IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 12/2001, Seite 21 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Nordrhein-Westfalen
Richtfest: Neubau Seminar- und Verwaltungsgebäude
Am 11. Mai dieses Jahres wurde der Richtkranz am Neubau des Schulungs- und Verwaltungsgebäudes des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW vor über 100 Gästen aus Politik, Handwerk und Industrie sowie befreundeten Organisationen aufgezogen.
"Der Richtkranz, der heute über diesem Gebäude weht, ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass wir unserem Ziel ein wichtiges Stück näher gekommen sind, für unseren Verband und für unsere Mitgliedsbetriebe ein modernes Verwaltungs- und Seminargebäude zu schaffen," erklärte LIM Peters auf der Veranstaltung. Peters ergänzte: "Ein Gebäude, das den modernen Anforderungen entspricht; Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, aber ebenso Anforderungen, die an uns gestellt werden ."
Richtfest des Seminar- und Verwaltungsgebäudes des Fachverbandes SHK NRW. |
Sein besonderer Gruß galt dem Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Joachim Erwin, dem Vorsitzenden des Bauausschusses des Verbandes, dem Kollegen Brincker, dem Oberbauleiter des Verbandes, Herbert Wittorf, dem Architekten, Dr. Hiersig sowie dem Polier, Herrn Großhanten.
Stockwerk für Stockwerk entstehe ein Haus mit Zukunft für den Fachverband mit Zukunft. Man wolle den Gästen heute einen Vorgeschmack darauf geben, wie ernst der Verband es meine, wenn er sage "Haus mit Zukunft".
Der Verband, Sanitär Heizung Klima, solle sich auch in diesem Gebäude widerspiegeln:
Dabei sind wir nicht selbstherrlich oder hochmütig oder etwa kleinlich sondern stabil, hilfsbereit und kundenorientiert. Es erfülle einen dann mit Stolz, Hochachtung, Kribbeln im Bauch über das, was bisher geleistet wurde. Bisweilen schleiche einem aber auch Sorge, Herzklopfen, Kleinmut über das, was noch vor einem liege, führte der Landesinnungsmeister aus.
Landesinnungsmeister Rudolf Peters (links) sieht in dem Neubau des Verbandsgebäudes ein "Haus mit Zukunft". |
Der Fachverband gehe mit unvermindertem Optimismus in die Endphase dieses für den Verband so überaus wichtigen Projektes.
Doch zunächst wolle der Fachverband die Gäste zum Sehen, Hören, Konzentrieren einladen und danach zum Speisen, Heben, und Klönen.
Der Rat von LIM Peters: Sparsamkeit-Hilft-Kolossal.
Im übrigen halte der Fachverband unverändert an dem Einzugsdatum - Ende Dezember 2001 - fest. Anschließend sprach der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Joachim Erwin, ein Grußwort für die Stadt Düsseldorf.
Der Architekt des Hauses, Dr. Hiersig (planende und bauleitende Architekten Dubbick, Hiersig und Partner DHP), betonte, dass das Haus ein Haus für gute Ideen werden solle; es solle ein Haus für die Belange des Verbandes und seine Mitglieder sein und es werde ein Beitrag für den Aufbruch in Düsseldorf.
Nach innen solle es einer gewissen Repräsentanz nicht entbehren. Die dienende Funktion für Mitarbeiter/-innen des Verbandes soll unterstrichen werden. Nach außen soll das Haus das Erscheinungsbild einer bedeutenden Organisation darstellen. Es werde sich, so Hiersig, in seiner endgültigen Fassade zu einem Großteil aus vorbewittertem Kupfer präsentieren und somit einen direkten Bezug zum Fachverband SHK haben.
Landesinitiative "Einkommen der Zukunft"
Mitarbeiterkapitalbeteiligung und betriebliche Altersversorgung in NRW Teil 1
Es gibt einen Richtungswechsel in der Alterssicherung. Die Bundesbank hat in diesen Tagen erklärt: Die Bedeutung der Betriebsrente wird steigen. Die betriebliche Altersversorgung stellt ein geeignetes Instrument zur Schließung der Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Auch in der Tarifpolitik werden die ersten Weichen gestellt; es lohnt sich wieder, sich mit betrieblicher Altersversorgung zu befassen.
Das Bundesland NRW als Deutschlands Vorzeigeregion für moderne Mitarbeiterkapitalbeteiligungen - so lautet ein ehrgeiziges Ziel von Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Schartau, ehemaliger Bezirksleiter der IG Metall NRW. Aus einer Bestandsaufnahme wurden erste Konsequenzen gezogen: Ein Informations- und Vernetzungsangebot.
Den wachsenden Herausforderungen - gerade auch für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks - entspricht eine Arbeits- und Unternehmenskultur, die die Bereitschaft der Unternehmer fördern soll, Verantwortung zu übernehmen, Probleme selbstständig zu lösen und Arbeitsabläufe aus eigener Anschauung und Erfahrung heraus zu verbessern. Für viele Betriebe ist die Nutzung der Mitarbeiterressourcen schon jetzt eine Selbstverständlichkeit. Flache Hierarchien, das Wissen um die Wettbewerbsfähigkeit eines kompetenten Kundenbetreuers und eine hohe Flexibilität durch kurze Entscheidungswege im Betrieb sind positive Wettbewerbsbedingungen, die es laut Schartau weiter zu pflegen gilt.
Wichtige Elemente für das "Einkommen der Zukunft"
Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen neue Wege zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitnehmer neue Wege der Vermögensbildung und Altersversorgung suchen, dürfen diese Themen nicht aus dem Blickwinkel früherer Grabenkämpfe betrachtet werden. Vielmehr müsse man endlich daran gehen, so Arbeitsminister Schartau, den konkreten Nutzen, den beide Seiten daraus ziehen können, in den Vordergrund zu stellen:
Mitarbeiterbeteiligung kann - richtig eingesetzt - ein Weg sein, um den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht zu werden.
Mit dem Altersvermögensgesetz sollen neue Möglichkeiten eröffnet werden, um die betriebliche Altersversorgung stärker auch in kleinen und mittleren Betrieben zu verankern.
Deshalb auch die Landesinitiative: In NRW sollen deutlich mehr Unternehmen und Beschäftigte als bisher die Chancen von Kapitalbeteiligung und betrieblicher Altersversorgung nutzen. Im Rahmen der jüngst gestarteten Landesinitiative soll über dieses Thema intensiv informiert und den Unternehmen direkte Unterstützung in Form von Beratungsleistungen angeboten werden.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist in deutschen Unternehmen gering, so auch in NRW. Die größten Potenziale liegen bei den kleinen und mittleren Betrieben. Hier handelt es sich um eine reine individuelle betriebliche Angelegenheit, die auch keineswegs tarifierbar ist.
In einer zu Beginn des Jahres vorgelegten Untersuchung im Auftrag des Arbeitsministeriums wurden in NRW gerade einmal 110 Unternehmen (Muttergesellschaften) ermittelt, bei denen die Mitarbeiter über Aktien, stille Gesellschaften, Genussrechte bzw. -scheine, Mitarbeiterdarlehen oder -gutachten beteiligt sind. Berücksichtigt man die Tochtergesellschaften dieser Firmen, so kann man realistisch von etwa 500 bis 1000 Unternehmen in NRW ausgehen, die heute Mitarbeiter am Kapital beteiligen.
Insgesamt aber kommen - auch das ist ein Ergebnis der Erhebung - mehr als 10.000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen für Modelle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Frage.
Im Rahmen der neuen Landesinitiative, die kürzlich vorgestellt wurde, soll deutlich gemacht werden, welch große Chancen und ungenutzte Potenziale in der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern liegen, vor allem in einer Zeit permanenten Modernisierungs- und Kapitalbedarfs, eines steigernden Qualifizierungsdrucks und einer sich insgesamt extrem ändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Durch neue Formen der Beteiligung kann die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden.
Bei zunehmendem Mangel an hochqualifizierten Spezialisten kann die Bindung an die Unternehmen deutlich verbessert werden.
Zusätzlich wird die Eigenkapitalausstattung der Betriebe erhöht. Das ist wichtig vor dem Hintergrund des Ratings Basel II. Denn Unternehmen des industriellen wie auch des kleingewerblichen Mittelstandes müssen allmählich daran denken, sich ein unabhängiges Urteil ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) zu beschaffen. Fachleute empfehlen dringend, die Kreditprüfung, das Rating, nicht zu bestellen, ohne die Verfassung des eigenen Unternehmens zuvor selbst gründlich unter die Lupe genommen zu haben.
Letztlich kann die Kapitalbeteiligung dazu beitragen, eines der großen Zukunftsprobleme des Mittelstandes zu lösen, nämlich den Generationenwechsel, wenn es in der Familie des Inhabers keinen geeigneten Nachfolger gibt.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Erstberatung für alle NRW-Unternehmen
Die wichtigsten Ziele sind:
- das Wissen über praktizierte Modelle zu erhöhen,
- Umsetzungshemmnisse abzubauen und
- die Firmen unmittelbar bei der Entwicklung individueller
Lösungen zu unterstützen.
Die Landesinitiative "Einkommen der Zukunft" wird nicht allein vom Arbeitsministerium getragen. Auch die Partner im Bündnis für Arbeit auf Landesebene stehen hinter diesem Thema und werden helfen, es in die Betriebe und zu den Belegschaften zu tragen. So sollen in den nächsten Wochen landesweit Veranstaltungen zum Thema "Mitarbeiterkapitalbeteiligung" gestartet werden, um Multiplikatoren und betriebliche Akteure zu Werbeträgern für dieses Thema zu machen.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass jedes Unternehmen, das dies will, eine kostenlose Erstberatung erhält. Diese Erstberatung wird bis zu dem Punkt geführt, an dem es um die konkrete Einführung und rechtliche Absicherung des Beteiligungsmodells geht. Ergänzend zu dem Angebot der Erstberatung wird parallel ein Netz von entsprechenden Anbietern aufgebaut, sodass das Arbeitsministerium - wenn es gewünscht wird - auch bei der Auswahl des Beratungsunternehmens Hilfe anbieten kann.
Ziel ist es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum festen Bestandteil zukunftsorientierter Unternehmensführung in NRW zu machen.
Betriebliche Altersversorgung
Die Landesinitiative "Einkommen der Zukunft" wird neben dem Thema "Mitarbeiterkapitalbeteiligung" auch das Thema "Betriebliche Altersversorgung" umfassen.
Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland lediglich einen Anteil an den Alterseinkommen von rund 5%. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 25%, in der Schweiz 32% und in den Niederlanden 40%.
In Deutschland ist folgende Grundtendenz erkennbar: Je kleiner das Unternehmen, je jünger die Arbeitnehmer und umso niedriger das Einkommen, umso geringer ist der Verbreitungsgrad der betrieblichen Alterversorgung.
Da mit der Rentenreform sich der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung erheblich verändern wird, die geplante zusätzliche Vorsorge sowohl privat als auch betrieblich vorgenommen werden kann, werden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung durch
- die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen,
- die Einführung der Übertragbarkeit von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
- bei Arbeitgeberwechsel und
- den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
erheblich verbessert.
Neben die bisherigen Förderinstrumente soll ein neues Konzept zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung gestellt werden.
Fortsetzung folgt
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