IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/2001, Seite 27 ff.
SANITÄRTECHNIK
Neue europäische Entwässerungsnorm
Welche Veränderungen bringt sie für den Sanitärfachmann?
Franz-Josef Heinrichs*
Die Harmonisierung europäischer Normen hat auch die Abwassertechnik erfasst. Zukünftig gilt in Deutschland für Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden die DIN EN 12056 Teile 1-5. Dazu wird es eine nationale Restnorm DIN 1986 Teil 100 geben, welche speziell unsere deutschen installationstechnischen Besonderheiten abdeckt. Über die wesentlichen Veränderungen gegenüber des alten Regelwerkes informiert der nachfolgende Beitrag.
Mit Ausgabedatum Januar 2001 sind die Normen DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungen innerhalb von Gebäuden
Teil 1: Allgemeine und Ausführungsanforderungen
Teil 2: Schmutzwasseranlagen - Planung und Berechnung
Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung
Teil 4: Abwasserhebeanlagen, Planung und Bemessung
Teil 5: Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch und der Entwurf DIN 1986-100 Entwässerungsanlage für Gebäude und Grundstücke als zusätzliche Bestimmungen zur DIN EN 12056 veröffentlicht worden.
Diese Normen werden mit Erscheinen der DIN 1986-100 als Weißdruck (nach der Einspruchsphase, voraussichtlich im Sommer 2001) die DIN 1986 Teile 1, 2 und 31 vollständig ersetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten DIN EN 12056 zusammen mit E DIN 1986-100 und die bisherige DIN 1986 Teile 1 und 2 uneingeschränkt nebeneinander. In dieser Übergangszeit ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Leistungsbeschreibungen und Werkverträgen anzugeben, nach welchen Normen die Leistungen zu erbringen sind.
Ergänzend zu diesen vorgenannten Normen für Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden sind die Normen DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
Teil 1: Allgemeines und Definition
Teil 2: Anforderungen
Teil 3: Planung
Teil 4: Hydraulische Berechnung und Umweltschutzaspekte
Teil 5: Sanierung
Teil 6: Pumpenanlagen
Teil 7: Betrieb und Unterhalt
zu beachten.
Bedingt durch die Trennung der Anwendungsbereiche innerhalb und außerhalb von Gebäuden sind anstatt der bisher zwei Normen
- DIN 1986-1 Technische Bestimmungen für den Bau
- DIN 1986-2 Ermittlung der Nennweite von Abwasser- und Lüftungsleitungen künftig also dreizehn Normen für die Planung und Ausführung anzuwenden.
Bild 1: Prinzipskizze zum Geltungsbereich von Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. |
Grundsätzliches
Sowohl in den Anwendungsbereichen der DIN EN 752 als auch in der DIN EN 12056 ist festgehalten, dass nicht jede Einzelheit der unterschiedlichen Anlagenausführungen beschrieben werden kann. Vielmehr werden die länderspezifischen Besonderheiten in nationalen Restnormen festgelegt. Die Ausführungs- und Planungshinweise für Grundstücksentwässerungen in Deutschland, die weder in der DIN EN 752 noch in der DIN EN 12056 enthalten sind, wurden deshalb in der DIN 1986-100 (z.Z. noch Entwurf) aufgenommen. Im Wesentlichen wurden diese Inhalte der DIN 1986 Teile 1 und 2 entnommen und den neuen Erkenntnissen angepasst.
Auf die wesentlichsten Neuerungen, resultierend aus der DIN EN 12056 Teile 1-5 und der E DIN 1986-100 wird im Nachfolgenden eingegangen:
Bild 2: Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen. |
DIN EN 12056-1
Allgemeine und Ausführungsanforderungen
Im Abschnitt 4.3 Misch- und Trennsysteme ist aufgenommen, dass innerhalb von Gebäuden Regenwasser und Schmutzwasser in Trennsystemen geführt werden muss und erst außerhalb des Gebäudes zusammengeführt werden darf. Dagegen öffnet die E DIN 1986-100 im Abschnitt 6.7, dass bei Grenzbebauung eine Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des Gebäudes (nur) unmittelbar vor Gebäudeaustritt zulässig ist.
Nach Abschnitt 4.6. Anforderungen an die Abwasserqualität und -menge ist die Zulassung für Abfallzerkleinerer nationaler Vorschriften vorbehalten. Die E DIN 1986-100 legt als nationale Technische Regel in Abschnitt 6.5 fest, dass Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier usw. nicht an Abwasseranlagen angeschlossen werden dürfen.
Nach Abschnitt 5.6.5 Schwitzwasserbildung ist eine Rohrdämmung z.B. für Regenwasserleitungen dann notwendig, wenn die klimatischen Verhältnisse, die Temperaturen im Gebäude und die Luftfeuchtigkeit dies erforderlich machen. In allen beheizten Gebäuden sollten die horizontal verlegten Anschluss- und Sammelleitungen vom Dachablauf bis zur Fallleitung gegen Schwitzwasser gedämmt werden. Fallleitungen sollten mindestens im obersten Geschoss bzw. so weit mit Dämmung versehen werden, wie mit Schwitzwasserbildung zu rechnen ist. Auf eine Dämmung von Sammelleitungen im Keller kann dann verzichtet werden, wenn mit Schwitzwasserbildung nicht mehr zu rechnen ist. Dieses ist in der Regel bei frei verlegten Regenrohrleitungen in unbeheizten Kellerräumen der Fall, wenn ein Temperaturausgleich bereits in der Sammelanschluss- und/oder Fallleitung stattgefunden hat.
In Abschnitt 6 Prüfung wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die Prüfung der Ausführung aufgrund nationaler Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen gefordert werden können. Nach unseren Regelwerken sind Dichtheitsprüfungen lediglich für Schmutzwasser bzw. Mischwassergrundleitung nach der DIN EN 1610 gefordert.
Bild 3: Entwässerungsanlagen mit Hauptlüftung. |
Auf Ausführungskontrollen bzw. Dichtheitsprüfungen für Entwässerungsleitungen innerhalb von Gebäuden wird in Deutschland verzichtet, weil bei Einhaltung der Regelwerke keine Abflussstörungen erwartet werden und die Dichtheit der Rohrsysteme durch Produktanforderungen und -prüfungen bei fachgerechter Montage sichergestellt ist.
In Abschnitt 7.6.1 Reinigungsrohre (DIN 1986-100) sind als Ergänzung zu DIN EN 12 056-1 zwei Ergänzungen aufgenommen worden.
1. Für außen liegende Regenfallleitungen sind beim Übergang auf das Standrohr auch Schiebestücke als Reinigungsöffnung zulässig. Hier wurden die Praxisgegebenheiten der Klempner berücksichtigt.
2. Wenn zwischen den Reinigungsöffnungen keine Richtungsänderungen vorliegen, dann kann der Abstand zwischen den Reinigungsöffnungen in Grundleitungen auf 40 m bis DN 150 und bei Grundleitungen > DN 200 mit offenem Durchfluss auf 60 m erhöht werden. Die Vergrößerung der Abstände zwischen den Schächten auf Grundstücken wurde aus Kostengründen berücksichtigt. Moderne Inspektions- und Reinigungsgeräte lassen diese Abstände zu.
DIN 12056-2
Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung
In Abschnitt 4 Anlagenarten sind die Entwässerungsanlagen in vier Systemtypen unterteilt, welche jede für sich im System funktionsfähig ist. Kombinationen verschiedener Systemtypen sind zulässig, können bei ungünstigen Betriebsbedingungen aber zu Entwässerungs- bzw. Geruchsproblemen führen. Deshalb sollte in der Regel nur innerhalb eines Systemtyps eine Entwässerungsanlage gebaut werden. Auch die öffentliche Kanalisation hat aufgrund der national und regional unterschiedlichen Ausführungen Einfluss auf die Anlagenart, die in der Gebäudeentwässerung angewendet werden muss. Deshalb besteht die Notwendigkeit, dass jedes Land die Anlagenart, die zur Anwendung gelangt, festlegt.
Bild 4: Anschlusswerte (DU) System l für Deutschland. |
Im Anhang A (informativ) ist für Deutschland das System I Einzelfallleitungsanlage mit teilbefüllten Anschlussleitungen für die Ausführung von Entwässerungssystemen festgelegt worden. Die Anforderungen des System I entsprechen den bisherigen Festlegungen der DIN 1986 von teilbefüllten Leitungen mit einem Füllungsgrad von 05, (50%). Diese Ausführungsart mit teilbefüllten Leitungen resultiert aus der Sicherstellung einer ausreichenden Be- und Entlüftung sowohl der Gebäude- und Grundstücksentwässerung als auch der öffentlichen Kanalisation mit dem Ziel, das Einsetzen von anaeroben Faulprozessen zu minimieren bzw. vermeidbare Gasemissionen schadlos über das Hauptlüftungssystem der Gebäudeentwässerungsleitungen bis über das Dach zu führen. Aus diesem Grunde sind die Festlegungen in den deutschen Entwässerungsnormen der DIN 1986 so getroffen, dass bei der Rohrnetzberechnung jeweils 50% des Rohrleitungsquerschnitts für die Abwasserführung und für den Lufttransport benötigt wird.
Das System II - Einzelfallleitungen mit Anschlussleitungen geringer Abmessung mit einem Füllungsgrad von 07 (70%) - wird hauptsächlich in skandinavischen Ländern angewendet. Da in diesen Ländern vermehrt wassersparende Armaturen eingesetzt werden, sind bei diesen Systemen Anschlussleitungen mit kleineren Nennweiten erforderlich, damit der sichere Transport der Fäkalien gewährleistet ist. Deshalb wird ein Füllungsgrad von 70 % und ein größeres Mindestgefälle erforderlich. Aufgrund des reduzierten Lufttransports in der um 20% höher belasteten Entwässerungsleitung sollte in Deutschland die Anlagenart II nicht angewendet werden. Lediglich für Wasser sparende Klosettanlagen mit < 6 Litern Spülwasservolumen, ist aufgrund einer umfangreichen Untersuchung, bei der der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion geführt wurde, eine Kombination von System I und System II zugelassen.
In der DIN 1986-100 wurde in den entsprechenden Abschnitten Auswahlkriterien und Bemessungsgrundsätze für die Verwendung einer Nennweite DN 80 für Sammelanschluss-, Fallleitungen und Sammelleitungen festgelegt. Das Mindestgefälle wurde auf 1 cm/m festgelegt und aus der Tabelle 2 der DIN EN 12 056-2 wurde der Anschlusswert von 1,8 l/s für ein WC mit 4 l Spülkasten aus dem System II übernommen.
Hinweis: Bei Verwendung von Wasser sparenden Klosetts in vorhandenen Entwässerungsanlagen muss geprüft werden, ob die Selbstreinigungsfähigkeit der Leitungsabschnitte mit Nennweite DN 100 und größer gegeben ist. Kriterien dieser Prüfung können sein:
- Größe der Nennweite der Sammel- oder Grundleitung,
- ausreichendes Gefälle,
- hohe Gleichzeitigkeiten des Schmutzwasservolumens.
Sollten die Voraussetzungen für den nachträglichen Einsatz von Wasser sparenden Klosettanlagen günstig bewertet werden, kann der Einsatz erfolgen, jedoch sollte der Kunde bzw. Auftraggeber auf das Risiko hinsichtlich einer möglichen Verstopfung hingewiesen werden.
Nach Abschnitt 5.7 Belüftungsventile können diese künftig in Anschlussleitungen nach Tabelle 10 und bei Schmutzwasserfallleitungen nach Tabelle 11 unter Beachtung von nationalen Festlegungen verwendet werden. Nach der E DIN 1986-100 Abschnitt 8.2.3.3 können Belüftungsventile in Deutschland zur begrenzten Verwendung in Entwässerungsanlagen mit dem Hauptlüftungssystem eingesetzt werden und zwar:
- als Ersatz für Umlüftungsleitungen,
- als Ersatz für indirekte Nebenlüftungen,
- bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn mindestens eine Fallleitung über Dach geführt ist,
bei bestehenden Anlagen zur Einzelbelüftung von Entwässerungsgegenständen mit Abflussstörungen, beispielsweise ständig leersaugende Geruchsverschlüsse (siehe auch Beitrag "Problemlöser mit Zulassung" in Heft 5/01, ab Seite 54).
Belüftungsventile benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin).
Die eingesetzten Belüftungsventile müssen den gleichen Lüftungsvolumenstrom wie die zu ersetzende rohrleitungsgebundene Lüftungsmaßnahme ermöglichen. Bei bauaufsichtlich zugelassenen Belüftungsventilen kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben ist, wenn die Ventile die gleiche Nennweite aufweisen, wie die ansonsten erforderliche Nennweite der Lüftungsleitung, bzw. der Anschlussleitung des Entwässerungsgegenstandes. Belüftungsventile stellen eine Möglichkeit der Belüftung einer Entwässerungsanlage dar, bauen jedoch keine Überdrücke ab und entlüften die Kanalisation bzw. das Entwässerungssystem auch nicht.
Damit den Belüftungsventilen auch ein ausreichender Luftvolumenstrom zur Verfügung steht, sind sie entweder frei anzuordnen oder bei verkleideter Anordnung ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Lüftungsöffnungen vorgesehen werden. Ein ordnungsgemäßes Funktionieren setzt regelmäßige Inspektion der Lüftungsöffnungen und Säubern der Lufteintrittsöffnungen am Belüftungsventil voraus. Aus Gründen der regelmäßigen Inspektion und Wartung der Belüftungsventile müssen diese zugänglich eingebaut werden.
Hinweis: Belüftungsventile dürfen weder als Ersatz der Lüftungsleitung von Hebe- und Abscheideranlagen noch unterhalb der Rückstauebene eingesetzt werden.
Bild 5: Sammelanschlussleitungen. |
Nach Abschnitt 6.4 Planung von Anschlussleitungen werden unbelüftete und belüftete Anschlussleitungen ausgelegt. Sammelanschlussleitungen werden nach der DIN 1986-100 Abschnitt 8.3.1.2 bemessen. Gegenüber den Anforderungen der bisherigen DIN 1986-2 Abschnitt 6.1 und den zugehörigen Tabellen wurden die Bemessungs- und Verlegekriterien erheblich vereinfacht. Es sind jeweils nur 4 Planungsregeln zu beachten:
- Unbelüftete Anschlussleitungen nach Tabelle 5 und 6 System I
- maximale Rohrlänge für alle Nennweiten 4,0 m;
- maximale Anzahl von 90° Bogen (ohne Anschlussbogen) 3 Stück;
- maximale Absturzhöhe 1,0 m;
- Mindestgefälle 1% rund 1 cm/m.
- Belüftete Anschlussleitungen nach Tabellen 7 und 8 System I
- maximale Rohrlänge für alle Nennweiten 10,0 m;
- keine Begrenzung der Anzahl der 90° Bögen;
- maximale Absturzhöhe 3,0 m;
- Mindestgefälle 0,5% rund 0,5 cm/m.
- Unbelüftete Sammelanschlussleitungen nach DIN 1986-100
- maximale Rohrlänge 10,0 m, wobei innerhalb der Sammelanschlussleitung die Länge der 4 m langen Einzelanschlussleitung enthalten ist;
- keine Begrenzung der Anzahl der 90° Bögen;
- maximale Absturzhöhe 1,0 m;
- Mindestgefälle 1% rund 1 cm/m.
- Belüftete Sammelanschlussleitungen können wie Sammelleitungen bemessen und verlegt werden. Das Mindestgefälle beträgt 0,5% rund 0,5 cm/m.
In Abschnitt 6.6. Planung von Sammel- und Grundleitungen sind keine detaillierten Bemessungs- und Verlegekriterien enthalten. Lediglich ein Verweis auf zwei Tabellen im informativen Anhang ist gegeben. Nach diesen Tabellen kann der Schluss gezogen werden, dass folgende Kriterien bei der Bemessung und Verlegung von Sammel- und Grundleitungen innerhalb von Gebäuden angewendet werden können.
- Mindestgefälle 0,5 % rund 0,5 cm/m;
- Mindestfließgeschwindigkeit 0,5 m/s;
- Füllungsgrade 50% nach Tabelle B.1 und 70% nach Tabelle B2.
In den Tabellen B.1 und B.2 sind die zulässigen Schmutzwasserabflusswerte für die Mindestdurchmesser, die nach Produktnormen möglich sind, angegeben. Bei differenzierten Berechnungen sind die Prandtl-Colebrook-Gleichungen zu verwenden. Nach der E DIN 1986-100 Abschnitt 8.3.5 ist festgelegt, dass bei Grundleitungen für Schmutz- und Mischwasser außerhalb der Gebäude, die Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s, das Mindestgefälle bei Leitungen bis DN 200 0,5 cm/m und ab DN 250 1: DN betragen muss.
Vollfülltabellen außerhalb von Gebäuden für Mischwasserleitungen sind nicht aufgenommen - nach wie vor ist aber eine Auslegung mit Vollfüllung zulässig.
Bild 6: Zwei Anwendungsbereiche von Belüftungsventilen. |
DIN EN 12056-3
Dachentwässerung, Planung und Bemessung
Die Anforderungen dieser Norm befassen sich hauptsächlich mit der Bemessung von vorgehängten und innen liegenden Dachrinnen und deren Fallleitungen. Die Berechnungsgrundlagen sind jedoch so kompliziert aufgebaut, dass der Anwender einen viel zu hohen zeitlichen Aufwand hat, die Inhalte zu verstehen und in die Praxis umzusetzen. Deshalb hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima eine Fachinformation "Bemessung von vorgehängten und innenliegenden Rinnen" herausgegeben. In dieser Fachinformation werden die Bemessungsgrundsätze mit einfach anwendbaren Tabellen und Beispielrechnungen sowie Darstellungen praxisgerecht enthalten sein.
In der E DIN 1986-100 Abschnitt 9 Planung und Bemessung der Dachentwässerung sind die wesentlichsten Grundsätze für die Bemessung und Ausführung von Sammel- und Grundleitungen aufgeführt. Ebenso sind ergänzende Anforderungen zur DIN EN 12056-3 für allgemeine Auslegungskriterien der Dachentwässerung, die national festgelegt sind, aufgenommen.
Nach Abschnitt 9.1.2 Rückstau ist eine Hebeanlage, die Niederschlagswasser von Flächen innerhalb der Rückstauebene fördert, für das 5-Minuten-Regenereignis, das einmal in 100 Jahren auftreten kann, zu bemessen (r 5/100).
Nach Abschnitt 9.3.4 Berechnungsregenspende sind Regenwasserfall-, Sammel- und Grundleitungen mindestens für die örtliche 5-Minuten-Regenspende, die einmal in 2 Jahren (r 5/2) erwartet wird, zu bemessen. Mit dieser Regelung ist die bisherige Mindestbemessungsregenspende von 300 l/(s ha) entfallen. Teilweise wurde diese 300-Liter-Regel starr angewendet. Dies führte regional dort, wo größere Regenereignisse stattfanden, zu Gebäudeschäden. Dort wo kleinere Regenereignisse stattfanden wurden die Leitungen teilweise überdimensioniert. Deshalb jetzt die neue differenzierte Bemessung nach den tatsächlichen regional stattfindenden Regenereignissen.
Nach Abschnitt 9.3.9 sind für Fall-, Sammel- und Grundleitungen, bei denen die Dachflächen ohne Notüberlaufeinrichtungen entwässern, eine Überlastungs-/Überflutungsrechnung bis zu einem Entspannungspunkt (Straßen- Hofablauf, Schacht mit offenem Durchfluss und offenem Schachtdeckel, Rückhalteeinrichtungen usw.) durchzuführen, sofern die Nennweite vor diesem Punkt größer wird als DN 150. Die Überprüfung ist für den Jahrhundertregen (r 5/100) durchzuführen.
Nach Abschnitt 9.3.10 Notüberläufe sind Notüberläufe für ein Starkregenereignis r 5/100 zu bemessen.
DIN EN 12056-4
Abwasserhebeanlagen - Planung und Bemessung
In diese Norm wurden die Anforderungen der DIN 1986-1 Abschnitt 7 Schutz gegen Rückstau und insbesondere auch die Verlegekriterien für Abwasserhebeanlagen integriert. Ebenso wurde die DIN 1986-31 Abwasserhebeanlagen - Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung inhaltlich vollständig in den Abschnitt 7 Inbetriebnahme und Abschnitt 8 Inspektion und Wartung übernommen.
Umfassend beschreibt diese Norm die Auslegung, Betrieb und Instandhaltung für Abwasserhebeanlagen für fäkalienhaltiges Wasser innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken sowie deren Anschluss an die Sammel- und Grundleitungen. Damit ist der Anwendungsbereich über den eigentlichen Zuständigkeitsbereich der Normenbereiche DIN EN 12056 auf das Grundstück ausgedehnt worden, weil der Anwendungsbereich der DIN EN 752-6 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden-Pumpenanlagen sich auf die Pumpenwerke der Stadtentwässerung bezieht und sich nicht mit geschlossenen, trocken aufgestellten Abwasserhebeanlagen befasst. Insofern sind ggf. bei großen, nass aufgestellten Hebeanlagen die Anforderungen beider Normen zu berücksichtigen. Außerdem sind in der Norm auch Anwendungshinweise für Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung enthalten. Anlagen zur begrenzten Verwendung werden eingesetzt, wenn der Benutzerkreis klein ist und diesem oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht, zusätzlich höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden und die Entwässerungsgegenstände sich im selben Raum befinden.
Erstmalig sind Angaben über Förderstrom- und Förderhöhenbemessungen sowie der Auslegung der Druckleitungen für Abwasserhebeanlagen in einer Anwendungsnorm aufgenommen.
DIN EN 12056-5
Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch
Diese Norm stellt einen Kompromiss aus den ehemaligen Normentwürfen pr EN 12056 Teil 5 Installation, Wartung und Betriebsanleitungen und Teil 6 Abnahme und Prüfung dar. In wesentlichen Anwendungsbereichen konnten die aufgeführten Anforderungen, die in anderen Ländern aufgrund von anderen Philosophien als notwendig angesehen werden, nicht als einheitliche Europäische Normanforderung akzeptiert werden. Deshalb wurden in dem Teil 5 lediglich grundlegende Ausführungsbestimmungen beschrieben, wonach jedes Land die Möglichkeit hat, weitergehende detaillierte Anforderungen festzulegen. Für Deutschland wird dies die DIN 1986-3 Betrieb und Wartung sein, die ebenfalls in der Überarbeitung ist.
Die DIN 1986-30 Instandhaltung wird den Bereich der Überprüfung bestehender Entwässerungsanlagen behandeln. Auch diese Norm wird zur Zeit überarbeitet. Für die Verlegung und Dichtheitsprüfung von neuen Entwässerungsgrundleitungen wird die DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen" (siehe auch IKZ-HAUSTECHNIK Ausgaben 5/98 und 6/98) angewendet.
Zusammenfassung
Durch die Harmonisierung europäischer Normen wird es in den nächsten Jahren vielleicht auch Jahrzehnten für Planer und ausführende Fachunternehmen notwendig sein, sich mit grundlegenden Neuerungen in der Entwässerungstechnik ständig zu befassen. Eine Fülle von europäischen Normen zuzüglich nationaler Restnormen werden mittelfristig nicht zu verhindern sein, wenn die gleiche normungs- und werkvertragliche Klarheit bei Planung und Ausführung wie bisher - mit wenigen seit Jahrzehnten bekannten Regeln der DIN 1986 - erreicht werden soll.
Handbuch Entwässerungstechnik
Der Beuth Verlag wird in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima ein Handbuch Entwässerungstechnik erstellen, in der alle Anwendungsregeln der Entwässerungstechnik zusammengefasst und kommentiert werden. Mit dem Erscheinen des Handbuchs wird Mitte dieses Jahres gerechnet.
www.myshk.com |
* Franz-Josef Heinrichs, ZVSHK St. Augustin
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