IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2000, Seite 124 ff.
INTERVIEW
Wasser- und Wärmezähler:Mieten statt kaufen |
1978 mit drei Mitarbeitern gegründet, gehört die in Oldenburg ansässige und seit 1987 zum international tätigen Schlumberger-Konzern zugehörige Allmess GmbH heute zu den führenden Unternehmen im Produktbereich Verbrauchserfassung. Etwa 1,2 Mio. Wasserzähler und rund 130 000 Wärmemengenzähler werden jährlich am Standort in Oldenburg gefertigt. Der Umsatz des Unternehmens liegt bei etwa 90 Mio. DM, verkauft wird über den dreistufigen Vertriebsweg. Spezielle Messdienste und kommunale Versorger gehören ebenfalls zum Kundenkreis. Seit Ende letzten Jahres bietet das Unternehmen SHK-Handwerkern ein neues Vertriebsinstrument: "Mieten statt kaufen" heißt die Devise. Konkret bedeutet das: Wasser- und Wärmemengenzähler werden (auch) im Mietservice vertrieben. Was es damit auf sich hat und welche Vorteile dieses Konzept für den SHK-Fachmann bietet, erfuhr die IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion bei einem Gespräch mit Claus-Peter Weide, Geschäftsleiter Vertrieb bei Allmess.
IKZ-HAUSTECHNIK: Viele Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens können heute gemietet werden. Das fängt beim Auto an und hört bei der Kleidung auf. Und dennoch - Wasser- und Wärmezähler mieten - das hört sich zuerst einmal seltsam an. Welche Gründe haben Sie veranlasst, diesen Mietservice zu konzipieren?
Weide: Die Nachfrage kam aus dem Markt. Die im Rahmen der Nacheichung von Wasser- und Wärmemengenzählern anfallenden hohen Kosten sind vielen Eigentümern ein Dorn im Auge. Und so wurden wir häufig mit der Frage konfrontiert, ob es denn nicht möglich sei, diese Geräte zu mieten. Wir haben darauf reagiert und bieten dem haustechnischen Fachmann nun verschiedene Service-Schalen - ähnlich den Schalen einer Zwiebel, wobei wir die fachmännisch durchgeführte Nacheichung als Kern definieren. Das beginnt mit dem Kauf oder der Miete unserer Verbrauchserfassungsprodukte bis hin zu den anderen Serviceleistungen wie die Durchführung der Nacheichung oder die Unterstützung bei der Verbrauchskostenabrechnung.
»Wir mischen uns nicht in die Kalkulation des Unternehmers ein.« |
IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Vorteile hat der Bauherr bzw. ein Bauträger durch das Mieten von Verbrauchserfassungsgeräten?
Weide: Die Miete spielt eine ganz entscheidende Rolle für den Bauherrn, denn er hat ja für das zu errichtende Gebäude eine feste Kalkulation. Wenn er bestimmte Bereiche nicht kaufen muss, sondern anmieten kann, dann reduziert er die Bausumme. Die Mietgebühr ist im Rahmen der jährlichen Heiz- und Wasserkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, sodass dem Bauherrn bzw. Vermieter weder Investitions- noch laufende Kosten entstehen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Das hört sich interessant an. Mit welcher monatlichen Belastung muss denn gerechnet werden und vor allem, wer errechnet die Zählermiete?
Weide: Das Mietangebot berechnet der SHK-Fachbetrieb. Nach unserem Mietservice-Konzept ist das ganz einfach. Der SHK-Unternehmer kalkuliert den Wasser-/Wärmezähler genau so, wie wenn er ihn zum Kauf anbietet. Also z.B. für eine Wohneinheit mit Wasser- und Wärmezählern den jeweiligen Einkaufspreis plus Aufschlag, Eichgebühr und Montage. In seinem Angebot steht dann der Preis von z.B. 500 DM. Will er nun ein Mietangebot daraus machen, multipliziert er die Summe mit dem Faktor von 0,28. Diesen Faktor hat er von uns bekommen. Das Ergebnis - 140 DM - ist dann der Mietpreis für diese Wohneinheit pro Jahr und für fünf Jahre bei den Warmwasser- und Wärmezählern bzw. sechs Jahre beim Kaltwasserzähler.
IKZ-HAUSTECHNIK: Das ist das Angebot. Zu einem Vertragsabschluss ist es bis jetzt noch nicht gekommen. Wie geht es dann weiter?
Weide: Wenn der Kunde das Angebot annehmen möchte, dann informiert der Installateur uns. Wir erstellen den Mietvertrag zwischen uns - Allmess - und dem Kunden und schicken ihn zur Unterschrift. Nachdem wir den Vertrag vom Bauherrn unterschrieben zurück bekommen haben, erstellen wir den Montagevertrag zwischen uns - Allmess - und dem Installateur. Und zwar zu dem Preis, den der Installateur in seinem Verkaufs-Angebot errechnet hat, also zu den eben genannten 500 DM. Wir mischen uns nicht in die Kalkulation des Unternehmers ein und machen ihm auch keine Vorgaben. Nach Abschluss der Montage schickt uns der Installateur die Rechnung und dazu das von uns kostenlos zur Verfügung gestellte und vom Bauherrn und Installateur unterschriebene Übergabeprotokoll. Dieses dient uns als Nachweis für die durchgeführte Arbeit, dem Installateur dient es als Montagehilfe, da alle erforderlichen Arbeiten bis hin zum Setzen der Plomben darin aufgeführt sind. Er erhält sein Geld innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. So schnell bekommt er das nirgends! Das Risiko eines Mietausfalls bei zahlungsunwilligen Kunden liegt zudem einzig bei uns.
IKZ-HAUSTECHNIK: Sie erwähnten eben eine Vertragsdauer von fünf bzw. sechs Jahren, das ist der Zeitraum bis zur Nacheichung der Geräte. Was passiert danach. Ist der Vertrag dann hinfällig?
Weide: Natürlich nicht, der Vertrag verlängert sich automatisch. Und hier ergibt sich ein weiterer Vorteil für den Handwerker, denn um die Kundenpflege kümmern wir uns und wir informieren den Fachbetrieb rechtzeitig über die anstehende Nacheichung der Geräte. Bei einer Vertragsverlängerung kommt es also automatisch zu einem Folgeauftrag. Der Vertrag kann aber selbstverständlich innerhalb bestimmter Fristen zum Vertragsende gekündigt werden.
»So schnell bekommt der Handwerker nirgends sein Geld.« |
IKZ-HAUSTECHNIK: Nun kann es ja vorkommen, dass es bei einem Wärmezähler zu einem Ausfall durch einen Defekt z.B. in der Elektronik kommt. Wer übernimmt die Kosten für den Austausch des Gerätes, wenn die in der Regel einjährige Werksgarantie abgelaufen sein sollte? Hat der Handwerker hier den "Schwarzen Peter"?
Weide: Nein! Obwohl wir hochwertige Messgeräte herstellen, ist ein Ausfall natürlich nie ganz auszuschließen. Mit dem Mietvertrag verbunden ist darum auch eine 5-Jahres-Werksgarantie. Wir stellen aber nicht nur das Ersatzteil zur Verfügung, wir vergüten auch die Arbeitszeit für den Austausch des defekten Gerätes, welcher vom Fachhandwerker vorgenommen wird.
IKZ-HAUSTECHNIK: Sie erwähnten vorhin die verschiedenen Service-Schalen, die Sie dem Fachhandwerk anbieten. In dem Zusammenhang versprachen Sie auch Hilfe bei der Heizkostenabrechnung. Wie unterstützen Sie den Handwerker denn konkret, wenn ihm vom Bauhern oder Auftraggeber die Frage nach der Erstellung einer Heiz- und Wasserkostenabrechnung gestellt wird?
Weide: Nun, da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir haben zum einen bereits in den 80er Jahren einen sog. Formularabrechnungssatz entwickelt, in dem ein Beispiel-Objekt mit Wasser- und Wärmezählern streng nach Heizkostenverordnung abgerechnet worden ist. Dazu gibt es Blanko-Formulare, sodass der Installateur, aber auch der Kunde selber eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung vornehmen kann. Diese Unterlagen können mit unserer Garantiekarte, die jedem Wärme- und Wasserzähler beigelegt wird, durch einfaches Ankreuzen angefordert werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein kleines Softwareprogramm, welches auf Excel basiert, von unseren Internetseiten* herunterzuladen. Dieses vereinfacht die Abrechnung natürlich deutlich. Bisher bieten jedoch nur wenige SHK-Betriebe dem Kunden die Erstellung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung an. Wir vermitteln daher auch den Kontakt zu speziellen Messdienstfirmen, die diese Dienstleistung erbringen; auch dann, wenn der Grundstückseigentümer eine neutrale Abrechnung durch Dritte wünscht.
»Wir wollen den Handwerker aktivieren.« |
IKZ-HAUSTECHNIK: Verlassen wir das Mietkonzept und blicken in die Zukunft. Die geplante EnergieEinsparverordnung (EnEV) soll den Heizenergiebedarf von Gebäuden gegenüber der Wärmeschutzverordnung nochmals deutlich verringern. Dies hätte zur Folge, dass es zu einem deutlichen Missverhältnis zwischen den reinen Heizenergiekosten und den Kosten für die Erfassung der Energieverbräuche kommen würde. Wie sehen Sie vor diesem Hintergrund den Abrechnungsmarkt der Zukunft?
Weide: Auch wir verfolgen diese Entwicklung. Um es auf den Punkt zu bringen: Da, wo das Maß der Vernunft und der wirtschaftlichen Rechtfertigung überschritten wird, erübrigt sich die Frage nach der Notwendigkeit des Einbaus von Energieerfassungsgeräten. Wir von der Industrie haben auch in der Vergangenheit die Wärmezählerpreise laufend dieser Entwicklung entsprechend angepasst. So liegt der durchschnittliche Wärmezählerpreis heute etwa um die Hälfte unter demjenigen, der vor etwa zehn Jahren gezahlt werden musste.
IKZ-HAUSTECHNIK: Wenn die Heizkostenverordnung jedoch nicht der EnergieEinsparverordnung angepasst wird, müssen doch auf jeden Fall Geräte installiert werden.
Weide: Also, so schlimm ist es nicht. Bereits heute kann man für ein Gebäude, welches einen extrem geringen Heizenergiebedarf aufweist, bei den Bauämtern eine Freistellung von der Heizkostenverordnung beantragen. Die Schwelle ist allerdings sehr hoch angesiedelt. Aber, um Ihre vorletzte Frage noch einmal aufzugreifen: Bis die Umsetzung der EnergieEinsparverordnung greift, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Oberstes Ziel der Heizkostenverteilung ist und bleibt die verursachergerechte Verteilung der Heiz- und Wasserkosten, auch bei geringeren Energiekosten. Hierbei wird weiterhin der Wärmezähler als geeichtes und exaktes Messgerät seine Bedeutung finden. Zudem sehen wir auch andere Märkte für die Zukunft, wie z.B. die Erfassung von Kaltwasser, die mittlerweile bei Neubau und Renovierung außer in Bayern zwingend ist oder die Verbrauchserfassung ohne Betreten der Wohnung. Hier bietet sich uns noch ein erhebliches Potenzial, welches zu nutzen gilt.
Ablaufdiagramm des Allmess MietService (Nummerierung = zeitliche Abfolge). |
IKZ-HAUSTECHNIK: Zum Schluss noch die Frage, wenn sich der Installateur näher über das Mietkonzept informieren will, wo kann er dies tun?
Weide: Am schnellsten über das Internet*. Darüber hinaus bieten wir zum einen umfangreiches Informationsmaterial, welches für den SHK-Betrieb kostenlos erhältlich ist, zum anderen veranstalten wir spezielle Info-Abende, die z.B. bei Innungen oder Großhändlern durchgeführt werden. Termine und Orte erfahren Interessierte bei Allmess in Oldenburg** oder den zuständigen Werksvertretungen.
Internetinformationen: |
**) Tel.: 0 43 61 / 6 25-0, Fax: 0 43 61 / 6 25-2 50
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