IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2001, Seite 32 f



Vorsicht ist besser als Nachsicht

Genormte Arbeitsschutzkleidung nützt und schützt

Richtlinien Gesetzesvorschriften, Normen und Anforderungen – zahlreiche Bestimmungen prägen den beruflichen Alltag und regeln insbesondere den Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz. Trotzdem ist die Zahl der Arbeitsunfälle noch erschreckend hoch.

Ralf S. wollte von seiner Arbeitsschutzkleidung partout nichts wissen. Sie war ihm zu schwerfällig, träge und kratzte an allen Ecken und Enden seines Körpers. Bis ihm ein Funkenflug beim Schweißen fast das halbe Hemd kostete, er erhebliche Brandverletzungen erlitt, und nur durch das schnelle Eingreifen seiner Kollegen vor noch Schlimmerem bewahrt werden konnte ...

Obwohl in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz die Sicherheitsnormen ständig überprüft und aktualisiert werden, passierten in Deutschland 1997 knapp 1,6 Millionen Arbeitsunfälle, die durch Unachtsamkeit oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen ausgelöst wurden: Ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 150 Millionen Mark im Jahr, ganz zu schweigen von den persönlichen gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen. Oft spielt, wie im Fall von Ralf S., auch die geringe Einsicht für das Tragen von Schutzkleidung vor Verletzungen am Arbeitsplatz eine wesentliche Rolle. So fühlten sich nach einer Untersuchung des Informationskreises Kleidung im Beruf zehn Prozent der befragten Arbeitnehmer in ihrer Berufskleidung überhaupt nicht wohl. Sie erschien ihnen meist zu eng, unbequem und unmodern. Rund die Hälfte aller Befragten fühlten sich dabei in ihrer Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation sehr stark oder stark beeinflusst. Dies zeigt einmal mehr, dass das Thema Schutz- und Berufskleidung zum wichtigen Wirtschaftsfaktor für den unternehmerischen Erfolg zählt und damit unbedingt zur Chefsache gehört.

Textildienstleister wie beispielsweise MEWA bieten sichere und bequeme Arbeitsschutzkleidung für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete an. Hier speziell für das SHK-Handwerk ...

Gleiches Recht für alle

Nicht zuletzt das Arbeitsschutzgesetz von 1996 zwingt Unternehmen gleich welcher Größenordnung zum Handeln. "Es schreibt unter anderem die Umsetzung der neuen EG-Benutzerrichtlinien für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz vor", erklärt Silvia Mertens, Leiterin der Produktentwicklung der MEWA Textil-Service AG & Co. Umgesetzt in nationales Recht, legt es die Messlatte für den Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz ein gutes Stück höher. Das Gesetz schafft erstmals eine einheitliche Rechtsgrundlage in der europäischen Gemeinschaft für die betriebliche Arbeitssicherheit. "Damit leistet es auch in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum präventiven Arbeitsschutz", sagt Silvia Mertens.

So verpflichtet eine Kernforderung des Gesetzes das Unternehmensmanagement zur Erstellung einer präzisen Gefährdungsanalyse für alle unterschiedlichen Arbeitsplätze als Entscheidungsgrundlage für die richtige Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung. Durch diese Gefährdungsermittlung im Betrieb wird festgelegt, welche Sicherheitsmaßnahmen und welche Schutzkleidung am Arbeitsplatz erforderlich sind. Sorgt der Arbeitgeber nicht für ausreichenden Arbeitsschutz, kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden. Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und die ergriffenen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen von Unternehmen 30 Jahre aufbewahrt werden – beim Umgang mit Krebs erregenden Stoffen sogar 60 Jahre.

... auch genormte Hitzeschutzkleidung gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und Strahlungshitze gehört zum Sortiment.

Kategorien für Schutzkleidung

Schutzkleidung wird grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt, die in Abhängigkeit vom Risikograd des Einsatzes stehen. Die Kategorien sind gestaffelt nach aufsteigendem Anforderungsgrad.

Kategorie 1: Hierzu gehört einfache Schutzkleidung, bei der man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst ihre Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann. Der Einsatzbereich dieser Kategorie von Schutzausrüstungen ist auf Tätigkeiten beschränkt, bei denen die Gesundheitsbedrohung allmählich eintritt und der Träger die Gefahren wahrnehmen kann. Hierzu zählt zum Beispiel der Schutz vor:

Der Hersteller bestätigt mit einer Konformitätserklärung, dass die Schutzkleidung mit den entsprechenden europäischen Richtlinien übereinstimmt. Er dokumentiert in den technischen Unterlagen der Bekleidung, wie die Zuteilung zu dieser Klasse zustande kommt.

Kategorie 2: Hierzu gehören alle Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie 1 noch der Kategorie 3 zuzuordnen sind, wie zum Beispiel:

Erforderlich für eine Kennzeichnung sind eine so genannte Baumusterprüfung und eine Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle.

Kategorie 3: Dieser Kategorie sind Schutzausrüstungen zugeordnet, die den Träger vor tödlichen Gefahren oder ernsten Gesundheitsschäden bewahren. Die unmittelbare Auswirkung der Gefahr ist durch den Benutzer nicht rechtzeitig zu erkennen. Hierzu zählen Teile, die

Auch in dieser Kategorie sind eine Baumusterprüfung und Zertifizierung analog der Kategorie 2 notwendig. Zusätzlich muss eine Qualitätssicherung der laufenden Produktion des Baumusters erfolgen.


B i l d e r : MEWA


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