IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/2001, Seite 11 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Eckring

Gut bekannt

Im Bewusstsein von Endkunden ist das SHK-Zeichen zu einer Marke geworden. Die Wiedererkennungsrate mit der Inschrift "sanitär heizung klima" ist mit 95% bei den befragten Frauen und 100% bei den befragten Männern außerordentlich hoch. Selbst ohne Inschrift verbinden noch 70% der Männer und 60% der Frauen, die an der Befragung teilnahmen, das Zeichen mit dem SHK-Innungsmitglied. Inhaltlich verbindet man mit diesem Zeichen die Betriebe, die besser geschult sind, und die man daher eher beauftragen würde. Die befragten Verbraucher sahen den Eckring zwar nicht als umfassende Sicherheit für ein Qualitätsniveau an, gaben jedoch an, dass man sich, falls man die Auswahl zwischen einem Betrieb mit und ohne dieses Zeichen hätte, eher für den Betrieb mit dem Eckring entscheiden würde.

Diese zitierte Studie kann keinen Anspruch auf Verallgemeinerung erheben, da lediglich 60 Personen befragt wurden, Tendenzen zeigt sie jedoch allemal auf. Wichtig ist das Potenzial der positiven Vertrautheit, das der Eckring beim Endkunden genießt. Man kann also allemal davon ausgehen, dass der Eckring ganz speziell in der für das SHK-Fachhandwerk interessanten Zielgruppe (Hauseigentümer/mittleres Alter/relativ hohes frei verfügbares Einkommen) einen hohen Bekanntheitsgrad hat.

Vor diesem Hintergrund ist es jedem Innungsmitglied nur zu empfehlen, den SHK-Eckring in seiner Kommunikation konsequent als Markenzeichen zu verwenden. Die Umfrage zeigt, dass sich die Vertrautheit des Zeichens durch die häufige Präsenz des Eckrings auf Fahrzeugen, Anzügen sowie Korrespondenzen und Rechnungen erklärt. Diesen Erfolg nutzt man auch geschickt aus bei der vom ZVSHK mitgetragenen Gemeinschaftswerbung für Heizung (Move 2000 +) sowie für Sanitär (bad), wie man an den derzeit laufenden Anzeigenmotiven unschwer erkennen kann.


Ausbildungsberuf

Prämien für neue Namen

Nachdem die Zusammenlegung der beiden Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer beschlossene Sache ist, gilt es nun die Ausbildungsinhalte zu gestalten und nicht zuletzt einen treffenden Namen für den modernen, neu zu entwickelnden Ausbildungsberuf zu finden. Im April wurde deshalb ein Wettbewerb in den Fachorganen sowie übers Internet gestartet, der zwei Bezeichnungen hervorbrachte, die für die weitere Abstimmung mit dem Sozialpartner (IG-Metall) favorisiert werden können: Installateur für Energie- und Gebäudetechnik bzw. Installateur für Gebäude- und Umwelttechnik.

Im Kreis des Ausschusses für Berufsbildung zog ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke die Preisträger im Namenswettbewerb um den neuen Ausbildungsberuf.

Drei Preise sollten das Mitmachen lohnenswert machen. Als der Ausschuss Berufsbildung Ende Mai im ZVSHK tagte, ließ es sich Präsident Bruno Schliefke nicht nehmen, unter den rund 450 Teilnehmern die drei Gewinner zu ermitteln. Den ersten Preis, eine Digitalkamera, gewinnt Bernhard Becker aus 36329 Romrod. Über den zweiten Preis, eine Mikro-Stereo-Anlage, kann sich Sven Kruse aus 81247 München freuen. Den dritten Preis, einen portablen CD-Player, erhält Matthias Sock aus 86508 Rehling.


Solarkampagen

Wie geht's weiter?

Mittlerweile sind es über 7000 Fachbetriebe (Stand: Mai 2001), die sich für "Solar - na klar!" haben registrieren lassen. Die entsprechende Datenbank kann bei Anfragen von interessierten Endkunden stets die nächstgelegenen Fachbetriebe ermitteln und nötige Informationen weitergeben.

Hatte das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) Förderungsmaßnahmen ursprünglich bis Ende Juni 2000 befristet, so konnte eine Verlängerung bis Ende 2002 erreicht werden. Bis zum Frühjahr 2001 wurde insbesondere gefördert, wenn sich der Gebäudebesitzer dazu entschied, seine veraltete Heizung durch moderne Heizungstechnik in Form eines Gas-Niedertemperatur- oder Brennwertkessels zu ersetzen und mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren.

Seit dem 23.03.2001 gilt die geänderte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Förderung der Heizungsmodernisierung im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage gesenkt, damit noch möglichst viele Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen. Die Bezuschussung der Heizungsmodernisierung ist nun auf maximal 500 DM begrenzt, wogegen die Förderung für Solaranlagen unverändert bleibt. Der volle Richtlinientext ist unter www.bafa.de zu finden.

Ab Ende 2002 muss sich die Kampagne "Solar - na klar!" aus eigenen Mitteln weiterentwickeln. Wie eine Fortführung ohne Fördergelder gelingen kann, wurde Ende Mai im ZVSHK thematisiert.

Aus Sicht des ZVSHK hat die Kampagne "Solar - na klar!" die hoch gesteckten Ziele erreicht: das Geschäftsfeld Solarthermie konnte für die SHK-Betriebe erfolgreich besetzt werden. Jetzt gilt es aber bereits vorauszuschauen. Wurde die Anlaufphase bisher durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert, so ist abzusehen, dass das Fortbestehen der Kampagne von den beteiligten Kreisen allein getragen werden muss. Daher traf sich der ZVSHK als einer der Träger der Kampagne am 28. Mai mit Dr. Maximilian Gege (Sprecher von "Solar - na klar!") sowie Andreas Kleinsteuber (B.A.U.M. e.V.) in Sankt Augustin, um in einer Gesprächsrunde mit Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, Andreas Müller, Geschäftsführer Technik, sowie der stellvertretenden Geschäftsführerin Dr. Sabine Dyas über die Möglichkeiten einer Fortsetzung der Kampagne zu sprechen.

Übrigens: Wer sich als SHK-Fachbetrieb für die Kampagne "Solar - na klar!" registrieren lassen will, kann dies weiterhin über die Seite www.shk-solar.de und den Pfad Infos für Fachbetriebe tun. Dort das Stichwort "So mach ich mit!" anklicken. Es geht aber auch per Fax an den ZVSHK mit dem Stichwort Registrierung Solar - na klar!


www.wasserwaermeluft.de

Das neue Internet-Portal des ZVSHK

Das neue Internet-Portal des ZVSHK startet am 1. Juli. Was soll Aufgabe dieser Web-Präsenz sein? Zunächst einmal geht es um ein breites Angebot an Informationen, mit denen sich ZVSHK, Berufsförderwerk, Landesinnungs- und Fachverbände, Energielieferanten und Fachverlage mit ihrem entsprechenden Leistungsumfang besser darstellen können. Davon profitieren soll auf der einen Seite der Endverwender, zum anderen jedes SHK-Innungsmitglied, denn nach weiteren Ausbaustufen dieses Portals wird man per entsprechender Legitimation auf eine Fülle von Fach-Informationen zugreifen können.

Ferner sollen noch Geschäftsprozesse hinzukommen, die E-Business mit den Marktpartnern im professionellen Vertriebsweg ermöglichen.

In einer der nächsten Ausgaben wird das neue Portal mit seinen Nutzungsmöglichkeiten näher erläutert werden.


Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima

Neuer Name - neue Entwicklungen

Eine gut gefüllte Tagesordnung wartete auf die Verbandsvertreter aus allen Bundesländern, die sich am 15./16. Mai dieses Jahres zur Bufa-Sitzung trafen, um wichtige Themen aus den Bereichen Sanitär Heizung und Klima zu behandeln. Nachfolgend daraus nur einige Punkte.

Über die passende Bezeichnung für die Bundesfachgruppe war in den letzten Jahren des öfteren diskutiert worden, denn mit "Installation und Heizungsbau" mochte sich mancher nicht so recht anfreunden, weil diese Aussage als zu ungenau angesehen wurde. Auf Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima konnte man sich dagegen gut einigen, denn schließlich rückt der Bereich Lüftung erheblich stärker ins Blickfeld als noch vor einigen Jahren.

Wichtige Arbeitsunterlagen konnten in den letzten Monaten herausgebracht werden. Hier stellt Franz-Josef Heinrichs (Referat Sanitär) die ZVSHK-Fachinformation Regenwasserbewirtschaftung auf Grundstücken vor. Daneben Bufa-Leiter Rolf Richter (links) und Heribert Ackerschott (Referat Heizung).

Einige Fachausschüsse konnten in den letzten Monaten wichtige Stellungnahmen und Ergebnisse erarbeiten, die natürlich auch für die Bufa von Interesse waren. So gibt der FA Gasversorgungsanlagen die dringende Empfehlung, zukünftig auf Stopfen und Kappen innerhalb der Gasinstallation gänzlich zu verzichten, denn es gilt Manipulationen zu erschweren. Um bei vorhandenen Anlagen solche Stopfen und Kappen in Zukunft wirkungsvoll zu sichern, ist derzeit ein Kleber in der Entwicklung, der nur durch Erhitzen wieder gelöst werden kann. Bei Neuplanung gilt die Empfehlung, Gasanlagen nicht mehr in allgemein zugänglichen Räumen zu installieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, z.B. Strömungswächter in der Hausanschlussleitung bzw. hinter dem Druckregler im Gebäude zu installieren. Die Entwicklung von Gaszählern mit Sensoren, die bei Manipulationen abschalten, ist noch nicht marktreif.

Bei den Werkstoffen für Gasinnenleitungen tut sich was: Nicht nur Systeme aus Mehrschichtverbundrohren stehen auf der Antragsliste für ein Prüfzeichen des DVGW, auch für Kunststoffrohr-Systeme mit allen bekannten Werkstoffen aus der Trinkwasserinstallation wird der Versuch unternommen, eine Zulassung für die Gasinstallation zu bekommen.

Die Bundesfachgruppe begrüßte den Vorschlag, dass ZVSHK und Deutsches Kupferinstitut (DKI) eine Fachinformation erarbeiten, wie Kupferrohr-Systeme für ein mit Erdgas vollversorgtes Haus installiert werden können. Im Vordergrund soll dabei stehen, auf welche einfache Weise ein Leitungssystem wirtschaftlich günstig geplant und erstellt werden kann.

Der Fachausschuss Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen hat dafür gesorgt, dass die ZVSHK-Fachinformation "Regenbewirtschaftung auf Grundstücken" fertiggestellt werden konnte, sodass sie nun über die Landesinnungs- und Fachverbände bezogen werden kann.

Schon seit einigen Monaten ist die Fachinformation "Bemessung von vorgehängten und innenliegenden Dachrinnen" erhältlich, mit der die Dimensionierung von Rinnen und Fallleitungen praxisgerecht erfolgen kann.

Besonders detaillierte Berechnungen auf Grundlage der DIN EN 12056-3 werden mit einer neuen Software möglich, die der ZVSHK zusammen mit Dendrit im August/September herausbringen wird.

Vertreter aus den 17 Landesverbänden kamen Mitte Mai zur Sitzung der Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima nach Sankt Augustin.

Wasserqualität oberstes Gebot

Auch die neue europäische Trinkwasser-Richtlinie (siehe separater Beitrag) war Thema in der Bufa. Man beklagte die Situation, dass nun eine Zeitlang nationale und europäische Regelungen gleichberechtigt angewendet werden können. Aus diesem Grund wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zukünftig werkvertraglich vereinbart werden müssen, was gelten soll. So kann beispielsweise eine Handbrause im häuslichen Bereich mit Bauteilen nach DIN 1988 Teil 4 (Kombination aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter) installiert oder aber für den gleichen Anwendungsfall nach DIN EN 1717 nur mit einem Rückflussverhinderer ausgestattet werden.

Die Hygiene in der Trinkwasserinstallation war auch in einem weiteren Punkt Thema in der Bufa. Zur Vermeidung von Legionellenwachstum gibt es gesicherte Erkenntnisse, die im DVGW-Arbeitsblatt W 551 zusammengefasst wurden und für die Errichtung von Trinkwassererwärmungsanlagen gelten. Da jedoch eine Reihe von Altanlagen (z.B. im öffentlichen Bereich oder in Hotels) diesen Vorgaben nicht entsprechen, besteht oftmals Unsicherheit über den hygienisch einwandfreien Zustand einer Anlage, da die behördlich vorgeschriebenen Kontrollzyklen zwei Jahre betragen. Ein Schnelltest der Firma Siemens Gebäudemanagement kann es nun binnen 40 Minuten möglich machen, dass ein Befall durch Legionella Pneumophila, die wichtigste Art von etwa 30 weiteren Legionellen-Formen, nachgewiesen werden kann. Doch dies ist mit Vorsicht zu genießen: Es können eben längst nicht alle Legionellen-Arten festgestellt werden und der Schnelltest kann schon gar nicht einen behördlich vorgeschriebenen Untersuchungszyklus ersetzen. Bei einem Positiv-Test lassen sich allerdings bedeutend schneller betriebstechnische, bautechnische oder verfahrenstechnische Maßnahmen ergreifen. Bei einem Negativ-Test bleibt jedoch die Frage, ob wirklich in diesem beprobten Warmwassersystem keine Legionellen vorhanden sind und somit der Betreiber einer Trinkwasserinstallation keine Maßnahmen durchführen muss, denn das ist keineswegs ausgeschlossen!

Insbesondere wären solche Legionellen-Schnelltests skeptisch zu beurteilen, wenn Altanlagen mit einem kritischen Temperaturbereich zwischen 35°C und 40°C Celsius betrieben würden. In der Bufa kam man daher abschließend zu der Empfehlung, dass Neuanlagen nach W 551 geplant, ausgeführt und betrieben werden und Altanlagen, die in einem kritischen Temperaturbereich gefahren werden, entsprechend umgestellt und danach wie Neuanlagen betrieben werden.

In Sachen Schallschutz nach DIN 4109 wird es voraussichtlich im Herbst ein ZVSHK-Merkblatt geben, das in übersichtlicher Form zum einen die werkvertraglichen Regelungen erläutert, zum anderen mit Praxistips darstellt, worauf bauseits zwecks effektiver Schallentkoppelung zu achten ist.

Mit welchem Montage- und Wartungsaufwand ist zu rechnen, wenn Ölbrennwertheizungen neuester Bauart auf den Markt kommen? Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist, dass schwefelarmes Heizöl für die Verbrennung verwendet wird. Bisher hat erst die Firma Shell das Heizöl ECO-Ultra flächendeckend im Markt. Die Firma Aral wird voraussichtlich im Spätherbst lieferbereit sein und bei Esso sind die Tests noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Herstellervorgaben müssen in jedem Fall an Tank und Einfüllstutzen Kennzeichnungsschilder vorbereitet werden, die darauf hinweisen, dass nur bestimmte Heizöl-Qualitäten zugelassen sind. Bei Ölbrennwertgeräten muss der Neutralisationsanlage eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Laut Hersteller Viessmann sind pro Jahr zwei Inspektionen erforderlich, wobei nach Bedarf dann ein Termin zur Wartung genutzt werden kann.

ZVSHK-Vorstandsmitglied Manfred Pelzer unterrichtete die Bufa über seine Arbeit auf europäischer Verbandsebene.

Schlussbemerkung

Stehen bei diesem Bericht zahlreiche Punkte aus dem Bereich Sanitär im Vordergrund, so kam der Bereich Heizung in der Bufa keineswegs zu kurz: Es wurden beispielsweise auch der aktuelle Sachstand zur Energieeinsparverordnung, die Weiterbildungsmöglichkeiten zum geprüften Gebäudeenergieberater, die energetische Bewertung nach DIN 4701 -10 (Energiepass), die Werbekampagnen für Bad und Heizung sowie neueste Förderprogramme zur Gebäudesanierung vorgestellt bzw. erörtert. Wo es möglich ist, wird in den nächsten Ausgaben detailliert über einzelne Themen berichtet. TD


EU-Trinkwasserrichtlinie und ihre Umsetzung

Nur hohe Qualität zapfbar?

Die Verantwortlichkeiten für die Genießbarkeit des Trinkwassers an der Entnahmestelle sind für Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen deutlich gestiegen. Es wird Zeit, dass die Tragweite der neuen Bestimmungen ins Bewusstsein aller Beteiligten rückt.

Am 3. November 1998 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - die sogenannte Trinkwasserrichtlinie - veröffentlicht. Darin werden die Mitgliedstaaten der EU u.a. zur Gewährleistung verpflichtet, dass die Qualität des Trinkwassers in den Mitgliedstaaten binnen fünf Jahren dieser Richtlinie entspricht (Artikel 14). In Deutschland ist vor wenigen Wochen eine den Anforderungen der EU-Richtlinie angepasste deutsche TW-Verordnung erschienen, welche am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird! Die Europäische TW-Richtlinie ist damit fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt!

Es ergeben sich folgende wichtige Punkte:

Parallel zur Trinkwasserverordnung wurden daher die technischen Vorschriften (Normen), die den Schutz des Trinkwassers im Bereich der Hausinstallationen sicherstellen sollen, an die neuen Anforderungen angepasst.

Für die Normung sind folgende Aspekte von entscheidender Bedeutung:

Wasser in einwandfreier Qualität fordert die neue europäische Trinkwasser-Richtlinie: Während Stagnation an einer häufig genutzten Zapfstelle kein Thema ist, könnte dies jedoch in einem entlegenen Strang werkstoffabhängig zum Problem werden.
Foto: mapress

Zu den genannten Aspekten wurden die folgenden Normen geschaffen:

Zusammenfassung

Die Umsetzung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie soll dazu beitragen, die bisherige Qualität des Trinkwassers zu verbessern. Informations- und Überwachungsverpflichtungen der Gesundheitsämter sollen die Transparenz und Sensibilität für das Trinkwasser verbessern. Der Verbraucher ist bei Qualitätsverlusten umgehend zu informieren. Die Verantwortlichkeiten für die Qualität des Trinkwassers an der Entnahmestelle sind für Wasserversorgungsunternehmen, den Hauseigentümer, den Fachplaner und die Installationsunternehmen deutlich gestiegen. Der Verbraucher kann nunmehr die in der TW-Verordnung festgelegte TW-Qualität an jeder Entnahmestelle einfordern, unabhängig von den zeitlich abhängigen Benutzungsgewohnheiten.

Was die weitere Beratung betrifft, so müssen die Konsequenzen, aber auch Chancen, welche sich aus den neuen Verantwortlichkeiten für das Installationshandwerk ergeben, sachgerecht analysiert und bewertet werden. Der ZVSHK hat seine technischen Gremien mit ersten Beratungen beauftragt. Für den Neubau ist zu bewerten, ob die nunmehr vorliegenden neuen technischen Vorschriften die gewünschte Qualität in der Praxis bringen. Für den Gebäudebestand stellt sich sicherlich die Frage nach bestimmten Maßnahmen (z.B. Nachrüstung von Sicherungsarmaturen, Austausch bestimmter Rohrleitungssysteme wie Bleirohre und mehr).

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

31. Januar / 1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg

9. - 16. Februar 2002

Intern. Unternehmensseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

14. - 18. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, Berlin

05./6. September 2002

Erdgasforum, Köln

3./5. Oktober 2002

25. Deutscher Kupferschmiedetag, Friedrichshafen

25. - 29. März 2003

Messe ISH, Frankfurt/Main

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de

 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]