IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/1999, Seite 24 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Niedersachsen
Sondersitzung des Ausschusses für Berufsbildung
Beschluß: Die zukünftige Lehrlingsausbildung erfolgt in Fachrichtungen
In einer Sondersitzung diskutierte der Ausschuß für Berufsbildung nochmals die Alternativen des zukünftigen Ausbildungsberufsbildes. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile und den jeweiligen Folgen, welche die Betriebe als auch die Auszubildenden zu (er)tragen haben, hieß das Ergebnis: Der Ausschuß für Berufsbildung Niedersachsen setzt sich einstimmig für eine fachrichtungsbezogene Lehrlingsausbildung ein. Er unterstützt gleichzeitig mit diesem Beschluß die Vorhaben der Verbände Bayern und Schleswig-Holstein, die eine ebensolche Form der Berufsausbildung vertreten.
Grundsätzliches: Ein Berufsschultag
Die Neuordnung der Ausbildungsverordnung in dem Beruf Installateur- und Heizungsbauer muß das Ziel haben, die Ausbildungszeit von 31/2 Jahren nicht zu überschreiten. Des weiteren ist, damit die Ausbildung wieder im Betrieb stattfinden kann, die Berufsschulzeit auf höchstens einen Tag pro Woche zu begrenzen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß der Anteil derjenigen Fertigkeiten, die im Betrieb nicht zu vermitteln sind und überbetrieblich ausgebildet werden müssen, gering ausfallen muß. Mehr als maximal zehn bis zwölf Wochen Abwesenheit wegen überbetrieblicher Ausbildung, die zusätzlich zur Berufsschulzeit anfällt, sind einem Betrieb als auch einem Lehrling nicht zuzumuten. Eine qualifizierte handlungs- und auftragsorientierte Ausbildung verlangt eine Form der Anwesenheit im Betrieb, die nicht ständig durch Abwesenheit unterbrochen wird. An dieser Stelle wird schon das erste Problem deutlich, das entsteht, wenn eine breite Ausbildung Inhalte verlangt, die ein Großteil der Betriebe nicht abdecken kann.
Zwischenprüfung als Sperrfach
Der Ausschuß erachtet es als unabdingbar, die Zwischenprüfung wieder zu benoten. Die Zulassung zur Gesellenprüfung darf nur aufgrund einer erfolgreich abgelegten (bestandenen) Zwischenprüfung erfolgen. Die derzeitige Zwischenprüfung ist eine reine Lernstandskontrolle, die ausschließlich der Feststellung von Ausbildungs- und Lerndefiziten dient. Sie verfehlt für unsere Lehrlinge ihre Wirkung, da keine Sanktionen erfolgen. So ist nicht ausreichend sichergestellt, daß der Lehrling seine Lerndefizite auch bis zur Gesellenprüfung ausgleichen wird.
Fachrichtungen: Sanitär-Heizung-Klima
Obwohl es auf der Hand liegt, nach einer gemeinsamen Grundausbildung zwei Fachrichtungen GWI und ZHL - wie es derzeit z.T. auch durchgeführt wird - zu forcieren, werden hier Bedenken angemeldet. Sollten nur die beiden Fachrichtungen möglich sein, müßte z.B. der Bereich Klima mit in der Grundausbildung vermittelt werden. Die Grundausbildung würde auf diese Weise wieder breiter werden, aber leider - aufgrund der umfangreicheren Stoffülle - noch weiter an Tiefe verlieren. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausbildung in drei Fachrichtungen, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, als sinnvoll erachtet. Die Frage, ob die Berufsschulen diese Ausbildung auch leisten können, wird positiv gesehen, da bei der Gestaltung unseres neuen Berufsbildes die Berufsschulen lediglich vor organisatorischen Problemen stehen. Und die sind mit gutem Willen lösbar.
Weitere Bedingungen
Unsere Auszubildenden sollen nicht mehr während des ersten Lehrjahres gemeinsam mit den "Metallern" unterrichtet werden, sondern in einem eigenen Fachbereich "Versorgungstechnik" beschult werden. Alle ganzheitlichen und handlungsorientierten Lerntheorien, insbesondere der in der Berufsschule verpflichtend eingeführte systemtheoretische Ansatz, sprechen für einen fachbezogenen Unterricht ab dem ersten Tag.
Im Zuge der Neuordnung ist dafür zu sorgen, daß die Ausbildungsordnung von überflüssigem Ballast befreit (entrümpelt) wird. Diese Forderung gilt nicht nur für überholte Fertigkeiten, sondern auch für die schulischen Rahmenpläne der Berufsschulen, die noch immer eine zu tiefe und umfangreiche Fachtheorie beinhalten. So ist zu überlegen, ob z.B. das Auswendiglernen des Eisen-Kohlenstoff-Diagramms ein berufsbezogenes, sinnvolles und zukunftsorientiertes Wissen abgibt.
Es ist wichtig, daß die Grundausbildung mit der Gesellenprüfung abschließt und der "frische" Geselle selbständig zu arbeiten in der Lage ist. Anders ausgedrückt: Der junge Geselle muß in der Lage sein, mit seinem Abschluß (Gesellenbrief) den Lebensunterhalt für sich, eventuell auch für seine Familie, durch seine Arbeit zu erbringen. Eine breit angelegte Ausbildung, wie die Monostruktur, würde jedoch von der gesamten Berufsbreite nur ein wenig Tiefe vermitteln können, so daß der junge Geselle in keinem Fachgebiet qualifiziert genug ist, um selbständig zu arbeiten. Sollte erst Weiterbildung die Grundlage zum selbständigen und qualifizierten arbeiten schaffen, wird der "neue" Gesellenbrief zu einem "kleinen Gesellenbrief" degradiert.
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