IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/1999, Seite 3
EDITORIAL
Volkmar Runte |
Liegen sie auf der richtigen Welle?
Diese Fragestellung drängte sich uns nach den zahlreichen Leserbriefen und Anrufen in der Redaktion auf. Sehr unterschiedliche Meinungen und Einschätzungen trafen aufeinander und schlugen sich in "schallenden" Leserbriefen nieder.
Längst ist der Streit um das ruhige beschauliche Wohnen mit Grenzwerten von 25, 30 oder 35 dB (A) zu einem Lobbyistengerangel mit entsprechend druckvoller Wortgestaltung entartet.
Nimmt man z.B. die strittigen 5 dB, zwischen der - noch geltenden - DIN 4109 und VDI 4100 mal als Grundlage, könnte man meinen, "die Flöhe husten" zu hören. Diese Werte, um sie beurteilen zu können, müssen meßtechnisch erfaßt und ausgewertet werden, denn eine objektive Bewertung durch den Menschen ist nicht möglich, da jeder Organismus andere akustische Wahrnehmungsgrenzen besitzt.
Doch der Streit um des "Kaisers Ohr" führt sehr oft vor den Kadi, und der hört sehr genau hin bzw. beschäftigt sich mit dem "Kleingedruckten", um herauszufiltern, was vertraglich vereinbart wurde. Und hier liegt das eigentliche Problem, denn der Grundsatz heißt: Mangelfreie Ausführung. Und schon stellt sich die Frage, ob DIN 4109 oder VDI 4100 vereinbart wurde. Mittlerweile ist die öffentlich rechtliche Baubestimmung DIN 4109 "richterlich überholt" worden, denn privatrechtlich, das ist in zahlreichen Urteilen derzeit nachzulesen, haben sich 30 dB (A) durchgesetzt. Heute reicht es schon, in der Reklameschrift der Bauträger auf eine luxuriöse Ausstattung der Wohnungen hinzuweisen und schon gelten entsprechende Schallwerte. Und dies auch in Bereichen, wie in Innenstädten oder an Autobahnen etc., wo der Grundpegel ohnehin höhere Werte aufweist. Zwischenzeitlich hat man im DIN-Ausschuß 30 dB (A) gegen zahlreiche Eingaben durchgesetzt. Doch es wird noch an weiteren Verschärfungen gebastelt, die bei erhöhtem Schallschutz (in schutzbedürftigen Räumen) 27 dB (A), ja sogar bis 24 dB (A) vorsehen. Dieser Wert wird jedoch von vielen Fachhandwerkern als sehr schwer realisierbar angesehen. Hinzu kommt, daß dieses Ziel nur durch entsprechend kostenträchtige Einbauten möglich ist, was wiederum zu einer Erhöhung der Baukosten führen wird. In der aktuell geführten Baukosten-Diskussion sicherlich eine kontraproduktive Lösung! Zahlreiche Veröffentlichungen weisen auf diverse - oft sehr firmenspezifische - Lösungen hin, doch letztendlich muß der Planer und Fachhandwerker für seine Installation geradestehen, die zu vertraglich zugesicherten Meßwerten führt.
Um dem Fachhandwerker in der Beurteilung dieser doch sehr schwierigen Materie das nötige Rüstzeug praxisnah zu vermitteln, haben wir uns aufgrund des aktuellen Themas entschlossen, ein Schallschutz-Special in der IKZ-HAUSTECHNIK ab Seite 51 zu veröffentlichen. Weitere Beiträge zu diesem Thema werden folgen.
Wir wünschen Ihnen, liebe Leser, bei der Lektüre eine störungsfreie Zeit und einen rauschenden Erfolg bei den nächsten schallschutztechnischen Geschäften.
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