IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14/1998, Seite 62 f.


REPORT


Zulassung für F90-Schotts

Kunststoffrohr mit Zulassung F90

Bisher hat man Kunststoffrohre außen vorgelassen, wenn es um die Auswahl zugelassener Werkstoffe für die Leitung durch Brandschutzdecken und -wände ging. Die Werkstoff-Forschung ist jetzt soweit, eine preisgünstige Alternative zu Metallrohren zu bieten.

In der Hausinstallation darf jetzt das Kunststoffrohrsystem TC Quickpipe mit Nennweiten von 10 bis 110 mm durch eine F90 Brandschutzwand oder -mauer geführt werden. (Darstellung: Thermconcept, Emsdetten)

Lediglich im freistehenden Einfamilienhaus werden keine Auflagen im Hinblick auf baulichen Brandschutz gemacht. Alle anderen Gebäude besitzen raumabschließende Bauteile, die vom Planer in Feuerwiderstandsklassen (z.B. F30 oder F90-Feuerwiderstandszeit in Minuten) eingeteilt und in den Plänen entsprechend kenntlich gemacht sind. In den Bestimmungen der Landesbauordnungen wird gefordert, daß Leitungen jeder Art durch feuerbeständige, raumabschließende Bauteile nur hindurchgeführt werden dürfen, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen dagegen getroffen werden.

Führt der Installateur eine beliebige Leitung durch einen Brandschutzabschnitt, muß er sich vergewissern, daß das entsprechende Bauprodukt dafür den geeigneten Verwendbarkeitsnachweis besitzt.

Zum Spezialrohr gehört eine einheitlich 400 mm lange Spezialdämmung. Die Rohrvariante aus Kunststoff ist entsprechend den Baubestimmungen aller Bundesländer zugelassen.

Bei Rohrleitungen ist man bisher "auf die sichere Seite gegangen" und hat ausschließlich einen metallischen Werkstoff eingesetzt, denn durch die Gefahr der Brennbarkeit oder eines Feuerüberschlags bei geschmolzenem Rohr kam kein Kunststoff in Frage. Diese klare Trennung läßt sich jetzt nicht mehr ziehen. In mehreren Versuchsreihen ist es nun dem Emsdettener Unternehmen Thermconcept gelungen, für ihr Kunststoffrohrsystem TC-Quickpipe (Nennweiten 16 bis 110 mm) eine bauaufsichtliche Zulassung zu bekommen, um die Rohre auch durch eine F90 Brandschutzwand oder -decke führen zu können. Dafür muß das Kunststoffrohr mit einer generell 400 mm langen, im Durchmesser entsprechend dimensionierten "BWS Wand- und Deckendurchführung" eingepackt sein (BWS steht für Brand-, Wärme- und Schallschutz).

Hatten kleinere Nennweiten bereits im letzten Jahr die Tests bei der Amtlichen Materialprüfanstalt für das Bauwesen (iBMB in Braunschweig) bestanden, so stand Anfang des Jahres noch die Nennweite 110 auf dem Prüfstand.

Die Voraussetzung für die behördliche Freigabe bei der Amtlichen Materialprüfanstalt für das Bauwesen (iBMB) in Braunschweig wurde zunächst einmal durch den Umstand gefördert, daß das Kunststoffrohr aus selbstverlöschendem B1-Material bei Testtemperaturen von 1000°C zwar schmilzt und verkohlt, am Brandschutzschott aber einen Pfropf bildet und damit das Rohr abdichtet. Weder ein Durchbrennen entsteht, noch werden die extremen Temperaturen aus der Brandzone heraus weitergeleitet.

Begleitversuche, die sich auf andere Nennweiten, Mindestabstände und Konkurrenzprodukte erstrecken, lassen die Zahl der Meßpunkte in diesem Testversuch auf insgesamt 60 ansteigen.

Diese Eigenschaften des markengeschützten Kunststoffs Glastoferan wurden eher zufällig entdeckt, dann aber gezielt auf die Produktpalette abgestimmt. Es galt hier, differenziert auf erforderliche Wanddicken und PVC-Anteile einzugehen, um die entsprechende Wirkung des Zusammenschrumpfens zu erzielen. Dies hat dazu geführt, daß das Kunststoffsystem samt Manschette mit seinen Allround-Eigenschaften in Sachen Brand-, Wärme- und Schallschutz eine Alleinstellung auf dem Markt besitzt.

Ein Blick durchs Panzerglas in den 1000°C heißen Testofen: Die 110er Kunststoffrohre aus selbstverlöschendem Material sind verkohlt und haben am Rand der Dämmhülse einen abdichtenden Pfropf gebildet.

Die BWS-Manschette muß den Bestimmungen entsprechend mittig eingebaut werden, bei den Nennweiten bis 63 mm dürfen die Schalen ohne Zwischenabstand nebeneinander eingebaut werden, bei den Dimensionen 75 und 110 mm ist ein Abstand von 20 cm zwischen den Schalen einzuhalten. Sie sind jeweils beidseitig der Decke oder Wand an zwei Stellen mit Bindedraht zu fixieren. Bündig mit Wand oder Decke darf die Schale gekürzt werden, wenn es sich um die kleinen Nennweiten bis 25 mm handelt. Die Länge der Manschette ist mit 400 mm so großzügig bemessen, daß der Praktiker vor Ort keine dickere Wand vorfindet. Die kurze ummantelte Rohrlänge reicht zudem aus, um die Temperatur von 1000°C an der Verschrumpfungsstelle bis auf rund 60°C auf der anderen Seite des Brandabschnitts fallen zu lassen.

Halten diverse andere Rohre und Isolierungen den 1000° nicht über 90 Minuten stand, so haben die 110er Kunststoffrohre, denen hier das Hauptaugenmerk galt, den Test bestanden.

Nach der Montage der Rohre durch die Wandöffnung lassen sich die noch verbliebenen Zwischenräume mit gewöhnlichem Maurermörtel verschließen.

Diese F90-Durchführung mit Kunststoffrohren ist nicht auf Zulassungsbestimmungen einzelner Regionen beschränkt, sondern besitzt mit dem Prüfzeugnis-Nr. P-3777/7137 eine allgemein gültige Zulassung für alle Bundesländer und entspricht den Technischen Baubestimmungen nach DIN 4102.


B i l d e r : Thomas Dietrich


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