IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1999, Seite 32 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Hessen
Ausschuß Berufsbildung
Sondersitzung
des Ausschusses für Berufsbildung des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Hessen.
Die Zusammenlegung der Berufe Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, der daraus resultierenden Neuordnung der Meisterprüfungs- sowie Ausbildungsverordnung, war Gegenstand einer Sondersitzung des Berufsbildungsausschusses am 3. November 1998 in den Räumen des Fachverbandes SHK Hessen.
Die Bildungsexpertin des ZVSHK Petra Westphal erläuterte den Anwesenden den Stand der Meisterprüfungsordnung. |
Als Referentin für diese Veranstaltung konnte Petra Westphal, Abteilung Berufsbildung im ZVSHK, gewonnen werden.
An dieser Veranstaltung nahm auch die Fachgruppe Heizung des Fachverbandes teil. Außerdem die Fachgruppenleiter Sanitär, Peter Michalak sowie der Fachgruppenleiter Klempner, Winfried Schmidt.
Nach einer kurzen Vorstellung durch den Geschäftsführer des FVSHK, Dr. Eugen Daum, begann Referentin Westphal mit ihren Ausführungen.
Zunächst erläuterte Frau Westphal den anwesenden Herren die bis zum heutigen Zeitpunkt feststehenden und angedachten Lösungen zur Meisterprüfungsverordnung. In § 45 der Handwerksordnung wird erläutert, was unter dem Begriff Ausübungsberuf und Ausbildungsberuf zu verstehen ist. Des weiteren stellte sie den Strukturentwurf einer Meisterprüfung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk vor. Dieser Entwurf wurde anläßlich der Mitgliederversammlung des ZVSHK am 15. September 1998 einstimmig verabschiedet. Im ersten Teil enthält der Entwurf ein Schwerpunktgebiet untergliedert nach Sanitär, Heizung oder Lüftung/Klima. Diese Schwerpunktgebiete sind von den Meisteraspiranten zu wählen und werden bei der Meisterprüfungsarbeit abgeprüft. Die Meisterprüfungsarbeit wird als Projektarbeit durchgeführt. In Teil II der Meisterprüfung wird ein neues Meisterbild entstehen. Es beinhaltet die Fächer technische Mathematik, Technologie, Arbeitsplanung, Werkstoffkunde sowie Kalkulation und Betriebsorganisation.
Im Bild rechts: GF Dr. Eugen Daum erläutert die Vorstellungen des Fachverbandes Hessen. |
Im zweiten Teil ihres Vortrages berichtete Frau Westphal über Entwürfe zur Ausbildungsverordnung. Hierbei werden zwei Modelle bevorzugt. Zum einen die Ausbildung nach Monostruktur die sich untergliedert in 11/2 Jahre Fachausbildung über die Gebiete Sanitär und Heizung und Klima/Lüftung, ein weiteres Jahr berufsbezogene Grundbildung sowie ein Jahr berufsfeldbreite Grundbildung. Nach 11/2 Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Das zweite Modell ist die Fachrichtungsstruktur. Hier kann gewählt werden nach der Fachbildung Sanitär, Heizung oder Lüftung und Klima. Ein weiteres Jahr berufsbezogene Grundbildung und im letzten Jahr die berufsfeldbreite Grundbildung. Auch in diesem Modell wird nach 11/2 Jahren eine Zwischenprüfung erfolgen.
Zum Schluß ihres Vortrages machte die Bildungsexpertin nochmals darauf aufmerksam, daß mit der Verabschiedung einer einheitlichen Meisterprüfungsverordnung erst im Jahre 2000 und mit der Verabschiedung einer neuen Ausbildungsverordnung für das Jahr 2001 bis 2002 zu rechnen ist. Die ersten nach der geänderten Verordnung geprüften Gesellen würden dann frühestens im Jahr 2004 ihre Ausbildung beendet haben. Dieser Zeitraum sei aber nur zu verwirklichen, wenn die Sozialpartner (ZVSHK und IG-Metall) sich zügig über die Eckdaten verständigten.
Verleihung des Ehrenbriefes
Zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen gratulierte Landesinnnungsmeister Werner Scharf dem Obermeister der Innung Groß-Gerau und Vorstandsmitglied des Fachverbandes Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Wilfried Schmidt, für dessen ehrenamtlichen Einsatz und die Verdienste für das SHK-Handwerk.
Von links Kreishandwerksmeister Werner Wedel, Vizepräsident Preuss von der Handwerkskammer Rhein-Main, OM Wilfried Schmidt, LIM Werner Scharf und GF Dr. Eugen Daum sowie OM Ernst Jung (Innung Darmstadt). |
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