IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2001, Seite 23 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Hessen
Arbeitszeitverwaltung mit dem PC
Fachverband Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik Hessen erstellt Softwarelösung zum MTV § 3
Bei der Diskussion um die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, wird auch im Handwerk die Anpassung der Arbeitszeiten an die Auftragsschwankungen als interessantes Instrument gesehen.
Um Schwankungen innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen, hat der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen bereits vor einem Jahr die Möglichkeiten zur Nutzung der flexiblen Arbeitszeiten stark verbessert. Mit der IG-Metall konnte vereinbart werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 32 und 40 Stunden und für drei Monate bis zu 42 Stunden betragen darf.
Dadurch werden unsere Mitgliedsbetriebe in Zukunft noch besser auf Kundenwünsche reagieren und eingehen können. Aufträge können wesentlich schneller bearbeitet werden. Die Kundenzufriedenheit wächst.
Um unseren Mitgliedsbetrieben den Umgang mit dem Manteltarifparagraphen 3 "Arbeitszeiten" zu erleichtern, hat sich bereits im Jahre 2000 der Betriebswirtschaftliche Ausschuss des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen auf die Fahnen geschrieben, hierzu ein EDV-Programm zu erarbeiten. Für die Programmierung des Programms konnte das Softwarehaus Engel Dataconcept GmbH gewonnen werden.
Es entstand ein Programm das es ermöglicht, mit wenig Aufwand die Betriebsabläufe zu optimieren.
"Die einfache Benutzeroberfläche, die es ermöglicht, die Monteurerfassung und die wöchentliche Zeiteingabe ohne eine große Einarbeitungszeit anzuwenden, hat mich veranlasst, das Programm auch in meinem Betrieb einzusetzen. Es ist für mich die ideale Lösung, die Umsetzung des Manteltarifvertrages § 3 in meinem Betrieb vorzunehmen. Bei genauer Handhabung des MTV § 3 werde ich nunmehr in die Lage versetzt, meine jährlichen Kosten um mehrere Prozentpunkte zu senken. Auch unser Personalbüro wurde durch die Einführung des Programms merklich entlastet. Für unser Unternehmen ist das Programm die optimale Unterstützung", so Jürgen Thon, SHK-Unternehmer.
Wie bereits in anderen Branchen, so ist es auch in der SHK-Branche für die Unternehmer möglich, die Arbeitszeit flexibel - das heißt, nach der Auftragslage - zu gestalten. Hierfür bietet der Manteltarifvertrag die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit unterschiedlich, im Rahmen der Flexibilisierung, anzusetzen. Der Durchschnitt von 37 Stunden pro Woche muss allerdings in einem 12-monatigen Zeitraum erreicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann für höchstens drei Monate innerhalb des Ausgleichzeitraumes die Wochenarbeitszeit bis zu 42 Stunden betragen.
Der Arbeitgeber führt dazu für jeden Arbeitnehmer ein Zeitkonto. Dieses darf plus/minus 130 Stunden nicht überschreiten. In allen Fällen ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit wird ein Monatslohn auf der Basis von 160,95 Stunden bezahlt.
Der SHK-Betrieb ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit der Monatsabrechnung seinen Zeitkontenstand mitzuteilen.
Um den Betrieben die Umsetzung der Arbeitszeitflexibilisierung zu erleichtern, ist das neue Programm "Engelzeitkonten" erstellt worden.
Vorteile flexibler Arbeitszeiten
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen ist der Auffassung, dass mit dieser Flexibilisierungsmöglichkeit nicht nur Arbeitsplätze sicherer geworden sind, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Betriebe gesteigert wird. In Zeiten unterschiedlicher oder gar schlechter Auftragslage kann der Betrieb seine wöchentlichen Arbeitszeiten der Auftragslage anpassen. Somit werden im Betrieb etwaige Stillstandszeiten verringert oder fallen erst gar nicht an. Bei hohem Arbeitsanfall besteht die Möglichkeit, bis zu 42 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne hierfür eine Zahlung von Überstundenzuschläge vorzunehmen. Außerdem kann der Betrieb seine Aufträge besser planen.
Bei genauer Handhabung des Manteltarifparagraphen 3 wird der Betrieb in die Lage versetzt, seine jährlichen Kosten um mehrere Prozentpunkte zu senken.
Um all diese Vorteile zu nutzen, wurde diese neue Software entwickelt. Mitgliedsbetriebe erhalten für eine geringe Investition eine große Wirkung.
Die Software kostet: Für Mitgliedsbetriebe 99,- DM zuzügl. Verpackung und MwSt., Nichtmitgliedsbetriebe 149,- DM zuzügl. Verpackung und MwSt.
Ein ordnungsgemäßer Einsatz der Software ist gewährleistet, wenn ihr PC unter Windows 95/98/2000/NT mit mind. 32 MB-Ram ausgestattet ist.
Nähere Informationen:
Geschäftsstelle des Fachverbandes SHK-Hessen
35394 Gießen, Sandkauter Weg 15
Tel.: 06 41 / 97 43 70, Fax: 9 74 37 23
E-Mail: fachverband-hessen@shk.de
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