IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/2000, Seite 75ff.
WEITERBILDUNG
Verbundstudium Fachhochschule Handwerkskammer
Kombination für die Ausbildung im Sanitär- und Heizungsbereich
Hermann Kirchhöfer · Reinhart Reiser*
Das Verbundstudium ist eine Kombination aus Berufs- und Hochschulausbildung. Dabei steht im Vordergrund qualifizierte Mitarbeiter für das Handwerk zu gewinnen. Die Ausbildung selbst besteht aus der Hochschulausbildung zum Wirtschaftsingenieur und praktischen Berufsausbildungsabschnitten in der vorlesungsfreien Zeit. Im sechsten Studiensemester absolvieren die Teilnehmer die Gesellenprüfung, sodass nach dem Abschluss der Diplomhauptprüfung eine Doppelqualifikation in deutlich verkürzter Ausbildungszeit vorhanden ist.
Bei dem Verbundstudium Versorgungstechnik handelt es sich um ein Pilotprojekt, das Zielvorstellungen umsetzen soll, die der Arbeitskreis Hochschulpolitik beim Zentralverband des deutschen Handwerks entwickelt hat. Bei dem Verbundmodell handelt es sich um einen passgerechten handwerksbezogenen Studiengang im tertiären Bereich. Seitens des Handwerks sieht man darin auch einen wichtigen Beitrag zur Erlangung der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung, da Elemente der betrieblichen Qualifikation mit dem Studium verzahnt sind.
Mit dem Studiengang soll der Bedarf an hochqualifizierten aber auch praxisnah ausgebildeten Führungskräften, insbesondere in größeren Handwerksbetrieben angesprochen werden. Die Meisterprüfung (Großer Befähigungsnachweis) wird damit in keiner Weise infrage gestellt, sondern im Gegenteil die berufliche Bildung im Handwerk aufgewertet. Technologische Herausforderungen an einen gemeinsamen europäischen Markt stellen erhöhte Anforderungen an die Führungskräfte größerer Handwerksbetriebe. Dort werden schon jetzt Führungskräftepositionen von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen wahrgenommen.
Zudem soll der Trend gestoppt werden, dass die Bildungsströme zunehmend am Handwerk vorbei laufen. Mit unter fünf Prozent sind in Bayern Abiturienten und Fachschulberechtigte unter den handwerklichen Auszubildenden noch weit unterrepräsentiert.
Im Übrigen greift das Verbundmodell Elemente auf, wie sie bereits die Qualifikation zum Handwerksmeister aufweist, nämlich Praxiserfahrung und die Verknüpfung wissenschaftsbezogenen Studium im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen. Ein inhaltlicher und zeitlicher Bezug zwischen der betrieblichen Qualifikation und den fachbezogenen Studienfächern wird angestrebt. Der Studierende soll Fähigkeiten und Kenntnisse sich aneignen können, die er bei seiner späteren Tätigkeit als Unternehmer oder als leitende Führungskraft anwenden kann.
Damit verknüpfte Fähigkeiten sind:
- Führungsverantwortung übernehmen zu können, technisches und kaufmännisches Wissen und Handeln zu verknüpfen;
- aufgrund eines Wissensvorsprungs technische Innovation umsetzen zu können;
- marktorientiert und flexibel handeln und entscheiden zu können.
Für den handwerklichen Unternehmer ergeben sich aus dem Verbundstudium nicht geringe Vorteile:
- mit einer qualifizierten Nachwuchsarbeit wird eine gezielte Personalentwicklung erleichtert;
- die über das Verbundstudium ausgebildeten Führungskräfte sind in der Lage, kaufmännische und technische Aufgaben übergreifend zu lösen. Damit sind sie auch für kleinere Betriebe interessant, die sich auf ein integriertes technisch/kaufmännisches Management stützen müssen.
- zudem empfiehlt es sich als ideale Lösung für die Betriebsnachfolge bei Familienbetrieben, denn mit der Doppelqualifikation werden die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt;
- die Absolventen des Verbundstudiums verfügen mit ihrer betrieblichen Qualifikation, da diese viel intensiver als herkömmliche Betriebspraktika durchgeführt wird, über wesentlich fundiertere Kenntnisse, die für die Führung eines Handwerksbetriebes unverzichtbar sind.
Aber auch für die Studierenden stellt das Verbundstudium ein attraktives Bildungskonzept dar:
- in einem Zeitabschnitt von ca. 4,5 Jahren können sie die Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abschließen und ein Fachhochschulstudium mit Diplom abschließen;
- sie erwerben technische wie kaufmännische Schlüsselqualifikationen und können sich daher ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten erschließen;
- theoretisches Lernen und praktische Übungen werden im Studium in der betrieblichen Qualifikation verknüpft;
- schon während des Studiums ist ein Berufseinstieg möglich;
- nicht uninteressant sind auch Verdienstmöglichkeiten während der Praxisphasen.
Betriebliche Qualifizierung und Zulassung zur Gesellenprüfung
Aus rechtlichen Gründen ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages nicht möglich. Die betriebliche Qualifizierung kann daher nur auf der Grundlage eines Praktikantenvertrages gem. §19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgen. Für den Ausbildungsberuf Installateur und Heizungsbauer wurden für die einzelnen betrieblichen Phasen Ausbildungsschwerpunkte festgelegt, um einen inhaltlichen Bezug zum Studium herzustellen.
Um auf den gleichen Ausbildungsstand wie reguläre Auszubildende zu kommen, ergänzen die betriebliche Qualifizierung überbetriebliche Lehrgänge, die die Handwerkskammer für Mittelfranken durchführt. Vorrangige Themen für den Ausbildungsberuf Installateur und Heizungsbauer sind hierbei die manuelle und maschinelle Verarbeitung von Blechen für die Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser, Rohrverarbeitung, Gasgerätetechnik und Wasserversorgungstechnik. Weitere Inhalte sind manuelle und maschinelle Bearbeitung von Blechen für lüftungstechnische Anlagen, Einführung in das Gasschweißen, Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen in Heizungsanlagen.
Der Studierende kann für die Ablegung der Gesellenprüfung im theoretischen Teil Kenntnisse heranziehen, die er sich im Lauf des Studiums erwirbt. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, bis zur Gesellenprüfung fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer zu belegen, die in Zusammenarbeit Fachhochschule - Berufsschule angeboten werden und Inhalte des regulären Berufsschulunterrichts aufgreifen. Darin fügt sich als letzter Baustein noch ein zweiwöchiger Crashkurs zur gezielten Vorbereitung auf die Gesellenprüfung. Die bei der betrieblichen Qualifizierung und in den ergänzenden Maßnahmen sowie während des Studiums vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse rechtfertigen in vollem Umfang die Zulassung zur Gesellenprüfung. Da kein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden kann, erfolgt die Zulassung zur Gesellenprüfung im Ausnahmewege. Die jüngste Rechtsprechung hat bestätigt, dass auch bei einem Zeitumfang, der die vorgeschriebene reguläre Ausbildungszeit unterscheidet, unter bestimmten Voraussetzungen zur Gesellenprüfung zugelassen werden kann.
8. Studiensemester |
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7. Studiensemester |
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6. Studiensemester | Gesellenprüfung |
5. Studiensemester | 2 SWS Fachunterricht "Verbundstudium" |
4. Studiensemester | 2 SWS Fachunterricht "Verbundstudium" |
3. Studiensemester | 4wöchiger Praktikumsabschnitt |
2. Studiensemester | 2 SWS Fachunterricht "Verbundstudium" |
1. Studiensemester | 2 SWS Fachunterricht "Verbundstudium" |
Abbildung 1: Zeitliche Abfolge des Studiums
Eintragung in die Handwerksrolle
Einen besonderen Vorteil bietet das Verbundstudium, da es im Gegensatz zu früheren und anderen Konzeptionen zur Eintragung in die Handwerksrolle berechtigt. Nach §7 Abs. 2HwO wird in die Handwerksrolle eingetragen, wer die Gesellenprüfung in dem zu betreibendem Handwerk und eine der Meisterprüfungen für die Ausübung des betreffenden Handwerks zu mindestens gleichwertige andere deutsche Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Abschlüsse des Verbundstudiums entsprechen voll diesen Voraussetzungen. Die Gesellenprüfung wird in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt. Die Diplomprüfung entspricht ebenfalls den Voraussetzungen, da sie die entsprechenden Inhalte der Meisterausbildung aufweist. Der Absolvent des Verbundstudiums kann auch ohne weiteres selbst ausbilden. Hier greift die Privilegierung nach §22 Abs. 2HwO. Denn die erforderliche fachliche Eignung wird ebenfalls mit dem Nachweis der Gesellenprüfung und dem Studiumsabschluss erworben.
Konzept und Organisation
Seit Wintersemester 1997/98 bietet der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Fachhochschule Ansbach das Verbundstudium zusammen mit der Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg an. Kernstück ist wie oben ausgeführt die zeitliche Verzahnung eines Hochschulstudiums mit einer gewerblichen Berufsqualifizierung. Der Bewerber schreibt sich mit den üblichen Unterlagen an der Fachhochschule ein. Parallel dazu werden in einem Vertrag, der zwischen Handwerksbetrieb und dem Studierenden abzuschließen ist, Pflichten der Vertragsparteien für die berufliche Qualifizierung geregelt. Er enthält eine Vereinbarung über die Zahlung einer Vergütung während der Praktikumszeiten. Mit der Absolvierung der im Vertrag vereinbarten Praktikumsphasen und der ersten sechs Semester des Studiengangs sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Gesellenprüfung nach §37 Abs. 2 HWO gegeben.
Die Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg schlägt unter Mitarbeit der Innungen der Region Betriebe vor, in denen das Praktikum bzw. Praktische Ausbildung abgeleistet werden kann. Sein Verlauf wird durch Vorgaben in Anlehnung an die Ausbildungsordnung festgelegt, um eine inhaltliche und zeitliche Koordinierung mit Studium und Fachunterricht sicherzustellen.
Die praktische Qualifizierung im Handwerksbetrieb gliedert sich in ein dreimonatiges Vorpraktikum, das vor Studienbeginn im Ausbildungsbetrieb abzuleisten ist sowie mehrere Abschnitte während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien). Das erste und zweite Praktische Studiensemester (drittes und sechstes Fachsemester) werden durch eine inhaltliche Abstimmung sowohl auf die berufliche Qualifizierung, wie auch auf das Hochschulstudium angerechnet. Der Fachunterricht erfolgt im ersten, zweiten, vierten und fünften theoretischen Studiensemester studienbegleitend. Während des zweiten Praktischen Studiensemesters findet ein ca. 14tägiger Vorbereitungskurs zur Gesellenprüfung statt. Die Gesellenprüfung ist für die Mitte des zweiten Studiensemesters vorgesehen.
Die Fachinhalte des Verbundstudiums werden von der Fachhochschule durch geeignete Lehrangebote (Verfügungsstunden und Wahlpflichtfächer) ergänzt.
Studenten mit abgeschlossener Lehre kann nach Rücksprache mit der Handwerkskammer der studienbegleitende Unterricht (Fachunterricht "Verbundstudium") und nach Rücksprache mit der Fachhochschule das 1. praktische Studiensemester erlassen werden.
Sind Gesellenprüfung und Diplomhauptprüfung bestanden, kann bei der Handwerkskammer der Eintrag in die Handwerksrolle erfolgen.
Studieninhalte
Das Studium zum Wirtschaftsingenieur gliedert sich in ein 2-semestriges Grund- und ein 6-semestriges Hauptstudium.
Grundstudium
Tabelle 1 zeigt die Fächer des Grundstudiums. Die Aufteilung der Vorlesungen auf 1. und 2. theoretisches Studiensemester kann dem aktuellen Studienplan entnommen werden. Der Unterricht zum Verbundstudium verteilt sich mit je 2SWS gleichgewichtig auf die beiden theoretischen Semester.
Tabelle 1: Inhalte des Grundstudiums
Fach | Semester- |
Mathematik 1 | 8 |
Angewandte Physik | 6 |
Technische Mechanik | 6 |
Elektrotechnik | 4 |
Werkstofftechnik | 6 |
Grundlagen der Konstruktion | 4 |
Betriebswirtschaftslehre | 4 |
Buchführung und Bilanzierung | 4 |
Datenverarbeitung | 4 |
Englisch | 4 |
Fachunterricht "Verbundstudium" | 4 |
Hauptstudium
Zu Beginn des Hauptstudiums erfolgt die verbindliche Festlegung auf die Vertiefungsrichtung.
In Tabelle 2 sind die Pflichtfächer des Hauptstudiums angeführt. Vertiefungs- und Wahlpflichtfächer entsprechen der Vertiefungsrichtung Versorgungstechnik. Das Hauptstudium beginnt mit dem 3. Studiensemester (1.Praktisches Studiensemester). In den Studiensemestern 5, 7 und 8 erweitern Vertiefungs- und Wahlpflichtfächer die Kenntnisse auf dem Gebiet der Versorgungstechnik. Der Fachunterricht "Verbundstudium" wird mit je 2 SWS in Semester 4 und 5 angeboten.
Voraussetzung für die Anerkennung durch die HWK ist die Entscheidung des Studenten für die Vertiefungsrichtung Versorgungstechnik. Die Vertiefungsrichtung vermittelt die fachspezifischen Inhalte der Meisterausbildung.
Die Unterscheidung in Vertiefungs- und fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer hat hochschulrechtliche Hintergründe und ist für den Studenten in diesem Zusammenhang ohne Belang.
Die Vertiefungsrichtung Versorgungstechnik beinhaltet die nachfolgend in Tabelle 3 angeführten Fächer. Die Hochschulbestimmungen unterscheiden dabei in Vertiefungsfächer, fachwissenschaftliche und allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer.
Die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ergänzen das Grundlehrangebot des Studiums mit noch fehlenden Inhalten der Meisterausbildung und sind im Gegensatz zu den Ausführungen in der Studienordnung Wirtschaftsingenieurwesen im Rahmen des Verbundstudium-Modells verbindend.
Tabelle 2: Inhalte des Hauptstudiums
Fach | Semester- |
Entwicklung und Konstruktion | 4 |
Fertigungstechnik | 6 |
Automatisierungs- und Systemtechnik | 4 |
Verfahrens- und Umwelttechnik | 6 |
Energietechnik | 4 |
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik | 4 |
Kostenrechnung | 4 |
Finanz- und Investitionswirtschaft | 4 |
Marketing | 4 |
Unternehmensplanung und Organisation | 4 |
Betriebsstättenplanung und Ergonomie | 4 |
Statistik und Operations Research | 4 |
Projektplanung und Qualitätsmanagement | 4 |
Informationssysteme | 4 |
Personalführung | 4 |
Wirtschaftsprivatrecht | 4 |
Englisch | 4 |
Vertiefungsfächer | 4 |
fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer | 12 |
allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer | 6 |
Fachunterricht Verbundstudium | 4 |
Selbstständige wissenschaftliche Arbeit | 4 |
Praktische Studiensemester
Während der beiden praktischen Studiensemester arbeitet der Student im Handwerksbetrieb, wobei das erste 20wöchige Studiensemester (1. Praktische Studiensemester) handwerklich-technologisch, das 2. Praktische Studiensemester kaufmännisch auszurichten ist.
Die praxisergänzenden Vertiefungsfächer sind in Form eines 14-tägigen fachspezifischen Blockunterrichts am Ende des jeweiligen Semesters vorgesehen. Umfang und genauer Zeitpunkt der Praktikumsabschnitte in der Innungswerkstatt während der Praktischen Studiensemester stimmt die HWK im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb ab.
Den handwerklichen Teil der Ausbildung im Verbundmodell schließt das 6. Studiensemester (2. Praktisches Studiensemester) ab. Den Teilnehmern wird empfohlen, im Prüfungszeitraum im Sommer auch die Gesellenprüfung abzulegen.
Tabelle 3: Vertiefungs- und Wahlpflichtfächer
Fach | Semester- |
Vertiefungsfächer |
|
Haustechnik | 2 |
Wasserversorgung und Entwässerung | 2 |
fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer |
|
Geräteinstandhaltung, Wartung, ... | 4 |
Gebäudeleittechnik | 4 |
Klima- und Lüftungstechnik inkl. Klimatechnische Sonderanlagen (Kälte- und Reinraumtechnik) | 4 |
Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer |
|
Finanz- und Steuerrecht | 2 |
Arbeitsrecht | 2 |
Umweltrecht | 2 |
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind identisch mit denen einer Studienaufnahme an einer Fachhochschule (Fachhochschulreife).
Tabelle 4: Praktische Studiensemester
Fach | Semester- |
Erstes praktisches Studiensemester |
|
Praxisseminar | 2 |
Praxisergänzende Vertiefungsfächer | 4 |
Fachspezifische Ausbildungsabschnitte in der Innungswerkstatt |
|
Zweites praktisches Studienseminar |
|
Praxisseminar | 2 |
Praxisergänzende Vertiefungsfächer | 4 |
Fachspezifische Ausbildungsabschnitte in der Innungswerkstatt |
|
Zusammenfassung
Das Verbundmodell aus dem Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Lehre im Handwerk stellt eine attraktive Variante der Ausbildung dar. Die Kombination eröffnet nicht nur im Handwerk günstige berufliche Optionen sondern auch im handwerksnahen Großhandel als auch in den Vertriebs-, Marketing- und Serviceabteilungen der branchenspezifischen Industrie.
* Hermann Kirchhöfer, Prof. Dr.-Ing., Studiengangsleiter des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen, Fachhochschule Ansbach
* Reinhart Reiser, Dipl.-Sozialwirt, Leiter der Abteilung Berufsbildungs- und Prüfungswesen, Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg
Literatur:
(1) Duale Studienmöglichkeiten an Akademien und Hochschulen, ibv Nr. 38 vom 21. Sept. 1994, BFA, Nürnberg
(2) Klein F.: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) und ergänzende Vorschriften, Verlagsanstalt Handwerk, Düsseldorf, Aufl. 1998
(3) Berufsbildungsgesetz
(4) Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Gas- und Wasserinstallateur/-in vom 9. März 1989, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf
(5) Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-in vom 9. März 1989, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf
(6) Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ansbach (SPO WI/FHAN) vom 29. Sept. 98
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