IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 17/2000, Seite 86 f.
Bombe im Nacken
Im Baustellenalltag scheint es viele nicht zu interessieren, ob beim Laden der Sorgfaltspflicht Genüge getan wurde. So ist schnell die Rede von Fahrlässigkeit, wenn es zu einem Schaden kommt.
Wenn es zu einem Unfall kommt
Wenn ein Fahrzeug Richtung oder Geschwindigkeit ändert, treten Kräfte auf. Die Ladung kann dadurch verrutschen, verrollen, umfallen oder herabstürzen. Nicht selten führt es sogar dazu, dass das Fahrzeug dem Fahrer außer Kontrolle gerät, umkippt oder dass es zur Zerstörung des Führerhauses kommt. Nicht nur die Insassen des Lieferwagens oder Transporters werden gefährdet, sondern auch übrige Verkehrsteilnehmer.
Die Rechtsprechung verfolgt hier eine recht simple Handhabung: Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt in § 30 vor, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet werden müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet. . . Sachverständige bzw. Richter haben da ein leichtes Spiel nachzuweisen, dass ein Fahrzeugführer mit verunglückter Ladung an Vorsorge hätte mehr tun können.
Bombe im Kreuz: Bleibt nur die Hoffnung, dass es hiermit niemals zum Crash kommt. Nebenbei gefragt: Würden Sie bei einem solchen Chaos im Fahrzeug dem Halter einen Auftrag erteilen? (Bild: Sortimo) |
Viele Crash-Versuche machen deutlich, welch tonnenschwere Belastungen auftreten können, wenn bei einem Auffahrunfall alles durcheinanderwirbelt. An diesen Ernstfall scheinen aber nicht viele Fahrzeugführer zu denken. Oftmals sind die Insassen mangels Trennwand oder feinmaschigem Sperrgitter nicht einmal wirksam gegen umherfliegende Kleinteile geschützt - ganz zu schweigen von den Gefahren, die in Form eines nicht verzurrten Gerüstträgers, Werkzeugkoffers oder eines Kantholzes lauern. Experten der Versicherungswirtschaft schätzen, dass rund 70% der Ladung auf oder in Nutzfahrzeugen nicht oder schlecht gesichert sind. Allein auf Autobahnen sind es jährlich weit über 2000 registrierte Unfälle, bei denen die nicht ausreichend gesicherte Ladung eine Rolle gespielt hat.
Fest eingebaute Werkstatteinrichtungen, verzurrte Fracht und lose eingestellte Utensilien nach einer Crash-Simulation. Ohne Trennwand sind demnach Personen im Führerhaus stark gefährdet. (Bild: DEKRA) |
Trennwand schützt
Ein Handwerksbetrieb ordert üblicherweise einen Transporter bis max. 7 Tonnen, um von Fliesenpaketen bis zur Badewanne, vom Kupferrohr bis zur Kabeltrommel, von der Gasflasche bis zur Gipskartonplatte allerlei Material zu transportieren. Und was macht die Ladung bei einer Vollbremsung oder bei einem Crash? Die Fracht rutscht bzw. fliegt weiter, weil es die Physik so will - und zwar meist nach vorne, wo die Insassen sitzen: auf deren Kopf, Genick oder Rücken (eine Rückenlehne schützt nur bedingt!).
Daher ist die Entscheidung für eine Trennwand bereits ein wichtiger Schritt in der Maßnahmenkette für eine passive Sicherheit im Fahrzeug. Die in Bewegung geratene Ladung wird durch eine Trennwand bereits in entscheidender Weise von den Insassen ferngehalten. Wenn zudem Zurrösen vorhanden sind - und entsprechend genutzt werden - bekämpft man die Gefahr bereits an der Quelle. Für Trennwand und Zurrpunkte sind Richtwerte in der DIN 75 410 Teil 3 "Ladungssicherung in Kastenwagen" festgelegt. Doch leider genügen nicht alle Nutzfahrzeuge diesen Mindestanforderungen. Beim Fahrzeugeinkauf sollte dies einem sicherheitsbewussten Halter daher ein wichtiges Kriterium sein.
Belastungstests
Auch die Werkstatteinrichtungen in Nutzfahrzeugen sollten kritisch betrachtet werden. Eine Reihe von Herstellern checkt immer wieder die Belastbarkeit der Produkte in Crashtest, bei anderen hat man von solchen Ergebnissen noch nie etwas gesehen.
Um Gewichtseinsparungen zu erzielen, geht der Trend in den Fahrzeugeinrichtungen vom Stahl weg in Richtung Material-Mix mit Aluminium-Anteilen oder ausschließlich zum Leichtmetall. Wie nachhaltig hier ein Schutz gegeben ist, sollte man sich als Kunde schon schildern lassen...
Trotz schwimmend verlegtem, bzw. rundum versiegeltem Systemboden oder stabiler Innenverkleidungen bieten die Nutzfahrzeug-Ausrüster oftmals auch die Chance, massive Ankerschienen anzusetzen, die das Einhängen von Zurrgurten an beliebiger Stelle möglich machen. Sind solche professionellen Sicherheitsmerkmale im Fahrzeug vorhanden, ist man wahrscheinlich eher geneigt, sich durch ein paar Handgriffe dieser Möglichkeiten zu bedienen. Die Straßenverkehrsordnung hat eindeutig festgelegt, dass dies zu den Pflichten eines Fahrzeuglenkers gehört.
Regelrecht geladen
- Ladungsschwerpunkt möglichst auf die Längsmittelachse des Fahrzeugs legen und Schwerpunkt des Ladeguts so niedrig wie möglich halten
- Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten
- Alle Sicherheitseinrichtungen müssen unbeschädigt und für die jeweilige Ladung geeignet sein
- Ladung so verstauen, dass sie nicht in Bewegung geraten kann
- Geeignete Füllmittel (Holzwolle, Wellpappe, Luftsäcke etc.) bereithalten, um Hohlräume ausfüllen zu können
- Lose Teile sicher befestigen und verstauen
- Fachgerechte Ladungssicherungen verwenden wie z.B. Zurrgurte, Ketten, Kantenschutz, Antirutschmatten, Staupolster sowie Unterlegkeile
- Besondere Vorschriften zur Behandlung von Gefahrgutladungen beachten (z.B. "Gefahrgutverordnung Straße")
- Während Zwischenstopps prüfen, ob Ladung noch ordnungsgemäß gesichert ist bzw. nicht verrutscht ist
(Quelle: DEKRA)
[Zurück] [Übersicht] [www.ikz.de]