IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 15/16/2000, Seite 17 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Nordrhein-Westfalen
Landesfachgruppentagung
Installateur- und Heizungsbau
Die diesjährige Landesfachgruppentagung Installateur- und Heizungsbau des nordrhein-westfälischen Fachverbandes Sanitär - Heizung - Klima fand am 20. Juni in Gelsenkirchen statt. Auf Grund der guten Kontakte zur Fachhochschule Gelsenkirchen stellte der Fachbereich Versorgungstechnik einen Hörsaal für die Aussprache der Delegierten zur Verfügung.
Fachgerechte Silikonfugen
Zu Beginn der Tagung stand ein Referat auf dem Programm, das im Plenum für Diskussions- und Fragestoff sorgte: Elastische Fugen im Sanitärbereich (Silikonfugen). Gerald Emrich, Fachbereichsleiter für Dicht- und Klebstoffe beim Bauchemie-Spezialisten Remmers GmbH (Löningen), brachten den rund 70 Obermeistern bzw. deren Vertretern Wichtiges zum Thema "Silikonfugen im Bad" näher. Neben einer Übersicht der wichtigsten Silikonarten und der Unterschiede zwischen Billig- und Markensilikonen ging Remmers auf Schadensfälle ein. Die häufigsten seien zum einen der Abriss der Silikonfuge und der von Hausfrauen gefürchtete Pilzbefall. Reißt eine Silikonfuge, so kann dies mehrere Ursachen haben. Löst sie sich von einer Acrylwanne, liegt es oft am falschen Silikon. Emrich: "In Abdichtungsfällen bei Acrylwannen sollten Sie grundsätzlich neutralvernetzendes Silikon verwenden. Silikon, das beim Abbinden Essigsäure freisetzt und den typischen Essiggeruch verbreitet, ist dagegen ungeeignet." Der Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD), Düsseldorf, gibt Merkblätter heraus, die beim IVD bestellt werden können (Adresse am Ende dieses Beitrags). Aber auch der NRW-Fachverband arbeitet zur Zeit an einem eigenen handwerkergerechten Merkblatt, das mehr als 60 Fragen beantwortet. Es soll in einigen Wochen fertig gestellt und über die Förderungs-Gesellschaft für Haustechnik (auch diese Adresse am Ende des Beitrags) zu beziehen sein.
Studieren - sich gründlich mit einer Sache beschäftigen. Das taten auch die Delegierten der Landesfachgruppentagung Installateur- und Heizungsbau mit den Punkten der Tagesordnung. Der Fachbereich Versorgungstechnik der Fachhochschule stellte einen Hörsaal zur Verfügung. |
Vertragsrecht
Peter Schlüter, Mitarbeiter in der Rechtsabteilung des SHK-Fachverbandes NRW, erläuterte die wichtigsten Änderungen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die seit dem 1. Mai dieses Jahres wirksam geworden sind. Schlüter wies ausdrücklich darauf hin, dass das BGB Auffangbecken für all jene Fälle sei, in denen keine vertraglichen Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen seien. Beispiel: Ist die VOB vereinbart, gelten ihre Regelungen (z.B. Zahlungsbedingungen) und nicht die des BGB.
Die bekannteste Änderung im BGB dürfte § 284 sein, das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, nach der ein Auftraggeber nach 30 Tagen mit der Zahlung in Verzug gerät. Allerdings muss das Handwerksunternehmen bestimmte Formen einhalten. Beispielsweise muss es nachweisen können, dass der Auftraggeber die (Schluss-)Rechnung auch bekommen hat. Herbert Wittorf, Mitglied im Vorstand des Fachverbandes, appellierte an die Kollegen: "Nutzen Sie das Angebot des Verbandes und veranstalten Sie zu diesem Thema Innungsversammlungen. Peter Schlüter kommt gerne zu Ihnen und beantwortet Ihre Fragen."
Immer wieder erreichen den Fachverband Anfragen von Innungsbetrieben zur Gewährleistung von Pressverbindungen. Norbert Kröschel, Geschäftsführer Technik im Fachverband, dazu: "Die Gewährleistung eines Systemanbieters erlischt, wenn nicht Rohr, Fitting und Pressbacke aus einem Haus kommen." Durchaus, das räumt Kröschel ein, können je nach Fabrikat die Antriebsmaschinen (nicht Pressbacken) von einem anderen Hersteller stammen, sofern sie vom Systemanbieter zugelassen sind. Im Zweifelsfall holt man sich die schriftliche Bestätigung ein.
Norbert Kröschel, Geschäftsführer Technik: "Die Gewährleistung eines Systemanbieters erlischt, wenn nicht Rohr, Fitting und Pressbacke aus einem Haus kommen." |
Normen und Richtlinien
Kröschel ging in seinem Referat auf die Fortschreibung der DVGW-TRGI '86 (Technische Regeln für Gasinstallationen) ein. Die TRGI soll auf Grund der neuen Muster-Feuerungs-Verordnung in ihrem Aufbau verändert werden. Es wird zukünftig zwei Abschnitte geben, die sich zum einen mit Geräten, zum anderen mit Rohrleitungen beschäftigen wird. Dadurch soll der Überblick gewahrt bleiben.
Ein ganz neuer Abschnitt innerhalb der TRGI wird sich der Abwehr von Manipulationen an Gasleitungen widmen. Vor dem Hintergrund vorsätzlich hervorgerufener Gasexplosionen soll es zukünftig in frei zugänglichen Räumen keine lösbaren Verbindungen an Gasleitungen mehr geben. Lösbare Verbindungen sind z.B. Verschraubungen, Flansche. Ausnahme: sie werden gesichert, beispielsweise mit Kappen, die nur mit Spezialwerkzeug zu öffnen sind. Diese Vorgaben gelten von Zweifamilienhäusern an aufwärts, wenn das Gebäude neu errichtet wird (Neubau) und für neue Anlagenteile in bestehenden Gasverteilungen. Eine Nachrüstpflicht für Altanlagen ist nicht geplant.
Peter Pauly, technischer Referent im Fachverband, ging in seinem Referat auf die geänderte LBO (Landesbauordnung) ein. Sie ist seit dem 1. Juni 2000 verbindlich anzuwenden. Einige wichtige Neuerungen und Ergänzungen: Die Fachunternehmererklärung ist abgeschafft (§ 66). Der Handwerker hat dem Bauherrn lediglich zu bestätigen, dass die Sanitär- und Heizungsanlage den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht. Eine Weiterleitung an die Baubehörde entfällt.
Des Weiteren sind im § 45 Fristen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen fest geschrieben. Danach sind bestehende Anlagen spätestens 2015 einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
§ 49 regelt die Bauausführung: Bei Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen ist eine davon barrierefrei auszuführen. Das bedeutet, dass verschiedene Räume mit einem Rollstuhl zu befahren sein müssen. Die LBO verlangt dagegen nicht, dass das Bad behindertengerecht ausgestattet sein muss. Demnach sind weder Haltegriffe notwendig noch muss die Dusche schwellenfrei ausgeführt sein.
Über die Muster-Leitungs-Anlagenrichtlinie (MLAR) referierte Manfred Lippe, Sachverständiger für Brand-, Schall- und Wärmeschutz bei Leitungsanlagen der Technischen Gebäudeausrüstung. Schall-, Brand- und Wärmeschutz, denn um diese Sachverhalte geht es in der MLAR, sind Themen, die beim ausführenden Handwerk zum täglichen Geschäft gehören und nicht mehr wegzudenken sind. Lippe konzentrierte sich auf die Kommentierung und Erläuterungen der MLAR: Führung von Rohrleitungen und elektrischen Kabeln in Rettungswegen sowie durch Wände, Decken und in Schächten. Des Weiteren stellte er Brandschutzlösungen für Leitungsanlagen vor, die mit geprüften und zugelassenen Materialien ausgeführt werden dürfen. Durch die baurechtliche Einführung der MLAR, mit der in einigen Monaten gerechnet wird, kommen auf den Sanitär- und Heizungsinstallateur Veränderungen zu, der dann Rohrdurchführungen durch Wände und Decken verbindlich nach Maßgabe der MLAR auszuführen hat. Lippe empfahl den Anwesenden, schon heute die MLAR anzuwenden.
Broschüren und Schriften des Fachverbandes
Hans-Peter Sproten, stellv. Geschäftsführer Technik im Fachverband, gab einige Erläuterungen zur VDI 6030 - Auslegung von Raumheizflächen. Da diese Richtlinie bisher nur im Entwurf existiert, beherrschen Unsicherheiten die Fachwelt. Sproten stellte klar: "Da aus unserer Sicht in dem Entwurf etliche Fehler eingearbeitet sind, wird sie jetzt völlig überarbeitet und dem technischen Stand angepasst." Der Weißdruck soll im Winter dieses Jahres herauskommen.
Hans-Peter Sproten, stellv. Geschäftsführer Technik, beleuchtete den Stand von einigen Normen und Richtlinien. |
Des Weiteren stellte Sproten den Innungsvertretern die Broschüre "Warmwasserbereitung im Wohnungsbau - Entscheidungshilfe" vor. Sie wurde vom Fachverband erarbeitet und wird sogar von der Strom-, Öl- und Gasseite, vertreten durch das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO), der Ruhrgas und dem RWE, getragen. Mit Hilfe von zwei beigelegten Datenblättern lassen sich für kleinere Objekte der jährliche Warmwasserbedarf und der Energiebedarf bestimmen genauso wie die Energiekosten bei den drei Energieträgern Gas, Öl und Strom. Damit kann der Fachhandwerker seinen Kunden optimal beraten und ihm die Kosten für eine zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung gegenüber stellen. Interessierte Fachunternehmer können das Heft über die Förderungs-Gesellschaft beziehen (Adresse am Ende dieses Beitrags).
Zum Thema "Silikonfugen im Bad" referierte Gerald Emrich, Fachbereichsleiter für Dicht- und Klebstoffe beim Bauchemie-Spezialisten Remmers GmbH. |
Norbert Schmitz, technischer Referent im Fachverband, stellte die Neuerungen der Kehr- und Überprüfungsordnung vor. Auch dazu gibt es ein Merkblatt, herausgegeben vom Fachverband, das über die Förderungs-Gesellschaft für Haustechnik zu beziehen ist. Eine weitere Infoschrift beschäftigt sich mit der Fußbodenheizung: "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen". Als umfassendes Gemeinschaftswerk verschiedener Verbände (u.a. des Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima) möchte es über die rechtlich und technisch korrekte Planung und Ausführung einer Fußbodenheizung informieren. Es enthält Hinweise zum Planungs- und Bauablauf, zur Dichtheitsprüfung und Aufheizen, unterscheidet zwischen Funktionsheizen und Belegreifheizen und nennt mitgeltende Rechtsvorschriften, technische Regeln, Normen, Merkblätter und Blankovordrucke für verschiedene Protokolle. Wie alle anderen Infoschriften des Fachverbandes, erfolgt die Bestellung und der Versand über die Förderungs-Gesellschaft in Düsseldorf.
Erweiterte Handwerkerleistungen
Gemeinsam mit Industrieunternehmen entwickelt der Fachverband eine "Handwerker-Blower-Door". Sie dient dazu, Luftdichtigkeitsprüfungen von Gebäuden durchzuführen. Ulrich Thomas, technischer Berater im Fachverband, stellte das Gerät vor. Ziel des Ganzen ist es, dem Handwerker ein Gerät anzubieten, mit dem er seine eigene Leistung, also luftdichte Rohrdurchführungen durch z.B. Außenwände, überprüfen kann. So wird er in die Lage versetzt, frühzeitig und damit kostengünstig seine Arbeit gegebenenfalls nachzubessern. Schließlich werden Bauherren zukünftig auf eine luftdichte Bauausführung Wert legen und dies kontrollieren. Des Weiteren kann der Handwerker sein Angebotsspektrum an Leistungen erhöhen. Das heißt, er kann die Blower-Door-Messung zusätzlich zu seinen Installations- und Heizungsarbeiten anbieten.
Förderprogramme
Ulrich Kievernagel vom Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst (Köln) ging in seinem Referat auf die Förderprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden ein. Da sich Förderprogramme ständig ändern, andere auslaufen und neue hinzukommen, beschränkte er seine Hinweise auf die Informationsquellen von Förderprogrammen. Er verwies auf die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums, die leicht zu handhaben sei und ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen liefere. Internetadresse: www.bmwi.de/foerderdb.
Gestaltung zukünftiger Landesfachgruppentagungen
Am Ende der Veranstaltung wurde informell über die zukünftigen Landesfachgruppentagungen abgestimmt. Einhellige Meinung war, dass es bei der jetzigen Regelung einer gemeinsamen Landesfachgruppentagung für die Gewerke Sanitär und Heizung bleiben soll. Eine Trennung nach Gewerken, wie sie noch bis vor zwei Jahren praktiziert wurde, ist damit vom Tisch.
Bezugsadressen
Industrieverband Dichtstoffe e.V.,
Emmastr. 24, 40227 Düsseldorf,
Tel.: (02 11) 9 04 87-0
Förderungs-Gesellschaft für Haustechnik
Grafenberger Allee 59, 40237 Düsseldorf,
Tel.: (02 11) 6 90 14-0
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