IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/2000, Seite 29 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Sachsen
Überwachungsgemeinschaft SHK
Neue Landesstelle in Sachsen
Im Juli dieses Jahres gründete die Überwachungsgemeinschaft des Sanitär-, Heizung- und Klimahandwerks (ÜWG SHK) in Markkleeberg eine sächsische Landesstelle. Hauptaufgabe der neuen Landesstelle ist die Überwachung und Betreuung der sächsischen Fachbetriebe nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz.
Die Gründung der ÜWG Sachsen steht im direkten Zusammenhang mit der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizölverbraucheranlagen). An der Gestaltung dieser neuen Verordnung hat der FV SHK Sachsen zum Vorteil der Mitglieder maßgeblich mitgewirkt.
Die wesentlichen Neuerungen der am 27. Mai 2000 in Sachsen in Kraft getretenen Verordnung:
1. Fachbetriebspflicht: Die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B (oberirdische Anlagen ab 1000 l) unterliegen gemäß § 23 Sächs. VAwS nunmehr der Fachbetriebspflicht.
2. Überprüfung dieser Anlagen durch Sachverständige: Diese Aufgabe übernehmen nun gemäß § 21 Sächs. VAwS die Fachbetriebe nach § 19 l WHG selbst mittels einer Bescheinigung.
Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2000 können SHK-Fachbetriebe, die bisher noch keine Fachbetriebsqualifikation erlangt haben, weiterhin Anlagen der Gefährdungsstufe B errichten. Allerdings entfällt dann für die SHK-Fachbetriebe die zusätzliche Einnahme der Bescheinigungsgebühr, da in diesem Fall ein Sachverständiger die Anlage überprüft.
Für die Erlangung der Fachbetriebseigenschaft ist die ÜWG SHK Ihr richtiger Partner. Sie bietet Ihnen ab sofort folgende Eigenleistungen an:
Aufnahme von neuen Mitgliedsfirmen als Fachbetrieb nach § 19 l WHG in die ÜWG
- Durchführung der dafür notwendigen Fachbetriebsschulungen ab September 2000 speziell für SHK / KL-Innungsfachbetriebe
- Spezielle Beratungsleistungen
- Ausbildung zum Sachverständigen im Fachgebiet Lagerung von Heizöl EL
Eine Mitgliedschaft in der ÜWG macht also Sinn. Schließlich kann der SHK-Fachbetrieb seine erforderliche Fachbetriebseigenschaft gegenüber Behörden und Betreiber mittels einer Mitgliedsurkunde der ÜWG nachweisen. Zudem besitzen die Mitglieder der ÜWG im Gegensatz zum Fremdüberwachungsvertrag mit einer handwerksfremden Überwachungsorganisation ein Mitbestimmungs- und Mitspracherecht, können sich also unmittelbar für ihre eigenen Belange einsetzen.
Die Leistungen gibt es natürlich nicht umsonst. Nachfolgend eine Übersicht zum Verfahren und über die Kosten zur Erlangung der Fachbetriebseigenschaft durch die Mitgliedschaft in der ÜWG SHK Sachsen.
Kostenvergleich lohnt sich
Der Kostenvergleich zwischen der ÜWG und einer Technischen Überwachungsorganisation lohnt sich insbesondere für Neu-Fachbetriebe nach WHG. Inklusive der alle 2 Jahre fälligen Regelüberwachung kann ein ÜWG-Mitglied in den ersten 2 Jahren rund 560 DM einsparen.
Die Wahl zwischen der Mitgliedschaft in der handwerkseigenen ÜWG SHK Landesstelle Sachsen und dem Fremdüberwachungsvertrag mit Technischen Überwachungsorganisationen steht jedem Innungsfachbetrieb frei, jedoch sollte man die folgenden Aspekte klar verdeutlichen:
1. Die Beiträge für die ÜWG SHK Landesstelle Sachsen werden direkt für die Interessenarbeit der Mitglieder verwendet. (Bsp. Änderungen der neuen VAwS)
2. Die ÜWG bietet den Innungsfachbetrieben über die Fortbildung zum Sachverständigen neue Geschäftsfelder.
3. Die handwerksfremden Überwachungsorganisationen dringen zunehmend als Wettbewerber in die Geschäftsfelder des SHK-Handwerks ein.
Eine starke ÜWG Gemeinschaft fördert das Ansehen, Image und Gewicht der SHK-Berufsorganisation in Sachsen.
1. Schritt: Teilnahme an einer Fachbetriebsschulung mit Prüfung Lehrgang plus Prüfung: 270,- DM |
2. Schritt: Abschluss der Mitgliedschaft |
Durchführung der Regelüberwachung |
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. |
Fachbetriebsschulung
Die ÜWG SHK Landesstelle Sachsen führt am 21. September 2000 für die technisch verantwortlichen Betriebsleiter und Mitarbeiter eine Fachbetriebsschulung durch. Dieses Seminar richtet sich insbesondere an SHK-Betriebe, die Heizölanlagen erstellen / instandhalten / warten.
Schwerpunkte:
Zu berücksichtigende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Technische Regelwerke, Ober- und Unterirdische Tankanlagen, Ölführende Rohrleitungen, Grenzwertgeber, Leckanzeigegeräte, Stilllegung von Anlagen, Nachweis der erworbenen Kenntnisse.
Termin: 21. September 2000
Ort: Hotel "Weiße Taube", 04720 Döbeln, Eisenbahnstraße 1
Zeit: 9.00 - 16.00 Uhr
Bei einer individuellen Berechnung Ihres Betrages bzw. beim konkreten Kostenvergleich beraten wir Sie gern. Aufnahmeanträge für die ÜWG SHK Sachsen und Anmeldungen für die Fachbetriebsschulung über den Fachverband Tel.-Nr.: 0341/3582336, Frau Apelt, oder über Infotelefon 0341/3582330, Faxdokument-Nr. 376 (Aufnahmeantrag), Faxdokument-Nr. 242 (Anmeldung).
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