IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/1999, Seite 88 f.


SOLAR - NA KLAR!


Förderung und Beratung

Zufriedene Kunden - mehr Aufträge

Ludwig Klehr*

Zum ersten September 1999 ist die bundesweite Förderung für erneuerbare Energien durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überarbeitet worden. Vorgaben der neuen Bundesregierung wurden eingearbeitet und somit manche Bereiche modifiziert. Um jedoch Antragsteller, die bisher noch nicht gebaut haben, nicht zu benachteiligen, fielen die Änderungen moderat aus. In diesem Jahr stehen 200 Millionen DM zur Verfügung. Gleiche Beträge stellte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auch für die kommenden Jahre (bis 2003) in Aussicht. Je nach Art und Größe einer geplanten Anlage wird die Förderung als Investitionskostenzuschuß oder als Darlehen gewährt.

Kollektortechnik

Bei Flachkollektoren bleibt es beim alten Fördersatz von 250,- DM pro m2, für Röhrenkollektoren wurde der Satz auf 325,- DM erhöht. Wichtig ist in diesem Bereich, daß energiesparende Maßnahmen (Heizungsanlage, Wärmeschutz, Fenstererneuerung, Wärmerückgewinnungsanlagen) in Kombination mit Kollektortechnik ebenfalls gefördert werden, und zwar bis zur maximalen Förderhöhe für Kollektoranlagen. Somit wird z.B. der Einbau einer Gas-Brennwertanlage oder eines Öl-Niedertemperaturkessels bezuschußt. Die gesamte Förderung ist nur im Altbestand möglich, Neubauten werden über die Eigenheimzulage unterstützt.

Verkaufsargument

Die oben beschriebene Änderung stellt für das Handwerk ein weiteres Argument dar, nicht nur eine Solaranlage einzubauen oder die Heizungsanlage zu modernisieren, sondern die richtungsweisende Entscheidung zu treffen, beides in Angriff zu nehmen. Denn damit wird eine Verdoppelung der Förderung erreicht.

Trotz dieser Zuschüsse sollte für die Nutzung der Sonnenenergie nicht der finanzielle Vorteil das zentrale Verkaufsargument sein. Umweltentlastung und Ressourcenschonung sind die besseren Argumente.

Stand der Kampagne "Solar - na klar!" auf der Solar Energy ’99, die in Berlin vom 1. bis 7. Juli dieses Jahres stattfand.

Kumulierbarkeit

Leider konnte sich das Ministerium nicht durchringen, eine kommunale Kumulierbarkeit zuzulassen. Es gilt also weiterhin: Entweder der Bund, das Land oder die Kommune fördert. Hierin sollte das Handwerk eine weitere Beratungsaufgabe sehen. Der Kunde sollte in unserem "Förderdschungel" nicht alleine gelassen werden. Es sollte vorher abgeklärt werden, wer die höchsten Fördersätze bietet. Gerade Kommunen liegen hier häufig an der Spitze.

Aber auch das Ausfüllen mit allen nötigen Berechnungen für den Antrag gehören zum guten Service dazu.

Telefonische Auskunft:
Kampagne "Solar - na klar!": 040/49071490

(Bei Fragen zu dem Angebot der Kampagne für den Handwerker, Bestellen von Informations- und Werbematerialien)

Bundesamt für Wirtschaft: 06196/404-0
(Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen)

Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau: 01801/335577
(Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen)

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.: 089/524071
(Bei Fragen zu erneuerbaren Energien allgemein)

Soltec Hameln

Auf der "Soltec" in Hameln vom 21. bis 23. Oktober 1999 ist die "Solar - na klar!" mit einem Stand vertreten. Interessierte Handwerker bekommen dort nähere Informationen zu der Kampagne.

Das Förderkonzept PRIVAT

Die Förderung bezieht sich auf mehrere Bereiche. Hier eine Kurzübersicht, was gefördert wird.

Solarkollektoranlagen

- Flachkollektoranlagen

- bis 100 m2 Kollektorfläche

250,- DM/m2

- über 100 m2 Kollektorfläche zinsvergünstigtes Darlehen und 125,- DM/m2 Schuldenerlaß

- Vakuumröhrenkollektoren

- bis 75 m2 Kollektorfläche

325,- DM/m2

- über 75 m2 Kollektorfläche zinsvergünstigtes Darlehen und 160,- DM/m2 Schuldenerlaß

Förderhöchstbetrag 250.000,- DM pro Anlage

Wärmepumpen

- Voraussetzung: Betrieb mit regenerativ erzeugtem Strom.

- bis 13 kW

200,- DM/kW

- über 13 kW

100,- DM/kW

Förderhöchstbetrag

20.000,- DM pro Anlage

Energieeinsparung in Altbauten

- Voraussetzung: Kombination mit der Errichtung eines Solarkollektors oder einer Wärmepumpe.

- Förderung: In Höhe des Förderbetrags für den Solarkollektor oder die Wärmepumpe, maximal 20% der Investitionskosten für die Einsparmaßnahmen.

Photovoltaikanlagen für Schulen

- 6000,- DM pro Anlage

Biomasseanlage

- Kleine Holzheizungsanlagen

- ohne autom. Brennstoffzufuhr

80,- DM/kW

- mit autom. Brennstoffzufuhr

120,- DM/kW

- Große Biomasseanlagen

- Wärmeerzeugung

120,- DM/kW

- bei komb. Strom- und Wärmeerzeugung zusätzlich 360 DM/kWel Förderhöchstbetrag 1,5 Mio. DM

Biogasanlagen

- Festbeträge in Abhängigkeit der Anlagengröße von 38.000,- DM bis 300.000,- DM

Wasserkraftwerke bis 500 kW

- bei Neuerrichtung

1500,- DM/kW

- bei Erweiterung oder Reaktivierung

600,- DM/kW

Tiefengeothermie

- Förderhöchstbetrag 2 Mio. DM

Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, erstmalig auch Energiedienstleister (Kontraktoren). Der Förderbetrag wird in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens gewährt. Die Form ist abhängig von der Höhe des Förderbetrags.


* Ludwig Klehr (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.)


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