IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 17/1999, Seite 22 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Zukunftsorientierte Ausbildung

Brauchen wir eine neue Ausbildungsverordnung?

1998 wurde das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk und das Heizungsbauerhandwerk zusammengelegt. Unser Handwerk hat nun die einmalige Chance, auch die Ausbildungsberufe des Gas- und Wasserinstallateurs und des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers in einem Ausbildungsberuf zusammenzulegen. In der Fachwelt wird hart gestritten, ob die Zusammenlegung ein Teufelswerk oder ein Segen für die Zukunft unserer Betriebe und der zukünftigen Gesellen sei.

Tatsache ist:

- Die Ausbildungsbetriebe haben sich in den letzten Jahren mit großer Mehrheit zu Mischbetrieben entwickelt und bedienen den Markt heute selbstverständlich in beiden Fachsparten, in NRW beispielsweise über 90%.

- Die Betriebe übernehmen Aufträge aus beiden Fachbereichen und bilden ihre Auszubildenden auftragsorientiert aus. Die Ausbildung erfolgt also heute schon ca. 50% in jedem Fachbereich. Einige große Firmen können sicherlich 100% in der Fachrichtung ausbilden, in der sie den Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Die meisten Firmen schließen heute Ausbildungsverträge ab und wissen genau, daß sie den Ausbildervertrag inhaltlich nicht erfüllen können. (!?, daher auch die außer- und überbetriebliche Schulung ???)

- Der Ausbilder hat rechtlich jedoch die Pflicht, den Auszubildenden in dem Ausbildungsberuf auszubilden, der im jeweiligen Ausbildungsvertrag steht. Jeder Unternehmer müßte daher daran interessiert sein, daß diese rechtliche Verpflichtung aus vergangenen Zeiten beseitigt wird. Durch eine neue Ausbildungsverordnung, in der beide Ausbildungsberufe zusammengeführt würden, sind alle Probleme gelöst. Die Ausbildung könnte sich an der Realität orientieren. In der Wirklichkeit ist sie längst vollzogen.

Der Ausschuß für Berufsbildung im ZVSHK wurde beauftragt, eine Ausbildungsverordnung für einen Ausbildungsberuf, in der beide heutigen Ausbildungsberufe zusammengeführt sind, zu erarbeiten. Also ein neuer Ausbildungsberuf: "Installateur- und Heizungsbauer".

(Monostruktur) gleichzeitig sollten Alternativen vorgestellt werden.

Bei der Ausarbeitung der neuen Ausbildungsverordnung wurden folgende Leitlinien berücksichtigt:

1. Ausbildungsverordnung, Zwischen- und Gesellenprüfung sind eine Einheit.

2. Die in der Ausbildungsverordnung aufgenommenen Ausbildungspositionen sind Mindeststandard, die jede Firma nach der eigenen Betriebsstruktur erweitern kann, wie:

 

Grundbildung

2 Berufe wie bisher GWI ZHL

Fachrichtung
GWI ZHL

Monostruktur

Grundlagen der Berufsausbildung

wie bisher!

wie bisher!

Aufbau und Organisation des Betriebes

wie bisher!

wie bisher!

Arbeitsrecht, Tarif, Arbeitsschutz usw.

wie bisher!

wie bisher!

UVV, Umweltschutz, Energieverwendung

wie bisher

wie bisher

Planen und Vorbereiten des Arbeitsauftrages

wie bisher

wie bisher

Lesen und Anwenden von Skizzen und Zeichnungen

wie bisher

wie bisher

Prüfen und Messen an auftragsbezogene Arbeiten wie: Maße, Formgenauigkeit, Oberflächen usw.

wie bisher!

wie Fachrichtung

Hart- und Weichlöten, Kleben, Pressen und Nieten an Blechen/Profile

wie bisher, jedoch ohne Nieten von Blechen und Profilen

wie Fachrichtung

Manuelles Spanen und Umformen: Sägen, Biegen, Bohren, Gewinde. Meißeln Profile und Bleche stauchen, richten usw.

wie bisher! jedoch ohne Meißeln, Profile und Bleche stauchen, richten usw.

wie Fachrichtung

Maschinelle Bearbeitung mit üblichen Maschinen

wie bisher!

wie bisher!

Instandhaltung von Ver- und Entsorgungsanlagen

wie bisher!

wie bisher

Manuelles und maschinelles Umformen von Rohren, Blechen und Profilen

 

 

Schweißen, Löten und thermisches Trennen

 

 

Fachbildung

2 Berufe wie bisher GWI ZHL

Fachrichtung
GWI ZHL

Monostruktur

Planen, Vorbereiten und Bewerten der Arbeitsabläufe

wie bisher! mit Aufmaß

wie Fachrichtung

Lesen, Anwenden und Erstellen von techn. Unterlagen. Abwicklungen usw.

wie bisher! jedoch ohne Abwicklungen

wie Fachrichtung

Prüfen, Messen und Anwenden von Lehren

wie bisher

wie Fachrichtung

Fügen: Rohre nach Medien, Druck und Temperatur.
Bleche falzen usw.

wie bisher ohne falzen von Blechen usw.

wie Fachrichtung

manuelles Spanen

manuelles Spanen

manuelles Spanen

maschinelles Bearbeiten.
Bohren und Fräsen an Beton und Mauerwerk

wie bisher: jedoch ohne Bohren und Fräsen an Beton und Mauerwerk

wie Fachrichtung

manuelles und maschinelles Umformen von Rohren und Blechen
Bearbeitung von Blechen und Profilen

wie bisher! ohne Bearbeitung von Blechen und Profilen

wie Fachrichtung

Schweißen, Löten und thermisches Trennen. Profile, Feinbleche usw.

wie bisher, jedoch ohne Profile und Feinbleche

wie Fachrichtung

Überprüfen elektrischer Anschlüsse

Herstellen elektrischer Anschlüsse

wie Fachrichtung

Schablonen usw.

wie bisher

wie bisher

Montieren und Demontieren von Rohrleitungen für Ver- und Entsorgungsanlagen ohne Objekte, bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf

wie bisher! jedoch bezogen auf die jeweilige Fachrichtung

Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen für Ver- und Entsorgungsanlagen ohne Objekte aus der Fachrichtung GWI und/oder ZHL

Montieren und Demontieren von Ver- und Entsorgungsanlagen einschl. der Objekte, bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf

wie bisher jedoch bezogen auf die jeweilige Fachrichtung

Montieren und Demontieren von Ver- und Entsorgungsanlagen einschl. der Objekte aus der Fachrichtung GWI und/oder ZHL

- Große Heizungsanlagen mit Stahlrohr
- Service
- Bauklempnerei
- Lüftungsanlagen
- überwiegend Sanitär
- überwiegend Heizung usw.

3. Unabhängig von Art und Umfang der Aufträge muß jeder Betrieb ausbilden können.

4. Die technischen Inhalte dürfen nur zu einem Berufsschultag führen.

5. Die Ausbildungsverordnung muß der Forderung des Marktes entsprechen und daher auf unsere Betriebe zugeschnitten sein.

6. Die Ausbildungsverordnung muß zukunftsorientiert sein und dem Trend der Zeit folgen. "Alles aus einer Hand".

7. Alle Betriebe müssen sich in der Ausbildungsverordnung wiederfinden, gleichgültig wie sie strukturiert sind.

8. Die heutigen obligatorischen ÜBL-Lehrgangswochen dürfen nicht ausgeweitet werden.

Der Ausschuß für Berufsbildung hat die neue Ausbildungsverordnung in Anlehnung an die vorhandene Ausbildungsverordnung für Gas- und Wasserinstallateure und für Zentralheizungs- und Lüftungsbauer vorgenommen, Überflüssiges gestrichen und Überschneidungen abgearbeitet. Das Ergebnis ist verblüffend. Bis auf nur wenige Ausbildungspositionen konnten drei Ausbildungsmodelle erstellt werden, die sich nur noch in der Überschrift unterscheiden.

Modell 1

Zwei Berufe wie bisher: Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

Vorteile: In der Berufsschule kann der Fachunterricht intensiver vermittelt werden. Für schwache und lustlose Schüler ein fragwürdiger Vorteil.

Nachteil: Die Firma muß ständig dafür sorgen, daß der Azubi auch in seinem Beruf ausgebildet wird. In den meisten Firmen ist dieses nicht immer möglich, da der Markt die Fachrichtung bestimmt.

Modell 2

Ein Beruf mit Fachrichtung: Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

Vorteile: In der Berufsschule kann der Fachunterricht ab dem 3. Ausbildungsjahr intensiver vermittelt werden. Vorteil für schwache und lustlose Schüler.

Nachteile: Der Betrieb muß für die fachbezogenen Aufträge sorgen. Der Auszubildende bleibt in der Fachrichtung, in der er nicht ausgebildet wurde, Helfer. Eine Zweitlehre ist nicht möglich.

Modell 3

Ein Beruf: Installateur- und Heizungsbauer (Monostruktur)

Vorteile: Der Auszubildende erlernt beide Fachrichtungen gleichzeitig. In NRW ist das für den Azubi nicht neu. Über 90% lernen in der Firma beides. In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.

Nach der Gesellenprüfung hat er größere Beschäftigungschancen, da er in beiden Fachbereichen theoretisches Fachwissen besitzt.

Die Firma kann Aufträge annehmen, ohne ständig auf die Ausbildungsinhalte zu achten.

Nachteile: Es gibt keine.

Berufsschule: Die Berufsschule muß den Fachunterricht auf die wirklich notwendigen Inhalte beider Fachrichtungen begrenzen. Der Auszubildende muß bereit sein, im Unterricht mitzuarbeiten, dann ist die Ausbildung in der Berufsschule kein Problem und die Gesellenprüfung nicht gefährdet. Die Firmen sollten jedoch nur lernwillige Auszubildende einstellen.

Wenn Sie diese drei Ausbildungsmodelle vergleichen, dann wird deutlich, daß die Monostruktur (Modell 3) ein absoluter Glücksfall für unser Handwerk ist, denn es befreit den Betrieb von allen Zwängen und bringt Nachwuchs hervor, der in beiden Fachrichtungen über technisches Fachwissen verfügt.

Die Ausbildung mit Fachrichtung (Modell 2) ist fast identisch mit dem, was wir heute haben, jedoch mit dem zusätzlichen Nachteil, daß der Geselle in einer Fachrichtung immer Helfer ist. Es ist also das schlechteste Modell.

Fachbildung

2 Berufe wie bisher GWI ZHL

Fachrichtung
GWI ZHL

Monostruktur

Montieren von Meß-, Steuer-, Regel- und Sicherheits-
einrichtungen. Messen von Betriebsdaten.

wie bisher jedoch ohne Erfassung der Betriebsdaten

wie bisher jedoch ohne Erfassung der Betriebsdaten

Anfertigen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser oder montieren von Lüftungskanälen je nach Beruf

wie bisher jedoch bezogen auf die jeweilige Fachrichtung

Montieren von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser und/oder Lüftungsanlagen ohne Anfertigen

Prüfen von Funktionen und Inbetriebnehmen von Ver- und Entsorgungsanlagen, jedoch bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf

wie bisher jedoch bezogen auf die jeweilige Fachrichtung

Prüfen von Funktionen und Inbetriebnehmen von Ver- und Entsorgungsanlagen aus der Fachrichtung GWI und/oder ZHL

Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen, bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf

wie bisher jedoch bezogen auf die jeweilige Fachrichtung

Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen aus der Fachrichtung GWI und/oder ZHL

Instandhaltung von Ver- und Entsorgungsanlagen, bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf

wie bisher jedoch bezogen auf die jeweiligeFachrichtung

Instandhaltung von Ver- und Entsorgungsanlagen, aus der Fachrichtung GWI und/oder ZHL

Transporte

Transporte

Transporte

Dämmen

Dämmen

Dämmen

Zwischenprüfung

2 Berufe wie bisher GWI ZHL

Fachrichtung
GWI ZHL

Monostruktur

Rohrformstück aus mehreren Werkstoffen und Blechformstück und Arbeitsprobe aus dem jeweiligen Ausbildungsberuf

wie Monostruktur

Rohrformstück aus der Fachrichtung GWI oder ZHL oder Lüftung.
30% der erreichten Punkte sollen zur Gesellenprüfung

Fragen aus der Technologie schriftlich lösen.
Arbeitsprobe

wie Monostruktur

Fragen aus der Technologie, die sich aus der praktischen Prüfung ableiten lassen, schriftlich lösen.
30% der erreichten Punkte zur GP

Was sagen die Kritiker zur Monostruktur?

- Die Betriebe können dann nicht mehr ausbilden. Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Der Betrieb kann nun ausbilden, ohne immer nach ausbildungsgerechten Aufträgen zu suchen. Ebenfalls sind die Bildungspositionen Mindeststandard und können beliebig erweitert werden. Die absolute Freiheit in der Ausbildung wird in den Bildungspositionen der Fachbildung (siehe Tabelle) durch den Hinweis und/oder festgeschrieben.

- Der Auszubildende ist in der Berufsschule überfordert. Schon heute bestehen viele Azubis die Gesellenprüfung nicht. Überwiegend ist die theoretische Prüfung betroffen. Ein Auszubildender mit einem normalen Hauptschulabschluß, der in der Schule mitarbeitet, besteht die Prüfung heute und auch in der Monostruktur. Eine bessere Auswahl der Auszubildenden ist jedoch sicherlich erforderlich.

- In der Monostruktur sind die Ausbildungsinhalte gekürzt und die Ausbildung ist somit nicht umfassend.

Dieser Einwand ist nicht richtig. In der Zusammenfassung sind die Ausbildungsinhalte der drei Modelle nebeneinandergestellt. Überzeugen Sie sich selbst (Tabellen).

- Die Blechverarbeitung zur Ableitung von Niederschlagswasser und/oder der Lüftungstechnik kommt zu kurz.

Gesellenprüfung

2 Berufe wie bisher GWI ZHL

Fachrichtung
GWI ZHL

Monostruktur

GWI
3 Prüfungsstücke:
- Versorgung
- Entsorgung
- Blechformstück
- 2 Arbeitsproben

ZHL
2 Prüfungsstücke:
- Rohrformstück
- Blechformstück
- 2 Arbeitsproben

wie bisher!

2 Anlagenteile, in denen die techn. Arbeitsproben enthalten sind.
1 Anlagenteil GWI und 1 Anlagenteil ZHL oder Lüftung

Fragen aus der Technologie schriftlich lösen.
Arbeitsprobe

wie bisher!

Fragen aus der Technologie, die sich aus der praktischen Prüfung ableiten lassen, schriftlich lösen. Über seine Anlagenteile soll er schriftliche Aussagen machen.

 

Das ist schon heute so. Wenn in der Firma diese Arbeiten ausgeführt werden, dann erlernt der Azubi diese Fertigkeiten. Jedoch sollen diese Fachbereiche nicht mehr prüfungsrelevant sein. Heute muß jeder Prüfling ein Blechformstück nachweisen, obwohl in vielen Firmen diese Fachbereiche nicht vorkommen. Der Azubi muß heute nur für die Prüfung einen ÜBL-Lehrgang (Blechbearbeitung) besuchen.

- Der Azubi lernt das Schweißen nicht ausreichend. Stimmt, tut er heute auch nicht. Viele Heizungsbauerlehrlinge erlernen das Gasschweißen nur in der ÜBL. Kleine Betriebe, die die Mehrheit der Auszubildenden stellen, bauen Heizungsanlagen ohne Schweißverbindungen. Sind sie trotzdem erforderlich, macht es ein Geselle. Große Heizungsfirmen, die Stahlrohr verarbeiten, haben die Möglichkeit, dem Azubi das Schweißen beizubringen. Das ist heute schon so.

- Der Berufsschulunterricht muß ausgeweitet werden.

Auf keinen Fall, ein Unterrichtstag für beide Fachbereiche reicht aus. Die Schule sollte jedoch wieder ausschließlich Berufsausbildung betreiben.


Innung Mettmann

Gebäudetechnisch Hand in Hand

Wünsche und Wirklichkeiten bei der 2. gemeinsamen Marktchancenveranstaltung im Kreis Mettmann

Wie sehr das Wünschenswerte und das Machbare bei der Gebäudetechnik aus einer Hand wohl immer noch auseinanderklaffen, erlebten die Elektro-Innung und die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik im Kreis Mettman bei ihrer 2. gemeinsamen Marktchancenveranstaltung zum "intelligenten Haus vom Handwerk".

Zeitlich und räumlich eng verbunden mit dem von der Bevölkerung hervorragend angenommenen 1. Haaner Handwerkermarkt des örtlichen Bau- und Ausbaugewerbes, zogen die beiden Berufsgemeinschaften im Gruitener Bürgerhaus eine attraktive Marketingaktion für ihre Mitgliedsbetriebe auf - mit einer sehenswerten gebäudetechnischen Ausstellung, die mehr als 20 renommierte Hersteller aus beiden Sparten und auch einige Fachgroßhändler gestalteten, mit einem Dutzend kurzer Fachvorträge - angefangen von verschiedenen Leit- und Automatisierungstechniken über die "alternativen" Themen wie etwa Solartechnik oder Brennstoffzellen bis hin zum Überspannungsschutz für Installationen und Geräte - und mit einer kompetent besetzten Podiumsdiskussion zum Abschluß, an der sich Vertreter der Industrie und des Handwerks, der Energieagentur NRW und der Architekten und Fachingenieure beteiligten. Allein - die zusammen 400 Mitgliedsbetriebe der beiden Innungen spielten längst nicht so aktiv mit, wie es SHK-Obermeister Kornelius Reismann und Elektro-Obermeister Werner Plümacher erhofft hatten.

Sind demnach viele, gar die meisten Elektro- und SHK-Handwerker noch nicht interessiert und damit auch noch nicht "fit" genug für die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit, obwohl der Kunde heute doch am liebsten alles aus einer Hand bekäme? Eine gewichtige Rolle spielte diese Frage auch bei der Podiumsdiskussion, bei der Elektro-Unternehmer Lothar Hellmann (Duisburg) und SHK-Unternehmer Peter Alex (Wuppertal) für das Handwerk, Harald Sawaryn von Buderus und Frank Bieber von Merten für die Industrie, Rainer von Loon von der Energieagentur NRW sowie Architekt Frieder Heinz, BDA-Vorsitzender Bergisch Land und Fachingenieur Knut Czepuck aus dem Beirat der VDI-Gesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung den Hürdenlauf anschaulich machten, der auf dem Weg zum "intelligenten Haus vom Handwerk", zur gebäudetechnisch systematisch und ineinandergreifenden, energieschonenden und folgekostendämpfenden Lösung noch regelmäßig zu bewältigen ist.

Fazit: In vielen Elektro- und SHK-Betrieben hapert es nicht so sehr an der technischen Kompetenz, sondern vielmehr an der konsequenten Kundenorientierung und -beratung, an der systematischen und professionellen, gewerkeinternen und -übergreifenden Kooperation und vor allem am "Markt machen" im Sinne des Verkaufens von Nutzen oder Vorteilen wie etwa Komfort, Sicherheit, Energieeinsparung und Verringerung von Folgekosten. Ob die Industrie dem Handwerk hierzu schon genügend und vor allem die richtige Schützenhilfe gibt, ob das industrielle Produktmarketing noch zu technikverliebt, zu wenig kunden- und nutzenorientiert ist, ob das Marketing der Hersteller vom Handwerk intensiver aufgegriffen und wirksamer vor Ort unterstützt und umgesetzt werden muß - diese Debatte mit guten Argumenten auf beiden Seiten endete schließlich unentschieden.

Die klassische Dreiecksbeziehung zwischen Bauherr, Architekt und Handwerker gehört weitgehend der Vergangenheit an, seitdem sich Bauträger und Generalunternehmen vielfach mit eigenen Planungsabteilungen dazwischengeschoben und den freien Planer verdrängt, den Handwerksbetrieb zum Subunternehmer degradiert haben. Durch den damit einhergehenden Trend zur funktionalen Ausschreibung wird diese Entwicklung verschärft.

Auch die klassische Aufteilung zwischen Planung, Ausführung und Bauleitung hat zumindest bei der Gebäudetechnik inzwischen Seltenheitswert. Im Pro und Kontra beklagten die Handwerker vor allem, daß sich Planer zu oft nur auf die Gestaltung konzentrierten, zu geringes Interesse an moderner Gebäudetechnik zeigten, zu selten Fachingenieure heranzögen und statt dessen die technische Planung zu häufig Komponentenherstellern oder - als kostenlose "Pflichtaufgabe" - dem ausführenden Handwerk überließen. Die vom Praktiker an der Basis oftmals nachträglich verlangte Korrektur von Planungsmängeln und die Koordinationsprobleme aufgrund faktisch fehlender Bauleitung veranlaßten mehr und mehr Handwerksbetriebe, die Planung bis hin zum kompletten Engineering selbst in die Hand zu nehmen, um praxisgerechte, systematische und effiziente Lösungen zu erzielen. Natürlich hielten die Planer dagegen: Die Planung gehöre in die Hand der dafür ausgebildeten Fachleute, das Handwerk beteilige sich selbst an ausgefeilten und stimmigen Ausschreibungen kaum noch, biete viel zu selten praktikable Alternativen an und sei an größeren und systematisch auf längere Lebens- und Amortisationsdauer ausgelegten Lösungen oft gar nicht interessiert.

Moderne Gebäudetechnik hat immer dann einen besonders schweren Stand, wenn - wie regelmäßig bei Bauträgern und Generalunternehmern - die Minimierung der Herstellungskosten und die größtmögliche Rendite im Vordergrund stehen oder die Unterhaltskosten auf andere abgewälzt werden können. Private, gewerbliche und öffentliche Bauherren, die in selbstgenutzte Gebäude investieren, sind mit Blick auf die Folgekosten hingegen viel stärker an energiesparenden, sicheren und komfortablen Techniken interessiert. Die gebäudetechnischen Entfaltungschancen wachsen noch einmal beträchtlich, wenn Planer und Handwerker so früh wie möglich zusammenarbeiten.

Obwohl die Zahl der marktreifen Techniken stetig wächst, ist das Wissen darüber bei Planern, Handwerkern und Kunden noch viel zu gering. Deshalb ist "konzertierte" Information und Beratung die Schlüsselaufgabe, um auf breiter Front ein Umdenken für weniger Energieverbrauch und Folgekosten und mehr Komfort und Sicherheit zu erreichen. Dieser Entwicklungsprozeß ist selbst kostspielig, weil Zeit und Geduld investiert werden müssen - nicht zuletzt auch deshalb, weil komplexe Technik noch längst nicht wirklich anwendungsfreundlich ist und daher nicht selten auf sogar wachsenden Widerstand stößt. Gut für’s wünschenswerte Umdenken wären hingegen neue Finanzierungswege wie Energie-Contracting - vor allem dann, wenn sie für Handwerker und auch für Mieter leichter zugänglich wären.

Und bei alledem nicht zu vergessen: Die geschäftliche "Musik" spielt zu schätzungsweise 80 Prozent in der Modernisierung des Gebäudebestands. Dieser Milliardenmarkt ist noch die Domäne und Chance für das Handwerk.


"Unternehmensführung für Jungunternehmer im SHK-Handwerk"

Zielgruppe:

Termin und Ort:

· Gas/Wasser-Installationsmeister

· Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister, die den Schritt in die Selbständigkeit unmittelbar vor sich haben oder seit kurzer Zeit selbständig sind.

· Mittwoch, 29. 9. 1999 und
· Donnerstag, 30. 9. 1999

· Hotel Eichenhof
Hansaring 70, 48268 Greven

Ziele:

Kosten:

· Organisation des Unternehmens unter rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekten.

· Erfahrungsaustausch mit dem Ziel wiederkehrender Zusammentreffen.

· Seminargebühr incl. Pausengetränke:
300,- DM pro Person

· Übernachtung u. Verpflegung
200,- DM pro Person

Inhalte:

Anmeldung:

· Kalkulation
· Marketing
· Techn. Regelwerk
· Rechtliche Grundlagen
· SHK-Anlagentechnik 2000

Fachverband
Sanitär Heizung Klima
Grafenberger Allee 59
40237 Düsseldorf
Tel.: (0211) 69065-80
Fax: (0211) 69065-89
Ansprechpartnerin:
Paula Kunsmann

Programm

Mittwoch, 29. September 1999

10.00 Uhr

Begrüßung und Einführung

10.30 Uhr

Kalkulation im SHK-Betrieb
Referent: A. Jansenberger

12.30 Uhr

Mittagspause

13.30 Uhr

Technisches Regelwerk - Anforderungen und Chancen
Referent: H.-P. Sproten

15.00 Uhr

Pause

15.15 Uhr

Alternative Marktfelder - Marketing im SHK-Betrieb
Referent: H.-P. Sproten, A. Jansenberger

Donnerstag, 30. September 1999

08.15 Uhr

Alternative Marktfelder - Marketing im SHK-Betrieb
Referent: H.-P. Sproten, A. Jansenberger

10.15 Uhr

Pause

10.30 Uhr

Rechtliche Grundlagen
Referent: RA P. Schlüter

12.30 Uhr

Mittagessen

13.30 Uhr

SHK-Anlagentechnik 2000
Referent: H.-P. Sproten

15.30 Uhr

Pause

15.45 Uhr

Seminarresümee und Ausblick (Änderungen vorbehalten)


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