IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/1999, Seite 17 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Hessen


Herbstsitzung der Landesfachgruppen

Am 13. Oktober 1998 fand die Sitzung der Fachgruppen Gas- und Wasserinstallation sowie Klempnerei in der Geschäftsstelle des FVSHK Hessen statt.

Die Schwerpunkte in der Tagesordnung betrafen die Themen: Liberalisierung des Gasmarktes - Auswirkung auf das SHK-Handwerk -, Verfahrensablauf für die Errichtung und Änderung einer Feuerstätte, Arbeitshilfe - Fachgereche Wand- und Deckendurchführung - sowie Einrichtung einer Landesfachklasse für Auszubildende im Klempnerhandwerk.

Zur Liberalisierung des Gasmarktes wurde von Herrn Riemenschneider, Vorstandsmitglied der Mainova in Frankfurt (früher Maingas), ein Vortrag zu Fakten und Daten dieser, aus dem Energiewirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 herrührenden, Gesetzesänderung gehalten. Der Referent ging dabei insbesondere auf Aussagen zur Ausgangslage und zu den gegenwärtigen Perspektiven ein, wobei bereits zu erkennen sei, daß es bei den Gasversorgungsunternehmen eine deutliche Konzentration geben wird, da besonders kleine und mittlere Unternehmen kaum in der Lage seien, den schärfer werdenden Wettbewerb zu bestehen. Internationale Wettbewerber, wie Euron, Vivendi oder Gas de France, sind bereits in den deutschen Markt merklich eingedrungen und liefern durch bestehende Gasnetze der ehemaligen Betreiber großflächig auch diesen Energieträger an die Verbraucher. Die Gasversorgungsunternehmen stehen nun in voller Konsequenz in einem internen Wettbewerb, auf dem sie sich mit ihrem Marketing gänzlich einstellen müssen.

Vom Fachverband SHK-Hessen wurde in Zusammenarbeit mit der DVGW/BGW Landesstelle Hessen und dem LIV des Schornsteinfegerhandwerks das Verfahren für die Errichtung und Änderung einer Gasfeuerstätte entsprechend den Forderungen des Baurechts und der vertragsrechtlichen Seite in der Beziehung zur AVBGasV auch formularmäßig neu gestaltet.

Als Zielsetzung war dabei gefordert worden:

- Eine Trennung der beiden Bereiche Baurecht und Vertragsrecht, damit das Gasversorgungsunternehmen auch nicht mehr als Kontrollinstanz für die Erfüllung des Baurechts einbezogen ist;

- das Formular für die Vorabstimmung und Fertigstellungsmeldung der Feuerstätte an den Schornsteinfeger auf eine Seite zusammengefaßt und für eine schnellstmögliche Übermittlung faxgerecht gestaltet wird;

- den Aufwand für das Ausfüllen des Formulars möglichst gering zu halten;

- den Verfahrensablauf zur Errichtung und Änderung einer Gasfeuerstätte mit der Einführung der neuen Formulare möglichst landeseinheitlich anzuwenden.

Von der Landesfachgruppe wurde außerdem angeregt, in gemeinsamen landesweiten Informations- und Schulungsveranstaltungen mit den Gasversorgern und dem Schornsteinfegerhandwerk dieses Verfahren bekannt zu machen und zur Einführung zu bringen.

In der Landesfachgruppensitzung stand zur Diskussion die Erstellung einer Informationsbroschüre als Arbeitshilfe zur Erfüllung der Anforderung an den Brand-, Schall- und Wärmeschutz. Der Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Lippe bereits für dieses Bundesland eine gleiche Arbeitshilfe erstellt. In Hessen wartet unser Handwerk und andere Anwenderkreise noch auf die Veröffentlichung einer neuen Feuerungsverordnung ehe man auch in unserem Bundesland eine gleiche Arbeitshilfe entwickeln und zur Verfügung stellen kann.

Für die Auszubildenden im Klempnerhandwerk soll es künftig in Hessen eine eigene Landesfachklasse für den Berufsschulunterricht geben. Gespräche des FVSHK mit dem Hessischen Kultusministerium haben nach langen Bemühungen endlich zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt. Die Initiative des FVSHK zur Einrichtung einer Hessischen Landesfachklasse für Klempnerlehrlinge ab der Fachstufe, also im zweiten Ausbildungsjahr, verbunden mit einer Aufforderung an die Klempner-Fachbetriebe mehr Ausbildungsverträge für einen guten Klempnernachwuchs abzuschließen um eine Mindestteilnehmerzahl von 15 bis 20 Lehrlingen je Ausbildungsjahr zu erreichen, hat in diesem Jahr leider noch keinen Erfolg gehabt. Die Landesfachgruppe Klempner empfiehlt deshalb, diese Aktion auch im Jahre 1999 und danach fortzusetzen.

 


Bundesverdienstkreuz an LIM Scharf

In Anerkennung seiner ehrenamtlichen Verdienste innerhalb der Handwerksorganisationen - und insbesondere in SHK-Organisationen - wurde der Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen, Werner Scharf, gleichzeitig Kreishandwerksmeister und darüber hinaus Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Rhein-Main (im Bild links), mit dem Bundesverdienstorden am Bande der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Darmstadt, Peter Benz (im Bild rechts), verlieh ihm die hohe Auszeichnung im Auftrag des Bundespräsidenten am 4. November 1998 in Awesenheit zahlreicher Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Darunter befanden sich auch HWK-Präsident Jürgen Heyne, der stv. Landesinnungsmeister des FV SHK Hessen, Volker Hehner, der stv. Kreishandwerksmeister Adolf Neuschaefer, der Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Darmstadt, Ernst Jung, die in ihren Laudatien nochmals auf die Verdienste von Landesinnungsmeister Werner Scharf hinwiesen.


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