IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 06/2001, Seite 30 ff.
SANITÄR-/HEIZUNGSTECHNIK
Auf einen Blick
Fördermöglichkeiten für Solaranlagen
Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen werden durch Bund, Länder oder Kommunen finanziell gefördert. Allerdings ist es nicht immer einfach, sich im Förderdschungel zurechtzufinden. Die nachfolgende Übersicht des Deutschen Solarverbands Solarenergie e.V. (DFS) will Fachleuten und Interessierten eine Orientierungshilfe zu den Programmen von Bund und Ländern geben.
Wie die Übersicht zeigt, haben sich viele Länder aus der Breitenförderung zurückgezogen. Begründet wird das mit der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Programme des Bundeswirtschaftsministeriums, dem Marktanreizprogramm für Solarwärme-Anlagen sowie dem 100.000 Dächer-Programm für Solarstromanlagen. Übrigens: Solaranlagen werden auch von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen gefördert, Auskunft erteilen deren Energieberatungsstellen oder Umweltämter.
Land | Solarwärme- | Solarstrom- | Informationen/ |
Baden-Württemberg | Zinsverbilligtes Darlehen | Keine Breitenförderung | L-Bank |
Bayern | Keine Breitenförderung | Keine Breitenförderung, Förderung von Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben (bis zu 50% Zuschuss) | Bei PV: Anträge an Wirtschaftsministerium Bayern |
Berlin | Förderprogramm in Vorbereitung, Anträge werden angenommen | Förderprogramm in Vorbereitung, Anträge werden angenommen | Investitionsbank Berlin |
Brandenburg | Förderung, wenn Antragsteller nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt ist und keine Ökozulage im Wohneigentumsförderungsgesetz erhält (siehe unten) | Förderung im Einzelfall, wenn der Antragsteller im 100.000 Dächer Programm nicht antragsberechtigt ist | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
Bremen | Keine Förderung | Keine Förderung | swb Enordia GmbH |
Hamburg | Keine Breitenförderung (stattdessen Förderung der Installationsbetriebe) | Keine Förderung | Umweltbehörde, Fachamt für Energie- und Immissionsschutz |
Hessen | Förderung, wenn Antragsteller nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt ist, z.B. Kommunen | Förderung, wenn nicht im 100000 Dächer-Programm antragsberechtigt, z.B. Kommunen | Landesbank Hessen-Thüringen |
Mecklenburg-Vorpommern | Förderprogramm in Vorbereitung | Förderprogramm in Vorbereitung | Landesförderinstitut M.-V. |
Niedersachsen | Zinsvergünstigtes Darlehen über max. 70% der Kosten, Zinssatz 2,5%, 15 Jahre Laufzeit ab 4 mē FK/3 mē VRK | Keine Förderung | Umweltministerium Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | 1 oder 2 WE (nur für Anlagen mit Heizungsunterstützung mit einer Fläche FK > 10 mē, VRK > 6 mē): 1500 DM + 200 DM/mē Für 3 oder mehr WE und in Gewerbebetrieben 400 DM/mē | Gebäudeintegriert ab 1,5 kW: 3000 DM/kW, * Schulen, Kindergärten, relig. Einrichtungen usw. | Landesinstitut für Bauwesen NRW |
Rheinland-Pfalz | 35% Zuschuss im Wohnungsmodernisierungsprogramm | Keine Förderung | Anträge an Stadt-, Kreis-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. |
Saarland | Keine Breitenförderung, nur Kommunen usw. | Neues Förderprogramm in Vorbereitung, Anträge werden angenommen | ARGE-Solar e.V. |
Sachsen | 300 DM/mē bis 20 mē | Keine Förderung *Keine Förderung bei Anspruch auf Ökozulage | FZ Rossendorf, PT Umwelt u. Energie |
Sachsen-Anhalt | Keine Förderung | Keine Förderung | Ministerium für Wirtschaft |
Schleswig-Holstein | Keine Förderung | Keine Förderung | Investitionsbank S.-H. |
Thüringen | bis 8 mē: 2000 DM | Antragsberechtigt im 100.000 Dächer-Progr: 4000 DM/kW | Thüringer Aufbaubank |
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Bundes-wirtschafts-ministerium | Marktanreizprogramm FK: 250 DM/mē bis 100 mē | 100000 Dächer-Programm Sonderprogramm PV Anträge an die KfW | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW Anträge bei der Hausbank stellen! |
Bundesweit innerhalb der Wohn-eigentums-förderung | Für Neubauten sowie bei Neuerwerb, soweit selbst genutzt: jährlich 2%, max. 500 DM über 8 Jahre (16% gesamt). Im ersten Jahr ist ein Antrag an das Finanzamt zu stellen. Nach Prüfung wird die Ökozulage ausbezahlt und in den folgenden 7 Jahren automatisch zum 15. März überwiesen. | Zuständige Finanzämter | |
Neue Bundesländer | 15% Zulage nach § 4 Investitionszulagegesetz für Altbauten vor 1991; Antrag ist im Jahr nach dem Bau der Anlage zu stellen. Rechtsanspruch! Inv.kosten max. 40000 DM | Zuständige Finanzämter | |
Dt. Ausgleichsbank | Zinsverbilligte Darlehen für gewerbliche Unternehmen im DtA-Umweltprogramm | Hausbanken oder: | |
EFH/ZFH/DH/MFH: Ein-/Zwei-/Doppel-/Mehrfamilienhaus, Whg: Wohnung, WE: Wohneinheit, kW=kWp: KiloWatt (Peak), VRK: Vakuumröhrenkollektoren, FK: Flachkollektoren, SW: Solarwärme, PV: Photovoltaik, HTDP: 100.000 Dächer-Programm (Angaben ohne Gewähr) |
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