IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1998, Seite 66


SICHERHEIT


Arbeiten auf dem Gelände von fremden Firmen

Diese Hinweise wenden sich an Mitarbeiter, die in wechselnden Betriebsstätten des eigenen Unternehmens oder bei fremden Firmen tätig werden.

1. Vorbemerkung

Arbeiten in wechselnden Betriebsstätten haben ein besonderes Gefährdungspotential, weil örtliche Risiken nicht als bekannt vorausgesetzt werden können und ihnen mit sorgfältiger Abstimmung der verschiedenen Aktivitäten begegnet werden muß. Neben Gefahren wie hohe Drücke, ätzende, giftige, brennbare, reizende oder oxidierende Stoffeigenschaften, Temperatur-Extreme und elektrische Einrichtungen, ganz besonders Explosionsgefahren beim Schweißen und Schneiden, ist auch auf sichere Wege, Stege, Leitern, Geländer und Plattformen zu achten.

2. Anmeldung

Melden Sie sich beim erstmaligen Betreten eines fremden Betriebsgeländes und vor Aufnahme einer Tätigkeit sowie an jedem weiteren Tage beim Verantwortlichen für das fremde Gelände an. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, Beginn und Abschluß Ihrer Arbeiten zu melden.

3. Koordinierung

Je nach Art und Umfang durchzuführender Arbeiten sollten Sie sich einen verantwortlichen, kompetenten Ansprechpartner (Koordinator) für das Fremdgelände nennen lassen. Dieser ist über Art, Umfang und Dauer der geplanten Arbeiten zu informieren, so daß er Arbeitsablauf und sicherheitstechnische Maßnahmen koordinieren sowie über mögliche örtliche Risiken und Gefahren informieren kann. Die Hinweise des Ansprechpartners sind unbedingt zu beachten.

4. Ausführung

Der für die Ausführung als Auftragnehmer Verantwortliche hat sich vor Beginn der Auftragserteilung über die Gefahren zu informieren und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist zu klären:

Folgende Arbeiten sind nur mit schriftlicher Vereinbarung durchzuführen:

Fremde Arbeitsmittel sind mit besonderer Vorsicht zu benutzen.

Lassen Sie sich vor der Arbeit in die Bedienung dieser Arbeitsmittel einweisen.

Der Verantwortliche für das Fremdgelände ist über etwa auftretende Unfälle und Schadensfälle zu informieren.

Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe. Der Verwender muß die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen. Eine Haftung des IGV und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.


Q u e l l e :
Infoschrift des Industriegaseverband e.V., Köln


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