IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 01/02/2001, Seite 11 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig

EnEV

Entwurf veröffentlicht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Mit dem Veröffentlichungstag 29. November hat das Bundeswirtschaftsministerium (BWMi) den Referentenentwurf herausgegeben, eine noch nicht abschließende Fassung der Verordnung, doch dieser Schriftsatz ist ein wichtiger Meilenstein nach mittlerweile jahrelangen Beratungen. Als nächste Instanz wird sich das Bundeskabinett nun mit den Ausarbeitungen befassen und dann zwecks weiterer Begutachtung sowohl nach Brüssel als auch an den Bundesrat weiterleiten. Wenn es auch aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht vor Mitte 2002 zu einer endgültigen Umsetzung kommen kann, so lässt sich dennoch ein erstes Resümee ziehen. Folgende Bestandteile sind jetzt in der EnEV verankert und für die SHK-Branche von besonderer Bedeutung:

In den kommenden Monaten wird die EnEV sicher für zahlreiche Fachbeiträge und Kommentare gut sein - muss sie auch, denn schließlich wird sie der SHK-Branche für viele Jahre Aufträge generieren. Auch an dieser Stelle wird über wichtige Entwicklungen bezüglich der EnEV weiter berichtet werden.


Gebäudesanierung

Weitere Fördergelder

Seit 1999 hat es eine Reihe effizienter Förderungsmaßnahmen gegeben, um die Umwelt vom Ausstoß schädlicher Emmissionen zu entlasten. Dazu gehörte zum Beispiel das 100000-Dächer-Solarstrom-Programm. Inzwischen sind nahezu 150 Mio. DM in die Errichtung von Solar-Kollektoren geflossen.

Im Herbst 2000 wurden weitere Fördergelder bereitgestellt. Sie erweisen sich insbesondere dann als besonders effektiv, wenn nicht nur auf dem Dach investiert wird, sondern gleichzeitig auch die veraltete Heizungsanlage durch moderne Gas-NT- oder Brennwerttechnik abgelöst wird.

In diesem Jahr wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein weiteres Förderprojekt umsetzen können, denn von den Erlösen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen können Gelder in Höhe von 1,2 Mrd. DM zur Zinsverbilligung für eine Energieeinspar-Förderung in der Altbausanierung freigegeben werden.

Bei diesem erweiterten CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden sowohl Heizungserneuerung als auch Maßnahmen zur besseren Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle im Mittelpunkt stehen. Zur Erinnerung: Etwa 4,5 Mio. Heizungsanlagen sind älter als 17 Jahre!

Die KfW will mit diesen Mitteln ein Kreditvolumen in Höhe von rund 6 Mrd. DM mobilisieren. Nähere Einzelheiten dazu werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle genannt.


SmartHouse

Projekt abgerundet

Welche Auswirkungen es haben wird, wenn das SHK-Handwerk zukünftig mit vernetzter Gebäudesystemtechnik zu tun hat, zeigt der ZVSHK auf der Messe ISH im kommenden Frühjahr in Frankfurt/Main. Das Modellhaus - SmartHouse genannt - soll beispielhaft die schon heute mögliche Integration der gesamten Haustechnik in ein Netzwerk für das Handwerk und den Kunden aufzeigen.

Beim SmartHouse wird dies schon durch die äußere Gestaltung sichtbar. Die moderne und schlanke Architektur des SmartHouse mit seiner futuristischen Fassade wird durch die imposanten Ausmaße in der Halle 5.0 nicht zu übersehen sein.

Bereits von außen zu erkennen sind z.B. Solar-Kollektoren, Regenwassernutzungsanlagen, moderne Energieerzeugungs- und Raumklimasysteme sowie Kommunikations- und Medienanlagen.

Im eingeschossigen Innern mit kontrollierter Wohnraumlüftung bietet das SmartHouse dem Standbesucher eine Auswahl einzelner Lebensbereiche, in denen es um Komfort- und Sicherheitsmerkmale vernetzter und kommunikationsfähiger (Gebäude-)Technik geht. Der Standbesucher erlebt dies unter anderem durch multimediale Darstellung. Nicht Produkte, sondern deren Anwendungsmöglichkeiten stehen im Vordergrund und erstrecken sich auf die Bereiche Wärme und Energie, Wasser und Lebenswelten sowie Information und Sicherheit. Vom kleinen Schwimmbad über eine intelligente Heizungsanlage, die Messdaten und Störmeldungen übertragen kann, bis hin zum Fensterkontakt, der die Lüftungsanlage bzw. Einzelraum-Temperaturregelung beeinflusst und gegebenenfalls einen Einbruch detektiert, werden die verschiedensten Verknüpfungen demonstriert.

Auf der ISH wird das SmartHouse in Halle 5.0 nicht zu übersehen sein und eine Fülle von Beispielen vernetzter Haustechnik zeigen, mit der auch das SHK-Handwerk in Zukunft arbeiten wird.

Daneben präsentiert sich der Arbeitsplatz der Zukunft für den SHK-Fachhandwerker. Dort werden Möglichkeiten der Fernüberwachung und Ferneinwirkung zu sehen sein. Neue Dienstleistungskompetenz, neue Wege der Kundenbetreuung und damit der Kundenbindung werden als Chance für das SHK-Handwerk deutlich aufgezeigt.

Die wichtigsten Partner des ZVSHK beim SmartHouse stehen bereits fest:

Zudem wird noch eine Reihe weiterer Firmen bzw. Einrichtungen durch Produkte und ihre intelligenten Anwendungen in den einzelnen Wohn- und Anwendungsbereichen vertreten sein.

Die Internet-Seite Internet: www.shk-smarthouse.de gibt im Vorfeld und während der ISH einen umfassenden Überblick des Projekts.


Regelwerke

ZVSHK weist den Weg

Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen europäischer Normung und nationalem Regelwerk hat der ZVSHK dafür gesorgt, dass ein formales Verfahren zur Erarbeitung und Anerkennung von fachlich technischen Vorschriften entstehen konnte. Im Zuge der europäischen Normung werden die SHK-Mitgliedsbetriebe immer mehr mit europäischen Produktnormen konfrontiert. Nach der Herausgabe einer solchen europäischen Norm sind die entsprechenden deutschen Normen zurückzuziehen und die EN ist sodann verbindlich. Verarbeitungs- bzw. Verwendungsanforderungen sind jedoch nicht Bestandteil der europäischen Norm im Gegensatz zu den entsprechenden nationalen DIN-Normen. Nach Erscheinen der europäischen Norm werden die DIN-Normen aus der Bauregelliste A 1 (geregelte Bauprodukte) ersatzlos gestrichen. Durch die Zurückziehung dieser DIN-Normen entsteht daher eine Regelungslücke im Hinblick auf die Verwendung der Produkte - zum Nachteil der Mitgliedsbetriebe.

Um diese Lücke zu schließen, hat sich der ZVSHK zur Erstellung von Verwendungsregeln durch die SHK-Organisation entschlossen. Er hat satzungsgemäß die Durchführung von Normungs-, Typungs- und Spezialvorhaben im Bereich technischer Bau- und Verwendungsregeln übernommen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 e der Satzung des ZVSHK). In Erfüllung dieser satzungsgemäßen Aufgabe wird der ZVSHK zukünftig ein Regelwerk herausgeben, das technische Verwendungsregeln, technische Arbeitsblätter, technische Merkblätter sowie Fachinformationen umfassen soll. Die entsprechende Norm zur Erarbeitung dieser Verwendungsregeln - ZVSHK 100 - ist bereits fertiggestellt worden.


Rechtsprechung

Haftung neu beurteilt

Haftet der Auftraggeber eines Bauwerks dafür, dass ein Nachunternehmer seine Werkleistung nicht in der vereinbarten Zeit erbringen kann, weil der Vorunternehmer seine Leistung nicht zeitgerecht oder ordnungsgemäß erbracht hat? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rahmen einer Entscheidung vom 21.10.1999 - ZR VII 185/98 - erneut mit dieser Frage beschäftigt. Ausdrücklich aufgegeben hat der BGH dabei seine früher vertretene Ansicht, dass eine Haftung in diesen Fällen nicht in Betracht kommt. Der BGH billigte vielmehr dem Bauunternehmer trotz Vereinbarung der VOB/B einen Ersatz für seine Mehrkosten - mit Ausnahme von Wagnis und entgangenem Gewinn - auf der Grundlage der Vorschrift des § 642 BGB zu.

Nach der bisherigen Rechtslage konnte der Auftragnehmer (sprich: Handwerker) nur dann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Auftraggeber schuldhaft im Sinne des § 6 Nr. 6 VOB/B gehandelt hatte. Damit entstand für den Auftraggeber bei verzögerten Vorarbeiten und dadurch entstehenden Mehrkosten eine missliche Lage.

Nach Ansicht des BGH schließen sich jedoch die Regelungen des § 6 Nr. 6 VOB/B und des § 642 Abs. 1 BGB nicht gegenseitig aus. Daher kann auch bei einem VOB-Vertrag ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers entstehen, obwohl der Auftraggeber nicht schuldhaft i.S.v. § 6 Nr. 6 gehandelt hat, jedoch er einer Mitwirkungspflicht nach § 642 Abs. 1 BGB nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist. Dem Nachunternehmer steht sodann ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu, da der Auftraggeber durch das Unterlassen der erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Annahmeverzug kommt.

Das Urteil ist für die tägliche Baupraxis von großer Bedeutung und außerordentlich zu begrüßen, da eine bisher bestehende unbefriedigende Rechtslage für den ausführenden Handwerker beseitigt wird. Zu beachten ist allerdings, dass der Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers zwingend voraussetzt, dass die Behinderung gemäß § 6 VOB/B unter genauer Angabe der Ursachen angezeigt und auf mögliche Folgen hingewiesen wurde! Außerdem muss dem Auftraggeber gegenüber gleichzeitig die eigene Ausführungs- bzw. Leistungsbereitschaft angeboten und deutlich gemacht werden.

Für die Praxis dürfte es insoweit bedeutsam sein, die Gründe für die Behinderung ebenso deutlich anzugeben wie die Folgen der Behinderungen für die Ausführung der eigenen Arbeiten. Im Streitfall hat der Handwerker als Nachunternehmer zu beweisen, dass der Auftraggeber nicht nur die Behinderung gekannt hat, sondern auch über die Folgen der Behinderung ausreichend informiert war.


Leistungswettbewerb

Gewinner geehrt

Gesucht wurden die besten jungen Handwerker/innen des Jahres 2000 in rund 120 Handwerksberufen. Im Rahmen des 49. Praktischen Leistungswettbewerbs der Handwerksjugend (PLW) waren zunächst auf Landesebene über 700 Kandidaten angetreten. Nach den Bewertungen auf Landesebene kam es erneut durch Arbeitsproben zu Entscheidungen auf Bundesebene. Im November standen die Gewinner fest und wurden in Dortmund prämiert. Aus dem SHK-Bereich sind dies bei den Gas- und Wasserinstallateuren:

1. Stefan Leidinger aus St. Ingbert (Ausbildungsbetrieb Christof Dersch, St. Ingbert)
2. Henning Rein aus Barsbüttel (Ausbildungsbetrieb Peter Hagemeier, Sanitärtechnik, Hamburg)
3. Maik Thömel aus Dresden (Ausbildungsbetrieb Sicherheit & Komfort Elektro-Müller, Dresden).

Bei den Zentralheizungs- und Lüftungsbauern:

1. Stephan Zurhove aus Nordkirchen (Ausbildungsbetrieb HLÖ Lackmann, Münster)
2. Alexander Merz aus Loßburg (Ausbildungsbetrieb Andreas Merz, Loßburg)
3. Tobias Hegemann aus Hamburg (Ausbildungsbetrieb Hans-Heinrich Pinnau, Hamburg)

Bei den Klempnern:

1. Steven Paton aus Münster (Ausbildungsbetrieb Heilenkötter, Münster)
2. Peter Bräunig aus Lisberg (Ausbildungsbetrieb Alfred Tröppner, Lisberg)

Bei den Behälter- und Apparatebauern:

1. Markus Pohl aus Geretsried (Ausbildungsbetrieb BS Apparatebau Geretsried)

Bei den Kachelofen- und Luftheizungsbauern:

1. Wolf Stumpen aus Willich (Ausbildungsbetrieb Hans-Dieter Breuer, Viersen)
2. Holger Herrmann aus Weinböhla (Ausbildungsbetrieb Harald Herrmann, Weinböhla)
3. Marcel Burkhardt aus Lobenstein (Ausbildungsbetrieb Andree Burkhardt, Lobenstein)

Für diese Leistung auch von Seiten der Redaktion Applaus und Herzlichen Glückwunsch!

Die Bundessieger (Platz 1-3) erhalten für ihre hervorragenden Leistungen vom ZVSHK eine Urkunde und einen Scheck als Anerkennung. Der Bundessieger im Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk erhält zudem die Gelegenheit, 2001 am internationalen Berufswettbewerb in Seoul/Korea teilzunehmen.

ZVSHK-Termine-Daten-Informationen
(Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

24. Feb. - 3. März 2001

10. Internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk, Teneriffa

27. - 31. März 2001

ISH, Frankfurt/Main

26./27. April 2001

Gemeinschaftstagung Abwassertechnische Vereinigung/ZVSHK, Nürnberg

31. Januar/1. Februar 2002

Deutscher Klempnertag, Würzburg

31. Januar 2002

Architekturpreis 2002 für Metalldächer und -fassaden, Würzburg

14. - 18. April 2002

light & building - Intern. Fachmesse für Gebäudetechnik, Frankfurt/Main

22. - 25. Mai 2002

World Plumbing Conference, ICC Berlin

ZVSHK Direkt:
Telefon: 02241/9299-0
Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de
Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-9299-0
Telefax: 02241-21351
E-Mail: info@zentralverband

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-743816-0
Telefax: 0331-7438169
E-Mail: Bfw_SHK@compuserve.com


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