IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 21/1998, Seite 3
EDITORIAL
Viel Lärm um nichts
Rabattierungen, Vertriebswege, Baumärkte, Stadtwerke, Niedrigpreise, sind wirtschaftliche Themen, die zur Zeit die Aufmerksamkeit der SHK-Branche verstärkt beanspruchen. Darüber hinaus fordern aber auch Technikthemen unser besonderes Augenmerk.
So ist z.B. in zahlreichen Veröffentlichungen über die Geräteprüfung nach Arbeitsblatt W 512 berichtet worden, die erstmals ein "Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Wasserbehandlungsanlagen zur Verminderung der Steinbildung" festlegt. Die IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion hat sich bewußt nicht an dieser Berichterstattung beteiligt, da sie der Meinung ist, daß sich der bekannte Status durch diese Prüfung nicht grundlegend verändert hat. Sie ist der Ansicht, daß ausschließlich eine DVGW-Zulassung die notwendige Sicherheit für das SHK-Handwerk bedeutet.
Das Arbeitsblatt W 512 soll insbesondere den Herstellern der "physikalischen Wasseraufbereiter" die Chance eröffnen, die Wirksamkeit ihrer Geräte neutral prüfen zu lassen. Unter dem Stichwort "chemiefrei" hatten sie in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt, denn in zahlreichen Anlagen wurde bewiesen, daß die Kalkprobleme auch durch diese Technik in den Griff zu bekommen sind. Allerdings versagten die Anlagen in etlichen anderen Fällen oder konnten nur unbefriedigende Ergebnisse erzielen. Wissenschaftlich kann bis heute nicht schlüssig nachgewiesen werden, wie und warum magnetische und elektrostatische Felder auf das Wasser wirken. Strittige Positionen wurden auf zahlreichen Veranstaltungen und in Veröffentlichungen dargelegt. Letztlich war eine Klärung nicht möglich, doch die beiden Parteien setzten sich an den vielzitierten "runden Tisch" und erarbeiteten die Grundlagen zur Prüfung nach W 512 - um zumindest die Funktion der Geräte nachzuweisen.
Die Funktionsprüfung fand unter der Federführung des DVGW im Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe durch Dr. Ivo Wagner und seinem Team statt. Die Ergebnisse waren für die meisten Hersteller enttäuschend, denn es zeigte sich, daß von etwa 20 Produkten nur drei die Meßlatte "90% Wirksamkeit" erreichten, und davon wiederum war nur ein Gerät lieferbar. Die Unternehmen, die diesen Test erfolgreich bestanden hatten, verkündeten freudig ihr Ergebnis. Diese Freude währte nicht lange, denn die Ergebnisse wurden in Frage gestellt, es wurden Gegengutachten und Nachprüfungen veranlaßt und die Gerichte bemüht, um auf Unterlassung bestimmter Werbeaussagen hinzuwirken. Ja, sogar das gesamte Prüfverfahren wurde jetzt in Frage gestellt.
An einigen Eckpunkten scheint die Übersicht allerdings verlorengegangen zu sein, denn die W 512 ist lediglich eine Teilprüfung, eine Grundvoraussetzung für das DVGW-Prüfzeichen. Hierbei ging es darum, ob die gelieferten Geräte und nicht wie diese Geräte funktionierten.
Branchenweit hat man sich möglicherweise einen "Bärendienst" erwiesen, denn es zeigt bereits eine Endverbraucherzeitschrift eigenes "Prüfungsinteresse", und dies trägt sicher nicht zu einer sachlich orientierten weiteren Prüfung bei. Das beschriebene Vorgehen vermittelt daher einen unprofessionellen Eindruck und bringt darüber hinaus nicht nur die Wasseraufbereiter in Mißkredit, sondern die gesamte SHK-Branche. Die IKZ-HAUSTECHNIK wird zur Ergänzung in Heft 22/98 über weitere Hintergrundinformationen berichten.
Für die Handwerker kann es nur heißen: "Warten Sie auf die DVGW-Zulassung", damit diese innovative Technik, auch aus haftungsrechtlichen Gründen sicher angewandt und montiert werden kann, dies ist u.a. auch Grundlage der DIN 1988 (TRWI).
Seriosität, Professionalität und Zuverlässigkeit sind grundsätzliche Voraussetzungen für die Marktbearbeitung und die Kundendienstleistung, und dies sollte auch in Zukunft der Prüfstein für die Marktpartner bleiben. Für den Installationsbetrieb heißt es in diesem Fall: Sicherheit geht vor.
Volkmar Runte
IKZ-HAUSTECHNIK-Redakteur
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