IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2001, Seite 11 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Zentralverband
EckringGut bekannt |
Im Bewusstsein von Endkunden ist das SHK-Zeichen zu einer Marke geworden. Die Wiedererkennungsrate mit der Inschrift "sanitär heizung klima" ist mit 95% bei den befragten Frauen und 100% bei den befragten Männern außerordentlich hoch. Selbst ohne Inschrift verbinden noch 70% der Männer und 60% der Frauen, die an der Befragung teilnahmen, das Zeichen mit dem SHK-Innungsmitglied. Inhaltlich verbindet man mit diesem Zeichen die Betriebe, die besser geschult sind, und die man daher eher beauftragen würde. Die befragten Verbraucher sahen den Eckring zwar nicht als umfassende Sicherheit für ein Qualitätsniveau an, gaben jedoch an, dass man sich, falls man die Auswahl zwischen einem Betrieb mit und ohne dieses Zeichen hätte, eher für den Betrieb mit dem Eckring entscheiden würde.
Diese zitierte Studie kann keinen Anspruch auf Verallgemeinerung erheben, da lediglich 60 Personen befragt wurden, Tendenzen zeigt sie jedoch allemal auf. Wichtig ist das Potenzial der positiven Vertrautheit, das der Eckring beim Endkunden genießt. Man kann also allemal davon ausgehen, dass der Eckring ganz speziell in der für das SHK-Fachhandwerk interessanten Zielgruppe (Hauseigentümer/mittleres Alter/relativ hohes frei verfügbares Einkommen) einen hohen Bekanntheitsgrad hat.
Vor diesem Hintergrund ist es jedem Innungsmitglied nur zu empfehlen, den SHK-Eckring in seiner Kommunikation konsequent als Markenzeichen zu verwenden. Die Umfrage zeigt, dass sich die Vertrautheit des Zeichens durch die häufige Präsenz des Eckrings auf Fahrzeugen, Anzügen sowie Korrespondenzen und Rechnungen erklärt. Diesen Erfolg nutzt man auch geschickt aus bei der vom ZVSHK mitgetragenen Gemeinschaftswerbung für Heizung (Move 2000 +) sowie für Sanitär (bad), wie man an den derzeit laufenden Anzeigenmotiven unschwer erkennen kann.
Ausbildungsberuf
Prämien für neue Namen
Nachdem die Zusammenlegung der beiden Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer beschlossene Sache ist, gilt es nun die Ausbildungsinhalte zu gestalten und nicht zuletzt einen treffenden Namen für den modernen, neu zu entwickelnden Ausbildungsberuf zu finden. Im April wurde deshalb ein Wettbewerb in den Fachorganen sowie übers Internet gestartet, der zwei Bezeichnungen hervorbrachte, die für die weitere Abstimmung mit dem Sozialpartner (IG-Metall) favorisiert werden können: Installateur für Energie- und Gebäudetechnik bzw. Installateur für Gebäude- und Umwelttechnik.
Im Kreis des Ausschusses für Berufsbildung zog ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke die Preisträger im Namenswettbewerb um den neuen Ausbildungsberuf. |
Drei Preise sollten das Mitmachen lohnenswert machen. Als der Ausschuss Berufsbildung Ende Mai im ZVSHK tagte, ließ es sich Präsident Bruno Schliefke nicht nehmen, unter den rund 450 Teilnehmern die drei Gewinner zu ermitteln. Den ersten Preis, eine Digitalkamera, gewinnt Bernhard Becker aus 36329 Romrod. Über den zweiten Preis, eine Mikro-Stereo-Anlage, kann sich Sven Kruse aus 81247 München freuen. Den dritten Preis, einen portablen CD-Player, erhält Matthias Sock aus 86508 Rehling.
Solarkampagen
Wie geht's weiter?
Mittlerweile sind es über 7000 Fachbetriebe (Stand: Mai 2001), die sich für "Solar - na klar!" haben registrieren lassen. Die entsprechende Datenbank kann bei Anfragen von interessierten Endkunden stets die nächstgelegenen Fachbetriebe ermitteln und nötige Informationen weitergeben.
Hatte das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) Förderungsmaßnahmen ursprünglich bis Ende Juni 2000 befristet, so konnte eine Verlängerung bis Ende 2002 erreicht werden. Bis zum Frühjahr 2001 wurde insbesondere gefördert, wenn sich der Gebäudebesitzer dazu entschied, seine veraltete Heizung durch moderne Heizungstechnik in Form eines Gas-Niedertemperatur- oder Brennwertkessels zu ersetzen und mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren.
Seit dem 23.03.2001 gilt die geänderte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Förderung der Heizungsmodernisierung im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage gesenkt, damit noch möglichst viele Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen. Die Bezuschussung der Heizungsmodernisierung ist nun auf maximal 500 DM begrenzt, wogegen die Förderung für Solaranlagen unverändert bleibt. Der volle Richtlinientext ist unter www.bafa.de zu finden.
Ab Ende 2002 muss sich die Kampagne "Solar - na klar!" aus eigenen Mitteln weiterentwickeln. Wie eine Fortführung ohne Fördergelder gelingen kann, wurde Ende Mai im ZVSHK thematisiert. |
Aus Sicht des ZVSHK hat die Kampagne "Solar - na klar!" die hoch gesteckten Ziele erreicht: das Geschäftsfeld Solarthermie konnte für die SHK-Betriebe erfolgreich besetzt werden. Jetzt gilt es aber bereits vorauszuschauen. Wurde die Anlaufphase bisher durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert, so ist abzusehen, dass das Fortbestehen der Kampagne von den beteiligten Kreisen allein getragen werden muss. Daher traf sich der ZVSHK als einer der Träger der Kampagne am 28. Mai mit Dr. Maximilian Gege (Sprecher von "Solar - na klar!") sowie Andreas Kleinsteuber (B.A.U.M. e.V.) in Sankt Augustin, um in einer Gesprächsrunde mit Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, Andreas Müller, Geschäftsführer Technik, sowie der stellvertretenden Geschäftsführerin Dr. Sabine Dyas über die Möglichkeiten einer Fortsetzung der Kampagne zu sprechen.
Übrigens: Wer sich als SHK-Fachbetrieb für die Kampagne "Solar - na klar!" registrieren lassen will, kann dies weiterhin über die Seite www.shk-solar.de und den Pfad Infos für Fachbetriebe tun. Dort das Stichwort "So mach ich mit!" anklicken. Es geht aber auch per Fax an den ZVSHK mit dem Stichwort Registrierung Solar - na klar!
www.wasserwaermeluft.de
Das neue Internet-Portal des ZVSHK
Das neue Internet-Portal des ZVSHK startet am 1. Juli. Was soll Aufgabe dieser Web-Präsenz sein? Zunächst einmal geht es um ein breites Angebot an Informationen, mit denen sich ZVSHK, Berufsförderwerk, Landesinnungs- und Fachverbände, Energielieferanten und Fachverlage mit ihrem entsprechenden Leistungsumfang besser darstellen können. Davon profitieren soll auf der einen Seite der Endverwender, zum anderen jedes SHK-Innungsmitglied, denn nach weiteren Ausbaustufen dieses Portals wird man per entsprechender Legitimation auf eine Fülle von Fach-Informationen zugreifen können.
Ferner sollen noch Geschäftsprozesse hinzukommen, die E-Business mit den Marktpartnern im professionellen Vertriebsweg ermöglichen.
In einer der nächsten Ausgaben wird das neue Portal mit seinen Nutzungsmöglichkeiten näher erläutert werden.
Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima
Neuer Name - neue Entwicklungen
Eine gut gefüllte Tagesordnung wartete auf die Verbandsvertreter aus allen Bundesländern, die sich am 15./16. Mai dieses Jahres zur Bufa-Sitzung trafen, um wichtige Themen aus den Bereichen Sanitär Heizung und Klima zu behandeln. Nachfolgend daraus nur einige Punkte.
Über die passende Bezeichnung für die Bundesfachgruppe war in den letzten Jahren des öfteren diskutiert worden, denn mit "Installation und Heizungsbau" mochte sich mancher nicht so recht anfreunden, weil diese Aussage als zu ungenau angesehen wurde. Auf Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima konnte man sich dagegen gut einigen, denn schließlich rückt der Bereich Lüftung erheblich stärker ins Blickfeld als noch vor einigen Jahren.
Wichtige Arbeitsunterlagen konnten in den letzten Monaten herausgebracht werden. Hier stellt Franz-Josef Heinrichs (Referat Sanitär) die ZVSHK-Fachinformation Regenwasserbewirtschaftung auf Grundstücken vor. Daneben Bufa-Leiter Rolf Richter (links) und Heribert Ackerschott (Referat Heizung). |
Einige Fachausschüsse konnten in den letzten Monaten wichtige Stellungnahmen und Ergebnisse erarbeiten, die natürlich auch für die Bufa von Interesse waren. So gibt der FA Gasversorgungsanlagen die dringende Empfehlung, zukünftig auf Stopfen und Kappen innerhalb der Gasinstallation gänzlich zu verzichten, denn es gilt Manipulationen zu erschweren. Um bei vorhandenen Anlagen solche Stopfen und Kappen in Zukunft wirkungsvoll zu sichern, ist derzeit ein Kleber in der Entwicklung, der nur durch Erhitzen wieder gelöst werden kann. Bei Neuplanung gilt die Empfehlung, Gasanlagen nicht mehr in allgemein zugänglichen Räumen zu installieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, z.B. Strömungswächter in der Hausanschlussleitung bzw. hinter dem Druckregler im Gebäude zu installieren. Die Entwicklung von Gaszählern mit Sensoren, die bei Manipulationen abschalten, ist noch nicht marktreif.
Bei den Werkstoffen für Gasinnenleitungen tut sich was: Nicht nur Systeme aus Mehrschichtverbundrohren stehen auf der Antragsliste für ein Prüfzeichen des DVGW, auch für Kunststoffrohr-Systeme mit allen bekannten Werkstoffen aus der Trinkwasserinstallation wird der Versuch unternommen, eine Zulassung für die Gasinstallation zu bekommen.
Die Bundesfachgruppe begrüßte den Vorschlag, dass ZVSHK und Deutsches Kupferinstitut (DKI) eine Fachinformation erarbeiten, wie Kupferrohr-Systeme für ein mit Erdgas vollversorgtes Haus installiert werden können. Im Vordergrund soll dabei stehen, auf welche einfache Weise ein Leitungssystem wirtschaftlich günstig geplant und erstellt werden kann.
Der Fachausschuss Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen hat dafür gesorgt, dass die ZVSHK-Fachinformation "Regenbewirtschaftung auf Grundstücken" fertiggestellt werden konnte, sodass sie nun über die Landesinnungs- und Fachverbände bezogen werden kann.
Schon seit einigen Monaten ist die Fachinformation "Bemessung von vorgehängten und innenliegenden Dachrinnen" erhältlich, mit der die Dimensionierung von Rinnen und Fallleitungen praxisgerecht erfolgen kann.
Besonders detaillierte Berechnungen auf Grundlage der DIN EN 12056-3 werden mit einer neuen Software möglich, die der ZVSHK zusammen mit Dendrit im August/September herausbringen wird.
Vertreter aus den 17 Landesverbänden kamen Mitte Mai zur Sitzung der Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima nach Sankt Augustin. |
Wasserqualität oberstes Gebot
Auch die neue europäische Trinkwasser-Richtlinie (siehe separater Beitrag) war Thema in der Bufa. Man beklagte die Situation, dass nun eine Zeitlang nationale und europäische Regelungen gleichberechtigt angewendet werden können. Aus diesem Grund wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zukünftig werkvertraglich vereinbart werden müssen, was gelten soll. So kann beispielsweise eine Handbrause im häuslichen Bereich mit Bauteilen nach DIN 1988 Teil 4 (Kombination aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter) installiert oder aber für den gleichen Anwendungsfall nach DIN EN 1717 nur mit einem Rückflussverhinderer ausgestattet werden.
Die Hygiene in der Trinkwasserinstallation war auch in einem weiteren Punkt Thema in der Bufa. Zur Vermeidung von Legionellenwachstum gibt es gesicherte Erkenntnisse, die im DVGW-Arbeitsblatt W 551 zusammengefasst wurden und für die Errichtung von Trinkwassererwärmungsanlagen gelten. Da jedoch eine Reihe von Altanlagen (z.B. im öffentlichen Bereich oder in Hotels) diesen Vorgaben nicht entsprechen, besteht oftmals Unsicherheit über den hygienisch einwandfreien Zustand einer Anlage, da die behördlich vorgeschriebenen Kontrollzyklen zwei Jahre betragen. Ein Schnelltest der Firma Siemens Gebäudemanagement kann es nun binnen 40 Minuten möglich machen, dass ein Befall durch Legionella Pneumophila, die wichtigste Art von etwa 30 weiteren Legionellen-Formen, nachgewiesen werden kann. Doch dies ist mit Vorsicht zu genießen: Es können eben längst nicht alle Legionellen-Arten festgestellt werden und der Schnelltest kann schon gar nicht einen behördlich vorgeschriebenen Untersuchungszyklus ersetzen. Bei einem Positiv-Test lassen sich allerdings bedeutend schneller betriebstechnische, bautechnische oder verfahrenstechnische Maßnahmen ergreifen. Bei einem Negativ-Test bleibt jedoch die Frage, ob wirklich in diesem beprobten Warmwassersystem keine Legionellen vorhanden sind und somit der Betreiber einer Trinkwasserinstallation keine Maßnahmen durchführen muss, denn das ist keineswegs ausgeschlossen!
Insbesondere wären solche Legionellen-Schnelltests skeptisch zu beurteilen, wenn Altanlagen mit einem kritischen Temperaturbereich zwischen 35°C und 40°C Celsius betrieben würden. In der Bufa kam man daher abschließend zu der Empfehlung, dass Neuanlagen nach W 551 geplant, ausgeführt und betrieben werden und Altanlagen, die in einem kritischen Temperaturbereich gefahren werden, entsprechend umgestellt und danach wie Neuanlagen betrieben werden.
In Sachen Schallschutz nach DIN 4109 wird es voraussichtlich im Herbst ein ZVSHK-Merkblatt geben, das in übersichtlicher Form zum einen die werkvertraglichen Regelungen erläutert, zum anderen mit Praxistips darstellt, worauf bauseits zwecks effektiver Schallentkoppelung zu achten ist.
Mit welchem Montage- und Wartungsaufwand ist zu rechnen, wenn Ölbrennwertheizungen neuester Bauart auf den Markt kommen? Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist, dass schwefelarmes Heizöl für die Verbrennung verwendet wird. Bisher hat erst die Firma Shell das Heizöl ECO-Ultra flächendeckend im Markt. Die Firma Aral wird voraussichtlich im Spätherbst lieferbereit sein und bei Esso sind die Tests noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Herstellervorgaben müssen in jedem Fall an Tank und Einfüllstutzen Kennzeichnungsschilder vorbereitet werden, die darauf hinweisen, dass nur bestimmte Heizöl-Qualitäten zugelassen sind. Bei Ölbrennwertgeräten muss der Neutralisationsanlage eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Laut Hersteller Viessmann sind pro Jahr zwei Inspektionen erforderlich, wobei nach Bedarf dann ein Termin zur Wartung genutzt werden kann.
ZVSHK-Vorstandsmitglied Manfred Pelzer unterrichtete die Bufa über seine Arbeit auf europäischer Verbandsebene. |
Schlussbemerkung
Stehen bei diesem Bericht zahlreiche Punkte aus dem Bereich Sanitär im Vordergrund, so kam der Bereich Heizung in der Bufa keineswegs zu kurz: Es wurden beispielsweise auch der aktuelle Sachstand zur Energieeinsparverordnung, die Weiterbildungsmöglichkeiten zum geprüften Gebäudeenergieberater, die energetische Bewertung nach DIN 4701 -10 (Energiepass), die Werbekampagnen für Bad und Heizung sowie neueste Förderprogramme zur Gebäudesanierung vorgestellt bzw. erörtert. Wo es möglich ist, wird in den nächsten Ausgaben detailliert über einzelne Themen berichtet. TD
EU-Trinkwasserrichtlinie und ihre Umsetzung
Nur hohe Qualität zapfbar?
Die Verantwortlichkeiten für die Genießbarkeit des Trinkwassers an der Entnahmestelle sind für Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen deutlich gestiegen. Es wird Zeit, dass die Tragweite der neuen Bestimmungen ins Bewusstsein aller Beteiligten rückt.
Am 3. November 1998 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - die sogenannte Trinkwasserrichtlinie - veröffentlicht. Darin werden die Mitgliedstaaten der EU u.a. zur Gewährleistung verpflichtet, dass die Qualität des Trinkwassers in den Mitgliedstaaten binnen fünf Jahren dieser Richtlinie entspricht (Artikel 14). In Deutschland ist vor wenigen Wochen eine den Anforderungen der EU-Richtlinie angepasste deutsche TW-Verordnung erschienen, welche am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird! Die Europäische TW-Richtlinie ist damit fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt!
Es ergeben sich folgende wichtige Punkte:
- Der bisherige Qualitätsstandard für Trinkwasser und die Überwachung der TW-Qualität wird deutlich verbessert. Die Wasserversorgungsunternehmen müssen jährlich Wasseranalysen über die Zusammensetzung des Trinkwasseres in ihrem Versorgungsbereich veröffentlichen. Für den Verbraucher bedeutet dies mehr Transparenz und Sicherheit.
- Neu ist, dass alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung an den Entnahmestellen in der Hausinstallation einzuhalten sind, an denen Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird. Die Gesundheitsämter müssen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte aktiv werden und die betroffenen Verbraucher informieren und detaillierte Abhilfemaßnahmen anordnen.
- Die Trinkwasserqualität in öffentlichen Gebäuden muss auf Grundlage von stichprobenartigen Kontrollen festgestellt werden. Flächendeckende Überwachungen in privaten Haushalten sind nur dann vorgesehen, wenn dem Gesundheitsamt die Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Anforderungen bekannt wird ( z.B. durch Meldung vom Hauseigentümer oder Dritten).
- Installationen und wesentliche Änderungen von TW-Anlagen müssen in Deutschland nach wie vor von eingetragenen Installationsbetrieben ausgeführt werden. In Abhängigkeit der lokalen Wasserqualität hat der Installateur bei der Neuinstallation zu entscheiden, welcher Werkstoff für die Trinkwasserinstallationen verwendet werden kann.
- Aufgrund der erweiterten Überwachungs- und Informationspflichten von Gesundheitsämtern und Wasserversorgern ist damit zu rechnen, dass Verstöße gegen die Vorschriften und Normen leichter entdeckt werden. Die Betriebe sind somit gut beraten, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Parallel zur Trinkwasserverordnung wurden daher die technischen Vorschriften (Normen), die den Schutz des Trinkwassers im Bereich der Hausinstallationen sicherstellen sollen, an die neuen Anforderungen angepasst.
Für die Normung sind folgende Aspekte von entscheidender Bedeutung:
- Veränderungen metallischer Werkstoffe für Rohrleitungen und Armaturen durch Korrosion (behandelt in DIN 50930 Teile 1 bis 5 und zukünftig DIN EN 12502)
- Veränderung der Trinkwasserqualität durch bestimmte Werkstoffe über die zulässigen Grenzwerte vom Wasserhausanschluss bis zur Entnahmestelle (DIN 50930 Teil 6)
- Absicherung des Trinkwassers durch Verunreinigungen bei Rückfließen von Wasser in die Hausinstallation (DIN EN 1717 und übergangsweise DIN 1988 Teil 4)
- Vorschriften für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen (DIN 1988 Teile 1 bis 8 und zukünftig DIN EN 806 Teile 1 bis 5).
Wasser in einwandfreier Qualität fordert die neue europäische Trinkwasser-Richtlinie: Während Stagnation an einer häufig genutzten Zapfstelle kein Thema ist, könnte dies jedoch in einem entlegenen Strang werkstoffabhängig zum Problem werden. |
Zu den genannten Aspekten wurden die folgenden Normen geschaffen:
- DIN 50930 Korrosion metallischer Werkstoffe
- Die Veränderungen an metallenen Werkstoffen durch Korrosion werden im Rahmen der Normenreihe DIN 50930 Teile 1 bis 5 behandelt. Diese werden jedoch mit Veröffentlichung der DIN EN 12502 zurückgezogen, welche die gleichen Sachverhalte regeln wird.
- Die DIN 50930 Teil 6 (Ausgabe März 2001) wurde allerdings auf Drängen des deutschen Gesetzgebers als Ergänzung zur deutschen Trinkwasserverordnung neu erstellt. Hier wurden die verschiedenen metallenen Werkstoffe unter dem Gesichtspunkt "Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit" zusammengefasst. Der deutsche Gesetzgeber verfolgt hiermit das Prinzip, den Grenzen für den Einsatz der Werkstoffe vorzubeugen, die im direkten Kontakt mit dem Trinkwasser stehen, um die Gefahr einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Notwendigkeit ergibt sich daher, dass ein nicht großer, aber doch nicht zu vernachlässigender Teil der ca. 6000 Wässer aus der öffentlichen Versorgung Zusammensetzungen haben, die sie für Metalle in einem Maß korrosiv machen, dass Überschreitungen der Grenzwerte der Metalle in der Trinkwasserinstallation nicht auszuschließen sind.
- DIN EN 1717 . 2000: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen (Ersatz für die bisherige DIN 1988 Teil 4). Diese Norm befindet sich derzeit in der Veröffentlichungsphase und beinhaltet wesentliche Festlegungen zum Schutz des Trinkwassers in den öffentlichen Versorgungsnetzen und den häuslichen TW-Installationen. Mit dem Erscheinen der Norm DIN EN 1717 wird auf Basis eines technischen Regelwerkes obligatorisch, dass alle das Trinkwasser möglicherweise gefährdenden Wasserentnahmestellen und Apparate für den häuslichen Bereich mit integrierten Sicherungseinrichtungen ausgestattet werden müssen. Das bedeutet, dass Hersteller den Nachweis der Eigensicherheit und Normenübereinstimmung bezüglich ihrer Produkte nachweisen müssen. Da mit der DIN EN 1717 die in Deutschland gewohnte Normungstiefe aber nicht ganz erreicht werden konnte, war es notwendig, zusätzlich einen nationalen informativen Anhang zu formulieren, wo entsprechende Anwendungshinweise und Ausführungshilfen gegeben werden, wie sie aus der bisherigen nationalen Norm der DIN 1988 bekannt sind.
- DIN 1988 Teile 1 bis 8 und zukünftig DIN EN 806 Teile 1 bis 5. Was den Bereich fachgerechter Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen betrifft, so wird die DIN EN 806 Teile 1 bis 5 zukünftig die maßgebliche Norm sein. Teil 1 ist veröffentlicht und die Teile 2 und 3 befinden sich derzeit in der europäischen Abstimmung bzw. Umsetzungsphase.
Zusammenfassung
Die Umsetzung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie soll dazu beitragen, die bisherige Qualität des Trinkwassers zu verbessern. Informations- und Überwachungsverpflichtungen der Gesundheitsämter sollen die Transparenz und Sensibilität für das Trinkwasser verbessern. Der Verbraucher ist bei Qualitätsverlusten umgehend zu informieren. Die Verantwortlichkeiten für die Qualität des Trinkwassers an der Entnahmestelle sind für Wasserversorgungsunternehmen, den Hauseigentümer, den Fachplaner und die Installationsunternehmen deutlich gestiegen. Der Verbraucher kann nunmehr die in der TW-Verordnung festgelegte TW-Qualität an jeder Entnahmestelle einfordern, unabhängig von den zeitlich abhängigen Benutzungsgewohnheiten.
Was die weitere Beratung betrifft, so müssen die Konsequenzen, aber auch Chancen, welche sich aus den neuen Verantwortlichkeiten für das Installationshandwerk ergeben, sachgerecht analysiert und bewertet werden. Der ZVSHK hat seine technischen Gremien mit ersten Beratungen beauftragt. Für den Neubau ist zu bewerten, ob die nunmehr vorliegenden neuen technischen Vorschriften die gewünschte Qualität in der Praxis bringen. Für den Gebäudebestand stellt sich sicherlich die Frage nach bestimmten Maßnahmen (z.B. Nachrüstung von Sicherungsarmaturen, Austausch bestimmter Rohrleitungssysteme wie Bleirohre und mehr).
ZVSHK-Termine-Daten-Informationen | |
Datum | Veranstaltung |
31. Januar / 1. Februar 2002 | Deutscher Klempnertag, Würzburg |
31. Januar 2002 | Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg |
9. - 16. Februar 2002 | Intern. Unternehmensseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa |
14. - 18. April 2002 | light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main |
22. - 25. Mai 2002 | World Plumbing Conference, Berlin |
05./6. September 2002 | Erdgasforum, Köln |
3./5. Oktober 2002 | 25. Deutscher Kupferschmiedetag, Friedrichshafen |
25. - 29. März 2003 | Messe ISH, Frankfurt/Main |
ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de
Die Geschäftsstellen des ZVSHK | |
ZVSHK | ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam |
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