IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 03/2001, Seite 12 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

SmartHouse

Waschtisch lernt sprechen

Auf der Messe ISH in Frankfurt (27. - 31. März) wird der ZVSHK mit dem SmartHouse eine neue Dimension des Wohnens zeigen. An dieser Stelle werden Sie bis dahin wiederholt Wissenswertes über dieses Projekt finden. Moderne Gebäude - und damit auch die Gebäudetechnik - müssen einerseits den Ansprüchen einer extrem mobilen und informationsorientierten jungen Generation gerecht werden, zugleich aber auch den Bedürfnissen von gehandicapten oder älteren Menschen entsprechen. Die Zielsetzung des SmartHouse ist deshalb, das Leben des Menschen komfortabler, sicherer und angenehmer zu machen.

Das SmartHouse wird als nahezu reelles Gebäude in der Messehalle 5.0, Stand-Nr. B 98, ausgestattet sein mit intelligenter Gebäudetechnik. Gezeigt wird unter anderem, wie von jedem internetfähigen PC oder von einem Handy aus - ob vom Arbeitsplatz oder Urlaub aus - eine Heizungsanlage kurz gecheckt und bedient werden kann. Störungen an technischen Anlagen, Leckagen an wasserführenden Leitungen oder Rauchentwicklung können an Handys, Faxgeräte oder den vom Kunden autorisierten Fachhandwerker gemeldet und behoben werden.

Busfähige Sanitärarmaturen steigern den Komfort in Bad und Wellness-Zone, indem sie sich auf die individuellen Nutzergewohnheiten programmieren oder per Handy fernbedienen lassen. Waschtisch und WC fahren beim Betreten des Bades auf körpergerechte oder behindertenfreundliche Höhen. Auch eine Sprachansteuerung solcher Funktionen ist für erste Produkte vorbereitet, sodass eine Sanitäreinrichtung mehr kann als auf Knopfdruck zu reagieren: Der Waschtisch wird "sprechen lernen", um dem Stand der Technik folgend einen zeitgemäßen Komfort zu bieten.

Zahlreiche weitere smarte Technologien bis hin zur Erdgastankstelle in der eigenen Garage werden im SmartHouse vorgestellt. - Ein Blick nach vorn, der zum Teil schon heute Wirklichkeit geworden ist und eine Gebäudesystemtechnik, die über die bloße Funktionalität hinaus für den Bewohner eines solchen Gebäudes echten Mehrnutzen bereithält.

Bevor das SmartHouse auf der ISH in Halle 5.0 zu sehen ist, bieten die Internet-Seiten unter www.shk-smarthouse.de Hintergrundinformationen.


Schallschutz

Anforderungen geändert

Mit Veröffentlichung der DIN 4109/A1 (Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise, Änderung A1) im Januar 2001 wurde in der Tabelle 4, Zeile 1, Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen (Wohn- und Schlafräume) reduziert. Dies bezieht sich auf Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben für Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam), wobei die Grenze von 35 dB(A) auf 30 dB(A) gesenkt wurde.

Allerdings müssen nach der zugehörigen Fußnote "b" werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels erfüllt sein und zwar (Zitat):

"Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d.h. unter anderem müssen zu den Bauteilen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen. Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilnahme vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt" (Zitat Ende).

Die Fertigstellung dieses ZVSHK-Merkblattes wird zur Messe ISH (Ende März) erwartet. Bis dahin kann die nachfolgende Kommentierung der Fußnote "b" verwendet werden. Dabei geht es um folgende Punkte:

- Planung/Ausführungsunterlagen
Die Einhaltung des zulässigen Schalldruckpegels setzt jeweils eine schallschutztechnische Planung voraus, die dem Auftragnehmer auf Verlangen, spätestens jedoch vor Baubeginn, auszuhändigen ist. Diese muss mindestens folgende verbindliche Angaben enthalten:
- Lage und Anordnung der Nassräume zu schutzbedürftigen Räumen
- Angaben und Nachweise zur flächenbezogenen Masse der Installationswände (min. 220 kg/m2)
- Angaben zur Anordnung der Installationswände und flankierenden Wände
- Festlegung einer schallschutzgünstigen Rohrleitungsführung
- Art, Beschaffenheit und Nachweise bezüglich der Rohrleitungen, Befestigungen, Armaturen und Einrichtungsgegenstände
- Angaben zur Richtungsänderung von Rohrleitungen (insbesondere Abwasser)
- Wahl der Armaturengruppe (min. Armaturengruppe I)
- Angaben zum Ruhe- und Fließdruck der Anlage
- Angaben zur akustischen Entkoppelung der Sanitärausstattungsgegenstände (z.B. wandhängende und bodenstehende WC’s, Wannen, Wannenschürzen, Wannenträger, Waschtische, Ablagen, Urinale u.a.)
- Angaben über zusätzliche Maßnahmen gegen die Übertragung von Körperschall.

Leistungsverzeichnis

In den Leistungsverzeichnissen müssen die Bauteile, die zur Erfüllung des Schallschutzes erforderlich sind, detailliert in Art, Umfang und Stück ausgeschrieben werden.

Herstellerangaben

Nachweise über schallschutztechnische Produktprüfungen unter definierten Praxisbedingungen (keine Prüfstandswerte), welche die Einhaltung des geforderten Schallschutzpegels bei fachgerechter Montage gewährleisten, sind auf Verlangen durch den Hersteller vorzulegen. Die Montageanleitungen des Herstellers müssen verbindliche Angaben zum Schallschutz beinhalten.

Abnahme/Teilabnahme

Der Nachweis der Erfüllung der schallschutztechnischen Anforderungen der fertiggestellten Anlage (Abnahme) oder teilfertigen Anlage (Teilabnahme) vor Verschließen oder Verkleidung der Installation ist durch den Auftraggeber zu bestätigen. Der ZVSHK rät allen Betrieben sofort auf die Einhaltung dieser werkvertraglichen Voraussetzungen zu bestehen.


Entwässerung

Neues Regelwerk

Für die Gebäude und Grundstücksentwässerung ist ein neues Regelwerk entstanden. Mit Ausgabedatum Januar 2001 sind die Normen DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden veröffentlicht worden, die sich aus folgenden Teilen zusammensetzen:

- Teil 1: Allgemeine und Ausführungsanforderungen
- Teil 2: Schmutzwasseranlagen - Planung und Berechnung
- Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung
- Teil 4: Abwasserhebeanlagen, Planung und Bemessung
- Teil 5: Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch
- Entwurf DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke (zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056).

Diese Normen werden mit Erscheinen der DIN 1986-100 als Weißdruck (nach der Einspruchsphase, voraussichtlich im Sommer 2001) die DIN 1986 Teil 1, Teil 2 und Teil 31 vollständig ersetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten DIN EN 12056 zusammen mit E DIN 1986-100 sowie die bisherige DIN 1986 Teile 1 und 2 uneingeschränkt nebeneinander. In dieser Übergangszeit ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Leistungsbeschreibungen und Werkverträgen anzugeben, nach welchen Normen die Leistungen zu erbringen sind. Außerdem ist zu beachten, dass von den vier Anlagenarten (Systeme I bis IV), die in der DIN EN 12056-2 zugelassen sind, in Deutschland das System I (entspricht der bisherigen DIN 1986) anzuwenden ist.

Sobald die DIN 1986-100 im Sommer 2001 als Weißdruck erscheint, wird der ZVSHK mit dem Beuth Verlag einen Sonderdruck einschließlich Kommentierung der DIN EN 12056 Teile 1-5 und der DIN 1986-100 herausgeben.


Potsdam

Neues Zentrum für Verbände

Am neuen Markt, Potsdams schönstem Platz, etwa 30 Minuten vom Zentrum Berlins entfernt, entsteht die Hauptstadt-Repräsentanz für Verbände der Haus- und Gebäudetechnik in historisch wertvoller Gebäudesubstanz. Den raschen Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen konnte man zum Jahresende 2000 mit einem Handwerkerfest feiern.

Das Gebäude wurde 1752 auf Befehl Friedrichs des Großen nach den Plänen von Georg von Knobelsdorff errichtet und wird nun unter der Regie des ZVSHK von Grund auf erneuert. Die gestalterischen und bautechnischen Merkmale des Hauses bleiben weitgehend erhalten. Durch das neu errichtete Glasdach über dem Innenhof ist es dem Potsdamer Architekt Wolfhardt Focke gelungen, die beiden Seitenflügel in das Gesamtkonzept des Gebäudes zu integrieren. So entsteht ein harmonisches Zusammenspiel von alter und neuer Bausubstanz.

In diesem historischen Potsdamer Gebäude soll nach der Sanierung zunächst das Berufsförderungswerk der SHK-Handwerke angesiedelt und später weitere Räumlichkeiten für Verbände bereitgestellt werden.

Die Sanierungsarbeiten, die im August 2001 abgeschlossen sein sollen, werden den Bauherrn rund 3,5 Mio. DM kosten. Um so erfreulicher ist, dass praktisch alle Arbeiten von Firmen aus der Region durchgeführt werden. Stolz auf die Leistung des ortsansässigen Handwerks, dessen Engagement von allen Seiten gelobt wurde, zeigten sich ZVSHK-Präsident Bruno Schliefke und Vizepräsident Werner Obermeier während der kleinen Feierstunde. Nach Aussage von Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach wird sich der ZVSHK die etwa 650 Quadratmeter Bürofläche mit weiteren Verbänden teilen. Im Erdgeschos sollen mehrere Salons entstehen, wo das Handwerk sich und seine Leistungen präsentiert, wo aber auch parlamentarische Abende und andere Events stattfinden können. Starkes Interesse an einer gemeinsamen Repräsentanz haben bereits dem ZVSHK nahe stehende Bundesverbände des Metall- und Ausbauhandwerks gezeigt. Bereits im Mai sollen das Berufsförderungswerk des ZVSHK sowie weitere Einrichtungen des Verbandes einziehen können.

 

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

1. Februar 2001

3. Sanitärtechnisches Symposium - Entwässerungstechnik für wassersparende Klosettanlagen, Fachhochschule Steinfurt-Burgsteinfurt

24. Feb. - 3. März 2001

10. Internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

27. - 31. März 2001

ISH, Frankfurt/Main

26./27. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Januar/1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg

14. - 18. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de

 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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