IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1999, Seite 19 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Betriebsführung

Praxisseminar Qualitätsmanagement

Gute Leistung für gutes Geld - das erwartet der Kunde selbstverständlich auch von einem Handwerksbetrieb. Flexibilität, Service und moderner Führungsstil sind einige der Stichworte, auf die es heute mehr denn je im Wettbewerb ankommt. Doch die Qualität der Leistung beschränkt sich nicht nur auf die Erstellung von sanitär- und heizungstechnischen Anlagen, sie ist untrennbar von der Qualität der Betriebsorganisation abhängig, die auch entscheidend für den Ertrag ist.

Speziell auf die Bedingungen und die Anforderungen des SHK-Handwerks zugeschnitten ist das Angebot der SHK-ZERT, Fachbetrieben der Branche Hilfestellung bei der Einführung eines entsprechenden Managementsystems nach DIN EN ISO 9001 zu leisten. Am 15. und 16 April dieses Jahres veranstaltet deshalb das Berufsförderungswerk des SHK-Handwerks, gemeinsam mit der SHK-ZERT, in Potsdam ein Praxisseminar für Betriebsinhaber und Führungskräfte, in dem die Grundlagen für ein solches Qualitätsmanagementsystem vermittelt werden. Es beinhaltet Vorträge, Gruppenübungen und Diskussionen, in denen auf individuelle Fragen und Problemstellungen eingegangen wird.

Die Kosten für dieses Einführungsseminar betragen, einschließlich einer Übernachtung, der Verpflegung sowie der Seminarunterlagen, 890 Mark. Weitere Auskünfte erteilt und Anmeldungen nimmt das Berufsförderungswerk des SHK-Handwerks, Rosa-Luxemburg-Straße 1, 14482 Potsdam, entgegen. Ansprechpartner ist Jörg Reifenauer, Tel. 0331/ 7438160, Fax: 0331/ 7438169.

Wartungsvertrag

Der Hausbesitzer ist verantwortlich

Jeder Betreiber einer Feuerungsanlage mit einer Leistung von mehr als 11 kW, und das gilt auch für häusliche Feuerungsanlagen, ist nach dem Gesetz verpflichtet, diese regelmäßig warten zu lassen. Ein Hausbesitzer kann diese Auflage - und die damit verbundenen Kosten - auch nicht durch einen entsprechenden Absatz im Mietvertrag auf seinen Mieter übertragen. Entsprechende Klauseln sind, so das Amtsgericht Langenfeld und das Landgericht Düsseldorf, unwirksam. (Urteil vom 17.11.94 - 24 S 346/94 und entsprechend BGH-Urteil vom 15.5.91 - VIII ZR 38/90).

Fachbetriebe, die solche Wartungsverträge anbieten, sollten Hausbesitzer auf diese Rechtslage aufmerksam machen und sich nicht an den oder die Mieter von Wohnungen mit dezentraler Heizungsanlage weiterverweisen lassen.

Solaranlagen

Förderung bis zum Ende des Jahres 2000

Privathaushalte, die in den Bau von Solaranlagen investieren, werden nach dem Eigenheimzulagegesetz noch bis zum Ende des Jahres 2000 steuerlich gefördert. Diese Zusatzförderung gilt für alle Maßnahmen zum Einbau von Solaranlagen, die vor der Nutzung der betreffenden Wohnung und vor dem 1. Januar 2001 abgeschlossen sind sowie für Niedrigenergiehäuser, die vor diesem Termin fertiggestellt werden.

Darüber hinaus hat die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) ihre Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien durch die Vergabe zinsgünstiger Kredite verbessert. Diese können durch die jeweilige Hausbank des Antragstellers vermittelt werden. Weiterhin sind ERP-Umweltdarlehen über die sonst übliche Höchstgrenze von zwei Millionen Mark in den alten und einer Million Mark in den neuen Bundesländern möglich. Weitere Informationen erteilen die Finanzämter sowie die DtA-Infoline in Bonn, Tel. 0228/8312401, Fax: 0228/8312562.

Gewässerschutz-Handbuch

Regelwerk für Entwässerungsanlagen

Die rechtliche Neuordnung auf dem Gebiet der Zulassung von Fachfirmen im Bereich der Grundstücksentwässerung erfordert von den Fachbetrieben unter anderem auch das Vorhandensein des relevanten technischen Regelwerkes. Die ÜWG-SHK, St. Augustin, hat deshalb eine entsprechende fachspezifische Normensammlung zusammengestellt, die das geforderte Regelwerk komplett abdeckt. Sie beinhaltet die das Fachgebiet betreffenden Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, wobei im letztgenannten Abschnitt zunächst die speziellen Hamburger Regelungen berücksichtigt sind.

Enthalten sind zudem die technischen Regeln für die Anlagenbereiche:

1. Grundleitungen und zugehörige Einrichtungen sowie deren Dichtheitsprüfung.

2. Abscheider- und Kleinkläranlagen sowie

3. Anlagen für die Ableitung von Niederschlagswasser.

Das Handbuch kostet für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation 390,- DM und kann ab sofort bei der ÜWG-SHK-Geschäftsstelle in St. Augustin, Rathausallee 6, 53757 St. Augustin, oder bei der Landesstelle der ÜWG für den Bereich der Grundstücksentwässerung in Hamburg bestellt werden.

 

ZVSHK-Terminkalender 1999

Datum

Veranstaltung

23. bis 27. März 1999

ISH, Frankfurt

6. Mai 1999

Gemeinschaftsveranstaltung, Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Hannover

2. Juni 1999

50-Jahr-Feier des ZVSHK, Bonn

3./4. Februar 2000

10. Deutscher Klempnertag mit Verleihung des Architekturpreises des Deutschen Klempnerhandwerks, Würzburg

22./23. Juni 2000

12. Erdgasforum, Hamburg

ZVSHK Termine - Fakten - Informationen

Telefon: 02241/29056
Telefax: 02241/21351

eMail: Zentralverband-SHK@t-online.de

Internet: http://www.Zentralverband-SHK.de

 


Gemeinschaftsveranstaltung in Hannover

Fachtagung Gebäude- und Grundstücksentwässerung

Am 6. Mai dieses Jahres veranstaltet der ZVSHK, gemeinsam mit dem Fachverband SHK Niedersachsen, im Congress Centrum in Hannover eine Fachtagung "Gebäude- und Grundstücksentwässerung". Vermittelt werden wichtige Informationen und praxisnahe Hinweise zu den Themen: Ableitung von Schmutzwasser, Versickerung von Niederschlagswasser sowie Verlegung und Prüfung von Rohrleitungen.

Hier das Programm:

Ab 9.00 Uhr

Gelegenheit zum Besuch der Fachausstellung mit vortrags- und themenbezogenen Komponenten, Geräten und Fahrzeugen.

10.00 Uhr

Begrüßung und Einführung

10.15 Uhr

Regenwasserversickerung auf kleinen Grundstücken - Praxisgerechte Möglichkeiten der unterschiedlichen Versickerungsarten

10.45 Uhr

Planung und Ausführung von Regenwassernutzungsanlagen

11.45 Uhr

Dachbegrünung und Dachentwässerung - Erfahrungen und Planungskriterien

14.00 Uhr

Dichtheitsprüfung von Grundleitungen, Abnahme-, Luft- und Wasserprüfungen - Neue Anforderungen aus der DIN EN 1610

14.30 Uhr

Landesspezifische Regelungen am Beispiel der Stadt Hannover

15.45 Uhr

Qualifikation von Fachbetrieben am Beispiel des Hamburger Abwassergesetzes

16.15 Uhr

Zustandserfassung von Grundstücksentwässerungsleitungen

16.45 Uhr

Diskussion und Zusammenfassung

Die Veranstaltung wird von einer Fachausstellung begleitet, auf der Gewährleistungspartner des ZVSHK sowie Hersteller von Komponenten, Geräten und Fahrzeugen ihre vortrags- und themenbezogenen Erzeugnisse präsentieren. Gelegenheit zum Besuch dieser Ausstellung ist vor der Veranstaltung (ab 9.00 Uhr) sowie in den Veranstaltungspausen.

Das komplette Programm mit den Anmeldeunterlagen kann ab sofort beim ZVSHK in St. Augustin oder dem Fachverband SHK Niedersachsen, Laatzen, angefordert werden. Anmeldeschluß ist der 23. April 1999. Für von außerhalb anreisende Teilnehmer ist im Congress Hotel am Stadtpark, Clausewitzstraße 6, 30175 Hannover, Tel. 0511/28050, Fax: 0511/814652, ein Zimmerkontingent reserviert. Zimmerbestellungen sind bis zum 9. April von den Teilnehmern selbst vorzunehmen und zu bezahlen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet, einschließlich Tagungsunterlagen und Tagesverpflegung, für Mitglieder der SHK-Organisation 250,- DM, für Nichtmitglieder 325,- DM.

 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]