IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1999, Seite 18 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Nordrhein-Westfalen
Arbeitsplätze im Handwerk - keine 2. Wahl
Gegen Kommunen als Wirtschaftsunternehmen
"Unter unseren Mitgliedsunternehmen herrscht helle Empörung". So beschreibt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen, Dr. Hans-Georg Geißdörfer, die Stimmung in seiner Handwerksbranche, seit bekannt ist, daß die Landesregierung die Hürden für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und kommunalen Unternehmen deutlich senken will. Vor allem Ministerpräsident Wolfgang Clement habe erheblich an Vertrauen eingebüßt, denn er sei es schließlich gewesen, der in den zurückliegenden Monaten dem Mittelstand mehrere Male zugesichert hatte, den Städten würde nicht erlaubt, in die bisherigen Domänen der Privatwirtschaft einzudringen. Der Fachverband SHK, so kündigte Geißdörfer an, werde mit allen Mitteln gegen die Pläne der Regierung angehen - so wie er bisher schon zur Speerspitze derer gehört habe, die die Trennungslinie zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen verteidigt hatten.
In den letzten Februartagen hatte Innenminister Fritz Behrens zur Verwunderung selbst seiner Fachbeamten dargelegt, daß der Paragraph 107 der Gemeindeordnung sehr viel weitgehender geändert werden soll, als sich dies in bisherigen Entwürfen abgezeichnet hatte. Man habe mit der vom Kabinett verabschiedeten Fassung "in weiteren Teilen kommunalen Wünschen und Erwartungen entsprochen", kommentierte er. Nach dem Willen vor allem der Kommunalpolitiker in der SPD-Fraktion sollen wirtschaftliche Aktivitäten von Kommunen künftig in den für das SHK-Handwerk besonders wichtigen Bereichen Energie- und Wasserversorgung bereits dann erlaubt sein, wenn damit ein "öffentlicher Zweck" erfüllt wird (bisher "dringender öffentlicher Zweck"). Als wirtschaftliche Betätigung wird dabei sehr allgemein "der Betrieb von Unternehmen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern und Dienstleistungen am Markt tätig werden", verstanden. Außerhalb der Bereiche Energie und Wasser ist wirtschaftliches Engagement sogar erlaubt, wenn "der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser oder wirtschaftlicher erfüllt werden kann". Geißdörfer: "Die Landesregierung will also nichts weniger als die Beweislast umkehren: Unsere Unternehmen, die zum Beispiel in dem zukunftsträchtigen Markt der umfassenden Gebäudebewirtschaftung, des sogenannten Facility Management, tätig werden wollen, müßten dann nachweisen, daß sie besser und wirtschaftlicher sind als die kommunale Konkurrenz. Und das, wo doch die städtischen Tochterunternehmen vielfältige Startvorteile haben - vom leichteren Marktzugang bis zum fehlenden Konkursrisiko. Ich kann sehr gut verstehen, wenn Handwerksmeister mir als Reaktion auf dieses Vorhaben sagen, daß dies ein harter Schlag gegen ihre unternehmerische Schaffensfreude sei". Von einem "gerechten Interessenausgleich", von dem Minister Behrens gesprochen hatte, könnten er und seine SHK-Kollegen nichts erkennen, meinte der Verbandshauptgeschäftsführer. Geißdörfer erinnerte an das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Peter Badura, das der Fachverband mit anderen Handwerksorganisationen in Auftrag gegeben hatte. Einer der Kernsätze Baduras lautet: "Die Gemeinden dürfen nicht allein nach kommunalpolitischer Zweckmäßigkeit als Wirtschaftsunternehmen tätig werden, nur weil sie daraus einen Vorteil für ihre Verwaltungstätigkeit erwarten oder darin ein nützliches Angebot für ihre Einwohner sehen. Eine reine Unternehmenstätigkeit ohne einen besonderen dadurch erreichbaren Zweck ist den Gemeinden verwehrt". Sie dürften sich nicht zu "allgemeinen Dienstleistungsunternehmen" entwickeln, sondern bleiben letztlich auf die "Daseinsvorsorge" für ihre Bürger beschränkt.
Wenn jetzt die Landesregierung den rechtlichen Rahmen derart gravierend zugunsten der Städte verändern wolle und diese - nach ihren bisherigen Äußerungen zu urteilen - damit nicht einmal zufrieden sind, dann werde das Handwerk Widerstand leisten, ist für Geißdörfer klar. Auf das Argument der kommunalen Seite, würde die "Fesseln" des bisherigen Paragraphen 107 nicht fallen, dann stünden Arbeitsplätze in Gefahr, haben die SHK-Unternehmer nur die Frage, ob die in ihren Betrieben dann als Konsequenz wegfallenden Arbeitsplätze denn für die Landesregierung "Arbeitsplätze zweiter Wahl" sind. Bislang zumindest hätten sich Clement, Wirtschaftsminister Steinbrück und andere Politiker der rot-grünen Koalition in Düsseldorf doch gegenseitig im Lob über den Arbeits- und Ausbildungsplatzgaranten Handwerk zu übertreffen versucht. Es gehe aber nicht an, von den Mittelständlern ständig soziales Engagement zu fordern und ihnen gleichzeitig den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen wegzuziehen, so SHK-Vertreter Geißdörfer.
Gemeinsam die Zukunft des Sanitärmarktes sichern
Förderverein setzt auf Zusammenarbeit - Neue Mitglieder willkommen
Gemeinsam die Zukunft des Sanitärmarktes sichern und stärken - darin sieht der Förderverein der Sanitärindustrie, des Sanitärhandels und des Sanitärhandwerks (FSI) seine Kernaufgabe. Eine wichtige Zielorientierung ist dabei die qualifizierte Weiterbildung für Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter.
Vor zwölf Jahren fanden sich Vertreter der drei Vertriebsstufen Industrie, Fachhandel und Fachhandwerk zusammen, um aktuelle Branchenprobleme und zukunftsorientierte Themen zu erörtern. Daraus entstand ein Forum aus Handwerksmeistern, Vertretern von Industrie und Handel und Repräsentanten der jeweiligen Organisationen, das sich mit der Gründung des Fördervereins eine Basis für gemeinsame Aktivitäten schuf.
Das Engagement des FSI ist besonders auf die Weiterbildung ausgerichtet. Verkaufsführung betriebswirtschaftliches Denken und Handeln müßten nicht nur erlernt, sondern auch praktisch umgesetzt werden, betont der Vorsitzende des Fördervereins, Klaus Bahne. Managementwissen sei gerade für den kleinen und mittleren Betrieb des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks ein entscheidender Vorteil im Markt. Und genau deshalb werde Weiterbildung für die Branche immer wichtiger, unterstreicht Carl Burkard, stellv. FSI-Vorsitzender und Vorstandsmitglied der Keramag. Nur derjenige, der sich neuen Entwicklungen nicht verschließe, sondern sich ständig für neue Aufgaben qualifiziere, stehe auch weiterhin auf einem stabilen Fundament.
Über die Kernaufgabe der Weiterbildung hinaus (dazu offeriert der FSI verschiedene Angebote) sucht der Förderverein den Dialog mit Partnern aus Wissenschaft und Politik, um Anliegen zu artikulieren, transparent zu machen und in die öffentliche Diskussion zu bringen. Die Bündelung der Kräfte innerhalb der Branche, für die sich der Förderverein einsetze, sei eine gute Chance, Signale für den Markt zu setzen und intensive Gespräche mit allen Multiplikatoren zu führen, erklärt dazu FSI-Geschäftsführer Dr. Hans-Georg Geißdörfer.
Eine Gelegenheit dazu bieten die "Raesfelder Schloßgespräche", zu denen der FSI in die Akademie des Handwerks auf Schloß Raesfeld einläd und bei denen es z.B. um den gemeinsamen Grundnenner in der Branche geht - die Geschlossenheit auf allen drei Stufen. Kleine und mittlere Unternehmen hätten es im Wettbewerb immer schwerer, sich Gehör zu verschaffen, so betont der FSI, und sie müßten im Konzert mit den Großen kräftiger die Werbetrommel rühren. Ein weiteres Beispiel sind "Kooperationstagungen Industrie - Handel - Handwerk", die vom FSI gemeinsam mit dem Fachverband Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Dabei geht es um mögliche Kooperationsformen, mit denen die Branche ein stärkeres Gegengewicht zu den Baumärkten bilden will. Der Förderverein der Sanitärindustrie, des Sanitärhandels und des Sanitärhandwerks versteht sich keineswegs als exklusiver Zirkel, sondern ist offen für alle Interessenten aus der Sanitärbranche, die die Anliegen des Vereins unterstützen wollen. In der Satzung wird der Weiterbildungszweck des gemeinnützigen Vereins deutlich unterstrichen. Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt und richten sich nach der Mitarbeiterzahl der mitwirkenden Betriebe.
Nähere Informationen:
FSI Förderverein e.V., Grafenberger Allee 59, 40237 Düsseldorf
Tel.: 02 11/6 90 65-20, (Frau Beeskow)
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