gewährleistet bereits nach jeder Vermietung, dass jedes sicherheitsrelevante System überprüft und keines in der Tageshektik vergessen wird. Hier wird die Lesbarkeit der Beschriftungen ebenso kontrolliert wie die Funktion der Notsteuerung, der Reichweitenbegrenzung und der Abstützsicherung. Nur dann wird das Gerät für den nächsten Einsatz freigegeben.
Als Mieter einer Arbeitsbühne müssen Sie sich jederzeit über die durchgeführten Service-Checks und insbesondere über die Beachtung der jährlichen Sachkundigenkontrollen informieren können. Achten Sie daher nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch darauf, ob beim Gerät die Kopie des Prüfbuches mit dem Prüfbefund der letzten Jahresabnahme enthalten ist. Dies dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Ihnen anvertrauten Mitarbeiter.
Achten Sie beim Mieten einer Arbeitsbühne nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch darauf, ob beim Gerät die Kopie des Prüfbuches mit dem Prüfbefund der letzten Jahresabnahme enthalten ist. |
Sicherheit schafft Wettbewerbsvorteile
Sicherheit für den Menschen hat natürlich oberste Priorität. Es gibt jedoch noch einen anderen Aspekt: den kommerziellen. Denn Arbeitsbühnen mietet man, um Höhenaufgaben schneller und rationeller zu erledigen. Mit gepflegten und sicheren Arbeitsbühnen und Menschen darauf, die fit sind in deren sachgerechten Bedienung, erreicht man dieses Ziel. Durch Zeitgewinn geht die Kalkulation besser auf, und man hat im harten Konkurrenzkampf die Nase vorn.
Internetinformationen: |
B i l d e r : Gardemann, Alpen
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