IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 11/2000, Seite 3


EDITORIAL


SHK-Handwerk auf dem Weg ins Europa 2000

"Technicity levels", d.h. die Klassifizierung nach technischer Befähigung war eines der Reizworte im Rahmen der Normungsarbeit zur Qualifizierung von Bauunternehmen, die unter dem Titel CEN TC 330 die Branche beschäftigen. Die Vollversammlung der Union Internationale de la Couverture et Plomberie (UICP) Mitte Mai 2000 in Edinburgh hat die Position des SHK-Handwerks auf eindrucksvolle Weise bestätigt und deutlich gemacht, dass eine Bewertung nach technischer Befähigung für die hochtechnisierten Betriebe des SHK-Handwerks von größter Bedeutung ist.

Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat die EU-Kommission festgestellt, dass die nach der Baukoordinierungsrichtlinie zulässigen, in einigen Mitgliedstaaten - beispielsweise Frankreich, Belgien und Großbritannien - bereits etablierten Präqualifikationssysteme, sich in der Praxis derart unterschiedlich ausgebildet haben, dass sie den Vorgaben der Baukoordinierungsrichtlinie nicht entsprechen und daraus Wettbewerbsverzerrungen resultieren.

Aus Sicht der EU-Kommission musste diese Situation durch eine Harmonisierung der Präqualifikationssysteme bereinigt werden, um die gegenseitige Anerkennung der Qualifikation von Bauunternehmen in solchen Ländern sicherzustellen, in denen derartige Systeme nicht existent sind.

Bereits 1995 beauftragte die Europäische Kommission die Normungsinstitute CEN (gesamter Baubereich mit Ausnahme der Elektroinstallation) und CENELEC (Elektroinstallation) damit, eine Norm zur (Prä-) Qualifizierung von Bauunternehmen zu erarbeiten.

In Umsetzung dieses Mandates der Europäischen Kommission an CEN/CENELEC hat das technische Komitee TC 330 in der Zwischenzeit einen Normungsentwurf unter der Bezeichnung prEN 13833 erarbeitet und den CEN-Mitgliedern zur nationalen Umfrage zugeleitet. Mit Ausgabedatum April 2000 wurde die Deutsche Fassung dieses Normentwurfs mittlerweile auch vom Deutschen Institut für Normung unter der Bezeichnung DIN EN 13833 veröffentlicht.

Nach den Vorgaben des Mandates der Europäischen Kommission hatte dieses Qualifizierungssystem vorrangig ein genormtes Klassifizierungssystem, d.h. die Festlegung von Unternehmensklassen zu erhalten. Darüber hinaus war die Erarbeitung eines Standard-Bewerbungsverfahren gefordert, welches das Bauunternehmen abzugeben hat, um qualifiziert werden zu können.

Lange Zeit war die Aufnahme sogenannter "technicity levels" in den Normungsentwurf umstritten, d.h. eine Klassifizierung von Unternehmen nach technischer Befähigung. In dem nunmehr vorliegenden Entwurf ist diese Frage noch bewusst offen gelassen worden, da auf europäischer Ebene keine Einigung erzielt werden konnte. Erste Vorschläge zur Einstufung technischer Befähigung, die lediglich von einer Einordnung in einfache, mittlere und höhere Schwierigkeitsgrade ausgingen, mussten aufgrund der damit verbundenen willkürlichen Grenzziehungen auch von den deutschen Experten abgelehnt werden, da Basis-Interessen des Handwerks betroffen waren.

Auf der anderen Seite darf nicht nur die wirtschaftliche Bewertung eines Unternehmens ausschlaggebend sein. Dies gilt besonders für die Gewerke des SHK-Bereiches, die sich durch einen hohen technischen Standard auszeichnen. Dieser Befähigung muss auch ein Klassifizierungsverfahren Rechnung tragen, damit die Interessen der SHK-Branche in angemessener Weise Berücksichtigung finden.

Der Vorstoß des ZVSHK, in Zusammenarbeit mit dem BHKS ein Modell zur Klassifizierung nach technischer Befähigung zu entwickeln, hat anlässlich der UICP-Vollversammlung eine einstimmige Bestätigung erfahren. Die Vertreter der nationalen Mitgliedsverbände haben sich nach ausführlichem Vortrag und kritischen Fragen dem Votum des ZVSHK angeschlossen und für eine Einführung von "technicity levels" ausgesprochen.

Das System stellt sicher, dass die aus europäischen Ländern in Deutschland tätigen Unternehmen nur solche Aufträge umsetzen dürfen, die ihren dort erworbenen Qualifikationen entsprechen und nicht mit den deutschen Sicherheitsstandards kollidieren. Die deutschen Unternehmen erhalten mit ihrer meisterlichen Qualifikation eine höhere Einstufung, wodurch der deutschen Meisterqualifikation eine europaweite Geltung verschafft wird.

Dipl.-Ing. Manfred Pelzer
Mitglied des Vorstandes des ZVSHK
Präsident der Technischen Kommission der UICP


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