IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 17/1999, Seite 102 f.
ARBEITSSCHUTZ
Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch einrichten
Übergangsfrist für die Umsetzung der Verordnung zur Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen läuft
Im Dezember 1996 wurde die EU-Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) in Form der Bildschirmarbeitsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Ende 1999 läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung dieser Richtlinie aus.
Die Bildschirmarbeitsverordnung legt unter anderem fest, welche Maßnahmen der Unternehmer treffen muß, um seine Mitarbeiter an den Bildschirmarbeitsplätzen vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Vor allem die Augen und die Wirbelsäule sollen entlastet werden.
Die Bildschirmarbeit ermüdet die Augen, weil sie sich auf den Nahbereich einstellen müssen. Hinzu kommen oft Belastungen durch schlechte Beleuchtung, Spiegelungen und falsche Aufstellung des Bildschirms. Gesunde Augen können die vermehrte Anstrengung vertragen, wenn regelmäßig Pausen eingehalten werden. Wichtig ist, daß das Blickfeld optimal eingerichtet ist und Spiegelungen auf dem Bildschirm vermieden werden.
Bei leicht geneigtem Kopf liegt das optimale Blickfeld zwischen 20 und 50 Grad unterhalb der Horizontalen. Der Bildschirm sollte so eingestellt sein, daß die oberste Textzeile nicht über der horizontalen Blicklinie liegt.
Um häufiges Drehen des Kopfes und ständige Anpassung der Augen an unterschiedliche Entfernungen zu vermeiden, ist für bestimmte Arbeiten die Verwendung eines Konzepthalters notwendig. Er sollte verstellbar sein und in gleichem Abstand und Blickwinkel neben dem Bildschirm plaziert werden.
Bildschirmarbeitsplatz: empfohlene Abstandsmaße. |
Stehen Bildschirm und Tastatur richtig, sollte noch einmal überprüft werden, ob Spiegelungen auf dem Bildschirm sichtbar sind. An Fenstern kann durch Vorhänge oder Jalousien Abhilfe geschaffen werden. Stellwände oder dunklere Farben im Raum können die Spiegelung vermindern. Ein guter Ausgleich für die Augen ist, ab und zu vom Bildschirm weg in die Ferne zu schauen, um die Augenmuskeln zu entspannen. Brillenträger sollten darauf achten, daß ihre Brille für die Bildschirmarbeit geeignet ist. Welche Sehhilfe für welchen Bildschirmarbeitsplatz benötigt wird, hängt ab von
- den Sehabständen, d.h. den Abständen zwischen Tastatur, Vorlagehalter bzw. Bildschirm und dem Auge,
- der Arbeitsaufgabe,
- der Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich und
- dem individuellen Sehvermögen.
Muskelverspannungen im Bereich der Halswirbelsäule, des Schulterbereiches und der Arme haben ihre Ursache häufig in einer falschen Sitzhaltung. Solche Beschwerden können vermieden werden, wenn man die ergonomischen Möglichkeiten moderner Büromöbel nutzt.
Der Stuhl
In Verbindung mit einem festen Arbeitstisch muß der Bürodrehstuhl so eingestellt werden, daß die Tastatur bei senkrechter Haltung der Oberarme und waagerechter Haltung der Unterarme locker zu erreichen ist. Es ist wichtig, daß immer die gesamte Sitzfläche eingenommen wird. Falls die Füße nicht bequem auf dem Boden aufstehen, muß eine Fußstütze verwendet werden, die sich auf die persönlichen Bedürfnisse des Benutzers einstellen läßt. Wichtig ist, "dynamisch" zu sitzen. Das heißt, daß man häufig durch verschieden starkes Anlehnen an die flexible Rückenstütze zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzposition wechselt. Dadurch wird die Wirbelsäule entlastet und der Stoffwechsel der Bandscheiben verbessert.
Der Tisch
Nicht verstellbare Tische müssen eine Höhe von 72 cm haben. An einem Arbeitsplatz mit variabler Arbeitshöhe erfolgt zuerst die Einstellung des Stuhls. Dann erfolgt die Abstimmung des Tisches wiederum nach der Regel: Bei senkrechten Oberarmen muß mit waagerechten Unterarmen die Tastatur bequem zu erreichen sein. Am besten sind Arbeitstische, die in der Höhe zwischen 68 und 76 cm verstellbar sind.
Arbeitstische sind normalerweise 120 cm breit. Die Tiefe darf 90 cm nicht unterschreiten, weil der Abstand zwischen Auge und Bildschirm 45 bis 80 cm betragen sollte. Zwischen Tastatur und vorderer Tischkante sollte ein Freiraum von 5 bis 10 cm bleiben, um die Handballen auflegen zu können.
Um den Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen entgegenzuwirken, sollten regelmäßig Entspannungsübungen durchgeführt und kleine Pausen gemacht werden. Zur Dehnung der Nackenmuskulatur sollte man den Kopf langsam drehen und dabei abwechselnd über die linke und die rechte Schulter schauen. Für den Bewegungsapparat ist es wichtig, so oft wie möglich zwischen Gehen, Stehen und Sitzen zu wechseln. Im Sitzen empfiehlt es sich, immer mal wieder die Beine zu strecken und anzuziehen und mit den Füßen zu kreisen. Hände und Finger lockert man, indem man sie ab und zu ausschüttelt.
B i l d : Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft.
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