IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/1998, Seite 21 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Niedersachsen


Preise im SHK-Handwerk

Differenzierte Auswertung nach Gewerken

An unserer mit Stichtag 1. Oktober 1997 durchgeführten Umfrage haben sich mit 67 ca. 2,5% unserer Mitgliedsbetriebe beteiligt. Genug, um einen guten Einblick in die Preisgestaltung in unserer Branche zu bekommen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit und Repräsentativität der Umfrage haben wir nicht. Untersucht haben wir die Höhe der Stundenverrechnungssätze für Stundenlohn-, Kundendienst- und Wartungs- und die Leistungslohnarbeiten, die Zuschläge auf Material und Fremdleistungen, die Verrechnung von Kundendienstfahrzeugen und die Pauschalpreise für Wartungsverträge.

In den nachstehenden Tabellen haben wir die Ergebnisse der Auswertung differenziert nach Gewerken zusammengefaßt.

Stundenverrechnungssätze

Generell kann sicherlich festgestellt werden, daß die Preisgestaltung in den drei dargestellten Gewerken im wesentlichen einheitlich war. Tendenziell ist ein leichtes Gefälle von der Heizungs- bis hin zur Klempnertechnik festzustellen.

Empfehlung

Nach einer Empfehlung des Fachverbandes sollten die Preise für eine Lehrlingsstunde nach folgender Staffelung festgelegt werden: Entsprechend dem Lehrjahr können 45%, 55%, 65% und 75% eines durchschnittlichen Facharbeiter- oder Gesellenverrechnungssatzes berechnet werden. Die Umfrageergebnisse ergaben, daß insbesondere die Durchschnittspreise für die "älteren Semester" zum Teil erheblich zu niedrig angesetzt worden sind. Weiterhin war eine enorme Streubreite festzustellen. Diese spannte sich beispielsweise bei den Stundenverrechnungssätzen für Lehrlinge im ersten Lehrjahr zwischen 22,00 DM und 52,50 DM.

Der Preis für die abgerechnete Monteurstunde lag im Schnitt um rd. 9% unter dem für die Meisterstunde. Die billigste Monteurstunde wurde mit 52,50 DM, die teuerste mit 95,00 DM angegeben. Der Preisunterschied zwischen den durchschnittlichen Verrechnungssätzen/h für Meister im Kundendienst und bei Stundenlohnarbeiten betrug rd. 1,5% in der Heizungs-, 2,1% in der Sanitär- und 1,8% in der Klempnertechnik. Er belief sich bei den Monteuren auf 4,2% in der Heizungs-, 3,9% in der Sanitär- und 2,3% in der Klempnertechnik. Diese Unterschiede zwischen den Verrechnungssätzen für Stundenlohnarbeiten und Leistungen im Kundendienst bzw. im Wartungsbereich hätte u.E. wesentlich höher ausfallen müssen.

Untersucht haben wir auch die Zusammensetzung des Mittelwertes. Hierzu haben wir Preiskategorien gebildet und die Häufigkeit von Preisnennungen ermittelt. Als Beispiel nachstehend die Häufigkeitsverteilung von Stundenverrechnungssätzen für Kundendienstmonteure in der Heizungstechnik.

Kundendienst- und Wartungsarbeiten (Stand 1.10.1997)

Verrechnungssatz / Stunde

Mittelwerte

Gewerk

Heizungstechnik

Sanitärtechnik

Klempnertechnik

Funktion

Stunden-
lohn
DM

Kunden-
dienst
DM

Stunden-
lohn
DM

Kunden-
dienst
DM

Stunden-
lohn
DM

Kunden-
dienst
DM

Meister

72,71

73,79

71,77

73,29

72,06

73,35

Monteur

65,93

68,72

65,75

68,29

65,83

67,35

Lehrlinge

1. Lehrjahr

31,78

33,16

32,22

33,16

32,76

33,92

2. Lehrjahr

35,36

36,59

35,41

36,60

35,80

37,12

3. Lehrjahr

39,75

40,15

39,69

40,15

39,93

40,49

4. Lehrjahr

43,11

43,48

42,90

43,48

43,52

43,31

Anhand dieser Darstellung sehen Sie, daß rund 3,5% der Stundenverrechnungssätze unterhalb von 60,00 DM lagen. Die am häufigsten abgerechneten Verrechnungssätze (rd. 44%) bewegten sich in einer Bandbreite von 65,00 DM bis 69,99 DM. Faßt man verschiedene Preiskategorien zusammen, so lagen die Verrechnungssätze überwiegend (rd. 65%) zwischen 60,00 DMund 69,99 DM. Ca. 32% der Betriebe bewegten sich auf einem höheren Preisniveau.

Im Leistungsbereich lagen die Verrechnungssätze für die Monteure der einzelnen Gewerke dicht beieinander, die für Helfer in der Sanitär- und in der Klempnertechnik wichen nach unten ab.

Verrechnungssatz

Anzahl

Anteil in %

Unter 60 DM

2

3,51

ab 60 DM

12

21,05

ab 65 DM

25

43,86

ab 70 DM

8

14,04

ab 75 DM

9

15,79

ab 80 DM

0

0,00

ab 85 DM

1

1,75

gesamt

57

100,00

 

Leistungslohnarbeiten (Stand 1.10.1997)

Verrechnungssatz/ Stunde
Gewerk

Mittelwerte

Heizungstechnik

Sanitärtechnik

Klempnertechnik

Monteur

64,60 DM

63,72 DM

64,31 DM

Lehrling, Helfer

44,19 DM

42,78 DM

41,29 DM

Materialzuschläge

Neben der Berechnung von Fertigungsstunden ist der Verkauf von Material die wichtigste Erlösquelle unserer Fachbetriebe. Innerhalb einer durchschnittlichen Kostenstruktur eines SHK-Unternehmens stellen die Materialkosten mit fast 50% Anteil nahezu die Hälfte der Gesamtkosten dar. Es gilt also, auch diesen Kosten- und Erlösverursacher näher unter die Lupe zu nehmen. Unser Umfrageergebnis läßt sich - wie in der unteren Tabelle - zusammenfassend darstellen.

Materialzuschläge (Stand 1.10.1997)

Materialzuschläge
Gewerk

Mittelwerte

Heizungstechnik

Sanitärtechnik

Klempnertechnik

Leistungslohnarbeiten

25,10%

26,98%

27,28%

Stundenlohnarbeiten

30,80%

33,24%

32,18%

Kundendienst- und Wartungsarbeiten

38,43%

40,07%

32,95%

Zuschläge auf Fremdleistungen

Der Zukauf und die Weiterberechnung von Fremdleistungen hat in den vergangenen Jahren an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Der Zuschlag wird für die erfolgte Regieleistung für Wagnis und Gewinn berechnet. Unser Umfrageergebnis hierzu läßt sich in einer Tabelle (siehe mittlere Spalte) zusammengefaßt darstellen.

Zuschläge auf Fremdleistungen (Stand 1. 10. 1997)

Regiezuschläge
Gewerk

Mittelwerte

Heizungstechnik

11,84%

Sanitärtechnik

11,33%

Klempnertechnik

9,83%

Verrechnungssätze für Kundendienstfahrzeuge

Die recht differenzierten Abrechnungsmodalitäten sind nur unzureichend in einer kurzen Tabelle zusammenzufassen. Waren die errechneten Mittelwerte im wesentlichen nachvollziehbar, so waren die Spannbreiten in allen Verrechnungsarten enorm groß.

Der Pauschalpreis pro Einsatz bis 12 km bzw. im Ort lag in 40% aller Fälle zwischen 5,00 DM und 9,99 DM. Mit ca. 70% rechnete der überwiegende Anteil diese Leistung zu Preisen von 5,00 DM bis 14,99 DM ab. Fahrten über 12 km bzw. außerhalb des Ortes wurden zu rund 56% zu Preisen von 5,00 DM bis 19,99 DM in Rechnung gestellt. Der mit einem Anteil von 22% häufigste Pauschalpreis, der pro Kilometer berechnet wurde, bewegte sich zwischen 0,90 DM bis 0,99 DM. Ca. 85% aller Angaben lagen in der Bandbreite von über 0,50 DM bis 1,09 DM.

Verrechnungssatz (ohne MwSt.) in DM für Kundendienstfahrzeuge (Stand 1. 10. 1997)

Verrechnungsart
pro Einsatz

Mittelwerte

- bis 12 km bzw. im Ort

10,85 DM

- über 12 km bzw. außerhalb des Ortes

19,15 DM

pro km

0,98 DM

Pauschalpreise für Wartungsverträge

Die Ergebnisse dieser umfangreichen Auswertung haben wir als Mittelwerte in der obenstehenden Tabelle zusammengefaßt.

Kommentar

Für den Fachverband ist die Strukturumfrage die zweite seit 1996. Bedauerlich ist, daß die Teilnehmerzahl nicht auf 10% gestiegen, sondern auf 2,5% gesunken ist. Gerade in der heutigen Zeit sind Preise ein brisantes Thema. Die meisten Kollegen sind davon überzeugt, daß sie mit ihrer Preisgestaltung weit über dem liegen, was in der Region in der Regel genommen wird. Einen Überblick über die Marktpreise hat jedoch fast niemand. Woher auch! Diese Untersuchung soll dazu dienen, mehr Preistransparenz herzustellen.

Zuerst ist mir bei Durchsicht der Stundenverrechnungssätze aufgefallen, wie relativ gering die Differenz zwischen den durchschnittlichen Verrechnungssätzen für Stundenlohnarbeiten und Kundendienstarbeiten ausgefallen ist. Wenn ich davon ausgehe, daß in einem durchschnittlichen SHK-Unternehmen der Stundenverrechnungssatz durch den Materialdeckungsbeitrag um 10,00 bis 15,00 DM je verrechneter Stunde entlastet wird und dieser Entlastungsbetrag im Kundendienstbereich sich nur unerheblich auswirkt, so hatte ich die Differenz zwischen den hier ausgewiesenen Verrechnungssätzen in einer Größenordnung von um 10,00 DM erwartet. Dieses gilt für die Stundenverrechnungssätze in allen drei Gewerken, für Meister und Monteure.

Weiterhin ist die enorme Spanne zwischen den Verrechnungssätzen für mich nicht nachvollziehbar. Nehmen wir beispielsweise die Stundenverrechnungssätze für Meister im Kundendienst über alle Gewerke.

Pauschalpreise (ohne MwSt.) in DM für Wartungsverträge (Stand 1. 10. 1997)

Anlage

Größe

Störungsbeseitigung

mit

ohne

Ölfeuerungsanlagen

bis 50 kW

232,65 DM

190,69 DM

1 x jährlich

bis 120 kW

311,80 DM

252,74 DM

mit Kesselreinigung

bis 350 kW

506,92 DM

368,71 DM

Ölfeuerungsanlagen

bis 50 kW

334,36 DM

293,09 DM

2 x jährlich

bis 120 kW

433,19 DM

378,40 DM

mit Kesselreinigung

bis 350 kW

650,18 DM

553,63 DM

Gasfeuerungsanlagen mit Gebläse

bis 50 kW

225,18 DM

168,88 DM

1 x jährlich

bis 120 kW

291,61 DM

232,82 DM

mit Kesselreinigung

bis 350 kW

469,55 DM

341,40 DM

Gasfeuerungsanlagen mit Gebläse

bis 50 kW

320,88 DM

239,57 DM

2 x jährlich

bis 120 kW

402,72 DM

354,00 DM

mit Kesselreinigung

bis 350 kW

591,62 DM

510,33 DM

Gasfeuerungsanlagen ohne Gebläse

bis 50 kW

189,20 DM

143,16 DM

1 x jährlich

bis 120 kW

252,47 DM

211,37 DM

mit Kesselreinigung

bis 350 kW

443,44 DM

326,00 DM

In den Gewerken Heizungstechnik und Sanitärtechnik bewegt sich die Preisspanne von unter 60,00 DM bis über 95,00 DM. Das sind fast 40,00 DM. Einfacher ausgedrückt liegt der teuerste um fast 60% über dem billigstem Anbieter. Die Mehrzahl der Verrechnungssätze liegt in einer Preisspanne von 65,00 DM bis 74,99 DM. Das ist ein Preisunterschied von rd. 10,00 DM entsprechend mehr als 15%. Darüber hinaus waren aber 20% der Umfrageteilnehmer in der Lage, wesentlich höhere und in meinen Augen angemessene Verrechnungssätze zu verlangen. Die etwas über 10% derjenigen, die Stundenverrechnungssätze von unter 65,00 DM verlangen, sind zwar relativ wenige, sie erweisen sich und der Branche aber einen Bärendienst.

Zugegeben sind die Preisspannen bei den Monteuren sowie den gewerblichen Lehrlingen nicht so gravierend. Die Differenzen sind allerdings auch dort bei weitem zu hoch. Und noch etwas: der niedrigste Verrechnungssatz für einen Monteur wurde mit 52,50 DM angegeben, der höchste Verrechnungssatz für einen Lehrling im ersten Lehrjahr lag bei 50,00 DM. Wie kann man Kunden eine solche chaotische Preisgestaltung verständlich machen!

Die durchschnittlichen Verrechnungssätze im Leistungslohnbereich konnten in etwa so erwartet werden. Sie liegen auch, soweit es die Monteurstunden betrifft, zwischen den Gewerken nicht weit auseinander. Allerdings sind auch hier unverständlich hohe Preisspannen anzutreffen. Der niedrigste Verrechnungssatz liegt ca. 15% unter, der höchste um rd. 20% über dem Mittelwert.

Pauschalpreis für Kesselreinigung mit und ohne Störungsbeseitigung (Stand 1. 10. 1997)

Anlage

Größe

Pauschalpreis

Zentralheizungskesselreinigung bei Ölfeuerung

bis 50 kW
bis 120 kW
bis 350 kW

110,06 DM
150,88 DM
261,60 DM

Zentralheizungskesselreinigung bei Gasfeuerung

bis 50 kW
bis 120 kW
bis 350 kW

103,08 DM
137,48 DM
240,90 DM

Das Beispiel der Materialzuschläge bei Stundenlohnarbeiten zeigt die unterschiedliche Preisgestaltung zwischen den Gewerken, die durchaus von der Tendenz her nachvollziehbar ist. Unverständlich ist allerdings die Schwankungsbreite innerhalb der Gewerke. Es ist sicherlich richtig, daß jedes Handwerksunternehmen seine eigene Preispolitik macht. Ein geringer Stundenverrechnungssatz kann durch höhere Materialzuschläge gestützt werden. Leider muß man häufig beobachten, daß neben einem niedrigen Materialzuschlag auch der Stundenverrechnungssatz weit unten angesiedelt ist.

Daß Fremdleistungen nicht wie durchlaufende Posten zu behandeln sind, ist wohl noch nicht in allen SHK-Unternehmen bekannt. D.h., diese Unternehmer lassen sich ihre Regieleistungen, das Gewährleistungsrisiko, das Risiko des Forderungsausfalls usw. nicht bezahlen. Hierfür gibt es meines Erachtens keinen Grund.

Preiskategorie

Anteil

Gewerk

Heizungstechnik

Sanitärtechnik

Klempnertechnik

unter 60 DM

2,13%

4,65%

0,00%

ab 60 DM

8,51%

6,98%

15,00%

ab 65 DM

27,66%

30,23%

40,00%

ab 70 DM

19,15%

18,60%

10,00%

ab 75 DM

23,40%

20,93%

15,00%

ab 80 DM

4,26%

4,65%

5,00%

ab 85 DM

10,64%

9,30%

5,00%

ab 90 DM

4,26%

4,65%

10,00%

gesamt

100,00%

100,00%

100,00%

Neben Entsorgungspauschalen und dem Einsatz von Spezialgeräten sollte sich jedes Unternehmen auch den Einsatz des Kfz im Kundendienst gesondert vergüten lassen. Mein Wunsch wäre es, daß sich dieses Abrechnungsverfahren noch stärker in unseren Fachbetrieben durchsetzt. Während die Fahrtkostenpauschalen in der Nahzone sich noch in einer akzeptablen Bandbreite um den Mittelwert herum bewegen, ist die Preisgestaltung in der Zone über 12 km sehr breit gefächert. Demgegenüber bewegt sich der Verrechnungspreis für einen gefahrenen Kilometer im wesentlichen zwischen 0,80 DM und 1,10 DM, liegt also relativ nahe beieinander.

Materialzuschläge

Heizungstechnik

Sanitärtechnik

Klempnertechnik

unter 10%

1,72%

0,00%

6,06%

ab 10%

10,34%

3,70%

9,09%

ab 20%

36,21%

37,04%

21,21%

ab 30%

32,76%

38,89%

36,36%

ab 40%

8,62%

7,41%

15,15%

ab 50%

10,33%

12,96%

12,13%

gesamt

100,00%

100,00%

100,00%

Das Gefüge der Pauschalpreise für Wartungsverträge für Gasfeuerungsanlagen mit Gebläse bis 50 kW bei einmaliger jährlicher Wartung einschließlich Kesselreinigung und Störungsbeseitigung ist breit gefächert, wie aus der folgenden Tabelle zu ersehen ist.

Der Mittelwert in Höhe von rund 220,- DM ist in erster Linie ein rechnerischer Wert. Die angegebenen Pauschalpreise verteilen sich einigermaßen regelmäßig auf die Preiskategorien, ohne daß eine besondere Häufung festgestellt werden kann. Hierbei handelt es sich meines Erachtens um ein generelles Problem der Preisfindung bei Wartungspauschalen. Es scheinen große Probleme bei der Festlegung des Wartungsumfangs und damit des Zeitbedarfes vorhanden zu sein. Weiterhin schätzen wahrscheinlich viele Unternehmer die Höhe des Stundenverrechnungssatzes bei Wartungsarbeiten richtig ein, der nach meiner Kalkulation eher in Richtung 80,00 DM und mehr tendiert. Man muß einfach zur Kenntnis nehmen, daß nahezu kein Entlastungsbetrag aus Materialdeckungsbeiträgen angesetzt werden kann. Dieser fehlende Deckungsbeitrag/h ist bei weitem nicht über höhere Materialzuschläge auszugleichen. An dieser Stelle weise ich darauf hin, daß zur Zeit seitens des Fachverbandes ein Seminar zum Thema "Kalkulation von Wartungspauschalen" vorbereitet wird.

Reiner Möhle, Osnabrück, Vorsitzender des Ausschusses für Betriebswirtschaft beim Fachverband Niedersachsen und Sprecher des Ausschusses für Betriebswirtschaft beim Zentralverband SHK.

Wenn ich die Ergebnisse der Umfrage einer kritischen Prüfung unterziehe, kommt bei mir der Eindruck auf, daß in unserer Branche die Stundenverrechnungssätze, die Zuschläge auf Material und Fremdleistungen und die Wartungspauschalen eher geschätzt als kalkuliert werden. Die Preispolitik besteht bei vielen Unternehmen ausschließlich darin, daß man sich unterhalb der Preise der vermeintlichen Konkurrenten oder des angenommenen Preisführers bewegt. Daß sich die Preise am Markt bilden, ist eine unumstrittene Tatsache. Es ist aber auch richtig, daß die Marktpreise auch durch die Anbieter beeinflußt werden und nicht nur durch die Nachfrager.

Preiskategorie

Anteil

unter 160 DM

13,33%

ab 160 DM

6,67%

ab 180 DM

16,67%

ab 200 DM

16,67%

ab 220 DM

3,33%

ab 240 DM

16,67%

ab 260 DM

13,33%

ab 280 DM

13,32%

gesamt

100,00%

Dieses darf jedoch nicht als Begründung für fehlende eigene Kalkulation herangezogen werden. Wir verfügen heute über ausgezeichnete EDV-Kalkulationsprogramme, die diese Arbeit hervorragend unterstützen. Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung in unserem Fachverband gehört dieser Service zum "täglichen Brot". Alles, was wir hierzu benötigen, ist die Mitarbeit des Unternehmers und aktuelles Datenmaterial. Unser Ziel ist es, unsere Fachbetriebe wirtschaftlich zu stärken. Nur ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen kann langfristig für seine Kunden tätig sein. Das gilt gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten.


Vorbeugung durch Arbeitsschutz/ Gefährdungs- und Belastungsanalyse

Was tut der Verband eigentlich für uns?

Diese häufig und wohl in jedem Dialekt unseres schönen Landes gern gestellte Frage ist im Grunde leicht zu beantworten: Jedem interessierten Mitgliedsbetrieb wird eine Fülle von Leistungen angeboten, die nicht nur Geld sparen, sondern häufig die interne Arbeit erleichtern und einen deutlichen Informationsvorsprung gegenüber dem Mitbewerber gewährleisten. Das einzige Problem besteht meist darin, diese Informationen auch abzufordern, d.h. u.a. Veröffentlichungen zu lesen und an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen.

Arbeitsschutz

In allen acht Bezirken Niedersachsens wurden im Februar d.J. Informationsveranstaltungen zum Thema "Arbeitsschutz/Gefährdungs- und Belastungsanalyse" durchgeführt, zu denen insgesamt über 550 Teilnehmer begrüßt werden konnten. Wenn dieses Thema auch keine Begeisterungsstürme entfesseln kann, wurde hiermit deutlich, daß es bei den Unternehmern durchaus auf reges Interesse stößt.

Die jeweils dreistündigen Veranstaltungen waren in zwei Abschnitte unterteilt. RA Ulrich Theelen von der Bundesvereinigung der Fachverbände des deutschen Handwerks, Bonn, informierte zunächst über den Hintergrund des Gesetzes und verdeutlichte, daß Arbeitsschutz - auch wenn es im Moment vielleicht so scheine - durchaus kein neues Thema für Betriebsinhaber sei, da er bereits seit über einhundert Jahren beachtet werden müsse.

"Schon das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1896 und später die Reichsversicherungsordnung von 1911 sahen vor, daß im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers für seine Beschäftigten Gefährdungen im Betrieb zu vermeiden und - sofern vorhanden - abzustellen waren. Nicht abgestellte Gefährdungen konnten im schlimmsten Fall sogar zur Stillegung des Betriebes führen. Weiter ergänzt wurden diese allgemeinen Schutzpflichten durch das Arbeitssicherungsgesetz im Jahre 1974, das zu diesem Zeitpunkt bereits eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für jeden Betrieb vorsah.

RA Ulrich Theelen erläuterte die Grundlagen des Arbeitsschutzes.

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung wurde im Jahre 1989 die sogenannte Arbeitsschutzrichtlinie 89/391/EWG verabschiedet, die den Mindeststandard im Arbeitsschutz auf europäischer Ebene festschreiben sollte. Gleichzeitig wurde durch den Erlaß dieser Richtlinie eine Grundlage dafür geschaffen, in speziellen Bereichen des Arbeitsschutzes künftig Einzelrichtlinien auf europäischer Ebene zu verabschieden. Ziel der europäischen Richtlinien ist es hierbei, einen einheitlichen Mindeststandard in der europäischen Union zu schaffen, indem sie für alle Mitgliedsstaaten gleichverbindliche Mindestbedingungen festschreiben. Um die Anwendung der Richtlinien in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, müssen nationale Gesetze eingeführt werden. Die Bundesrepublik Deutschland, d.h. der nationale Gesetzgeber, war somit vor die Aufgabe gestellt, das geltende Recht diesen Vorgaben anzupassen. Durch die Umsetzung hat sich für den Betriebsinhaber hierzulande nichts wesentliches verändert, da dieser Standard bereits bestand: Deutschland war schon immer vorbildlich im Bereich des Arbeitsschutzes. Neu ist lediglich die Dokumentationspflicht, die ausschließlich Beweiszwecken dienen soll. Die Verpflichtung zur Dokumentation besteht für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern - es ist jedoch auch kleineren Betrieben anzuraten, die schriftliche Dokumentation zur Absicherung bei Unglücksfällen durchzuführen.

Regina Müller benannte die Unfallverhütungsvorschriften für den SHK-Bereich und stellte die Grundzüge des geplanten Prüfbogens des Fachverbandes vor.

Die Einführung des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996 ist also grundsätzlich nichts als "alter Wein in neuen Schläuchen". Ziel des Arbeitsschutzes war es seit jeher, bereits im Vorfeld Unfälle zu verhindern. Die Neuregelungen zeichnen sich dadurch aus, daß der Präventionsgedanke noch stärker als bisher zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, daß der Bekämpfung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen künftig noch größere Aufmerksamkeit zukommen wird.

Die betriebliche Praxis beweist, daß die Sicherheit bereits heute auf einem extrem hohen Niveau liegt. Eine weitere Verbesserung im Hinblick auf die Prävention wird sich aber für jeden Betriebsinhaber und die Beschäftigten positiv auswirken, da hiermit in verstärktem Umfang Fehlzeiten vermieden werden können. Die Statistik der Berufsgenossenschaften (Stand 1996) belegt auf eindrucksvolle Weise: Ereigneten sich im Jahr 1969 bei 17,9 Mio. Beschäftigten noch über 2,5 Mio. Unfälle, so reduzierte sich diese Zahl im Jahr 1996 bei rd. 31 Mio. Beschäftigten auf rd. 1,6 Mio. Unfälle. Die rückläufigen Werte trotz gestiegener Beschäftigungszahlen führen dazu, daß effektiver Arbeitsschutz für die Betriebe entlastend wirken kann. Abgesehen von Einsparungen durch Lohnfortzahlung im Betrieb werden durch ständig sinkende Unfallzahlen auch die Beiträge zur Berufgenossenschaft zumindest konstant gehalten. Außerdem wirkt sich die Kostenentlastung durch geringere Fehlzeiten auch auf die Höhe der Umlage U1 aus. Doch nicht nur Kostenentlastungen können mit verbessertem Unfallschutz verbunden sein, auch das Betriebsklima wird positiv beeinflußt, wenn "alle Mann an Bord sind".

Betriebliche Praxis

Der zweite Teil der Veranstaltung betraf die betriebliche Praxis: Regina Müller, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des FV SHK Niedersachsen, machte die Teilnehmer zunächst mit den Abschnitten des Arbeitsschutzgesetzes vertraut, die die Pflichten des Arbeitgebers und nicht zuletzt konkrete Handlungsanweisungen beinhalten. Deutlich wurde dabei, daß der Gesetzgeber einen Schwerpunkt auf die Unterweisung der Mitarbeiter legt, damit diese die erforderlichen Maßnahmen des Unfallschutzes beachten und damit ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (s. § 3 (2) ArbSchG).

Beachtlich war die Aufzählung der Unfallverhütungsvorschriften, die für die Unternehmen im SHK-Bereich gelten und zu beachten sind:

VBG 1

Allgemeine Vorschriften

VBG 4

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

VBG 5

Kraftbetriebene Arbeitsmittel

VBG 8

Winden, Hub- und Zuggeräte

VBG 9a

Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

VBG 12

Fahrzeuge

VBG 14

Hebebühnen

VBG 15

Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

VBG 21

Verwenden von Flüssiggas

VBG 35

Bauaufzüge

VBG 37

Bauarbeiten

VBG 40

Erdbauarbeiten

VBG 43

Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten

VBG 44

Tragbare Eintreibgeräte

VBG 45

Arbeiten mit Schußapparaten

VBG 49

Schleif- und Bürstwerkzeuge

VBG 50

Arbeiten an Gasleitungen

VBG 74

Leitern und Tritte

VBG 87

Arbeiten mit Flüssiggasstrahlern

VBG 100

Arbeitsmedizinische Vorsorge

VBG 109

Erste Hilfe

VBG 113

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen

VBG 119

Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub

VBG 121

Lärm

VBG 122

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

VBG 123

Betriebsärzte

VBG 125

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

Diese Vorschriften, die die Betriebe über ihre Berufsgenossenschaft erhalten und die für alle Mitarbeiter im Betrieb ausliegen müssen, hat kein Unternehmer und keine Fachkraft für Abeitssicherheit im Kopf. Das unterstrichen die Reaktionen aus dem Kreis der Teilnehmer: "Allein dafür muß man ja mindestens eine weitere Kraft einstellen!"

Der Inhalt dieser Unfallverhütungsvorschriften bestimmt schließlich den Inhalt der vom Gesetz geforderten schriftlichen Dokumentation über Gefährdungen und Belastungen im Betrieb. Da ständig beide Begriffe auftauchen, sollte man sich über den Unterschied klar sein: Gefährdungen entstehen in erster Linie durch mangel- oder schadhafte Werkzeuge, Maschinen, Gerüste usw., haben ihre Ursache mitunter aber auch in fehlenden Unterweisungen der Mitarbeiter (nicht nur im Umgang mit Gefahrstoffen) oder in fehlenden Erste-Hilfe-Einrichtungen; Belastungen werden u.a. hervorgerufen durch Lärm, ungenügende Lichtverhältnisse, Zugluft und ungeeignete Arbeitsmittel.

Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung dient letztendlich der Absicherung, d.h. der Beweissicherung bei Unfällen, und der Entlastung des Betriebsinhabers. Er ist nicht nur nach dem Arbeitsschutzgesetz, sondern auch nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Reichsversicherungsordnung derjenige, der verantwortlich ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und bei Arbeitsunfällen oder betriebsbedingten Erkrankungen u.U. persönlich haften muß für den entstandenen Schaden - im schlimmsten Fall bis hin zu einer lebenslangen Rente bei Invalidität.

Aus diesem Grund sollte jeder Betriebsinhaber die Möglichkeit nutzen, sich möglichst umfassend abzusichern - z.B. durch die betriebsinterne Analyse, mit der die wichtigsten Gefährdungs- und Belastungsmöglichkeiten beurteilt und festgestellte Mängel behoben werden. Dies dient nicht nur dazu, selbst den nötigen Überblick zu gewinnen, sondern kann im Ernstfall als Beweis herangezogen werden, daß die entsprechenden Vorschriften beachtet werden und die Arbeitssicherheit wesentliches Element der betrieblichen Organisation ist.

Prüfbogen

Bisher gibt es für die Betriebe der von uns betreuten Handwerke keinen vorgefertigten Bogen, mit dessen Hilfe eine praxisgerechte Beurteilung durchgeführt werden kann. Der Gesetzgeber hat keine bestimmte Form festgeschrieben, so daß sich im Prinzip jeder selbst einen entsprechenden Katalog aufstellen kann. Im Fachverband wurde beschlossen, daß in einer internen Arbeitsgruppe, bestehend aus Regina Müller und dem Technischen Referenten Peter Fritsche sowie je einem Verteter der Bau-Berufsgenossenschaft und der Norddeutschen Metallberufsgenossenschaft, als Serviceleistung für die Mitgliedsbetriebe ein speziell auf diese Betriebe abgestellter Beurteilungskatalog entwickelt wird.

Mit der Thematik kannten sich die Teilnehmer hinreichend aus, jedoch die Umsetzung in die Praxis führt immer wieder zu Problemen,

Schon bald nach Aufnahme der Arbeiten wurde jedem Beteiligten bewußt, daß diese Aufgabe nicht "im Handumdrehen" zu erledigen ist. So mußte man sich auch sehr schnell von dem ursprünglichen Plan verabschieden, den fertigen Bogen - der voraussichtlich als Block mit etwa 30/35 Seiten erstellt wird - bereits auf den Informationsveranstaltungen zu verteilen. Bei zügigem Vorgehen wird er hoffentlich im Juni 1998 fertiggestellt sein.

Der fertige Bogen wird alle Bereiche des Betriebes erfassen: Büro, Werkstatt/Baustelle und Fahrzeuge. Die einzelnen Prüfpunkte leiten sich dabei von den Unfallverhütungsvorschriften ab und werden - soweit erforderlich - von einem speziellen Unterweisungsbogen ergänzt, den der Unternehmer seinen Mitarbeitern vorlegt und auf dem er sich schriftlich bestätigen läßt, daß diese Unterweisung stattgefunden hat. Damit wird jedem Betriebsinhaber die Möglichkeit geboten, mit geringem Aufwand seiner gesetzlich festgelegten Verantwortung nachzukommen und auch die Mitarbeiter wie gefordert in die Arbeitssicherheit des Betriebes einzubinden.

Der Bogen wird allen Mitgliedsbetrieben mit den Verbands-Mitteilungen zugestellt, so daß jeder Betrieb - auch der mit nur ein oder zwei Mitarbeitern - die Gelegenheit wahrnehmen kann, die Analyse durchzuführen und sich so eine Möglichkeit zu schaffen, bei Arbeitsunfällen entsprechende Beweisunterlagen vorlegen zu können, auch wenn es von ihm nicht gesetzlich gefordert wird.


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]