IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 5/2000, Seite 3
EDITORIAL
BWT/DVGW/Grünbeck
Akut gefährdet
Nach jahrelangen Streitigkeiten im Hintergrund und vor Gerichten eskaliert die spannungsgeladene Situation zwischen BWT, Grünbeck und dem DVGW. Erst gab es Streit um das Prüfverfahren W 512, dann um ein DVGW-Prüfzeichen und schließlich um Wasserfilter. Auge um Auge, Zahn um Zahn scheint dabei die Devise der Verantwortlichen zu sein, füllen doch in allen drei Häusern mittlerweile die Ordner mit gegenseitigen Anschuldigungen, einstweiligen Verfügungen, Gerichtsurteilen und Gutachten ganze Schränke, einmal ganz abgesehen von gebundener Schaffenskraft und finanziellen Aufwendungen.
Eine Fachzeitschrift mit vierzehntägigem Erscheinungsmodus kann dabei nur mehr schwer Schritt halten. So gab der DVGW Ende Januar Pressemitteilungen heraus, die schon kurze Zeit später nicht mehr das Papier wert waren, auf dem sie gedruckt wurden. Dort war u.a. zu lesen: "...wurden die drei DVGW-Prüfzeichen nicht entzogen." Zugleich wurde der Fa. Grünbeck jedoch die Verpflichtung auferlegt, ab sofort in ihren Unterlagen sowie auf den der Verpackung beigelegten Informationsschriften entsprechende Warnhinweise, nämlich "Vor Einbau mindestens vier Tage wässern" (GENO-pur, GENO-jet) oder in Bezug auf das DVGW-Prüfzeichen für das BWT-Gerät AQA total 2500: "...wurde zwar von einem Entzug des Prüfzeichens abgesehen, dies jedoch (vorläufig) hinsichtlich der Gültigkeit auf Geräte mit einer Seriennummer größer 524802 beschränkt..."!
Wie gesagt, Stunden später war das alles nicht mehr aktuell, denn ein Einspruch der Firma Grünbeck sorgte für eine DVGW-Pressemeldung mit dem Inhalt: "...Das Ergebnis des Einspruchs ist offen. Da es sich gegenwärtig um ein schwebendes Verfahren handelt, werden wir über diesen Gesamtkomplex erst nach dessen Abschluss berichten...".
Daran scheint sich der DVGW zu halten, denn einer IKZ-HAUSTECHNIK-Einladung zu einem "Round Table" mit dem BWT-Chef Andreas Weissenbacher und Grünbeck-Geschäftsführer Walter Ernst wollten zwar die Streithähne aus Höchstädt und Mondsee folgen, nicht aber die DVGW-Vereinsspitze.
Die Redaktion kann damit leben, nicht aber unsere Leser. Immerhin sind sie es, die die Produkte der Hersteller verkaufen, einbauen sowie dafür haften und sich seit Jahrzehnten auf das Qualitätssiegel "DVGW geprüft" verlassen (müssen). Darum werden wir der schriftlichen Bitte des DVGW "...über den Gesamtkomplex erst nach Abschluss des Verfahrens zu berichten..."auch nicht nachkommen und unsere Leser auch weiterhin umfassend und schnell via Internet tagesaktuell (www.ikz.de) über die Situation informieren. Denn der Zeitpunkt des "Abschlusses" ist offen. Immer neue einstweilige Verfügungen, Klagen und Gerichtsverfahren lassen den Vorgang zu einer unendlichen Geschichte mutieren. Dabei stellt sich mittlerweile für die SHK-Branche weniger die Frage nach Recht oder Unrecht, Schuld oder Unschuld: Glaubwürdigkeit ist in das zentrale Blickfeld gerückt. Die Glaubwürdigkeit von Prüfzeichen, die Glaubwürdigkeit der Produktentwickler, die Glaubwürdigkeit von Prüfinstituten, ja sogar die Glaubwürdigkeit einer ganzen Branche.
Für Kunden, Fachhandel und Fachhandwerk eine untragbare Situation, die dringend und kurzfristig bereinigt werden muss, ehe kein Porzellan zum Zerschlagen mehr übrig ist. Hoffnung scheint es noch zu geben, wenn die Akteure dem Beispiel der Verantwortlichen bei Villeroy & Boch und Keramag im Streit um keramische Oberflächen folgen und schnellstens eine Einigung herbeiführen. Sonst steht zu befürchten, dass am Ende die gesamte SHK-Branche im Zwielicht erscheint und die lachenden Dritten in anderen Vertriebswegen zu finden sind.
Günther Klauke
IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion
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