IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/1999, Seite 64 f.


SANITÄR-/HEIZUNGSTECHNIK


Auf der sicheren Seite

Die Verwendung zugelassener Anker und Dübel

Ganz gleich, ob ein schwerer Lufterhitzer, eine Zwischendecke oder eine komplette Fassade befestigt werden müssen - welcher Dübel für welchen Zweck der Richtige ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Untergrund, Last je Dübel, Nutzlänge und Montageart sollten zur Auswahl bekannt sein. Zu beachten ist auch, ob für bestimmte Anwendungen zugelassene Dübel verwendet werden müssen.

Die Einhaltung entsprechender Vorschriften, die den Einsatz zugelassener Befestigungssysteme regeln, bleibt in der Praxis oft auf der Strecke. Das führte am 21. Dezember 1980 in München zu einem folgenschweren Unfall: In der U-Bahn war ein 150 m2 großes Stück der Deckenverkleidung auf den Bahnsteig am Stachus gestürzt. Drei Passagiere wurden verletzt. Ursache war laut einem Untersuchungsbericht eine "mangelhafte Verankerung der Dübel", die unter anderem durch Betonrisse entstanden sei.

Zu einem ähnlichen, wenn auch weniger folgenschweren Vorfall kam es im vergangenen Jahr im Bürogebäude eines bekannten Düsseldorfer Wirtschaftsverlages. Infolge der fehlerhaften Montage einer Brandschutzdecke fiel dort auf 30 m2 eine Zwischendecke herunter - zum Glück am Wochenende.

Aber auch beim herunterstürzen schwerer Rohrleitungen durch unzureichende Befestigung ist schon manch schwerer Unfall passiert.

Gewährleistungsfristen greifen nicht

In solchen Fällen halten Planer und Baufirmen oft die üblichen Gewährleistungsfristen entgegen:

Doch diese Fristen sind unwirksam, wenn gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde. Dazu gehört auch die Verwendung falscher beziehungsweise für diesen Zweck nicht zugelassener Dübel. Werden Mängel nachgewiesen, drohen zivilrechtliche Ansprüche in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Wenn Personen zu Schaden kommen, tritt sogar das Strafrecht in Kraft.

Anforderungen an Bauprodukte, zu denen auch Befestigungselemente zählen, regeln in Deutschland das Bauproduktengesetz und die Musterbauordnung (MBO). Dübelbefestigungen sind dabei nicht durch Normen (EN oder DIN) abgedeckt und bedürfen des Nachweises der Verwendbarkeit. Die MBO sagt dazu, daß bauliche Anlagen "so anzuordnen sind, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden".

Software hilft rechnen

Die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit der Dübel besser auszunutzen, stellt höhere Anforderungen an den Anwender, der genauere Kenntnisse über den Einsatzort und die dort herrschenden Bedingungen ermitteln muß. Software der Dübelhersteller wie das Bemessungsprogramm Compufix von fischer oder CCplan von Upat unterstützen Planer und Anwender bei der Auswahl der geeigneten Befestigung und bei der Bemessung.

Sicherheitsrelevante Befestigungen

Konkret heißt das, ein Heizkörper darf nicht von der Wand fallen, ein Lufterhitzer nicht herunterstürzen und eine auf einem Fundament befestigte Pumpe sich nicht durch Vibrationen losreißen.

Ob bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden müssen, hängt immer vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Ein Beispiel: Zur Montage von abgehängten Deckenkonstruktionen sind (fast) ausschließlich Metalldübel zugelassen, ebenso für die Befestigung von schweren Geräten (Klimageräte, Lufterhitzer) oder Rohrleitungen unter der Decke. Ausnahme: Es handelt sich um speziell für den Einsatz in Decken zugelassene Kunststoffdübel (Baustoff und max. Lasten überprüfen!).

Tip

Schnelle Hilfe zu technischen Fragen verspricht die Service-Nummer des Befestigungsspezialisten Fischer unter 01805/202900*

*) 0,12 DM / pro angefangene 15 Sek.

Dies hat verschiedene Gründe: An Decken treten Druck- und Zugbelastungen auf, die zur Bildung von Rissen im Untergrund führen können. Solche Risse entstehen häufig zuerst an Befestigungspunkten. Weil Kunststoffdübel im Bohrloch in der Regel nicht nachspreizen, könnten sie möglicherweise versagen. Dadurch könnte es zum Absturz kommen.

Um die Bedingungen der Verwendbarkeit erfüllen zu können, haben Planer und Verarbeiter verschiedene Möglichkeiten:

Bauaufsichtliche Zulassungen erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Längst nicht jeder angemeldete Dübel bekommt das Siegel für Qualität und Sicherheit. Erst wenn nach umfangreichen Testreihen keine Zweifel mehr über die angegebenen Eigenschaften bestehen, wird eine Zulassung erteilt. Praktisch ist die bauaufsichtliche Zulassung eine "Versicherung" für Planer, Statiker und Verwender.

Inhalt einer Zulassung vom DIBt ist unter anderem, welche Last ein Dübel oder Anker unter bestimmten Voraussetzungen trägt. Bei der Ermittlung der Eignung werden dabei verschiedene Einflüsse auf das Tragverhalten und die Sicherheit der Dübel in Versuchen getestet. Unter festgelegten Bedingungen muß dabei eine akzeptable Sicherheit gegenüber den in der Praxis möglichen Einflüssen nachgewiesen werden.

Europäische Zulassungen (ETA) werden Standard

Die in Deutschland geltenden Normen für sicherheitsrelevante Befestigungen werden im internationalen Vergleich als sehr hoch bewertet. Die gegenwärtig laufende Neuregelung von Zulassungsverfahren für den EU-Markt zeigt, daß auch in anderen europäischen Ländern die Bedeutung der Anwendungsregelung durch Zulassung zunimmt.

Seit 1998 werden Zulassungen nach europäischen Standards erteilt. Die sogenannte ETA - European Technical Approval - ist eine technische Spezifikation im Sinne der EG-Bauproduktenrichtlinie. Damit ist diese Zulassung europaweit gültig und erlaubt das Führen des CE-Kennzeichens am Produkt - künftig Voraussetzung für den Vertrieb im EU-Markt. Von der ETA profitieren vor allem die Verwender: Die vorgeschriebenen Testreihen nutzen die tatsächliche Leistung von Befestigungselementen um etwa 20% besser als bisher aus. So kann bei vergleichbaren Anwendungsfällen ein Dübel mit geringerem Durchmesser verwendet werden. Nicht nur der Dübel ist dann billiger. Auch geringeres Bohrvolumen spart Zeit und Geld.


B i l d e r :   Artur Fischer GmbH & Co. KG, Waldachtal


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