IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/2000, Seite 35 ff.
HEIZUNGSTECHNIK
Fördermöglichkeiten beim Einsatz umweltschonender Wärmeerzeuger
Das 21. Jahrhundert - ein Fenster zum "Solarzeitalter"
Prof. Dr.-Ing. Helmut Burger*
Sonnenkollektoren sind in der Lage, 50 bis 60 Prozent des jährlichen Energiebedarfs zur Trinkwassererwärmung einzusparen und die Heizung wirksam zu unterstützen. Werden Wasch- und/oder Spülmaschine an das solarvorgewärmte Wasser angeschlossen, können Stromkosten gesenkt und CO2-Emissionen weiter reduziert werden. Da etwa 30 Prozent der in Deutschland verwendeten Primärenergie für die Bereitstellung von Nutzwärme im Gebäudebereich verbraucht wird, kann daher bei der Planung von Modernisierungen oder eines Eigenheims erheblich zu einer umweltschonenden Energienutzung beigetragen werden.
Fördermittel, Umweltschonung und Arbeitsmarkt
Etwa 4,5 Mio. Heizkessel in Deutschland sind älter als 15 Jahre und sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht erneuerungsbedürftig. Würden als Beitrag zum Erreichen des erforderlichen Ziels der CO2-Minderung beispielsweise jährlich 300.000 Heizkessel zusätzlich ausgetauscht, so ergibt sich eine inlandswirksame Investitionssumme von etwa 4,2 Mrd. DM und ein Steueraufkommenseffekt von etwa 1,5 Mrd. DM. Der Beschäftigungseffekt beträgt brutto etwa 65.000 zusätzliche Arbeitsplätze, wovon 10.000 auf das Installationsgewerbe entfallen.
Diese Abschätzung zeigt, dass neben einer deutlichen CO2-Minderung, mit erheblichen Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen gerechnet werden kann. Darüber hinaus erzielen die Investoren Kosteneinsparungen, die über die Finanzierungskosten hinausgehen. Es liegt eine Situation vor, in der alle Beteiligten gewinnen. Insbesondere das SHK-Handwerk kann in den zukunftsorientierten Berufen neue Maßstäbe setzen und neue Geschäftsfelder erschließen.
Daher stellt sich die Frage, warum bei dieser idealen Kombination das heizenergetische Einsparpotenzial im Gebäudebestand nicht wirksamer als bisher erschlossen wird. Offensichtlich sind die von Bund, Länder, Städten, Kreisen, Gemeinden und Energieversorgern aufgelegten Fördermittelprogramme noch nicht hinreichend bekannt oder werden als wenig attraktiv angesehen.
Marktanreizprogramm mit Schwerpunkt "Solaranlagen"
Seit dem 1. 9. 99 fördert der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn energiesparende Maßnahmen an Neubauten und bestehenden Wohnhäusern. Der wachsende Nachfrageeffekt ist darauf zurückzuführen, dass hier erstmalig ein Programm auf Bundesebene eingeführt wurde, das Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik mit einem direkten Zuschuss fördert. Die Förderung umfasst:
Solaranlagen
- Errichtung einer Solaranlage (Schwerpunkt):
- Flachkollektoren
- bis 100 m2 Zuschuss von 250 DM/m2
- über 100 m2 zinsgünstiges Darlehen mit Schuldenerlass von 125 DM/m2
- Vakuum-Röhrenkollektor
- bis 75 m2 Zuschuss von 325 DM/m2
- über 75 m2 zinsgünstiges Darlehen mit Schuldenerlass von 160 DM/m2
- Erweitern einer Solaranlage: Zuschuss von 100 DM/m2 erweiterte Kollektorfläche
Anmerkung: Wärmemengenzähler oder geeignetes Funktionskontrollgerät ist vorgeschrieben. Bis 31. Dezember 2000 Zuschuss von 150 DM für Funktionskontrollgeräte bzw. 300 DM für Wärmemengenzähler.
Wärmepumpen
Voraussetzung: Betrieb mit regenerativ erzeugtem Strom. Dieser kann selbsterzeugt oder von Dritten bezogen werden (Nachweis).
- bis 13 kW Zuschuss von 200 DM/kW Heizleistung, bzw. 100 DM/kW Heizleistung die über 13 kW hinausgeht, bei gleichzeitiger Errichtung einer Heizungsanlage
- Zuschuss von 100 DM/kW Heizleistung, wenn nicht gleichzeitig eine Heizungsanlage errichtet wird.
Anmerkung: Höchstbetrag 20.000 DM je Einzelanlage.
Kraft-Wärme-Kopplung aus Biogas
Zinsgünstiges Darlehen mit Schuldenerlass (geförderte kWel abhängig von Großvieheinheiten und Anbaufläche).
Anmerkung: Schuldenerlass höchstens 30% der Investitionskosten und höchstens 300.000 DM je Einzelanlage.
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden
In Kombination mit der Errichtung oder Erweiterung einer thermischen Solarkollektoranlage bzw. Errichtung einer Wärmepumpenanlage werden gefördert:
- Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung: Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln, wenn der zu ersetzende Kessel mindestens 10 Jahre alt ist.
- Maßnahmen zur Wohnungslüftung: Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen (Primärenergieeinsparung mindestens 60%)
- Wärmeschutzmaßnahmen
Der zusätzliche Förderbeitrag liegt bei 20% der Kosten, ist jedoch begrenzt auf die Höhe der Förderung für die Solaranlage bzw. Wärmepumpenanlage.
Bedingungen:
- Nur wenn keine anderen öffentlichen Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Anspruch genommen werden.
- Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Förderung von Solaranlage und Heizkesselaustausch - gekoppelte Maßnahme
In Anbetracht der Einstufungsmessung der Schornsteinfeger und dem Ergebnis, dass bis 2004 etwa 2 Mio. Heizkessel definitiv zur Sanierung anstehen, ist dieses BAW-Programm durchaus attraktiv ausgestaltet. Fällt die in der Regel wirtschaftliche Entscheidung für eine neue Heizanlage, z.B. Heizkessel älter als 15 Jahre, sollte auch der Einsatz einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung in Erwägung gezogen werden, denn Sonne und Heizung können einen gemeinsamen Warmwasserspeicher nutzen. Die gekoppelte Maßnahme Heizungserneuerung und Solaranlage führt zu einer Heizkosteneinsparung von etwa 35%.
Das BAW gewährt in diesem Fall einen Zuschuss für die Solaranlage und für die Heizung. Die Heizungssanierung alleine oder mit Wärmeschutzmaßnahmen erhält keinen Zuschuss. Für den Gebäudebestand sind in Tabelle 1 exemplarisch Kombinationen aus Heizung und Solaranlage zusammengestellt.
Tabelle 1: Beispiele für Förderung über das BAW
Maßnahme | Kollektortyp | Zuschuss BAW (in DM) | Kollektortyp | Zuschuss BAW (in DM) |
Heizung alleine | - | - | - | - |
Heizung u. Solar 4 m2 | Flach | 1000,- + 1000,- | Vakuum | 1300,- + 1300,- |
Heizung u. Solar 6 m2 | Flach | 1500,- + 1500,- | Vakuum | 1950,- + 1950,- |
Heizung u. Solar 8 m2 | Flach | 2000,- + 2000,- | Vakuum | 2600,- + 2600,- |
Heizung u. Solar 10 m2 | Flach | 2500,- + 2500,- | Vakuum | 3250,- + 3250,- |
Unterstützung durch Unternehmen
Passend zu den staatlichen Förderprogrammen der Solartechnik gibt es spezielle Kombi-Pakete für unterschiedliche Anwendungsfälle. Diese Kombi-Solarsysteme bestehen aus Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln und der kompletten Systemperipherie. Bild 1 gibt als Systembeispiel einen Öl-NT-Heizkessel mit Vakuumkollektor, Bild 2 ein BW-Wandgerät mit Flachkollektor wieder.
Es können weiterhin auch alle individuellen Ansprüche und/oder örtliche Gegebenheiten mit einzelnen Komponenten sinnvoll arrangiert werden. Bild 3 zeigt z.B. eine Solaranlage bei Modernisierungsvorhaben mit einem Zusatzspeicher als Vorwärmespeicher. Für die solare Heizungsunterstützung neben der solaren Trinkwassererwärmung stehen Systeme mit multivalenten Speichern zur Verfügung, wie Bild 4 wiedergibt.
Bild 1: Kombi-Paket mit Öl-NT-Heizkessel und Vakuumkollektor. |
Bild 2: Kombi-Paket mit Gas-BW-Wandgerät und Flachkollektoren. |
Bild 3: Bivalente Trinkwassererwärmung mit Sonnenkollektoren und zwei Speicher-Wassererwärmern. Solaranlage bei Modernisierungs-Zusatzspeicher als Vorwärmspeicher. |
Bild 4: Bivalente Trinkwassererwärmung sowie Heizungsunterstützung über multivalenten Speicher. |
Antragsfristen beachten - jetzt modernisieren
Das Schornsteinfegerhandwerk zählt zu den neutralen Akquisiteuren des Umweltschutzes. Der in einigen regionalen Bereichen verwendete Kesselaufkleber (Bild 5) zur Einstufungsmessung nach der novellierten 1. BImSchV kann im Sinne der Energieberatung und Umweltschonung aber nicht als förderlich angesehen werden. Die Datumsangabe des Aufklebers wird nämlich in der Regel als gebrauchstaugliche Betriebsverlängerung des betreffenden Heizkessels bis 2002 oder 2004 verstanden, obwohl weiterhin erhöhte Emissionen und Kosten durch Strahlungs- und Stillstandsverluste entstehen, die von der Messung nicht erfasst wurden [1].
Es sollte darauf hingewirkt werden, dass Kesselaufkleber mit Datumsangaben überprüft werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass den Besitzern und Nutzern deutliche finanzielle Nachteile entstehen, und zwar durch das Überschreiten der Frist, die nach dem BAW-Förderprogramm gesetzt ist. Anträge können nur bis zum 15. Oktober 2002 gestellt werden.
Bild 5: Kesselaufkleber |
Förderung von Solaranlage und Dämmung
Sollte der Heizkessel bereits ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein und daher nicht zum Austausch anstehen, wäre zu prüfen, ob nicht neben der Solaranlage ggf. der bauliche Wärmeschutz günstig erneuert werden kann.
Moderne Kessel sind so konstruiert, dass der Nutzungsgrad bei abgesenkter Auslastung durch aufwendigere Wärmedämmung ansteigt (Bild 6). Die Kessel sind daher bestens für eine nachträgliche Dämmung geeignet. Mit Bild 6 wird auch deutlich, warum der Austausch veralteter Kessel förderungswürdig ist. Der Nutzungsgrad alter Heizkessel wird mit geringer Auslastung schlechter. Sie sind daher für ein Niedrigenergieniveau denkbar ungeeignet.
Bild 6: Teillast-Nutzungsgrad von Heizkesseln. |
Bei der Kombination von Solaranlage mit baulichem Wärmeschutz kann mit folgenden Zuschüssen gerechnet werden:
Maßnahme | Kollektortyp | Zuschuss BAW (in DM |
Dämmung alleine | - | - |
Dämmung + Solar 4 m2 | Vakuum | 1300,- + 1300,- |
Dämmung + Solar 6 m2 | Vakuum | 1950,- + 1950,- |
Dämmung + Solar 8 m2 | Vakuum | 2600,- + 2600,- |
Dämmung + Solar 10 m2 | Vakuum | 3250,- + 3250,- |
Kopplung an "Ohnehin"-Erneuerungs-Maßnahmen
Das hohe Energiesparpotenzial im Gebäudebestand ist mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand besonders dann zu erschließen, wenn die Energiesparmaßnahmen mit dem Erneuerungszyklus der Bau- oder Anlagenteile gekoppelt werden. Bei jeder "Ohnehin"-Fenstererneuerung sollte mindestens der Standard der Wärmeschutzverglasung eingehalten werden. Bei jedem Neuverputz einer Fassade sollte gleichzeitig eine dem Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung angebracht werden. Diese "Kopplung" macht es möglich, die Energieeinsparung zu vergleichsweise geringen Mehrkosten der "verbesserten" Komponente anstelle der einfachen "Ohnehin"-Sanierung durchzuführen. Ein Auswechseln von z.B. noch intakten Fenstern allein aus Gründen der Energieeinsparung ist ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll [2].
Das Ausnutzen der normalen Ersatz- und Erneuerungszyklen erlaubt es demgegenüber, die verfügbaren Einsparpotenziale im Verlauf der Zeit zügig umzusetzen und eine stetige Nachfrage nach hochwertigen Energiespartechniken aufrecht zu erhalten.
Bundesweite Solarkampagne "Solar - na klar!"
Die besondere Bedeutung der Nutzung von Sonnenenergie spiegelt sich auch bei der Aktion "Solar - na klar!" wider, die vor einem Jahr als eine bundesweite Solarkampagne gestartet wurde. Zahlreiche Fachbetriebe der SHK-Branche engagieren sich für diese Zukunftsperspektive. Weitere Impulse gehen von regionalen Aktionsprogrammen und Solartagen aus, die oft von Kommunen, Innungen, Fachbetrieben, Planern, Architekten und Banken gemeinsam initiiert werden. Nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen und die öffentliche Hand können für die Nutzung von Sonnenwärme gewonnen werden. Zur zusätzlichen Qualifizierung des Handwerks bietet der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bundesweit einen Fortbildungskurs zur "SHK Fachkraft Solarthermie" an. Ein wichtiges und beispielhaftes Angebot. Das SHK-Fachhandwerk steht damit auch für qualifizierte Beratung zur Nutzung von Solarthermie zur Verfügung.
Förderung und Beratung vor Ort
Interessant ist bei der Vielzahl der Modernisierungsmöglichkeiten auch eine Inanspruchnahme der vom Bund geförderten Energiesparberatung vor Ort. Neben den Einsparmaßnahmen und deren Umsetzungskosten wird die benötigte Leistung des Heizkessels und die Kollektorfläche der Solaranlage ermittelt. Hierbei gibt es für die Einspardiagnose, bei der ein Energieberater im Hause die berechnungsrelevanten Daten erhebt und anhand der Energieverluste ein Maßnahmenpaket schnürt, bei Ein- und Zweifamilienhäusern einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 650,- DM. Dieses Vor-Ort-Beratungsprogramm des Wirtschaftsministeriums ist bis zum 31. 12. 2002 verlängert worden.
Dieses Programm will zu einer gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen beitragen. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern vor 1989) erteilt wurde. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Förderanträge vom Berater vor Beginn der Aktion an das Bundesamt für Wirtschaft (BAW), gestellt werden müssen.
Vielfalt an Förderprogrammen
Es gibt eine Vielfalt von verschiedenen Förderungsmöglichkeiten. Nach der Fördermitteldatenbank der Schwäbisch Hall werden z.z. die in Tabelle 2 genannten Förderprogramme geführt. Der erste Schritt bei der Planung einer Anlage sollte daher immer eine umfassende Beratung und Information über Fördermöglichkeiten sein.
Institutionen | Anzahl aktive Förderprogramme |
Bund | 13* |
Länder | 142 |
Städte/Gemeinden | 966 |
Kreise | 26 |
EVUs | 648 |
* 1. Energieberatung für Wohngebäude, 2. "Öko"-Zulage für energiesparende Maßnahmen, 3. "Öko"-Zulage für Niedrigenergiehäuser, 4. Eigenheimzulage bei Neubau, 5. Eigenheimzulage bei Alt-/An- und Ausbau, 6. Förderprogramm "Bauen und Energie", 7. Passivhäuser, 8. Energieeinsparung in Wohngebäuden (CO2-Minderung), 9. Nutzung erneuerbarer Energie - BAW Solar (20. 8. 99), 10. Gesetz zur Stromeinspeisung, 11. Förderung des Wohneigentums für junge Familien, 12. 1000-Dächer-Solarstrom-Programm, 13. Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (KWK-Förderung, demnächst).
Weitere Beispiele von Programmen (Stand März 2000)
Ökozulage bis 31. 12. 2000 verlängert
Die Ökozulage läuft zum 31. 12. 2000 aus. Die Förderung für Solaranlagen, Wärmepumpen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung beträgt 2% der Kosten, höchstens jedoch 500,- DM jährlich. Der Förderungsgrundbetrag erhöht sich um 400,- DM jährlich bei unterschreiten der Anforderungen der WSVO um 25%. Der Förderungszeitraum beträgt max. 8 Jahre. Der Einbau der energiesparenden Technik muss vor Beginn der Nutzung durch den Eigentümer, spätestens aber vor dem 1. 1. 2001 abgeschlossen sein.
Weitere FörderungsmöglichkeitenFolgende Förderprogramme auf Bundesebene sind weiterhin gültig: Unabhängig von der Eigenheimzulage läuft das Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebestand der alten Länder. Dabei können Hausbesitzer ihre Heizung mit günstigen Krediten modernisieren, wenn z.B. ein Brennwertkessel eingebaut wird.
In Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz des Gebäudes wesentlich verbessern, wird auch die Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Der Neubau von Niedrigenergiehäusern wird seit dem 30. 6. 99 aus dem CO2-Minderungsprogramm nur noch gefördert, wenn es sich um Passivhäuser handelt.
Hier gibt's Informationen
Bundesanstalt für Wirtschaft (BAW)
Frankfurter Str. 29 - 31, 65760 Eschborn, Tel.: (0 61 96) 404-0, Fax: (0 61 96) 9 42 26
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt, Tel.: (0 69) 74 31-0, Fax: (0 69) 74 31-29 44
Viessmann Werke GmbH & Co
35107 Allendorf, Tel.: (0 64 52) 70-0, Fax: (0 64 52) 70-27 80
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Rathausallee 6, 53757 St. Augustin, Tel.: (0 22 41) 92 99-0, Fax: (0 22 41) 2 13 51
Wohnraum-Modernisierung in den neuen Ländern
Seit dem 1. 1. 99 können Besitzer von Mietwohngebäuden und Eigenheimen, die vor dem 1. 1. 91 fertiggestellt wurden, für Modernisierungen 15% Investitionszulage erhalten. Der Antrag ist beim Finanzamt einzureichen.
In den neuen Bundesländern besteht weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen des Wohnraum-Modernisierungsprogramms über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite für die Heizungsmodernisierung in Anspruch zu nehmen.
Informationen über Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es noch viele andere Förderangebote. Die meisten Bundesländer, viele Kommunen und auch zahlreiche Energieversorger vergeben Fördermittel für energieeinsparende und/oder umweltschonende Maßnahmen. Art und Umfang der Förderung differieren dabei beträchtlich. Man sollte sich frühzeitig bei seinem Versorgungsunternehmen oder Fachbetrieb, seiner Kommune, einer örtlichen Kammer oder einem Verbraucherverband beraten lassen. Auch bei Unternehmen können Informationen abgerufen werden. So gibt es beispielsweise von der Firma Viessmann ein Faltblatt mit dem Titel "Aktuelle Programme zur Förderung energiesparender Technik". Dort sind viele Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer übersichtlich zusammengestellt.
Internetinformationen:www.viessmann.de www.dwd-verlag.dewww.bmwi.dewww.bawi.dewww.kfw.de |
B i l d e r : Viessmann Werke, Allendorf
L i t e r a t u r :
[1] Burger, H.: "Modernisierungsgeschäft bietet den Fachbetrieben Chancen - nach Abbau von Markthemmnissen". SH-Report 3/2000.
[2] Feist, W.: "Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand" In Viessmann-Forum, Allendorf/Eder 1998.
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